Heute (14.07.22) findet eine Mahnwache vor dem WDR hier in Aachen als ein Zeichen für Unabhängigkeit und Ehrlichkeit der Medien statt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) möchten wir auf die am heutigen Tage stattfindende Mahnwache vor dem WDR hier in Aachen aufmerksam machen und rufen zur Teilnahme daran auf!

Die LEUCHTTURM-ARD-COMMUNITY teilt dazu mit:

mit unserer bundesweiten Mahnwache vor Medienhäusern am Donnerstag, den 14. Juli, in ca. 50 Städten Deutschlands, setzen wir alle ein Zeichen für Ehrlichkeit und Unabhängigkeit in unseren Medien. Wir wollen einen Dialog führen über eine mutige und starke Vierte Säule der Gewaltenteilung, die die Interessen aller beschützen sollte. Reden wir Miteinander und hören wir uns zu! Führen wir einen fairen und offenen Diskurs zum Wohl unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Mehr dazu nach dem Klick auf den hier stehenden Link.

> https://leuchtturmard.de/ !

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Ein weiterer Stellenabbau wurde jetzt zwischen Betriebsrat und Dalli Group besiegelt! Wer den Kampf nicht aufnimmt, der hat den Kampf schon verloren!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir sehr oft über die DALLI Group in Stolberg berichten müssen,

               

wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt.

> http://ak-gewerkschafter.com/?s=dalli+ !

Unseren jüngsten Beitrag zum Thema hatten wir am 21.03.2022 veröffentklicht, den Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt.

> http://ak-gewerkschafter.com/und-wieder-einmal-ist-der-stellenkahlschlag-bei-der-firma-dalli-in-die-schlagzeilen-geraten/ !

Nunmehr wurde im Rahmen des sogenannten SOZIALPARTNERSCHAFTSPRINZIPS (http://ak-gewerkschafter.com/?s=sozialpartnerschaft) scheinbar ein „Stellenabbau-Pakt“ zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber erzielt, der voll zu Lasten derjenigen gehen wird, die ihre Arbeit dadurch verlieren. 

Sie nennen es laut Aachener Zeitungen „SOZIALPLAN“, wir nennen es „Teufelspakt mit dem Kapital“!

                                             Donnerstag, 14. Juli 2022

                           WIRTSCHAFT

Stolberg Wie die Dalli Group am Mittwoch mitteilte, hat man sich beim Thema Stellenabbau für den Standort Stolberg mit dem Betriebsrat geeinigt. Der Sozialplan sei gestern von der Geschäftsführung und Betriebsrat unterschrieben worden, hieß es in einer Pressemitteilung am Nachmittag. Das Unternehmen bietet unter anderem vom Stellenabbau betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit den Wechsel in eine Transfergesellschaft an. In dieser Gesellschaft werden diese Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung unterstützt. Für zahlreiche Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter gibt es das Angebot für einen sozialverträglichen Austritt. Außerdem werde für die verbleibenden Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter bis zum 31.12.2023 eine Beschäftigungssicherung vereinbart Die Tochtergesellschaft Mäurer & Wirtz GmbH & CoKG ist von den Maßnahmen nicht betroffen.                          (red)

Wie schrieben wir es als AK in unserem Beitrag vom 27. Juni 2020:

Unsere AK-Meinung dazu lautet: Die IGBCE scheint hier wieder auf das SOZIALPARTNERSCHAFTSPRINZIP (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=sozialpartnerschaft) zu setzen. Sie setzt auf  „Verhandlungen“, um einige Arbeitsplätze retten zu können. Damit wird sie scheitern, denn wenn der Kampf in Solidarität um den Erhalt aller Arbeitsplätze nicht aufgenommen wird, folgen nach den 36 Stellen noch weitere!

Den kompletten Beitrag könnt Ihr nach dem Anklicken des hier stehenden Links aufrufen.

> http://ak-gewerkschafter.com/36-stellen-sollen-in-kuerze-bei-dalli-abgebaut-werden-wenn-dagegen-der-solidarische-kampf-nicht-aufgenommen-wird-koennte-es-der-anfang-vom-ende-werden/ !

Die nächste Stellenabbau-Welle, so schätzen wir es als AK ein, wird Euch Dalli-Beschäftigten spätesten Anfang 2024 treffen!

Wer den Kampf nicht aufnimmt, der hat den Kampf schon verloren!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Kollege Heinz-J. Kaltenbach informiert zur jüngsten Rechtsprechung des BGH: „Die Herren Nüßlein und Sauter dürfen ihre Millionenprovisionen aus den bekannten CORONA-MASKENDEALS behalten!“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Mitglied Heinz-J. Kaltenbach (http://ak-gewerkschafter.com/?s=kaltenbach) macht uns auf die CORONA-HYSTERIE-STORY (http://ak-gewerkschafter.com/?s=corona) zur jüngsten „Rechtsprechung“ in der BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND (http://ak-gewerkschafter.com/?s=bananenrepublik+deutschland) aufmerksam.

Heinz-J. Kaltenbach: „Die Herren Nüßlein und Sauter dürfen ihre Millionenprovisionen aus den bekannten CORONA-MASKENDEALS behalten!“

Zu Beginn der CORONA-HYSTERIE erhielten die CSU-Politiker üppige Provisionen bei der Beschaffung von Schutzmasken. Der BGH sieht aber den Tatbestand der Bestechlichkeit aber nicht erfüllt. Wer es nicht glaubt, den verweisen wir auf die nachstehende Pressemitteilung des BGH:

BGH entscheidet zur Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern in der sog. Maskenaffäre

Ausgabejahr 2022
Erscheinungsdatum 12.07.2022

Nr. 107/2022

Beschluss vom 5. Juli 2022 – StB 7-9/22

Der Bundesgerichtshof hat die weiteren Beschwerden der Generalstaatsanwaltschaft München gegen drei Beschlüsse von Strafsenaten des Oberlandesgerichts München verworfen. Mit diesen Entscheidungen hatten die Senate insbesondere Haft- und Vermögensarrestanordnungen aufgehoben, welche die Ermittlungsrichterin des Oberlandesgerichts wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit bzw. Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB) in dem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft zur sog. Maskenaffäre gegen drei Beschuldigte getroffen hatte, darunter das Mitglied des Deutschen Bundestages N. und das Mitglied des Bayerischen Landtages S.

1. Der nach der Geschäftsverteilung des Bundesgerichtshofs für weitere Beschwerden gegen Beschlüsse der Oberlandesgerichte zuständige 3. Strafsenat ist aufgrund der im Ermittlungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse von folgender Verdachtslage ausgegangen:

Der Beschuldigte L. und ein Mitbeschuldigter, zwei Privatunternehmer, fassten Anfang März 2020 den Plan, Schutzausrüstung zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie aus Asien einzuführen, um sie gewinnbringend an Bundes- und Landesbehörden zu verkaufen. In Abstimmung mit L. trat der Mitbeschuldigte an die ihm persönlich bekannten Beschuldigten N. und S. heran und trug ihnen an, gegen Entgelt ihre Autorität und ihren Einfluss als Bundes- bzw. Landtagsabgeordneter einzusetzen, damit die Behörden die Ware von Firmen des L. oder mit diesen kooperierenden Unternehmen erwerben. Die beiden Parlamentarier erklärten sich mit dem geplanten Vorhaben einverstanden. In der Folge traten sie mit Entscheidungsträgern verschiedener Bundes- und Landesbehörden in Verbindung und wirkten auf den Abschluss von Kaufverträgen über Schutzmasken (Mund-Nase-Bedeckungen) hin.

