Der GDL-Vorsitzende Klaus Weselsky redet KLARTEXT: „Schienengipfel: Geld wird versickern und nicht für die Infrastruktur verwendet“!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir Euch nachstehend den Beitrag der GDL (http://ak-gewerkschafter.com/category/tarifpolitik/gdl/) mit dem Titel

„Schienengipfel: Geld wird versickern und nicht für die Infrastruktur verwendet“

(Das Foto aus https://www.spiegel.de/wirtschaft/tarifstreit-bei-der-deutschen-bahn-gewerkschaftschef-weselsky-setzt-auf-eskalation-a-7c57b7c7-adbf-4ce0-b750-dcc5cc5467e3 zeigt den GDL-Vorsitzenden Klaus Wiselsky.)

zur gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet. 

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Die GDL informiert:

„Schienengipfel“: „Geld wird versickern und nicht für die Infrastruktur verwendet“

20. September 2023

Claus Weselsky übt Kritik am Missmanagement der DB AG

„Geld wird weiter anderweitig und nicht für die Infrastruktur verwendet“

  • Dauer 4 Min
 

Auf dem Frankfurter „Schienengipfel“ mit der Bau- und der Bahnindustrie werden Infrastruktur- und Bahn-Sanierungsprojekte vorgestellt. Claus Weselsky, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL), erhebt im WELT-Interview schwere Vorwürfe gegen das Management der Deutschen Bahn.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf das Video des GDL-Vorsitzenden im Magazin

> https://www.welt.de/wirtschaft/video247489694/Schienengipfel-Geld-wird-versickern-und-nicht-fuer-die-Infrastruktur-verwendet.html !

Nach Meinung unseres AK hat Klaus Weselsky wieder einmal KLARTEXT geredet!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Kollege Laurenz Nurk informiert uns mit seinem vierten NEWSLETTER im Monat September 2023!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den vierten SEPTEMBER-NEWSLETTER 2023 des GEWERKSCHAFTSFORUMS über den Kollegen Laurenz Nurk (http://ak-gewerkschafter.com/?s=laurenz+nurk) erhalten.

Wir haben den kompletten NEWSLETTER nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „GEWERKSCHAFTSARBEIT“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/gewerkschaftsarbeit/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Kollege Laurenz Nurk informiert:

Ein Forum für Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, die etwas zu sagen haben

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten euch auf neue Artikel auf gewerkschaftsforum.de aufmerksam machen:

Zum Jahresanfang 2023 trat die Wohngeldreform in Kraft: In einigen Ruhrgebietsstädten sind jeweils über 10.000 Wohngeldanträge noch nicht bewilligt

Zum Jahresanfang 2023 trat mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz eine umfangreiche Wohngeldreform in Kraft, das Wohngeld wird um durchschnittlich 190 Euro erhöht und steigt auf etwa 370 Euro pro Monat. Die Anzahl der Menschen die einen Anspruch auf Wohngeld haben, verdreifacht sich von rund 600.000 auf 2,1 Millionen in Deutschland.

Die Bundesregierung argumentiert für die Erhöhung wie schon früher mit den deutlich gestiegenen Wohnkosten und Verbraucherpreisen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngelds nehme dadurch mit der Zeit immer mehr ab. Zusätzlich würden bereits Erhöhungen der Einkommen, die ja nur die Entwicklung der Verbraucherpreise ausgleichen, zu einer Reduktion oder zum Verlust des Wohngeldanspruchs führen, mit der Folge, dass die Zahl der Wohngeldempfänger und die Reichweite des Wohngelds sinken.

Mit dieser Argumentation setzt man weiter auf die Subjektförderung, bei der das Wohngeld durch die Mieter an die Vermieter weitergeleitet wird und damit die erhöhten Mietpreise legitimiert bzw. subventioniert werden. Die Objektförderung wird komplett ausgeblendet, was konkret heißt, auf den Bau von Sozialwohnungen wird bewußt verzichtet.

Das Wohngeld ist dabei sogar Teil des Problems.

Die personell ausgedünnte Verwaltung in den Kommunen kann die Antragsflut jedoch nicht bewältigen. In einigen Ruhrgebietsstädten liegen nun, fast 10 Monate nach der Wohngeldreform, jeweils rund 10.000 Anträge unbewilligt auf Halde und die Menschen türmen Mietschulden auf, die den Verlust ihrer Wohnung nach sich ziehen können. weiterlesen →

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Unterschreiben für den Frieden

Nach langem Zögern der Bundestagsverwaltung ist nun eine Bundestagspetition für Friedensgespräche statt Waffenlieferungen online. Ab 50.000 Unterschriften ist der Bundestag gehalten, sich damit zu befassen.

Der Text der Bundestagspetition „Frieden schaffen ohne Waffen!“ lautet: „Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, das Friedensangebot, wie es in unserem Grundgesetz und im 2+4-Vertrag festgeschrieben ist, zu befolgen, was insbesondere jetzt in Bezug auf den Krieg in der Ukraine bedeutet, statt Waffen Vermittlungsangebote zu ‚liefern‘, die auf einen Friedensschluss in der Ukraine zielen.

Begründung:
In der Präambel unseres Grundgesetzes heißt es: „…von dem Willen beseelt, … dem Frieden der Welt zu dienen …“ und im Artikel 2 des ‚2+4-Vertrages‘: „…dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. … Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.“

Waffen ins Kriegsgebiet zu liefern, ist das genaue Gegenteil des Friedensgebotes!

Hier geht´s zur Petition:  weiterlesen →

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Zur konkreten Lebenssituation armer alter Menschen – Düstere Prognose: Rund die Hälfte von den aktuell 22 Millionen Vollzeitbeschäftigten erwartet eine Rente von unter 1.500 Euro

Die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine schriftliche Anfrage der Linksfraktion schlug Anfang September 2023 bei den 22 Millionen Vollzeitbeschäftigten in Deutschland wie ein Blitz ein. Die Hälfte von ihnen erwartet eine Rente von weniger als 1.500 Euro monatlich, wenn sie auf dem derzeitigen Lohnniveau bleiben.

Im vergangenen Jahr war noch ein Bruttomonatslohn in Höhe von 3.371 Euro bei einer Vollzeitbeschäftigung erforderlich, um auf eine Rente in Höhe von 1.500 Euro zu kommen. Zum 1. Juli dieses Jahres lag die Schwelle bereits bei 3.602 Euro brutto im Monat, was einem Stundenlohn von 20,78 Euro entspricht. Für eine künftige monatliche Rente in Höhe von 1.200 Euro ist derzeit rechnerisch ein Stundenlohn von 16,62 Euro bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden über 45 Jahre nötig, für eine Rente in Höhe von 1.300 Euro ein Stundenlohn von 18,01 Euro.

Konkret heißt das, selbst wenn der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 von 12,00 auf 12,41 Euro ansteigt, sind die lohnabhängigen Menschen noch weit entfernt von den 16,62 Euro, die nötig sind, um eine Rente von lediglich 1.200 Euro zu erreichen.

Knapp die Hälfte der 22 Millionen aktuell vollzeitbeschäftigten Menschen kann sich schon mal mit dem Gedanken vertraut machen, sich in die Menge der derzeit drei Millionen von Altersarmut betroffenen Personen ab 65 Jahren einzureihen. Dabei ist die konkrete Lebenssituation der aktuell über drei Millionen alter und armer Menschen schon schlimm genug. weiterlesen →

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Auch weiterhin wachsende Arbeitslosigkeit – Kurzanalyse zum aktuellen Arbeitsmarktbericht NRW August 2023

Von Jürgen Aust

Trotz ständig steigender Arbeitslosenzahlen leistet die neoliberal- und kapitalorientierte Arbeitsmarktpolitik nahezu einen Offenbarungseid, wenn sie in den monatlichen Arbeitsmarktberichten der Öffentlichkeit die Ursachen der Arbeitslosigkeit zu erklären versucht. Dann muss u.a. die Sommerpause dafür herhalten, dass zigtausende von Menschen nicht nur ihren Arbeitsplatz verlieren, sondern aufgrund der völlig unzureichenden Sozialleistungen, ob Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, in finanzielle Notlagen gestürzt werden. Gleichwohl wird die herrschende Politik nicht müde zu behaupten, der Arbeitsmarkt zeige sich trotz abnehmender wirtschaftlicher Konjunktur „beständig“ oder „robust“, obwohl auch im August 2023 die tatsächliche Arbeits- bzw. Erwerbslosigkeit in NRW mit 938.577 Tsd. Personen in einem Bereich liegt, der auch nicht ansatzweise Anlass zur Euphorie geben sollte, denn damit liegt die tatsächliche Arbeitslosigkeit um 46.629 arbeitslosen Menschen höher als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Dies veranlasst die neoliberalen Akteure der NRW-Arbeitsmarktpolitik jedoch in keiner Weise, entschiedene Maßnahmen für eine deutliche Kursänderung zu ergreifen. weiterlesen →

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Migration und Arbeitskampf: Ford-Streik Köln 1973

Der Streik bei Ford in Köln Ende August 1973  ist ein entscheidender Markstein in der Geschichte der Arbeiterbewegung in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Ja, der Arbeiterbewegung in Deutschland, nicht der „deutschen Arbeiterbewegung…“ Dies aufgrund von drei Aspekten:  weiterlesen →

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Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Von Orhan Akman

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

201 Delegierte haben mir heute auf dem ver.di-Bundeskongress ihre Stimme gegeben. Das war fast jede vierte abgegebene Stimme und zeigt aus meiner Sicht, dass es bei einem relevanten Teil unserer Kolleginnen und Kollegen den Wunsch nach Veränderung auch in unserer Gewerkschaft gibt. Wenn wir die Enthaltungen einbeziehen, war es sogar fast ein Drittel der Stimmberechtigten, das den Vorgaben der bisherigen Führung nicht folgen wollte.