N. vermittelte zwei Verträge einer für die Abwicklung des Vorhabens eingebundenen Firma mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, vertreten durch das Bundespolizeipräsidium Potsdam, vom 20. März 2020 (3 Mio. FFP2-Masken zum Nettokaufpreis von 11,4 Mio. €) sowie mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit, vom 27./28. März 2020 (8,5 Mio. FFP2- und FFP3-Masken zum Nettokaufpreis von 37,25 Mio. €). Er stellte den Kontakt zu den für die Ministerien handelnden Entscheidungsträgern und Mitarbeitern her und setzte sich sowohl bei der Anbahnung der Kaufverträge als auch bei deren Abwicklung für L. und den Mitbeschuldigten ein. Gegenüber den Behörden trat N. als „MdB“ und stellvertretender Vorsitzender einer der Bundestagsfraktionen auf.

S. vermittelte den Abschluss eines Kaufvertrages über Schutzmasken zwischen der benannten Firma und dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, vom 20. März 2020 (3,5 Mio. FFP2- und FFP3-Masken zum Nettokaufpreis von 14,25 Mio. €). Er stellte den Kontakt zur zuständigen Mitarbeiterin des Ministeriums her und förderte den Vertragsschluss. Seine entsprechenden E-Mails an die Behörde versandte S. – teilweise mit seiner Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ – unter der E-Mailadresse einer seiner beiden Kanzleien, verwendete aber auch mehrfach eine Signatur mit dem Kürzel „MdL“.

Die beiden beschuldigten Abgeordneten erhielten für ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Maskenverkäufen abredegemäß eine Entlohnung. Von den bei der benannten Firma eingegangenen Zahlungen zog deren Geschäftsführer zunächst die für die Beschaffung der Masken entstandenen Kosten und den ihr zustehenden Provisionsbetrag ab. Über die von ihm mitgeteilten Restbeträge erstellte L. insgesamt neun Rechnungen über Beratungs- und Provisionsleistungen. Daraufhin veranlasste der Geschäftsführer die Überweisung der Rechnungssummen von mehr als 10 Mio. € auf ein Konto des L. bei einer Liechtensteiner Bank. N., der zugleich Geschäftsführer einer GmbH war, stellte in deren Namen zwei Rechnungen wegen „Abschlagszahlung Beratungshonorar“ über 660.000 € und 600.000 €, von denen die erste beglichen wurde. S., der maßgebenden Einfluss auf eine andere GmbH hatte, veranlasste, dass diese einen Gewinnanteil von 1,243 Mio. € abrechnete. L. überwies daraufhin den Betrag auf ihr Bankkonto.

2. Der Bundesgerichtshof hat – wie bereits die Senate des Oberlandesgerichts sowie dem Antrag des Generalbundesanwalts entsprechend – entschieden, dass das den drei Beschuldigten vorgeworfene Verhalten nicht als Bestechlichkeit von Abgeordneten nach § 108e Abs. 1 StGB (Beschuldigte N. und S.) oder Bestechung von Abgeordneten (Beschuldigter L.) strafbar ist. Er hat dies im Wesentlichen wie folgt begründet:

Die Tatbestände des § 108e Abs. 1 und 2 StGB setzen unter anderem eine (erstrebte bzw. getroffene) Unrechtsvereinbarung zwischen dem Bestechenden und dem bestochenen Parlamentsmitglied mit dem Inhalt voraus, dass dieses „bei der Wahrnehmung seines Mandates“ eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornimmt oder unterlässt. Die Beschuldigten N. und S. nahmen indes, indem sie die Gegenleistungen für die Gewinnbeteiligungen erbrachten, nicht ihr Mandat im Sinne dieses Strafgesetzes wahr; die Übereinkunft der Beteiligten war hier von vorneherein nicht auf ein derartiges Verhalten gerichtet.

Das Merkmal der Wahrnehmung des Mandats ist dahin zu verstehen, dass die Mandatstätigkeit als solche, nämlich das Wirken im Parlament, mithin im Plenum, in den Ausschüssen oder sonstigen parlamentarischen Gremien einschließlich der Fraktionen oder in mit Abgeordneten besetzten Kommissionen, erfasst ist. Allein die Vereinbarung zwischen den Beteiligten, dass sich der Mandatsträger bei außerparlamentarischen Betätigungen auf seinen Status beruft, um im Interesse eines Privatunternehmers Behördenentscheidungen zu beeinflussen, erfüllt dieses Merkmal nicht. Ebenso wenig genügt es, wenn das Parlamentsmitglied dazu die in dieser Funktion geknüpften Beziehungen zu Entscheidungsträgern der Exekutive ausnutzen oder sich seiner Amtsausstattung bedienen soll.

Dieses Verständnis des Strafgesetzes ist – wie in den Beschlussgründen im Einzelnen dargelegt ist – Ergebnis der Anwendung der anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung, namentlich nach dem Wortlaut des § 108e StGB, dessen systematischem Kontext, dem Willen des Gesetzgebers sowie dem Sinn und Zweck dieser Strafnorm. Dabei kam der Begründung des – der maßgeblichen Fassung des Straftatbestandes zugrundeliegenden – Gesetzesentwurfs sowie der hierzu abgegebenen Stellungnahme des Ausschusses des Bundestages für Recht und Verbraucherschutz eine erhebliche Bedeutung zu. Diese Materialien sind dahin zu verstehen, dass der Gesetzgeber bewusst davon abgesehen hat, rein außerparlamentarische Betätigungen des Mandatsträgers zu erfassen. Das Korruptionsdelikt der missbräuchlichen Einflussnahme, das in zwei von der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen völkerrechtlichen Abkommen vorgesehen ist, hat er nicht in das deutsche Recht überführt.

Der 3. Strafsenat hat darauf hingewiesen, dass es dem Gesetzgeber obliegt zu entscheiden, ob und in welchem Umfang er ein bestimmtes Rechtsgut, dessen Schutz ihm wesentlich und notwendig erscheint, gerade mit den Mitteln des Strafrechts verteidigen will. Den Gerichten ist es hingegen verwehrt, seine Entscheidung zu korrigieren. Im Hinblick auf den vom Wortlaut des § 108e StGB gedeckten eindeutigen gesetzgeberischen Willen, das außerparlamentarische Wirken des Mandatsträgers durch diese Norm nicht zu erfassen, kommt eine diese Intention missachtende Auslegung nicht in Betracht, selbst wenn die hier zu beurteilenden Handlungen ähnlich strafwürdig erscheinen mögen wie das vom Gesetz pönalisierte Verhalten. Falls der Gesetzgeber eine Strafbarkeitslücke erkennen sollte, ist es seine Sache, darüber zu befinden, ob er sie bestehen lassen oder durch eine neue Regelung schließen will.

3. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs bleiben der gegen den Beschuldigten L. erlassene Haftbefehl sowie die gegen alle drei Beschuldigten angeordneten Vermögensarreste über insgesamt ca. 3,6 Mio. € aufgehoben. Insoweit ist keine weitere Anfechtung mehr statthaft.

Vorinstanz:

OLG München – 6 St 4-5/21 (9), 7 StObWs 1-3/21, 8 St 3 u. 4/21 – Beschlüsse vom 16., 17. und 18. November 2021

Maßgebliche Strafvorschriften:

§ 108e StGB – Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern

(1) Wer als Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer einem Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder einen ungerechtfertigten Vorteil für dieses Mitglied oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass es bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse.

§ 310 StPO – Weitere Beschwerde

(1) Beschlüsse, die … von dem nach § 120 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes zuständigen Oberlandesgericht auf die Beschwerde hin erlassen worden sind, können durch weitere Beschwerde angefochten werden, wenn sie

1.eine Verhaftung,

2…. oder

3.einen Vermögensarrest nach § 111e über einen Betrag von mehr als 20.000 €

betreffen.