Ich bedanke mich bei allen, die mich heute und in den vergangenen Monaten unterstützt haben!

Nachstehend dokumentiere ich meine Rede auf dem 6. ver.di-Bundeskongress als Videoaufzeichnung sowie das ursprünglich von mir entworfene Manuskript, das sich an ein paar Stellen von der gehaltenen Rede unterscheidet. Es gilt das gesprochene Wort. weiterlesen →

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Herzliche Grüße

von den Kolleginnen und Kollegen des gewerkschaftsforum.de

und viel Freude beim Lesen wünscht Euch

Laurenz Nurk

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Heute veröffentlichen wir den 30. ordentlichen NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 30. ordentliche NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 30/2023 vom 24.09.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Bundessozialgericht zum Leistungsausschluss von Unionsbürger*innen:
Anspruch auf SGB II nach fünf Jahren Aufenthalt auch ohne durchgehende Wohnsitzanmeldung

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EU-Bürger*innen leben öfters in prekären Lebensverhältnissen oder sind obdachlos. Das BSG hat jetzt entschieden, dass der Anspruch auf Leistungen nach SGB II (und SGB XII) wegen eines „verfestigten Aufenthalts“ nach fünf Jahren nicht von einer durchgehenden Wohnsitzanmeldung abhängig ist. Vielmehr reicht eine erstmalige Wohnsitzanmeldung, die die Fünf-Jahres-Frist auslöst. (BSG, Urteil vom 20. September 2023, B 4 AS 8/22 R. Es gibt dazu bislang nur den Terminsbericht und noch nicht das schriftliche Urteil).
Den „Terminsbericht“ des BSG gibt es hier: https://t1p.de/rekzr
Weitere Infos auf der Seite der GGUA: https://t1p.de/o2xrw

2. Kindergrundsicherung: FDP lässt Sofortzuschlag für AsylbLG-Kinder im BKG streichen / Lindner plädiert für Abschaffung des Rechtes auf Asyl / Infos zur Kindergrundsicherung
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Laut Medienmitteilung, hat sich die Ampelkoalition auf die letzten Details im Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung geeinigt. Demnach soll der Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind und Monat ab 2025 für Kinder von Asylbewerbern wegfallen. „Unkluge Fehlanreize im Asylrecht wurden auf Betreiben des Bundesfinanzministeriums vermieden“, so das Finanzministerium dazu. Die FDP sieht das als Erfolg für sich.
Das geht einher mit der Forderung von Lindner „nach einer Wende in der Migrationspolitik wie den Asylkompromiss Anfang der 1990er Jahre“ (so Lindner auf am 23.9.2023 auf Twitter/X).
Mit dieser Politik bedient Lindners FDP rassistische Spaltung. Was das bedeutet, war im rassistischen Terror in Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen oder Solingen zu spüren. Das war auch der Nährboden des NSU. Auch heute werden fast täglich Flüchtlingsunterkünfte angegriffen. Eine Partei, die faktisch den parlamentarischen Flügel des Rechtsterrors darstellt, wird durch solch eine Politik immer stärker.
Das ist natürlich nicht nur die Politik der FDP, aber diese versucht, jede relevante Änderung der Regierung, die nicht zugunsten der Wirtschaft und des Kapitals ist, zu blockieren.
Infos in der RP zum Kompromiss der Ampel: https://t1p.de/c5cxr

Dazu als Hintergrund:
– Paritätischer: Kindergrundsicherung: Was hilft gegen Kinderarmut?
Der Arbeitskreis Armutsforschung ist ein Zusammenschluss von Wissenschaftler*innen und Praktikern, die in der Armutspolitik und -forschung tätig sind. Die vorgestellte Analyse mit den Schlussfolgerungen wird von zahlreichen ausgewiesenen Expertinnen und Experten der Armutsforschung unterstützt. 

Dr. Irene Becker, eine der maßgeblichen Autorinnen des Papiers, fasst die Befunde zusammen: „Das bestehende System der finanziellen Absicherung von Kindern und Jugendlichen ist unzureichend. Weit verbreitete Kinderarmut ist das Ergebnis. Grundlegende Reformen sind daher angebracht. Die Einführung einer Kindergrundsicherung ist im Grundsatz sinnvoll. Gegen Kinderarmut hilft eine Kindergrundsicherung aber nur, wenn sie zwei Bedingungen erfüllt: die Leistungen für die Kinder in einkommensschwachen Familien müssen erhöht werden und die Leistung muss vollumfänglich bei den berechtigten Kindern und Familien ankommen.“
Weitere Infos: https://t1p.de/ljigf

– Zum Gesetz zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung weiterer Bestimmungen hat das Portal Sozialpolitik zum Gesetzgebungsverfahren die Quelldokumente und Hintergrundpapiere (Gesetzesentwürfe und Stellungnahmen) veröffentlicht. Diese Infos gibt es hier: https://t1p.de/nurh2 

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Sozialarbeiter*innen / Sozialpädagog*innen für die Wohnungsnotfallhilfe gesucht 

An unserem Standort Bürgerheimstraße 17, 10365 Berlin Lichtenberg

Die Universal-Stiftung Helmut Ziegner ist seit 65 Jahren eine private, gemeinnützige Einrichtung der freien Wohlfahrtspflege in Berlin. Sie bietet mit hoher Qualität soziale Dienstleistungen für benachteiligte Menschen in den Bereichen Wohnungsnotfallhilfe SGB XII und in der Jugendhilfe SGB VIII an.

Schwerpunkte unter anderen ist die berufliche und soziale Wiedereingliederung Strafgefangener, Haftentlassener, Wohnungsloser und Gefährdeter, sowie der Betreuung junger Menschen in den Angeboten der Hilfen zur Erziehung.

Für uns steht der selbstbestimmte Mensch im Mittelpunkt, dessen Autonomie und Ressourcen als Hilfe zur Selbsthilfe gestärkt werden.

Zur Stellenausschreibung 

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3. Pro Asyl schlägt Alarm und warnt vor Verlust von menschenrechtlichem Kompass
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Am 22.9. debattiert der Bundestag in Zeiten einer überhitzten Debatte einmal mehr über die Aufnahme von Flüchtlingen. Doch statt positiver Impulse steht ein Abschottungs- und Abschreckungskatalog der CDU/CSU-Fraktion zur Debatte. PRO ASYL fordert alle demokratischen Parteien dazu auf, sich auf Humanität und Menschenrechte zu besinnen und mit ihrem Kurs anti-demokratische und rechtspopulistische Kräfte nicht weiter zu stärken.

„Aktuell scheint es in der Debatte um die Aufnahme schutzsuchender Menschen kein Halten mehr zu geben, von der Abschaffung des Asylrechts bis zu Rufen nach der Akzeptanz von ‚brutal klingender Politik‘ ist alles dabei. Die deutsche Politik verliert aktuell ihren menschenrechtlichen Kompass“, kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL die aktuelle öffentliche Debatte.

Mehr in der Pressemitteilung von Pro Asyl: https://t1p.de/au0ja

4. Zum Vorlageurteil des SG – Karlsruhe an das Bundesverfassungsgericht und zum Verschwinden des Vorlageurteils bei der Sozialgerichtsbarkeit
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Das SG Karlsruhe hat, wie im letzten Newsletter berichtet, einen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht gestellt. In diesem Vorlagebeschluss möchte das SG Karlsruhe prüfen lassen, ob die Coronazuwendungen der Bundesregierung an SGB II – Beziehende ausreichend waren. Nach Ansicht des SG Karlsruhe waren sie das definitiv nicht.
Neben den grundlegenden Gründen der Vorlage beschreibt das SG Karlsruhe Versuche einer systematischen Einschüchterung des Kammervorsitzenden durch Disziplinarverfahren und schlechte Beurteilung (zum Dienst als Sozialrichter „ungeeignet“). Von Zensur einer Presseerklärung (Rn 30 ff) und das Gericht rechnet ausführlich mit einer fehlorientierten Sozialgerichtsbarkeit bzw. „kollektiven Rechtsbruch vonseiten der Landesjustizverwaltung Baden-Württemberg angestifteten Richterschaft“ ab und beschreibt, dass anlässlich der veränderten Lebensbedingungen unter Corona kein beherztes Eintreten für Recht und Gesetz durch die Sozialgerichtskollegen zu erwarten war (Rn 546). Alle Punkte unter Rn 30ff., 522, 524 ff).

Was hier das Gericht in seinem Urteil darstellt, ist ein Justizskandal erster Güte. Es wird deutlich, dass und wie versucht wird, einen kritischen Richter einzuschüchtern und auszuschalten oder wie „beherztes Eintreten für Recht und Gesetz“ unterbunden wird.

Ebenfalls merkwürdig ist: in meinem letzten Newsletter vom 17.09.2023 (Punkt 3) hatte ich auf die Urteile bei der Sozialgerichtsbarkeit.de verlinkt. Der hinterlegte Link (https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/174321) war richtig, führte aber kurz nach meiner Veröffentlichung, im Gegensatz zu anderen Suchergebnissen – jedenfalls derzeit – ins Leere („Auf der Website ist ein unvorhergesehener Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch mal.“). Es geschehen schon merkwürdige Dinge.
Das Urteil ist auf jeden Fall bei openjur zu finden: https://openjur.de/u/2473860.html und sicherheitshalber auch auf meiner Webseite zum Download: https://t1p.de/5nhvn

Aufruf zur Unterstützung
Ich möchte zur Unterstützung des Vorsitzenden der 12. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe aufrufen. Hier kämpft ein Richter für Recht und Gesetz und für Grundrechte, das ist immer wieder aus den Urteilen und Beschlüssen ersichtlich. Genau dieser Richter soll eingeschüchtert, seine Positionen als „Einzelmeinungen“ abgetan werden. Ich habe es letzte Woche im Newsletter angedeutet, „das mutige Sozialgericht Karlsruhe“. Solche mutigen Menschen brauchen Unterstützung, Zuspruch und eine kritische Öffentlichkeit.

Ich möchte ein weiteres Urteil des SG Karlsruhe hervorheben. In diesem ging es um einen 100 % Versagungs- und Entziehungsbescheid nach § 66 SGB I und das Gericht hat dazu klargestellt: „Es entspricht nicht dem Zweck der Norm und ist als sachfremd anzusehen, wenn Jobcenter oder Sozialgerichte eine vollständige Entziehung oder Versagung nach § 66 Abs. 1 SGB 1 im Bereich existenzsichernder Leistungen mit Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit zu begründen versuchen“ (SG Karlsruhe 09.05.2023 – S 12 AS 2046/22), hier nachzulesen: https://t1p.de/pz4sc

In dieser Entscheidung hat das SG Karlsruhe nicht nur reihenweise Ohrfeigen insbesondere an die Jobcenter verteilt, sondern auch aufgezeigt, wie rechtsstaatliches Handeln auszusehen hätten.

5. Offener Brief – Dysfunktionale Effekte der Digitalisierung der Hamburger Behörden
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Aus einem offenen Brief Hamburger Migrations- und Sozialberatungsstellen zum Thema immer weiterer Einschränkung des digitalen Zugangs:

Direkte Zugänge zu den Hamburger Behörden müssen erhalten bleiben! Migrations- und Sozialberatungsstellen kritisieren dysfunktionale Effekte der Digitalisierung

Digitale Zugänge dürfen analoge / direkte Möglichkeiten, sich an Behörden zu wenden, nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Auch die Ämter haben ihren kundennahen Beratungs- und Dienstleistungsauftrag zu erfüllen.

Die Erreichbarkeit der Behörden wird trotz zunehmender Digitalisierung insgesamt schlechter, nicht besser. Digitale Zugangserfordernisse erhöhen für viele Menschen generell die Schwellen zu Ressourcen (Leistungen, Wohnungssuche, etc.) und grenzen weniger gebildete, ältere, nicht deutschsprachige und von Armut betroffene Menschen aus.
Vor dem Hintergrund mangelnder digitaler Bildung und finanzieller Voraussetzungen verstärkt diese Entwicklung in allen gesellschaftlichen Bereichen die soziale Ungleichheit. Viele Menschen werden auf Dauer von sozialer Teilhabe abgehängt. Das darf nicht passieren.

Digitale Zugänge dürfen analoge / direkte Möglichkeiten, sich an Behörden zu wenden, nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Auch die Ämter haben ihren kundennahen Beratungs- und Dienstleistungsauftrag zu erfüllen. Die Erreichbarkeit der Behörden wird trotz zunehmender Digitalisierung insgesamt schlechter, nicht besser. Digitale Zugangserfordernisse erhöhen für viele Menschen generell die Schwellen zu Ressourcen (Leistungen, Wohnungssuche, etc.) und grenzen weniger gebildete, ältere, nicht deutschsprachige und von Armut betroffene Menschen ausVor dem Hintergrund mangelnder digitaler Bildung und finanzieller Voraussetzungen verstärkt diese Entwicklung in allen gesellschaftlichen Bereichen die soziale Ungleichheit. Viele Menschen werden auf Dauer von sozialer Teilhabe abgehängt. Das darf nicht passieren.

Zum offenen Brief: https://t1p.de/ba96h

Bemerkung: mit dem offenen Brief wird die Problematik der Digitalisierung in der Hamburger Verwaltung und ihrer dysfunktionalen Effekte thematisiert. Zum einen ersetzen digitale Zugänge zunehmend die Möglichkeiten für „Kund:innen“, sich in Präsenz oder telefonisch an die Ämter zu wenden, darunter auch die Jobcenter. Zum anderen funktionieren die Online-Services teilweise nur schlecht. Auf den Beratungsstellen lastet die Mehrarbeit, die hochschwelligen Zugänge für die Ratsuchenden herzustellen, was häufig nur mühsam oder auch gar nicht gelingt. Vielen Menschen in der Stadt wird es damit schwerer gemacht, zu ihrem Recht zu kommen. Es fehlt an digitaler Bildung, an digitalen Geräten, an finanziellen und Personalressourcen.

Was die Hamburger KollegInnen beschreiben ist nicht nur in Hamburg ein Problem, sondern auch bundesweit. Diese Abschottungsstrategie wird von der BA betrieben, auch wenn die BA das öffentlich bestreitet. Diese Abschottungsstrategie ist rechtswidrig und wenn sie nicht durch Druck gekippt wird, muss sie durch Urteile angegriffen werden. Ich möchte den HH’er KollegInnen für die Initiative danken und wünsche Erfolg!
Ich möchte darauf hinweisen das solche „zugemauerten“ Zugänge zu Behörden insbesondere in der neuen Kindergrundsicherung geplant sind, auch das hatten wir als Tacheles in unserer Stellungnahme intensiv angegriffen: https://t1p.de/a82vc

6. Bürgergeld scheint zu klappen: Fast 286.000 mehr Widersprüche gegen Bürgergeld-Bescheide
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Die Organisation hartziv.org hat in einem aktuellen Artikel die bisherige Anzahl von Widersprüchen gegenüber dem Vorjahr geprüft, diese haben sich um 7,08 % von 266.000 auf 286.000 Widersprüche erhöht. Diese Infos hier: https://t1p.de/1obat

7. Die KOS – Berlin sucht neue*r kaufmännische*r Mitarbeiter*in oder Vergleichbares 
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Die Kollegen von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) suchen für ihr Büro in Berlin, zum 1.11.2023 eine Person (m/w/d) für eine Teilzeitbeschäftigung. Gesucht wird ein*e kaufmännische*r Mitarbeiter*in oder eine Mitarbeiter*in mit vergleichbarer Qualifikation:

https://www.erwerbslos.de/?view=article&id=818:neue-r-kaufmaennische-r-mitarbeiter-in-oder-vergleichbares-gesucht&catid=2

Vielleicht findet sich jemand. 

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-30-2023-vom-24-09-2023.html !

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Der BGH hat mit Urteil 20.09.23 die Wirksamkeit der im März 2018 erneut geänderten Startgutschriftenregelung für rentenferne Versicherte der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) bestätigt!

Liebve Kolleginnen und Kollegen,

das Thema „ZUSATZVERSORGUNG FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST“ begleitet uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) schon seit ewigen Zeiten, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link in der entsprechenden Kategorie auf unserer Homepage nachlesen könnt.

> http://ak-gewerkschafter.com/category/zusatzversorgung/ !

Numehr hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil 20.09.23 die Wirksamkeit der im März 2018 erneut geänderten Startgutschriftenregelung für rentenferne Versicherte der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) bestätigt!

(Foto des Uli Deck/​dpa aus https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-09/bgh-urteil-zusatzversorgung-oeffentlicher-dienst zeigt den IV. Zivilsenat des BGH.)

Nachstehend haben wir Euch die Pressemitteilung des BGH dazu zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „ZUSATZVERSORGUNG“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/zusatzversorgung/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Der BGH teilt mit:

Pressemitteilung Nr. 161/2023

Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst: Bundesgerichtshof bestätigt Wirksamkeit der im März 2018 erneut geänderten Startgutschriftenregelung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für rentenferne Versicherte

Ausgabejahr 2023
Erscheinungsdatum 20.09.2023

Nr. 161/2023

Urteil vom 20. September 2023 – IV ZR 120/22

Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit heute verkündetem Urteil die Wirksamkeit der im März 2018 erneut geänderten Startgutschriftenregelung für rentenferne Versicherte der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) bestätigt.

Hintergrund:

Die VBL hat die Aufgabe, Angestellten und Arbeitern der an ihr beteiligten Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Mit Neufassung ihrer Satzung (VBLS) vom 22. November 2002 stellte die VBL ihr Zusatzversorgungssystem rückwirkend zum 31. Dezember 2001 (Umstellungsstichtag) von einem an der Beamtenversorgung orientierten Gesamtversorgungssystem auf ein auf dem Punktemodell beruhendes, beitragsorientiertes Betriebsrentensystem um.