Karlsruhe, den 12. Juli 2022

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

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Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf einen Bericht des Magazins zum Thema vom 12. Juli 2022.

> https://www.spiegel.de/politik/deutschland/masken-deals-alfred-sauter-und-georg-nuesslein-duerfen-millionenprovision-behalten-a-39633d22-2807-479f-913e-e1aada76da4a !

Georg Nüßlein im Bundestag (Archivbild) Foto: Christian Spicker / IMAGO

Und wieder einmal hat das nach dem Bundesverfassungsgericht höchste Deutsche Gericht eine Entscheidung gefällt, die man mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehen kann!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Und wieder geben wir Euch exakt am heutigen Mittwoch (13.07.2022) unsere AK-TV-TIPPS für die kommende Zeit!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

pünktlich zur Wochenmitte präsentieren wir Euch heute als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) wieder unsere AK-TV-TIPPS  (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=ak-tv-tipps) für die kommenden Tage.

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Am DIENSTAG, DEN 19. JULI 2022, 20.15 UHR, strahlt der TV-Sender


                 

den Dokumentarfilm mit dem Titel

„LIDL: DIE INSIDER“

aus.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf die entsprechende Programmvorschau.

> https://www.tvtoday.de/programm/standard/sendung/lidl-die-insider_62bb047e8189653071f44ffb.html !

Hier eine Kurzbeschreibung der Sendung:

Verkaufstricks beim Discounter-Riesen

Vier Insider, die den Discounter als langjährige Mitarbeiter genau kennengelernt haben, decken die Fallen beim Einkauf und Manipulationen im Laden auf. Schon die Einkaufswagen sind so optimiert, dass die Kunden mehr kaufen als geplant.

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Am MITTWOCH, DEN 20. JULI 2022, 20.15 UHR, strahlt der TV-Sender


                 

das TV-Drama mit dem Titel

„HITLER – AUFSTIEG DES BÖSEN“

aus.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf die entsprechende Programmvorschau.

> https://www.tvmovie.de/tv/hitler-aufstieg-des-boesen-153932075 !

Hier eine Kurzbeschreibung der Sendung:

Robert Carlyle als fanatischer Agitator, der vom Kunstmaler zum deutschen Reichskanzler aufsteigt. Ausgezeichnet u.a. mit zwei Emmys 1908: Arbeits- und wohnungslos hält sich Adolf Hitler (Robert Carlyle) als Postkartenmaler über Wasser. Als der Erste Weltkrieg ausbricht, wird er Soldat im Heer des deutschen Kaisers. Die Kapitulation des Reiches 1918 erschüttert ihn zutiefst. Erst in der Arbeiterpartei DAP, die später zur NSDAP wird, findet er neue Ziele. Hier entdeckt Hitler sein Redetalent und zieht immer mehr Zuhörer in seinen Bann. Im November 1923 will Hitler die Macht an sich reißen, doch Polizei und Armee schlagen den Putsch nieder. Hitler wird zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nach nur 13 Monaten wird er begnadigt, die verbotene NSDAP wieder zugelassen. Hitler versucht einen politischen Neubeginn, diesmal auf legale Weise – er will Reichskanzler werden. 

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Wenn bei Euch Interesse an der einen oder anderen Sendung besteht, so bitten wir um Vormerkung, denn wir werden die Sendetermine auf unserer Homepage nicht wiederholen.
 
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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Heute veröffentlichen wir den 26. ordentlichen NEWSLETTER 2022 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 26. ordentliche NEWSLETTER  des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 26/2022 vom 10.07.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,  sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Verbraucherschutzministerin Lemke für ein Moratorium zu Strom- und Gassperren – eine gute Initiative, aber es sind noch weitere Schritte nötig!
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Verbraucherschutzministerin Frau Lemke startet die Initiative für ein Moratorium zur Aussetzung von Strom- und Gassperren bei Zuspitzung der Energiekrise. Damit greift Lemke eine Initiative der Konferenz der Verbraucherschutzminister auf. Besonders da wir uns laut Habeck „auf das Schlimmste einstellen“ müssen, angesichts der Energiekrise. Weitere Infos dazu: https://t1p.de/fh0iv

Bewertung: Diese Initiative ist richtig, denn die einkommensschwachen Haushalte werden die gestiegenen Energiekosten nicht stemmen können. Hier sind jetzt Änderungen notwendig.

Dazu möchte ich auch nochmals auf die im letzten Jahr aufgestellte Forderung von Tacheles zurückkommen, die wir an die damals neue Bundesregierung formuliert haben:

  • Angemessenheitsgrenzen für Heizung anhand des Verbrauchs, statt nach Kosten bemessen
  • Herausnahme der Bedarfe für Haushaltsenergie aus dem Regelbedarf und Berücksichtigung als Kosten der Unterkunft
  • Berücksichtigung von Heizungs- und Stromkosten beim Wohngeld
  • Förderung von Energieeffizienz
  • Energiesperren stoppen    

Dieser Katalog ist hier zu finden: https://t1p.de/bz7t

Zudem hatte Tacheles im April 2022 in einem offenen Brief an Herrn Heil konkrete Vorschläge zur Umsetzung gegeben, wie aktuell mit Erwerbslosen, RentnerInnen,  Niedriglöhnern, Auszubildenden, bis hin zu Geflüchteten konkret mit der drohenden Energiearmut umgegangen werden kann, diese Infos gibt es hier: https://t1p.de/zxvc2

Diese Punkte müssten umgesetzt werden, damit es zur konkreten Abfederung für minderbemittelte Haushalte kommt!

2. SG Detmold zur Verjährung von Darlehensforderungen nach drei Jahren nach § 195 BGB
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Das SG Detmold hat mit Gerichtsbescheid vom 15. Juni 2022 – S 35 AS 520/21 entschieden: wenn das Jobcenter bei einer auf Darlehensbasis gewährten Kaution und gleichzeitiger unwiderruflicher Abtretungserklärung die Rückzahlung der Kaution nicht innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis über die Beendigung des Mietverhältnisses vom Vermieter gefordert hat, dass dann der Anspruch des Jobcenters auf Rückerstattung gegen den Leistungsberechtigten entsprechend der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren (§§ 195 BGB) verjährt ist. Mehr dazu mit Gerichtsbescheid: https://t1p.de/9bby8

Dies dürfte die erste bekannte Entscheidung zur Verjährung von Darlehensforderungen außerhalb der 30 Jahre Regel sein.

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Seminarraum Loher Bahnhof Wuppertal 

Der Seminarraum kann für Veranstaltungen, Tagungen, Treffen und Seminare gemietet werden (nicht für private Feiern/Partys).

Wer in NRW Tagungen, Veranstaltungen und Treffen plant (Wuppertal liegt genau in der Mitte) ist hier richtig.

Der große Raum ist mit einer Abluftanlage versehen, das ist in Coronazeiten ziemlich wichtig.

Im großen Raum können bis zu 22 Personen an Tischen sitzen, im kleinen Raum bis zu 14 Personen. Ansonsten richtet sich die Anzahl der Teilnehmenden nach den jeweils gültigen Corona-Schutzbestimmungen.

Vorteil der Räume: ruhige Atmosphäre, tolles Ambiente, gut gelegen, mit Abluftanlage (Großer Raum), viele Parkplätze, rollstuhlgeeignet. Getränkecateringservice, wenn gewünscht. 

Hier geht es zum Belegungskalender: https://www.seminarraum-loherbahnhof.de

Weitere Infos und Bilder sind hier zu finden: https://www.seminarraum-loherbahnhof.de

Du/Sie möchtest/möchten eine Anzeige im Newsletter schalten?

Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten

3. Lindner plant drastische Kürzungen für Langzeitarbeitslose im SGB II

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Finanzminister Lindner plant offenbar die Ausgaben im SGB II drastisch zu kürzen. Diese Kürzungen sollen vor allem dem sozialen Arbeitsmarkt drohen. Dazu ein umfassender Artikel im Spiegel: https://t1p.de/1i4ru

Im Kern wird es um die Reduktion der Beschäftigungsverhältnisse nach § 16e und § 16i SGB II gehen. Grade diese sind für die Integration von Langzeitarbeitslosen durchaus hilfreich, da hier Beschäftigungsverhältnisse von bis zu 5 Jahren (nach § 16i SGB II) gefördert werden.
Anstatt diese Maßnahmen zu kürzen, sollten die ein oder anderen Instrumente zur Erreichung von Integrationsquoten gestrichen werden. Viele solcher Maßnahmen erfolgen zum Selbstzweck wie Erfüllung Integrationsquoten einzelner Jobcenter und zur Finanzierung von sinnlosen Beschäftigungsmaßnahmen. Da könnte, sollte und müsste der Rotstift angesetzt werden.

4. Pflegereport 2022: Arme Menschen und Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden durchschnittlich 10 Jahre früher pflegebedürftig
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Der aktuell vorgelegte Pflegereport legt eine dramatische Situation offen: Arme Menschen und Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden durchschnittlich 10 Jahre früher pflegebedürftig
Aus dem aktuellen Pflegereport 2022:

„… aufgrund schwerer Arbeitsbedingungen zehn Jahre jünger pflegebedürftig …“,

und die „schwerere Arbeits- und Lebensbedingungen, niedrigere Einkommen, weniger Gesundheitsvorsorge, höhere Altersarmut, schlechter ausgestattete Wohnungen und nicht zuletzt Diskriminierungserfahrungen“.
Infos und Pflegereport: https://t1p.de/y2jil
und eine Bewertung vom MIGazin: https://t1p.de/9vs5s

5. Steuerentlastungsgesetz 2022: was ist beinhaltet?
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Im Rahmen des Steuerentlastungsgesetz 2022 hat der Gesetzgeber verschiedene  Entlastungen für Steuerzahlende verabschiedet. Das betrifft insbesondere folgende Punkte: Erhöhung Grundfreibetrag, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und die Fernpendlerpauschale bei der Einkommensteuer für Arbeitnehmerinnen werden rückwirkend zum 1. Januar 2022 angehoben. Hierdurch ergeben sich Änderungen bei der Berechnung von Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, Übergangsgeld, Gründungszuschuss und Kraftfahrzeughilfe für Zeiträume ab Januar 2022.
Dann ist im Steuerentlastungsgesetz 2022 die einmalige steuerpflichtige Energiepreispauschale für aktiv tätige Erwerbspersonen vor … weitere Details in einer Weisung der BA: https://t1p.de/3ht36

6. Ergänzung zur Vorankündigung: Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z / Neuauflage für das 1. Halbjahr 2023 geplant
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Der Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z setzt seit Jahrzehnten Standards in der Sozialberatung. Er ist das Ratgeberwerk zum SGB II und SGB XII in einem Band. In ihn fließt unter der Herausgeberschaft von Harald Thomé die langjährige Beratungs- und Schulungspraxis der Autor:innen ein. Beziehende von Sozialleistungen erkennen ihre Rechte auf einen Blick, Sozialberater:innen, Mitarbeiter:innen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Anwält:innen erhalten fachliche Unterstützung für die Durchsetzung der Ansprüche der Ratsuchenden.

Die 32. Auflage des Leitfadens 2023/2024 entsteht parallel zur geplanten großen Reform der Hartz- IV-Gesetze („Bürgergeld“) und bezieht diese selbstverständlich mit ein. Neue Stichworte kommen hinzu, andere werden redaktionell angepasst. Der Leitfaden wird unter Mitarbeit des gesamten, bewährten Autor:innenenteams erstmals im NOMOS-Verlag veröffentlicht. Abhängig von den Rechtsänderungen ist die Neuauflage für das 1. Halbjahr 2023 geplant und kann bereits jetzt vorbestellt werden.

Ca. 800 Seiten, ca. 23 Euro, ET reformabhängig 1. HJ 2023

Vorbestellungen über den NOMOS-Shop

Der Vorteil: Sie brauchen sich danach um nichts mehr kümmern. Sobald das Werk erschienen ist, wird es Ihnen portofrei und mit vierzehntägigem Rückgaberecht zugeschickt. Vorbestellungen: https://t1p.de/vn9cl

Durch einen technischen Fehler am VorbestellerInnen eine negative Bestellbestätigung erhalten, das bittet der Verlag zu entschuldigen. Es kann jetzt schon der neue Leitfaden abonniert werden.

Hinweis: allen bisherigen Abonnementen und Abonnementinnen müssen sich Aufgrund des Verlagwechsels neu ins Aboverzeichnis eintragen.

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Hier könnte Ihre Anzeige stehen …

Im Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen:  Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Ihre Suche nach einer Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job …..

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von rd. 60.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten, Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen.

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Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet. Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden.

Kontakt: info@thome-sozialrecht.de

7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an.
Jetzt wichtig für die Menschen, die die Ukraine Geflüchteten supporten.

– 26./27. Sept. 2022  als Online-Seminar (noch 1 Platz frei)
–  17./18. Okt. 2022     als Online-Seminar
–  07./08. Nov. 2022     als Online-Seminar
–  05./06. Dez. 2022     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

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Anmerkung des AK:

Weitere Informationen aus diesem NEWSLETTER inklusive Impressum könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und auf der Homepage von

lesen.

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-26-2021-vom-10-07-2022.html !

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Wie die Gewerkschaft Ver.di mitteilt, ist das Arbeitgeberangebot in der Tarifrunde 2022 beim WDR das SCHLECHTESTE in der Geschichte!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir einen Blick auf die laufende Tarifrunde 2022 beim WDR geworfen (http://ak-gewerkschafter.com/?s=wdr).

Wie die Gewerkschaft Ver.di (http://ak-gewerkschafter.com/category/ver-di/) mitteilt, ist das dort gemachte Arbeitgeberangebot das SCHLECHTESTE in der Geschichte des WDR!

Tarifrunde: Schlechtestes Arbeitgeberangebot in der Geschichte des WDR – ver.di kündigt dritten Warnstreik an

07.07.2022

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft die Beschäftigten und festen Freien beim Westdeutschen Rundfunk (WDR) am 08.07.2022 von 02:00 Uhr bis zum 09.07.2022 um 02:00 Uhr  erneut zu einem Warnstreik in der laufenden Tarifrunde auf. Aufgerufen sind auch die Beschäftigten und festen Freien in den Landesstudios. Der Warnstreik findet im Vorfeld der für die nächste Woche geplanten Verhandlungsrunde statt.

„Der WDR möchte gegen die Interessen der Beschäftigten eine Nullrunde von 14 Monaten durchsetzen. Das ist nicht zuletzt angesichts der steigenden Preise völlig unangemessen“, erklärt Christof Büttner als ver.di-Verhandlungsführer und damit den erneuten Aufruf zum Warnstreik. Für dieses Jahr hat der WDR eine nicht weiter bezifferte Einmalzahlung angekündigt. Da Einmalzahlungen keine Effekte auf die Lohnentwicklung und die Renten haben, ist das für die ver.di nicht akzeptabel. Im Sommer 2023 sollen die Mindesthonorare und Gehälter um 2,25 Prozent aus Sicht des WDR steigen und die Ausbildungsvergütungen um 40 Euro. Das ist das schlechteste Angebot in der Geschichte des WDR.

ver.di fordert bei einer Laufzeit von zwölf Monaten:

– Eine Erhöhung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen in Höhe von 5,5 Prozent, jedoch mindestens 200 Euro und max. 350 Euro. Die Deckelung nach oben und unten würde bewirken, dass vor allem die unteren Tarifgruppen aufgewertet werden. Das Gesamtvolumen wird damit solidarisch und angemessen verteilt.