Die neugefasste Satzung enthält – auf der Grundlage entsprechender tarifvertraglicher Vereinbarungen – Übergangsregelungen zum Erhalt von bis zur Systemumstellung erworbenen Rentenanwartschaften. Diese werden als so genannte Startgutschriften den Versorgungskonten der Versicherten gutgeschrieben. Dabei werden Versicherte, deren Versorgungsfall zum Umstellungsstichtag noch nicht eingetreten war, in rentennahe und rentenferne Versicherte unterschieden. Grundsätzlich ist rentenfern, wer am 1. Januar 2002 das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Das betraf zum Umstellungsstichtag ca. 1,7 Mio. Versicherte.

Die Startgutschrift rentenferner Versicherter nach § 79 Abs. 1 VBLS i.V.m. § 18 Abs. 2 BetrAVG wird – vereinfacht dargestellt – in zwei Rechenschritten ermittelt: In einem ersten Rechenschritt wird die so genannte Voll-Leistung berechnet, die die vom Versicherten bei der VBL maximal erzielbare, fiktive Vollrente beschreibt. Dazu wird von der dem Versicherten zum Umstellungsstichtag fiktiv zustehenden Gesamtversorgung, der so genannten Höchstversorgung, dessen voraussichtliche Grundversorgung, d.h. seine gesetzliche Rente, in Abzug gebracht. In einem zweiten Schritt wird rentenfernen Versicherten als Startgutschrift zunächst für jedes Jahr ihrer Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes anteilig ein Prozentsatz (sog. Anteilssatz) dieser Voll-Leistung gutgeschrieben.

Der Anteilssatz betrug zunächst 2,25 %. Diese Übergangsregelung erklärte der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 14. November 2007 (IV ZR 74/06) wegen eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG für unverbindlich und beanstandete insbesondere eine gleichheitswidrige Benachteiligung von Versicherten mit langen Ausbildungszeiten (dazu Pressemitteilung 173/2007). Daraufhin ergänzten die Tarifvertragsparteien und ihnen folgend die VBL die Startgutschriftenregelung um eine Vergleichsberechnung in § 79 Abs. 1a VBLS, die unter näher geregelten Voraussetzungen zu einer Erhöhung der bisherigen Startgutschriften rentenferner Versicherte führen konnte. Mit Urteil vom 9. März 2016 (IV ZR 9/15) entschied der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, dass die solcherart geänderte Übergangsregelung weiterhin zu einer gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßenden Ungleichbehandlung führe und deshalb ebenfalls unverbindlich sei (dazu Pressemitteilung 53/2016).

Mit Änderungstarifvertrag von Juni 2017 einigten sich die Tarifvertragsparteien darauf, im Rahmen der Ermittlung der Startgutschrift den bisherigen Anteilssatz von 2,25 % durch einen variablen Anteilssatz zu ersetzen. Dieser beträgt, in Abhängigkeit von den Pflichtversicherungszeiten, die der jeweilige Versicherte bis zum Eintritt des 65. Lebensjahrs erreichen kann, zwischen 2,25 % und 2,5 %. Die VBL übernahm diese Neuregelung mit Wirkung zum März 2018 in § 79 Abs. 1 Satz 3 bis 8 ihrer Satzung.

Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf:

Die hiesige Klägerin ist rentenferne Versicherte bei der beklagten VBL und bezieht von dieser seit August 2014 eine Versorgungsrente. Sie hält auch die nochmals geänderte Übergangsregelung für unwirksam und erstrebt eine nach dem vor der Systemumstellung geltenden Satzungsrecht ermittelte Rente, hilfsweise eine abweichende Berechnung ihrer Startgutschrift unter Berücksichtigung verschiedener ihr günstiger Berechnungsgrundlagen und äußerst hilfsweise die Feststellung der Unverbindlichkeit der ermittelten Startgutschrift. Ihre Klage ist in beiden Vorinstanzen erfolglos geblieben. Das Berufungsgericht hat die nunmehrige Übergangsregelung für wirksam gehalten und insbesondere einen Verstoß der Startgutschriftenregelung gegen Art. 3 Abs. 1 GG sowie eine Diskriminierung rentenferner Versicherter wegen ihres Lebensalters und ihres Geschlechts verneint.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einer Grundsatzentscheidung vom heutigen Tag die Revision der Klägerin gegen das Berufungsurteil zurückgewiesen. Das Berufungsgericht hat ohne Rechtsfehler angenommen, dass die für rentenferne Versicherte getroffene Übergangsregelung wirksam ist. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf eine anderweitige Berechnung ihrer Startgutschrift.

Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, dass bei der Ermittlung der Startgutschrift für die Berechnung der Voll-Leistung die von der Höchstversorgung in Abzug zu bringende voraussichtliche gesetzliche Rente des Versicherten nicht individualisiert, sondern nach dem bei der Berechnung von Pensionsrückstellungen allgemein zulässigen Verfahren (dem so genannten Näherungsverfahren) zu ermitteln ist.

Die Anwendung des Näherungsverfahrens verstößt namentlich nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Zwar kann sich die Anwendung des Näherungsverfahrens im Vergleich zu einer individualisierten Berechnung der fiktiven gesetzlichen Rente ungünstig auswirken. Die mit dieser Ungleichbehandlung im Einzelfall verbundenen Härten und Ungerechtigkeiten sind aber hinzunehmen. Insbesondere bei der Ordnung von Massenerscheinungen und der Regelung hochkomplizierter Materien, wie der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst, können typisierende und generalisierende Regelungen zulässig sein. Ohne Rechtsfehler ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass die ausschließliche Anwendung des Näherungsverfahrens die verfassungsmäßigen Grenzen einer zulässigen Typisierung und Standardisierung einhält.

Die Anwendung des Näherungsverfahrens bewirkt ferner keine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts. Insbesondere liegt keine unzulässige Benachteiligung weiblicher rentenferner Versicherter vor. Die Feststellungen des Berufungsgerichts zeigen, dass sich die Anwendung des Näherungsverfahrens nicht auf einen signifikant höheren Anteil der weiblichen Versicherten ungünstig auswirkt. Infolge von Lücken in der Erwerbsbiografie, etwa aufgrund von Kinderbetreuungszeiten, benachteiligte weibliche (und männliche) Versicherte werden zudem dadurch begünstigt, dass bei der Berechnung der Gesamtversorgung zu ihren Gunsten ebenfalls eine lückenlose Erwerbsbiografie unterstellt wird.

Aus Rechtsgründen ist ebenfalls nicht zu beanstanden, dass der Startgutschriftenermittlung nunmehr ein gleitender Anteilssatz von 2,25 % bis 2,5 % für jedes Jahr der Pflichtversicherung zugrunde liegt. Durch die Einführung des gleitenden Anteilssatzes können bei einem angenommenen Renteneintritt mit 65 Lebensjahren nunmehr – anders als noch nach der Vorgängerregelung – auch Versicherte mit einem Diensteintrittsalter zwischen 20 Jahren und sieben Monaten und 25 Jahren theoretisch eine Startgutschrift von 100 % der Voll-Leistung und damit die höchstmögliche Versorgung erreichen. Damit entfällt insbesondere die bisherige Benachteiligung von Versicherten mit längeren Ausbildungszeiten, die nach einem Studium oder einer Ausbildung außerhalb des öffentlichen Dienstes üblicherweise bis zum 25. Lebensjahr in den öffentlichen Dienst eintreten.

Es verstößt weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz noch bewirkt es eine unzulässige Benachteiligung wegen des Alters, dass Versicherten mit einem Eintrittsalter von mehr als 25 Jahren infolge der Deckelung des Anteilssatzes auf 2,5 % weiterhin die höchstmögliche Versorgung auch theoretisch nicht erreichen können. In Anbetracht eines typischen Erwerbslebens von mindestens 40 Jahren ist es nicht zu beanstanden, dass Versicherte die höchstmögliche Versorgung lediglich unter der Voraussetzung einer erreichbaren Pflichtversicherungszeit von mindestens 40 Jahren erzielen können. Dies gilt auch, soweit diese Versicherten keine Erhöhung der Startgutschrift nach § 79 Abs. 1a VBLS erhalten. Wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, wird die Regelung in § 79 Abs. 1a VBLS lediglich im Hinblick auf das schützenswerte Vertrauen derjenigen Versicherten aufrechterhalten, denen nach der bisherigen Vergleichsberechnung noch ein Zuschlag zusteht.

Der gleitende Anteilssatz bewirkt ferner keine neue unzulässige Ungleichbehandlung wegen des Alters der vor Vollendung des 25. Lebensjahres in den öffentlichen Dienst eingetretenen Versicherten. Zwar fällt für diese Versicherten der gleitende Anteilssatz – begrenzt auf mindestens 2,25 % – desto kleiner aus, je jünger sie in den öffentlichen Dienst eingetreten sind. Das bewirkt jedoch unter Berücksichtigung des weiten Gestaltungsspielraums der Tarifvertragsparteien keine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters, sondern wahrt das der betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst zugrundeliegende Prinzip, die Betriebstreue des Versicherten im öffentlichen Dienst zu honorieren.

Die Übergangsregelung für rentenferne Versicherte ist schließlich auch unter dem Gesichtspunkt der Verteilungsgerechtigkeit nicht zu beanstanden. Eine einseitige Belastung bestimmter Versichertengruppen wie bei der früheren Übergangsregelung liegt nicht mehr vor.

Vorinstanzen:

Landgericht Karlsruhe – Urteil vom 29. Mai 2020 – 6 O 184/19

Oberlandesgericht Karlsruhe – Urteil vom 17. März 2022 – 12 U 106/20

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

§ 79 VBLS:

(1) 1Die Anwartschaften der am 31. Dezember 2001 schon und am 1. Januar 2002 noch Pflichtversicherten berechnen sich nach § 18 Abs. 2 BetrAVG, soweit sich aus Absatz 2 nichts anderes ergibt. … 3Bei Anwendung von Satz 1 ist an Stelle des Faktors von 2,25 v. H. nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 BetrAVG der Faktor zu berücksichtigen, der sich ergibt, indem 100 v. H. durch die Zeit in Jahren vom erstmaligen Beginn der Pflichtversicherung bis zum Ende des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird, geteilt werden. 4Die Zeit in Jahren wird aus der Summe der (Teil-)Monate berechnet. 5Ein Teilmonat wird ermittelt, indem die Pflichtversicherungszeit unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Tage des betreffenden Monats durch 30 dividiert wird. 6Die sich nach Satz 4 und 5 ergebenden Werte werden jeweils auf zwei Nachkomma-stellen gemeinüblich gerundet. 7Der sich nach Satz 3 durch die Division mit der Zeit in Jahren ergebende Faktor wird auf vier Nachkommastellen gemeinüblich gerundet. 8Der Faktor beträgt jedoch mindestens 2,25 v. H. und höchstens 2,5 v. H.

(1a) 1Bei Beschäftigten, deren Anwartschaft nach Absatz 1 (rentenferne Jahrgänge) berechnet wurde, wird auch ermittelt, welche Anwartschaft sich bei einer Berechnung nach § 18 Abs. 2 BetrAVG unter Berücksichtigung folgender Maßgaben ergeben würde:

1. 1Anstelle des Vomhundertsatzes nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 BetrAVG wird ein Unverfallbarkeitsfaktor entsprechend § 2 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG errechnet. 2Dieser wird ermittelt aus dem Verhältnis der Pflichtversicherungszeit vom Beginn der Pflichtversicherung bis zum 31. Dezember 2001 zu der Zeit vom Beginn der Pflichtversicherung bis zum Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. 3Der sich danach ergebende Vomhundertsatz wird auf zwei Stellen nach dem Komma gemeinüblich gerundet und um 7,5 Prozentpunkte vermindert.

2. 1Ist der nach Nummer 1 Satz 3 ermittelte Vomhundertsatz höher als der ohne Anwendung des Absatzes 1 Satz 3 nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 BetrAVG berechnete Vomhundertsatz, wird für die Voll-Leistung nach § 18 Abs. 2 BetrAVG ein individueller Brutto- und Nettoversorgungssatz nach § 41 Abs. 2 und 2b d.S.a.F. ermittelt. …

2Ist die unter Berücksichtigung der Maßgaben nach den Nummern 1 und 2 berechnete Anwartschaft höher als die Anwartschaft nach Absatz 1, wird der Unterschiedsbetrag zwischen diesen beiden Anwartschaften ermittelt und als Zuschlag zur Anwartschaft nach Absatz 1 berücksichtigt. …

§ 18 Betriebsrentengesetz (BetrAVG)

(2) Bei Eintritt des Versorgungsfalles vor dem 2. Januar 2002 erhalten die in Absatz 1 Nummer 1 und 2 bezeichneten Personen, deren Anwartschaft nach § 1b fortbesteht und deren Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalles geendet hat, von der Zusatzversorgungseinrichtung aus der Pflichtversicherung eine Zusatzrente nach folgenden Maßgaben:

1. 1Der monatliche Betrag der Zusatzrente beträgt für jedes Jahr der aufgrund des Arbeitsverhältnisses bestehenden Pflichtversicherung bei einer Zusatzversorgungseinrichtung 2,25 vom Hundert, höchstens jedoch 100 vom Hundert der Leistung, die bei dem höchstmöglichen Versorgungssatz zugestanden hätte (Voll-Leistung). …

Karlsruhe, den 20. September 2023

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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Durch den Klick auf den nachstehenden Link könnt Ihr die Pressemitteilung direkt auf der Homepage des BGH lesen.

> https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023161.html !

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Die MLPD informiert: „Klimaschutzreform“ verschärft begonnene Klimakatastrophe – Sie wissen genau, was sie tun!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) einen Beitrag der MLPD (http://ak-gewerkschafter.com/?s=mlpd) zum Thema „Klimaschutzreform“ erhalten.

Wir haben diesen Beitrag nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Die MLPD informiert:

Aktuelle Information

für Presse und Öffentlichkeit – 22. September 2023

Klimaschutzreform“ verschärft begonnene Klimakatastrophe

Sie wissen genau, was sie tun!

Heute will der Bundestag in erster Lesung gravierende Verschlechterungen im ohnehin unzureichenden Klimaschutzgesetz beraten. Peter Weispfenning, umweltpolitischer Sprecher der MLPD, merkt an:

Auf der einen Seite erhalten wir tagtäglich neue Katastrophenmeldungen von verheerenden Waldbränden, Hitzerekorden, Überflutungen. Ausgerechnet die betont ökologisch und sozial angetretene Ampel-Regierung geht an immer mehr Stellen den Weg des dramatischen Rückbaus von Umweltschutzmaßnahmen. Jetzt sollen die gesetzlichen Grenzen für den Ausstoß von CO2 in den verschiedenen Sektoren wie Verkehr, Energie oder Industrie weitgehend aufgelöst werden. Sie verschwinden hinter einer mehrjährigen Gesamtabrechnung. Außerdem wird der Verbrauch gegeneinander aufgerechnet, so dass besonders der Verkehrssektor ganz im Sinne der kapitalistischen Autokonzerne weiter die Klimakatastrophe anheizen darf. Das ist nicht akzeptabel.“

Man erkennt“, so Peter Weispfenning, „einen internationalen Trend. In Großbritannien hat der Premier Sunak angekündigt, dass neue Benzin- und Dieselfahrzeuge nunmehr bis zum Jahr 2035 zugelassen werden können, die Umstellung von Öl- und Gasheizungen verschoben wird usw.. Hier wird international im verschärften zwischenimperialistischen Konkurrenzkampf sehenden Auges der Weg in den Untergang der Menschheit beschleunigt.“

Das unterstreicht,“ so Peter Weispfenning, „dass die imperialistischen Regierungen Dienstleister der internationalen Übermonopole sind. Diese gehen auf ihrer Jagd nach Maximalprofiten gnadenlos über den dringend nötigen Umweltschutz und akut gebotene Sofortmaßnahmen hinweg. Und zwar wider besseren Wissens.

In der Ankündigung des neuen Buches „Die globale Umweltkatastrophe hat begonnen“ von Stefan Engel, Monika Gärtner-Engel und Gabi Fechtner heißt es: „Alle, die nicht in der globalen Umweltkatastrophe untergehen wollen, sind heute wie nie zuvor herausgefordert, einen gesellschaftsverändernden Kampf aufzunehmen. Das Buch macht unmissverständlich klar – eine Rettung der Menschheit wird nur im echten Sozialismus möglich sein.“

Hier finden Sie mehr Informationen zu dem am 8. Oktober erscheinen Ergänzungsband zum 2014 erschienenen Buch „Katastrophenalarm! Was tun gegen die mutwillige Zerstörung der Einheit von Mensch und Natur?“ Journalistinnen und Journalisten können bereits jetzt Rezensionsexemplare bestellen und sind zur Buchvorstellung durch die Autoren am 8. Oktober herzlich eingeladen.

MLPD  Member of ICOR Zentralkomitee Impressum:  https://www.mlpd.de/impressum

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Die Gewerkschaft GEW nimmt Stellung zum Thema „Zu hohe Arbeitsbelastung an Schulen“!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir nachstehend den Beitrag der GEW (http://ak-gewerkschafter.com/category/gew/) zum Thema

Zu hohe Arbeitsbelastung an Schulen“

zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Ergebnisse des Schulbarometer

Zu hohe Arbeitsbelastung an Schulen

Auch das Schulbarometer zeigt: Die hohe Arbeitsbelastung unter Lehrkräften ist dramatisch. Die GEW fordert dringende Maßnahmen zur Entlastung der Lehrkräfte und zur Steigerung der Attraktivität des Berufs.

Viele Lehrkräfte klagen über Erschöpfung – die Arbeitsbelastung ist zu hoch! (Foto: Shutterstock/GEW).

Das heute veröffentlichte Schulbarometer der Robert-Bosch-Stiftung zeigt, dass der Lehrberuf dringend attraktiver werden muss. Die hohe Teilzeitquote im Schulbereich resultiert vor allem aus der hohen Arbeitsbelastung, erklärt Anja Bensinger-Stolze, GEW-Vorstandsmitglied für den Schulbereich. „Die Arbeitsbelastung zu senken, den Lehrberuf attraktiver zu machen und multiprofessionelle Teams an Schulen zu etablieren, lautet das Gebot der Stunde“, sagte Bensinger-Stolze heute in Frankfurt am Main. Die GEW fordert eine Arbeitszeitmessung, die die tatsächliche Arbeit der Lehrkräfte erfasst. Es sei skandalös, dass politisch Verantwortliche keine Konsequenzen aus den zahlreichen Arbeitszeitstudien der vergangenen Jahre ziehen würden.