– Eine Erhöhung der Effektivhonorare für feste Freien von 5,5 Prozent.

ver.di setzt sich darüber hinaus für die Übernahme der Auszubildenden ein. Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen im Krankheitsfall Krankengeld ab dem ersten Tag erhalten.

Am letzten Warnstreik hatte sich neben ver.di auch die Deutsche Orchester Vereinigung als Tarifpartner beteiligt. ver.di begrüßt es, wenn sich weitere Gewerkschaften der Streikbewegung anschließen.

Die Streikkundgebung findet am 08.07.2022, 10:30 Uhr, an der Mörsergasse in Köln statt.

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Durch den Klick auf den nachstehenden Link könnt Ihr die Pressemitteilung direkt auf der Homepage der Gewerkschaft Ver.di lesen.

> https://nrw.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++6de4337c-fde4-11ec-9227-001a4a160111 !

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Als AK sind wir der Meinung, dass die Arbeitgeber nur mit einer mehrtägigen STREIKWELLE bewegt werden können. Wir bleiben am Thema dran und erden weiter dazu erichten.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Laurenz Nurk informiert uns mit seinem ersten Juli-Newsletter 2022!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den ersten JULI-NEWSLETTER aus 2022 des Kollegen Laurenz Nurk (http://ak-gewerkschafter.com/?s=laurenz+nurk) vom GEWERKSCHAFTSFORUM erhalten.

Wir haben selbigen nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „GEWERKSCHAFTSARBEIT“(http://ak-gewerkschafter.com/category/ archiviert.

Dem Kollegen Nurk gebührt wieder ein herzliches Dankeschön für seine ehrenamtliche Arbeit.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Lauren Nurk informiert:

Ein Forum für Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, die etwas zu sagen haben

Sommerzeit ist Lesezeit!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zur Lesezeit haben wir einige Artikel von gewerkschaftsforum.de aus den vergangenen sechs Monaten zusammengestellt:

Demnächst wird wieder über Kriegskredite abgestimmt – Eine Zerreißprobe für die SPD?

Bei vielen SPD-Mitgliedern schlug das wie ein Blitz aus heiterem Himmel ein, als Bundeskanzler Scholz am Sonntag dem 27.02 2022 im Bundestag eine Zeitenwende verkündete.

Damit meinte er eher eine politische 180-Grad-Wende: Deutschland will nun Waffen an die Ukraine liefern und unterstützt harte Wirtschaftssanktionen gegen Russland. Vor allem aber will Olaf Scholz ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für die Aufrüstung bilden, das im Grundgesetz verankert werden soll und wie schon lange von den USA gefordert, dauerhafte Rüstungsausgaben von über zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts pro Jahr bereitstellen.

Besonders die älteren SPD-Mitglieder, das sind vielfach Menschen, die noch die Parteischulungen engagiert mitgemacht haben und die Parteigeschichte aus dem Effeff aufsagen können, wollten es nicht wahrhaben, was sie hörten. Hatten sie doch sofort Kaiser Wilhelm vor Augen, der bei Kriegsbeginn 1914 keine Parteien mehr kannte, sondern nur noch Deutsche und erinnerten sich an den mutigen Karl Liebknecht, der als SPD-Reichstagsabgeordneter gegen die Kriegskredite stimmte und dafür in seinem weiteren kurzen Leben schlimm büßen musste.

So waren es auch die älteren Parteimitglieder, die sich als erste gegen das Vorhaben der Turbohochrüstung aussprachen.  weiterlesen →

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Vom Leben auf der Straße: Explosion der Miet- und Energiekosten, massiver Wohnungsmangel und wachsender Einkommensarmut bei höheren Preisen lassen die Zahl der wohnungslosen Menschen ansteigen

Zu den unveräußerlichen Menschenrechten gehören ohne Zweifel eine sichere Unterkunft und das Wohnen in Würde, auch in Deutschland. In den vergangenen 10 Jahren ist die Zahl der Menschen ohne Wohnung stetig angestiegen. Mittlerweile sind rund 256.000 Menschen wohnungslos, knapp 50.000 davon sind obdachlos. Das ist eine ganze Stadt voller Menschen, denen das Recht auf Wohnen verweigert wird. Hinzu kommt eine Dunkelziffer, die niemand genau abschätzen kann.

Auch in NRW ist die Zahl der wohnungslosen Menschen weiter gestiegen, im Jahr 2020 waren es 49.987, gut 3.000 mehr als im Vorjahr. Diese Entwicklung wird sich weiter fortsetzen, explodierende Kosten für Miete und Energie, wegbrechender Neubau von Sozialwohnungen und steigende Einkommensarmut sorgen dafür, dass immer mehr Menschen auf der Straße leben müssen.

Hinter den Zahlen verbergen sich Menschen, die in Armut gedrückt wurden, deren Leben irgendwann einmal ins Schlingern kam und die nun dem mörderischen Leben auf der Straße ausgesetzt sind.  weiterlesen →

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Hilfe, unsere Wohnung wird zur Beute – Erzählung über die Folgen der Finanzialisierung von Wohnraum

Der erfolgreiche Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin im vergangenen Jahr war die bislang effektivste Aktion von unten gegen die Übereignung von Wohnraum an die Finanzmärkte.

Während der Widerstand gegen die zunehmende Finanzialisierung von Wohnraum wächst, setzt die Politik in den großen Städten nach wie vor auf eine Kooperation mit dem Finanzkapital. Erste Übungen im Rahmen der öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP-Deals) in den 1990er Jahren, mit ihren oft tausenden von Vertragsseiten und der Drohung, bei Nichteinhaltung der Verträge vor einem internationalen Schiedsgericht zu landen, haben viele Kommunal-, Landes- und Bundespolitiker ermutigt, auch einmal am großen Rad zu drehen. Beim Finanzkapital treffen sie mit ihrer Bewältigungsstrategie der Wohnungsnot und den vor sich hindümpelnden Wohnungsbau auf offene Türen.

Angesichts niedriger Erträge für Staatsanleihen leiten die institutionellen Investoren auf der Suche nach lukrativen Anlagen immer mehr Kapital von den Finanzmärkten weg, hin in die Wohnungs- und Immobilienmärkte, wodurch sie die Miet- und Hauspreise weiter in die Höhe treiben.

Bei der Zahl der Transaktionen, wie auch bei der Summe des investierten Kapitals in die Wohnungs- und Immobilienmärkte liegt Deutschland mittlerweile an der Spitze in Europa. Diese Entwicklung ist trotz der horrenden Immobilienpreise und hohem Profit der Anleger noch nicht am Ende, die Finanzinvestoren rüsten sich schon für die nächste Offensive in die Wohnungsmärkte, nun europaweit.

Die Zockerei mit Wohnraum, mit den fatalen Auswirkungen auf die konkrete Lebenssituation der Mieter, wird weiter zunehmen.

Am Beispiel der eigenen Mietwohnung wird das Ganze einmal beleuchtet.  weiterlesen →

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Kriegskonforme Tarifpolitik: Die IG BCE baut eine Brücke über das aufgewühlte Wasser, bestehend aus Militarismus, Aufrüstung und Krieg

Als Anfang des Jahres 2022 die Preise durch die Decke gingen und für jeden sichtbar war, dass die Tarifabschlüsse in den beiden Coronajahren miserabel waren und die langen Laufzeiten der Verträge keine kurzfristige Korrektur ermöglichten, markierte Michael Vassiliadis, der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), den großen Macher. Er erklärte, es dürfe für die mehr als 580.000 Beschäftigten der Branche keine dauerhaften Verluste beim Reallohn, also beim Lohn abzüglich Preissteigerungen, geben und klassische Lohnforderungen müssten Priorität genießen.