GEW-Schulexpertin Bensinger-Stolze erklärte, dass sich 63 Prozent der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte und sogar 73 Prozent der jüngeren Lehrkräfte vorstellen könnten, ihre Arbeitszeit zu erhöhen, wenn die außerunterrichtlichen Tätigkeiten angemessen berechnet und verringert werden und die vereinbarte Arbeit tatsächlich zu bewältigen ist. Maßnahmen wie die Einstellung zusätzlichen Personals für sozialpädagogische, erzieherische oder technische Aufgaben könnten die Situation verbessern, ohne die Lehrkräfte weiter zu belasten.

„Wenn wir Lehrkräfte gewinnen und halten wollen, sind Arbeitszeiterhöhungen oder das Zurückweisen von Teilzeitanträgen – wie das in manchen Ländern versucht wird – kontraproduktiv,“ sagte Bensinger-Stolze. Stattdessen sollten Maßnahmen ergriffen werden, die nicht auf Kosten der Beschäftigten gehen. Lehrkräfte wünschten sich mehr Differenzierungsmöglichkeiten im Unterricht, mehr Entscheidungsfreiheit bei der Leistungsbewertung und den Lerninhalten.

Die Befragungsergebnisse zur schulischen Inklusion bestätigen die Kritik des UN-Ausschusses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK). Es mangelt nicht nur an multiprofessionellen Fachkräften, geeigneten Räumen und Materialien für inklusives Lernen, sondern auch an einer angemessenen Vorbereitung der Lehrkräfte in der Aus- und Fortbildung. Die GEW kritisiert die mangelnde Unterstützung der Schulen und die Verharmlosung der Situation in Deutschland, obwohl das Land seit 14 Jahren die UN-BRK ratifiziert hat.

Besonders besorgniserregend ist für Bensinger-Stolze die zunehmende Armut von Schulkindern, die ohne Schul- und Schreibmaterialien sowie Frühstück zur Schule kommen. Die steigenden Preise für Materialien sowie die schrittweise Abschaffung der Lehrmittelfreiheit seien für viele Familien nicht tragbar. Die GEW fordert die schnelle Umsetzung des Startchancenprogramms der Bundesregierung, eine bessere Kindergrundsicherung und eine ernsthafte Umsetzung der Inklusion mit ausreichenden Ressourcen.

Um den Lehrkräftemangel und eine sozial-indizierte Ressourcenverteilung im Bildungssystem zu bekämpfen, hat die GEW ein „15-Punkte-Programm gegen den Lehrkräftemangel“ sowie einen eigens erarbeiteten Vorschlag für einen alternativen Verteilungsschlüssel für Ressourcen entwickelt.

Links

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Durch den Klick auf den nachstehenden Link könnt Ihr den Beitrag direkt auf der Homepage der GEW lesen.

> https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/zu-hohe-arbeitsbelastung-an-schulen !

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Herr Werner Schell hat uns seinen XXV. NEWSLETTER des Jahres 2023 überstellt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns der XXV. NEWSLETTER 2023 des Herrn Werner Schell (http://ak-gewerkschafter.com/?s=werner+schell) erreicht.

(Das Eigenfoto des Werner Schell zeigt selbigen in Aktion.)

Wir haben diesen NEWSLETTER nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „GESUNDHEITSPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/gesundheitspolitik/) archiviert.

Dem Herrn Schell sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Herr Werner Schell informiert:

 

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Unabhängige und gemeinnützige Initiative

Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss

E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

Internet: https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

20.09.2023

Pflege Report 2023: Große regionale Unterschiede bei Versorgungsqualität von Menschen im Pflegeheim

Pflege Report 2023: Große regionale Unterschiede bei Versorgungsqualität von Menschen im Pflegeheim … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=4&t=871 Es wird z.B. darüber berichtet, dass pflegebedürftige Menschen mit Medikamenten ruhig gestellt oder unnötigerweise ins Krankenhaus verlegt werden. – Der Deutsche Pflegerat hat u.a. zum Pflege-Report 2023 wie folgt informiert: „Wieder einmal macht eine Studie deutlich, dass es eine bessere Zusammenarbeit zwischen Pflegefachpersonen und weiterer Heilberufe bedarf. Die rechtlichen Grundlagen für die Heilkundeausübung durch Pflegefachpersonen nach pflegewissenschaftlichen Standards müssen kommen. … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?p=10170#p10170

Ich bin seit über 20 Jahren in vielfältiger Weise bemüht, auf Pflegemängel aufmerksam zu machen. Dazu gibt es u.a. umfängliche Aktivitäten mittels Pressemitteilungen, Statements gegenüber den zuständigen Regierungen und Bundestagsabgeordneten. In einem Bericht der NGZ vom 11.08.2010 wurden die hiesigen Anmerkungen verdeutlicht: „Mehr Personal, bessere Pflege“ (> https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=4&t=810 ).

In über 30 Pflegetreffs wurde dann zu unterschiedlichen Pflegethemen (so auch zur Arzneimittelversorgung) auf der Grundlage von Handlungsanforderungen v.a. mit den verantwortlichen Politikern und Experten diskutiert. Nichts hat sich geändert oder gar verbessert. Daraufhin wurden die Betroffenen mittels Buchveröffentlichungen animiert, auch selbst aktiv zu werden und Mängel anzusprechen (siehe insoweit z.B. „100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen“ – > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=4&t=343 ).

Angesichts der weiteren Probleme mit dem Pflegenotstand wurden von hier vor einigen Wochen aufrüttelnde Pressemitteilungen herausgegeben in der Hoffnung, dass sich nun mittels Reformerwägungen Verbesserungen ergeben könnten (siehe z.B. „Der Versorgungsnotstand in der ambulanten und stationären Pflege wird dramatische Ausmaße annehmen, wenn nicht schnellstmöglich geeignete Reformmaßnahmen ergriffen werden!“ > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=5&t=796  und > “ Pflegeversicherung – eine komplette Neuaufstellung ist wohl unvermeidlich“ > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=5&t=817 ). Korrekturen zeichnen sich leider nicht ab. Das Desinteresse an pflegerischen Verbesserungen wird immer deutlicher. Selbst die Medien haben die aktuellen Hinweise von hier nicht aufgegriffen.

Werner Schell – Diplom-Verwaltungswirt – Oberamtsrat a.D. – Buchautor/Journalist – Dozent für Pflegerecht

Mitglied im Verband der Medizin- und Wissenschaftsjournalisten e. V. https://www.vmwj.de
https://www.wernerschell.de – Pflegerecht und Gesundheitswesen

Infos auch bei https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.

ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.

ist Unterstützer von „Bündnis für GUTE PFLEGE„.

ist Unterstützer der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen„.

tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.

unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.

ist Mitgründer und Mitglied bei „Runder Tisch Demenz“ (Neuss).

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Und wieder geben wir Euch exakt am heutigen Mittwoch (20.09.2023) unsere AK-TV-TIPPS für die kommende Zeit!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

pünktlich zur Wochenmitte präsentieren wir Euch heute als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) wieder unsere AK-TV-TIPPS  (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=ak-tv-tipps) für die kommenden Tage.

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Am MONTAG, D. 25. September 2023, 22.50 Uhr, strahlt der TV-Sender

 den Dokumentation mit dem Titel

„FRANKREICH: WEIN IN GEFAHR?“

aus.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf die entsprechende Programmvorschau.

> https://programm.ard.de/TV/Themenschwerpunkte/Dokus–Reportagen/Umwelt-und-Natur/Startseite/?sendung=281064000959132 !

Hier eine Kurzbeschreibung der Sendung:

Dürre, Hitze, Feuer – auch in Frankreich wird das Wetter immer extremer. In bestimmten Regionen hat es seit eineinhalb Jahren quasi gar nicht geregnet. Für die Pflanzen bedeutet das Stress, die Böden trocknen immer weiter aus, Flüsse und Seen haben sich bis heute nicht erholt. Dort bangen Winzer um ihre Zukunft. Der Klimawandel – er bedroht den französischen Weinanbau: Winzerinnen und Winzer haben mit großen Ernteausfällen zu kämpfen. Viele Sorten kommen mit den sich verändernden Bedingungen einfach nicht mehr klar.

Der 30-jährige Jungwinzer Jean Henric hat vor vier Jahren die Weinberge seines Vaters bei Perpignan übernommen. Auch wenn er seinen Job liebt, ist von der anfänglichen Begeisterung nur noch wenig zu spüren. Für Jean geht es um seine wirtschaftliche Existenz. Durch die Trockenheit sterben die Rebstöcke auf einigen Parzellen einfach ab. Er steht vor einer schwierigen Entscheidung: Die Reben haben nicht genug Energie, um zu überleben und gleichzeitig reife Trauben zu produzieren. Muss er die Ernte dieses Jahres also opfern? „Das ist ein riesiger wirtschaftlicher Verlust, ich stecke in einem Teufelskreis“, sagt er.

Für Nicolas Mirouze ist weniger mehr. Er hat seine Anbaufläche deutlich reduziert und sich für biodynamische Landwirtschaft entschieden. Ressourcen zu schonen ist sein oberstes Ziel, Bewässerung ist für ihn tabu. „Wir haben einfach nicht genug Wasser“, sagt er. Gleichzeitig muss er mit großem Aufwand seine Trauben vor Wildschweinen schützen, die wegen der Trockenheit nichts zu trinken finden und sich dann über die süßen Früchte hermachen.

Vincent Pugibet gilt als Revolutionär im Weinberg. Er hat bereits mit neu-gezüchteten Rebsorten experimentiert, als sie noch nicht zugelassen waren. Auf seinen Parzellen wachsen nun bereits im größeren Stil Sorten, die gegenüber extremeren Bedingungen resistenter sind. Sein Ansatz ist, sich auch mit technischen Mitteln zu wappnen. Viele seiner Weinfelder hat er mit Bewässerungsanlagen ausgestattet: „Bewässerung war lange ein Tabu in Frankreich. Heutzutage ist Weinbau in meinen Augen anders gar nicht mehr möglich.“

Immer mehr Winzer stehen vor der Frage: aufgeben oder bewässern? Und das in Zeiten, in denen die Wasserreserven ohnehin immer knapper werden. Wer soll also wieviel Wasser bekommen? Und: Wie kann der französische Wein überleben? Auch Forscher in Laboren arbeiten an Lösungen, denn es steht viel auf dem Spiel. Wein ist in Frankreich nicht nur Kulturgut, sondern ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Rund 500.000 Arbeitsplätze hängen an der Weinwirtschaft und allein im letzten Jahr wurden 12 Milliarden Euro Exportüberschuss mit dem Verkauf von Wein erzielt.

ARD-Frankreich-Korrespondentin Friederike Hofmann bereist das Land und erlebt, wie die Trockenheit Südfrankreich verändert, wie bei so manchem Winzer einfach kein Wasser mehr aus dem Hahn kommt, Flammen ganze Landstriche bedrohen – und Existenzen auf dem Spiel stehen. Sie begleitet die Suche nach Lösungen, bei den Winzern vor Ort und in einem Labor, in dem an neuen Sorten geforscht wird – damit der französische Wein eine Zukunft hat.

Film von Friederike Hofmann und Nils Casjens

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Am MITTWOCH, D. 27. September 2023, 00.30 Uhr, strahlt der TV-Sender

 die Kriminalkomödie mit dem Titel

„JUMPIN´JACK FLASH“

aus.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf die entsprechende Programmvorschau.

> https://www.celeo.de/filme-im-tv/2023/09/27/KABEL1 !

Hier eine Kurzbeschreibung der Sendung, die wir aus https://www.stones-club-aachen.com/ übernommen haben:

Der absolute ROLLING STONES-FAN Whoopi Goldberg

                             

spielt darin die Hauptrolle und präsentiert dabei deren Song JUMPIN´JACK FLASH!

Hier die Kuzbeschreibung der TV-Sendung:

Eigentlich arbeitet Terry Doolittle als Computerspezialistin in einer Großbank, doch die meiste Zeit verbringt sie damit, ihren ausländischen Kollegen Kochrezepte oder Ratschläge in Liebesangelegenheiten zuzumailen. Ein wirklich ruhiger Job, bis plötzlich der codierte Hilferuf eines britischen Agenten auf ihrem Bildschirm landet. Ihr unbekannter Schützling sitzt irgendwo in Osteuropa fest und will ausgerechnet von ihr gerettet werden. Das Chaos ist bereits vorprogrammiert, denn auch CIA und KGB sind sehr an ihrer Rettungsmission interessiert…

Kurz nach ihrer Oscar-Nominierung für „Die Farbe Lila“ konnte Whoopi Goldberg ihrem komödiantischen Talent hier freien Lauf lassen. Ihre Leistung ist denn auch der einzige Pluspunkt des ansonsten allzu flach geratenen Filmspaßes von 1986. Penny Marshall, Schwester des Regisseurs Garry Marshall („Pretty Woman“), gab hier ihr Spielfilm-Debüt. Doch erst mit der Komödie „Big“, mit „Zeit des Erwachens“ und „Eine Klasse für sich“ konnte sie sich als Regisseurin einen Namen machen.

 

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Am DONNERSTAG, D. 28. September 2023, 20.15 Uhr, strahlt der TV-Sender

den Thriller mit dem Titel

„DIE JURY“

aus. Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf die entsprechende Programmvorschau.

https://www.tvspielfilm.de/tv-programm/sendung/die-jury,64f5a4c9d9cf95271c14d1c2.html  !

Hier eine Kurzbeschreibung der Sendung:

Sandra Bullock und Samuel L. Jackson in einem Justizthriller nach John Grisham,

Ein schwarzes Mädchen wird von zwei Weißen vergewaltigt. Sie kann die Täter identifizieren. Ihr Vater Carl (Samuel L. Jackson) erschießt die Männer und landet selbst auf der Anklagebank.

Staatsanwalt Buckley (Kevin Spacey) fordert die Todesstrafe. Die Geschworenen sind Weiße. Eine harte Nuss für den jungen Anwalt Jake Brigance (Matthew McConaughey). Er will auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren und fordert Freispruch.

Jura-Studentin Ellen (Sandra Bullock) assistiert ihm. Sie setzt sich für die Gleichberechtigung von Schwarz und Weiß ein. Bald werden Jake, seine Familie sowie Ellen zur Zielscheibe rassistischer Übergriffe. Freddie (Kiefer Sutherland), Bruder eines der Getöteten, paktiert mit dem Ku-Klux-Klan und schreckt auch vor Mord nicht zurück…

Nach „Die Akte“, „Das Kartell“ und „Der Klient“ ist dies die vierte Grisham-Verfilmung inklusive aller Sentimentalitäten und politischen Fragwürdigkeiten. Aber spannend.

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Am Freitag, d. 29. September 2023, 00.10 Uhr, strahlt der TV-Sender

das legendäre Konzert „BROWN EYED HANDSOME MAN“ – KONZERT des Chuck Berry (https://www.stones-club-aachen.com/?s=chuck+berry) aus.

Hier ein kleiner Vorgeschmack dazu:

Hier der Link zur Programmvorschau:

> https://www.arte.tv/de/videos/105611-000-A/chuck-berry-brown-eyed-handsome-man/ !

Kurzbeschreibung der Sendung:

Eine musikalische Hommage an Chuck Berry anhand einer Reihe von Coverversionen der größten Stars der Rock’n’Roll-Geschichte. Sie alle berufen sich auf den Einfluss des legendären Musikpioniers: The Beatles, The Rolling Stones, Bruce Springsteen, Jimi Hendrix, Tom Petty, Linda Ronstadt und Jeff Lynne. Und natürlich darf auch Chuck Berry himself nicht fehlen!

Eine Zusammenstellung kultiger Coverversionen von Chuck-Berry-Songs, interpretiert von den größten Stars der Musikgeschichte. Die vom US-amerikanischen Schauspieler Danny Glover moderierte Show ist die erste Kompilation legendärer Bühnenauftritte als Hommage an einen Musiker, auf dessen Einfluss sich zahlreiche Weltstars berufen: Chuck Berry, der wahre König des Rock ’n‘ Roll!

Mit dabei: The Beatles, The Rolling Stones, Bruce Springsteen, Jimi Hendrix, Tom Petty, Linda Ronstadt, Jeff Lynne und zahlreiche andere Künstler, gefilmt auf dem Höhepunkt ihrer Karriere. Chuck Berry himself wird ebenfalls in zahlreichen Duos und Soloauftritten gezeigt.

Setlist:
„Carol“ – Chuck Berry und Keith Richards
„Maybellene“ – Chuck Berry
„Wee Wee Hours“ – Chuck Berry
„You Can’t Catch Me“ – Chuck Berry
„Around and Around“ – The Rolling Stones
„Roll over Beethoven“ – The Beatles
„Johnny B. Goode“ – Jimi Hendrix
„Back in the USA“ – Chuck Berry und Linda Ronstadt
„Nadine“ – Chuck Berry
„Sweet Little Sixteen“ – Chuck Berry mit Billy Kinsley und Rockin‘ Horse
„Johnny B. Goode“ – Chuck Berry und Bruce Springsteen
„Roll over Beethoven“ – Jeff Lynne/Electric Light Orchestra
„Carol“ – Tom Petty & the Heartbreakers
„Brown Eyed Handsome Man“ – Paul McCartney
„Let It Rock“ – Chuck Berry mit Billy Kinsley und Rockin‘ Horse
„Memphis“ – Chuck Berry mit Billy Kinsley und Rockin‘ Horse

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Wenn bei Euch Interesse an der einen oder anderen Sendung besteht, so bitten wir um Vormerkung, denn wir werden die Sendetermine auf unserer Homepage nicht wiederholen.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Wir rufen zur Unterzeichnung der Bundestagspetition mit dem Titel „Einhaltung des Friedensgebots laut Grundgesetz und 2+4-Vertrag im Hinblick auf den Krieg in der Ukraine“, die Dr. Ansgar Klein initiiert hat, auf!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) unterstützen wir sehr häufig die Petent/Innen und deren Petitionen zu den Themen FRIEDEN, FREIHEIT, ABRÜSTUNG, ANTIFASCHISMUS, SOLIDARITÄT, HUMANISMUS u. ä. m., wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link in der entsprechenden Kategorie auf unserer Homepage aufrufen könnt.

> http://ak-gewerkschafter.com/category/petitionen/ !

Nunmehr ist es dem Friedensaktivist Dr. Ansgar Klein (http://ak-gewerkschafter.com/?s=ansgar+klein) in mühseliger Arbeit endlich gelungen, die Petition „Einhaltung des Friedensgebots laut Grundgesetz und 2+4-Vertrag im Hinblick auf den Krieg in der Ukraine“ als Bundestags-Petition freischalten zu lassen.