Der „Teiltarifabschluss“ von Anfang April sagt aber etwas ganz anderes. Die Tarifgespräche wurden „wegen des Ukraine-Krieges und der stark gestiegenen Energiepreise“ ausgesetzt. Es gibt zunächst nur einen Teilabschluss, in dem Gewerkschafts- und Unternehmensvertreter eine „Brückenlösung“ sehen und entsprechend sich auf eine „Brückenzahlung“ von einmalig 1.400 Euro einigten. Im Oktober soll dann weiterverhandelt werden.

Michael Vassiliadis, ganz im Kriegsmodus kommentiert: „In dieser Zeit großer Unsicherheit für Beschäftigte wie Unternehmen mussten wir eine Lösung finden, die Inflationslinderung mit Beschäftigungssicherung verbindet. Diese Zwischenlösung ist alles andere als unsere Wunschvorstellung. Aber sie gibt uns die nötige Atempause, um die geopolitischen und wirtschaftlichen Entwicklungen der kommenden Monate abzuwarten“.  weiterlesen →

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Berufsausbildungsprogramm Joblinge: Mit öffentlichen Mitteln Arbeitskräfte abrichten – „Es geht darum, einen Rohdiamanten zu schleifen“

Es ist kaum zu glauben, aber schon zu der Zeit, kurz nach der Hartz-IV-Gesetzgebung, als die Unternehmensberatung McKinsey in Deutschland den Aufbau von Tafeln in die Hand nahm, hat sich eine andere Unternehmensberatung aus den USA massiv in die Berufsausbildung eingemischt. Unter dem drolligen Namen „Joblinge“ wurde mithilfe der Boston Consulting Group 2007 eine Initiative ins Leben gerufen, die erwerbslosen jungen Menschen den Anschluss an Ausbildung oder Anstellung ermöglichen soll. Ziel ist, dass „die jungen Menschen Schlüsselqualifikationen erlernen, soziale Kompetenzen trainieren und sich in verschiedenen Unternehmenspraktika eine konkrete Chance auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz erarbeiten“.

Im Jahr 2020 sind 1.340 Teilnehmer aufgenommen worden, von denen 1.033 erfolgreich an private Unternehmen vermittelt wurden. Auch hier gilt das Motto: Privat vor Staat, denn in den „Programmen können junge Erwachsene ihre Fähigkeiten in der Praxis beweisen – jenseits von Schulnoten und klassischen Bewerbungsgesprächen.“ Dennoch nimmt man gerne die staatliche Förderung mit, im Jahr 2019 beliefen sich die Einnahmen auf insgesamt 13 Millionen Euro, davon kamen 9,51 Millionen aus der öffentlichen Förderung. Der Rest kam von der RAG-Stiftung, der Initiativkreis Ruhr, die Talentmetropole Ruhr und einige Revierunternehmen, wie der Sicherheitskonzern Kötter.  weiterlesen →

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Internationales Investitionsrecht in Krisenzeiten: Wirtschaftsabkommen und Schiedsgerichte können demokratische Rechte aushebeln und Staaten zu Schadensersatz heranziehen – auch im Fall „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“

In den vergangenen Monaten haben Konzerne, Investoren und findige Rechtsanwälte die Verträge mit einzelnen Staaten noch einmal genauer angeschaut. Einige Kanzleien haben das schon kurz nach dem ersten Lockdown zu Beginn der Corona-Pandemie getan. Sie dachten damals schon über mögliche Konzernklagen gegen staatliche Notfall-Maßnahmen zur Eindämmung des Virus und der entsprechenden wirtschaftlichen Folgen und bastelten daran, welche Maßnahmen der Regierungen in den Geltungsbereich internationaler Investitionsabkommen fallen und zu einer Flut von teuren Schadenersatzklagen gegen Regierungen vor privaten Schiedsgerichten führen können.

Ihnen spielt in die Hände, dass im Investitionsrecht unter bestimmten Umständen nicht nur tatsächlich investierte Beträge schadensersatzpflichtig, wie die tatsächlichen Kosten des Investors sind, sondern auch entgangene Gewinne in der Zukunft. Im Gegensatz zum Investitionsrecht sehen andere Rechtssysteme in der Regel keinen Schadensersatz für völlig hypothetisch entgangene zukünftige Gewinne vor, deshalb sind die Schiedssprüche im Streit zwischen Investoren und Staaten für die Unternehmen in jedem Fall lukrativer, weil im Ergebnis der Schadensersatz viel höher ist, als bei Entscheidungen ordentlicher Gerichte.

Die Corona-Pandemie könnte nun eine Klagewelle auslösen, weil den Regierungen unterstellt wird, dass sie auf Covid-19 mit einer Reihe von Maßnahmen, wie Reisebeschränkungen, Einschränkungen der Geschäftstätigkeit und Steuervorteile reagiert haben, die sich negativ auf die Unternehmen auswirkten, weil sie die Rentabilität verringerten, den Produktionsablauf verzögerten oder die Betriebe nicht mit staatlichen Leistungen bedacht wurden.

Aber auch nach der erfolgreichen Volksabstimmung in Berlin, dort sprachen sich über 56 Prozent der Berliner für die Ziele der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ aus, könnten im Vorfeld von konkreten Maßnahmen Investoren der Deutsche Wohnen Schadensersatz fordern und ein Schiedsgericht anrufen.  weiterlesen →

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Die Grundrente läuft immer noch nicht rund – viele alte Menschen warten auf ihr Geld

Nach jahrelangem Hin und Her war es nach dem dritten Anlauf so weit: Zum Jahresbeginn 2021 wurde die Grundrente eingeführt. Langjährig  Rentenversicherte mit geringem Einkommen sollten automatisch einen monatlichen Zuschlag auf ihre Altersrente erhalten. In der Bundesregierung hatte man sich darauf geeinigt, dass die Bewilligung der Grundrente von einer Einkommensprüfung abhängig gemacht wird, wobei Rentenversicherung und Finanzverwaltung zusammenarbeiten sollen.

Die Rentenversicherung ist mit der Prüfung der Ansprüche auf die Grundrente der rund 26 Millionen Menschen im Altersrentenbezug allein gelassen worden. Ein Jahr nach der Einführung warten noch immer viele auf ihr Geld, da noch nicht alle Ansprüche geprüft werden konnten. weiterlesen →

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Über die konkrete Lebenssituation armer Menschen in der Großstadt – der Schufa ausgeliefert

In den Augen vieler Verbraucher ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) ein Datenkrake, der auf undurchsichtige Weise zu Bewertungen kommt, die sich direkt auf ihr Leben auswirken können.

Ein negatives Ranking bei der Schufa kann dazu führen, dass Banken ihren Kunden keinen Kredit gewähren, sie einen höheren Zinssatz zahlen müssen oder dass Telekommunikationsfirmen sich weigern, ihnen einen Internetanschluss bereitzustellen oder Telefonvertrag abzuschließen.

Verschuldete Menschen haben oft einen unglaublichen Respekt vor der „Institution“ Schufa, die eigentlich das Geschäftsmodell der Bewertung der Kreditwürdigkeit verfolgt. Sie wissen nicht, wie die Bewertungen zustande kommen und fühlen sich völlig ausgeliefert. Sie haben diese Angst zu Recht, da die Schufa durch das sogenannte Scoring zu ihren Bewertungen kommt. Das erstellte Profil wird mit einer geheimen Formel berechnet und es ist unklar, welche Daten in welcher Gewichtung ins Scoring einfließen. Verbraucherschützer meinen entschlüsselt zu haben, dass Bürger besser bewertet werden, je weniger Konten oder Handyverträge sie haben und dass häufige Umzüge eher zu einer negativen Bewertung beitragen.

Rund zehn Prozent der 70 Millionen Menschen in Deutschland, die nach Angaben der Schufa dort ein Profil haben, haben einen oder mehrere negative Einträge.  weiterlesen →

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Die Grenzen gewerkschaftlichen Whistleblowings

Gewerkschaftliche Whistleblower agieren in der Regel in einem Graubereich. Zwar kann es im öffentlichen Interesse sein, interne Informationen an die Öffentlichkeit zu bringen, jedoch ist der Schutz von Whistleblowern gesetzlich nicht klar geregelt, denn die entsprechende EU-Richtlinie hat Deutschland noch nicht umgesetzt.

Wenn Gewerkschaftsaktivisten die alltäglichen Widersprüche wie ständige Überlastung und enormen Personalmangel nicht mehr aushalten und auf die Missstände aufmerksam machen, werden sie nicht nur mit dem Arbeitsplatzverlust bedroht. Zunehmend greifen die Unternehmen auch auf die Schadensersatzforderungen an den Whistleblower zurück, die immer öfter auch vollstreckt werden und stellen Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Tatverdachts der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen.

Am Beispiel der Arbeitsbedingungen in den Bildungs- und Sozialeinrichtungen wird im Folgenden aufgeführt, was gewerkschaftliche Whistleblower beachten sollten und die Rolle, die viele Gewerkschaften in so einem Konflikt ihrer Mitglieder mit den Unternehmen oft einnehmen.  weiterlesen →

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Volkszählung 2022 – Anlass für eine Erinnerung an das Volkszählungsurteil von 1983 und den Volkszählungsboykott 1987

In Deutschland wird es wieder eine Volkszählung geben. Elf Jahre nach dem letzten Zensus sollen zahlreiche Daten aktualisiert werden – etwa zur Zahl der Einwohner sowie zu deren Erwerbstätigkeit und Wohnsituation.

Stichtag ist der 15. Mai 2022. Ab diesem Datum werden 10,2 Millionen zufällig ausgewählte Menschen unter anderem zu ihrer Ausbildung, Arbeits- und Wohnsituation befragt.

Aus diesem Anlass soll an das mittlerweile historisch bedeutsam gewordene „Volkszählungsurteil“ von Mitte Dezember 1983 und an den erfolgreichen Volkszählungsboykott von 1987 erinnert werden.  weiterlesen →

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Herzliche Grüße

von den Kolleginnen und Kollegen des gewerkschaftsforum.de

und

viel Freude beim Lesen

Laurenz Nurk

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WeMove.EU informiert: „Ein Video räumt mit den Märchen auf und beendet das Greenwashing!“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seitens WeMove.EU (http://ak-gewerkschafter.com/?s=wemove.eu) haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) eine Mitteilung inklusive Video und Petition unter dem Titel „Ein Video räumt mit den Märchen auf und beendet das Greenwashing“ erhalten.

(Foto von Christoph Dörfler über Protest in München: Kein Ökolabel für Gas und Atom aus http://www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/2022/atom/protest-gegen-eu-greenwashing-von-fossilem-gas-und-atom.html)

Wir haben diese Mitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung nachstehend auf unsere Homepage gepostet und in der Kategrorie „KAMPAGNEN“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/kampagnen/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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WeMove.EU informiert:

Hallo Manni Engelhardt,

Eine Gruppe von Abgeordneten des Europäischen Parlaments (MdEP) hat Schockwellen durch das Parlament geschickt.

Sie haben uns Hoffnung gemacht. Denn sie haben dagegen gestimmt, einigen der schmutzigsten und gefährlichsten Brennstoffe ein milliardenschweres „grünes“ Etikett zu verleihen!

Dies ist ein großer Schritt, aber wir haben noch nicht gewonnen. Ab sofort werden die Lobbyist*innen doppelt so hart kämpfen. Sie werden mit weiteren Treffen hinter verschlossenen Türen, Briefings und einseitigen Berichten reagieren. Da bis zur endgültigen Abstimmung im Plenar nur noch sehr wenig Zeit bleibt, müssen wir uns an die Arbeit machen, um deren Märchen aufzudecken.

Zum Glück macht ein neues Video deutlich, wie wichtig diese Abstimmung ist. Es zeigt die Realität der Debatte. Es zeigt einen besseren Weg in die Zukunft. Es zeigt, dass mutige neue Regeln für erneuerbare Energien das Potenzial Europas entfalten könnte.

Aber wenn wir erfolgreich sein wollen, müssen es alle mitbekommen. Dann können wir mit vereinten Kräften die Lobbyist*innen übertönen und die Dinge richtig stellen. Helfen Sie uns die nötige Unterstützung zu bekommen, bevor es zu spät ist.

Jetzt anschauen

Video thumbnail

Ja – ich werde die Wahrheit verbreiten

Bitte diesen Link zur Unterzeichnung der Petition anklicken: > https://act.wemove.eu/campaigns/regeln-fur-erneuerbare-energien !

Das Klima steht auf dem Spiel. Diese Entscheidung könnte uns entweder in eine Klimakrise stürzen oder uns helfen, unseren Planeten zu retten. Bitte helfen Sie mit, die Wahrheit zu verbreiten, bevor es zu spät ist.

Je mehr Augen auf dieses Thema gerichtet sind, desto mehr Stimmen werden sich erheben, um eine mutige Zukunft für erneuerbare Energien zu fordern.

Wir wissen, dass wir auf Sie zählen können,

Alexandre Naulot (Marseille), Àlex Parramon Benguerel (Barcelona), Anya Verkamp (Brüssel)
und das gesamte WeMove Europe-Team

P.S. Vor ein paar Wochen schien das Ergebnis der ersten Abstimmung unmöglich. Aber Tausende von uns, die die Petition unterschrieben haben, die E-Mails und Twitter-Nachrichten schickten und unentschlossene Europaabgeordnete anriefen, haben dazu beigetragen, sie davon zu überzeugen, für die Menschen und den Planeten zu stimmen und nicht für die Interessen der schmutzigen Industrien. Jetzt müssen wir das Gleiche für die Schlussabstimmung tun. Bitte sehen Sie sich das Video an und teilen es.

WeMove Europe ist eine unabhängige und wertebasierte Organisation, die Macht von unten aufbauen will, um Europa zu verändern, für uns alle, für künftige Generationen und für den Planeten. Wenn Sie sich aus unserem Verteiler austragen möchten, klicken Sie bitte hier.

WeMove Europe finanziert sich aus Spenden unserer Unterstützer aus ganz Europa. Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere unabhängige Arbeit finanzieren helfen. Spenden

Diese Nachricht darf kopiert, verbreitet und auf eigenen Servern gespiegelt und verlinkt werden.

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WeMove Europe SCE mbH | Planufer 91 Berlin | www.wemove.eu/de | Datenschutzerklärung

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Seitens des Herrn Werner Schell haben wir den ersten JULI-NEWSLETTER 2022 mit den aktuellsten Informationen erhalten!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) den ersten JULI-NEWSLETTER 2022  des Herrn Werner Schell (http://ak-gewerkschafter.com/?s=werner+schell) erhalten.

(Das Eigenfoto des Werner Schell zeigt selbigen in Aktion.)

Wir haben diesen NEWSLETTER in Form eines Beitrags nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „GESUNDHEITSPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/gesundheitspolitik/) archiviert.

Dem Herrn Schell sagen wir an dieser Stelle wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Herr Werner Schell informiert:

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung

für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland

Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss

E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

07.07.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich mache hiermit wieder auf einige Texte im Forum von Pro Pflege … aufmerksam (Auswahl):

  • Die Klimaveränderungen verlangen nach Konsequenzen … JETZT! – Dazu ein Filmtipp! ===> Die Nacht, als die Flut kam – Protokoll einer Klimakatastrophe. – Ein sehenswerter Film vom 28.06.2022 (92 Min), Video in der Mediathek verfügbar bis zum 28.07.2022: > https://www.zdf.de/arte/arte/page-video-artede-die-nacht-als-die-flut-kam—protokoll-einer-klimakatastrophe-100.html … Naturkatastrophen gehören mittlerweile auch im bislang sicher geglaubten Mitteleuropa zur Realität – das hat das Ahr-Hochwasser 2021 erschreckend klargemacht. Ein Jahr darauf rekonstruiert der Film die Geschehnisse vom 14. auf den 15. Juli detailgetreu … Der Film verdeutlicht die Klimaproblematik und zeigt auf, wie ggf. Überschwemmungen in besonders gefährdeten Gebieten (nach niederländischem Vorbild) vorgebeugt werden kann.

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  • Behandlungsfehlerbegutachtung 2021: Wieder zahlreiche Never Events festgestellt … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=3&t=483  – Behandlungs- bzw. Pflegefehler haben nicht selten mit Personalmangel und der immer mehr zunehmenden Ökonomiserung zu tun. Die Patientensicherheit muss daher unter Berücksichtigung aller Unzulänglichkeiten intensiver in den Blick genommen werden!

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  • Der „Pflege-Report 2022“ zeichnet ein Bild der letzten Lebensphasen im Pflegeheim. Diese speziellen Versorgungslagen wurden von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk mit der Beschreibung „Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (Advance Care Planning) – Beizeiten begleiten“ bereits vor Jahren mehrfach deutlich angesprochen. Die notwendigen Maßnahmen wurden im Zusammenwirken mit Experten aufgezeigt- Am 10.05.2015 gab es einen Pflegetreff, der sich mit dem Thema näher befasste – dokumentiert bei Youtube. Von hier wurde immer wieder – zuletzt 2021 – auf die fortbestehenden Handlungsanforderungen aufmerksam gemacht. … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=5&t=492

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  • „ZUKUNFTSVERTRAG FUR NORDRHEINWESTFALEN – Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN 2022–2027″: Die Krankenkassen begrüßen die Festlegungen zur Umsetzung der Krankenhausstrukturreform – Der DBfK Nord-West bewertet die für die Pflege und den Pflegeberuf relevanten Koalitionsvereinbarungen als gute Basis … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=6&t=474  

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>>>  Zu den vorstehenden Hinweisen können Texte im Forum aufgerufen werden.

Bitte jeweilige Fundstelle kopieren und in den InternetBrowser übertragen!

Wenn Sie nicht mehr informiert werden möchten, wird um entsprechende Nachricht gebeten.

Alle Newsletter sind unter folgenden Adressen nachlesbar

2021 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=64

2022 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=318  <<<

Mit freundlichen Grüßen

Werner Schell

https://www.facebook.com/werner.schell.7  bzw. https://twitter.com/SchellWerner

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Die Akkreditierung zur Feier vom 26. bis 28. August 2022 – zu 40 Jahre MLPD mit Einweihung der Karl-Marx-Statue beginnt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) eine aktuelle Information der MLPD (http://ak-gewerkschafter.com/?s=mlpd) zum Thema „Die Akkreditierung zur Feier vom 26. bis 28. August 2022 – zu 40 Jahre MLPD mit Einweihung der Karl-Marx-Statue beginnt beginnt!“ erhalten.

Diese haben wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Die MLPD informiert:

Aktuelle Information

für Presse und Öffentlichkeit – 4. Juli 2022

26. bis 28. August 2022 – Feier 40 Jahre MLPD

Mit Einweihung einer Karl-Marx-Statue

Akkreditierung beginnt

Die Vorbereitung für die Feierlichkeiten zu 40 Jahre MLPD rund um das Willi-Dickhut-Haus in Gelsenkirchen-Horst laufen auf Hochtouren. „Wir möchten das letzte August-Wochenende nutzen, um mit vielen Freundinnen und Freunden, interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Weggefährten und natürlich auch vor dem Auge der Journalistenschaft 40 Jahre Parteiaufbau der MLPD Revue passieren lassen. Es dürfte interessant sein, wie es die MLPD geschafft hat, in diesen 40 Jahren allem Antikommunismus zum Trotz am echten Sozialismus als Ziel festzuhalten. Oder auch, wie sie es geschafft hat, dass sie heute die einzige Arbeiterpartei in Deutschland ist“, informiert Peter Weispfenning, Pressesprecher der MLPD.

Als die MLPD 1982 gegründet wurde, spotteten manche Medien noch von einer ‚Totgeburt‘. Stattdessen hat sie sich kontinuierlich entwickelt und ist heute in 450 Städten und Orten vertreten, sowie aktives Mitglied der revolutionären Weltorganisation ICOR mit 63 Mitgliedsorganisationen in 47 Ländern. Peter Weispfenning: „Wir haben uns durch unsere Prinzipientreue und Modernität immer wieder als gesellschaftliche Trendsetter erwiesen. Die Forderung nach weiterer Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich stammte von uns. Dass man heute einen Björn Höcke als Faschisten bezeichnen darf, das haben wir durchgesetzt. Jahrzehntelang hat außer der MLPD in der Parteienlandschaft fast keiner mehr über ‚Imperialismus‘ gesprochen. Heute werfen sich die NATO und Russland wechselseitig vor, dass sie Imperialisten sind… „

Was ist das Erfolgsrezept? Peter Weispfenning: „Es ist eine zähe, systematische Kleinarbeit in Betrieben, Gewerkschaften, Wohngebieten, an Hochschulen, in der Jugend-, Frauen- und Umweltbewegung. Und es ist eine intensive theoretische Arbeit, die vielen neuen Erscheinungen und wesentlichen Veränderungen der Gesellschaft zu untersuchen. Mittlerweile sind 37 Ausgaben unseres theoretischen Organs Revolutionärer Weg erschienen, zuletzt die Analyse ‚Der Ukrainekrieg und die offene Krise des imperialistischen Weltsystems‘. Und es sind natürlich unsere Mitglieder, die die Partei neuen Typs lebendig machen.“

Es gibt ein vielfältiges Programm: Zwei Großveranstaltungen „MLPD – die Arbeiterpartei für den echten Sozialismus“; Konzert „30 Jahre Jugendverband REBELL“, Kunsthandwerksmesse, Flohmarkt, Ausstellungen zu den wichtigsten Seiten der Parteiarbeit, Live-Musik, Gäste aus aller Welt, Kinderprogramm und ein reichhaltiges Angebot an Essen und Getränken.

Ein Highlight soll der Festakt mit Enthüllung einer Karl-Marx-Statue am Samstag, 27. August 17 Uhr werden. Sie wurde von dem Bildhauer Rainer Günther passend zur Lenin-Statue erstellt. Wir werden hierbei auch diesmal gute Presseplätze zur Verfügung stellen. Da der Platz begrenzt ist, bitten wir um Akkreditierungswünsche bis Montag, 8. August 2022.

Gerne vermitteln wir an diesem Wochenende verschiedenste Gesprächspartner. In der Anlage finden Sie einen Flyer mit dem genauen Programm.

MLPD  > https://www.mlpd.de

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