Damit viele Kolleginnen und Kollegen die Petition mitunterzeichnen können, haben wir dem nachstehenden Wunsch des Dr. Ansgar KLein entsprochen. Insoweit rufen wir Euch als AK auf, diese Petition zu unterzeichen.

MACHT BITTE ALLE MIT!!!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Der Friedenaktivist Dr. Ansgar Klein teilt mit:

Lieber Manni!

Du hast ja schon mehrfach auf unseren ‚Friedensgebot-Text‘ aufmerksam gemacht: http://ak-gewerkschafter.com/die-ablehnung-der-veroeffentlichung-des-offenen-briefes-an-olaf-scholz-in-form-eines-inserats-durch-die-mainstream-medien-muss-konsequenzen-haben/

Inzwischen ist, wie Du ja mitbekommen hast, dieser Text in leicht modifizierter Form als Bundestags-Petition“*): Einhaltung des Friedensgebots laut Grundgesetz und 2+4-Vertrag im Hinblick auf den Krieg in der Ukraine“ < https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_07/_02/Petition_153138.nc.html > zur Mitzeichnung freigeschaltet worden. Leider hat die Petition z.Zt. nur 1.605 MitzeichnerInnen. Bis zum 5. Oktober sollen es 50.000 werden!

Schön wäre es, wenn Du auf Eurer Website dafür Werbung machen könntest.

*) der sog. Hauptpetent bin ich (Dr. Ansgar Klein)

Es ist unsäglich, welche Hürden dieser glasklare Text zum Friedensgebot schon nehmen musste: http://www.ac-frieden.de/2023/06/13/friedensgebot-text-eines-geplanten-inserats/

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Hier der Text der Petition:

Frieden schaffen ohne Waffen!
Mit der Petition wird gefordert, der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, das Friedensgebot, wie es in unserem Grundgesetz und im 2+4-Vertrag festgeschrieben ist, zu befolgen, was insbesondere jetzt in Bezug auf den Krieg in der Ukraine bedeutet, statt Waffen Vermittlungsangebote zu ‚liefern‘, die auf einen Friedensschluss in der Ukraine zielen.

Begründung
In der Präambel unseres Grundgesetzes heißt es: „…von dem Willen beseelt, … dem Frieden der Welt zu dienen …“ und im Artikel 2 des ‚2+4-Vertrages‘: „…dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird.
Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.“
Waffen ins Kriegsgebiet zu liefern, ist das genaue Gegenteil des Friedensgebotes!

Hier kann die Petition mitgezeichnet werden: http://www.ac-frieden.de/2023/06/13/friedensgebot-text-eines-geplanten-inserats/

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Vielen Dank im Voraus!

und

Friedliche Grüße!

Helene+Ansgar

Rosengarten 11, 52146 Würselen, Tel.: 02405 72112

‚Aachener für eine menschliche Zukunft‘ < www.ac-frieden.de >

Aachener Bürgerinitiative „Gute Nachbarschaft mit Russland“

Kampagne: NATO raus – raus aus der NATO < www.NATOraus.de >

Freidenker-Netzwerk ‚Demokratischer Widerstand‘

Neuer Krefelder Appell – Den Kriegstreibern in den Arm fallen (https://peaceappeal21.de)

„Denn ist es erst einmal ein Verbrechen, die Wahrheit zu sagen, während die Mächtigen Straflosigkeit genießen, wird es zu spät sein, den Kurs zu korrigieren. Wir werden unsere Stimme der Zensur und unser Schicksal der ungezügelten Tyrannei überlassen haben.“ Nils Melzer, UNO-Sonderberichterstatter über Folter, in einem Artikel zum ‚Fall‘ Julian Assange

„Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat.“ Bert Brecht

„Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.“ George Orwell

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Veröffentlicht unter Aachen | 3 Kommentare

Kollege Udo Buchholz berichtet darüber, dass die LANDESKONFERENZ DER BÜRGERINITIATIVEN einen AKTIONSTAG GEGEN CASTOR-TRANSPORTE beschlossen hat!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis hat uns die nachstehende Pressemitteilung des Kollegen Udo Buchholz, dem Vorstandsmitglied und Pressesprecher des BBU (http://ak-gewerkschafter.com/?s=udo+buchholz+bbu) erreicht.

Darin berichtet Kollege Buchholz darüber, dass die LANDESKONFERENZ DER BÜRGERINITIATIVEN einen AKTIONSTAG GEGEN CASTOR-TRANSPORTE beschlossen hat.

Wir haben diese Pressemitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „ATOMPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/atompolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

 

(Das linke Eigenfoto zeigt Udo Buchholz.)

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Kollege Udo Buchholz informiert:

Landeskonferenz der Bürgerinitiativen beschließt Aktionstag gegen Castor-Transporte

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Wochenende hat in Ahaus die NRW-Landeskonferenz der nordrhein-westfälischen Anti-Atomkraft-Initiativen getagt; vertreten waren dabei auch Mitglieder niedersächsischer Organisationen sowie ein Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU). Der BBU, der seinen Sitz in NRW (Bonn) hat, begrüßt die geplanten Aktivitäten der Bürgerinitiativen und wird auch zur Teilnahme an dem dezentralen Aktionstag am 15. Oktober gegen drohende Atommültransporte von Jülich nach Ahaus aufrufen.

Mehr dazu und zu den weiteren Aktivitäten / Forderungen finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung der Landeskonferenz. Fotos vom Treffen der Landeskonferenz unter https://anti-atom-aktuell.de/20230916-lako-ahaus/

Mit freundlichen Grüßen

Udo Buchholz, BBU-Vorstandsmitglied

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Landeskonferenz der Anti-Atom-Initiativen in NRW

Ahaus, Jülich, Gronau, Würgassen, den 18.09.2023

Presseinformation:

Aktionstag gegen Atommüll-Transporte von Jülich nach Ahaus geplant. Bürgerinitiativen aus NRW trafen sich in Ahaus. Kritik an Atommüll-Politik

Am 15. Oktober soll es einen Aktionstag gegen die drohenden Castor-Transporte von Jülich nach Ahaus geben. Das beschloss die Landeskonferenz der Anti-Atominitiativen in NRW, die am Wochenende in Ahaus tagte. Anwesend waren über 25 Delegierte aus ganz NRW, darunter auch aus den Atomstandorten Ahaus, Gronau, Jülich und Würgassen.

Die beschlossenen Protestaktionen wenden sich gegen die Pläne, ab 2024 die ca. 300. 000 Kugel-Brennelemente des stillgelegten Jülicher Versuchsreaktors AVR mit insgesamt 152 CASTOR-Transporteninnerhalb von 2 Jahren per LKW von jeweils 130t Gewicht nach Ahaus zu transportieren. Die Initiativen sind übereinstimmend der Meinung, dass diese problematischen Straßentransporte unterbleiben und die Castoren stattdessen in einer neu zu errichtenden Lagerhalle in Jülich bleiben sollten. Doch dieser dringend benötigte Neubau wird seit 10 Jahren seitens der Jülicher Entsorgungsgesellschaft (JEN) systematisch verschleppt.

„Die geplanten Transporte sind nicht nur riskant, sie sind zudem unsinnig“, so ein Sprecher der Initiativen: „Die Kugelbrennelemente sind in der vorliegenden Struktur, die nicht einmal sauber deklariert ist, keinesfalls endlagerfähig. Sie müssten abgereichert und konditioniert werden. Entwicklung und Durchführung eines Konzeptes dafür kann aus technischen wie auch rechtlichen Gründen nicht in Ahaus stattfinden. Irgendwann müssten also erneut 152 Transporte zurück nach Jülich oder einen anderen Ort mit den entsprechenden Einrichtungen durchgeführt werden.“

Am 15. Oktober wird es Kundgebungen in Jülich und Ahaus geben, aber auch an verschiedenen Orten entlang der möglichen Transportstrecke. Besonders ins Auge gefasst werden dabei Rheinbrücken, die für mögliche Transporteinfrage kommen.

Die Landeskonferenz befasste sich auch mit den Problemen anderer Atom-Standorte in NRW. Auf völliges Unverständnis stießen dabei die Absichten der URENCO, die Produktion der Urananreicherungsanlage in Gronau weiter zu steigern und darüber hinaus weitere Lagerhallen und Bearbeitungsstätten für verstrahlte Zentrifugen zu bauen. Dies stehe in Widerspruch zu dem beschlossenen Atomausstieg in Deutschland, die Anlage müsste stattdessen geschlossen werden.

Auch die Pläne für die Errichtung eines gigantischen zentralen „Bereitstellungslagers“ für schwach- und mittelradioaktiven Müll in Würgassen, das dem Endlager „Schacht Konrad“ vorgeschaltet werden soll, werden von den Initiativen abgelehnt: Bauliche Probleme und wiederholte Verzögerungen zeigen, dass das stillgelegte Erzbergwerk „Schacht Konrad“ als Endlager völlig ungeeignet ist. Zudem ist das Bereitstellungslager einer Studie der Länder NRW und Niedersachsen zufolge überflüssig.Kriterien des Bevölkerungs- und Strahlenschutzes blieben bei seiner Planung gänzlich unberücksichtigt.

Bei der Konferenz wurde der Blick auch über die Landesgrenzen hinaus gerichtet: Kritik gab es daran, dass für die Brennelemente-Fabrik im benachbarten Emsland weiterhin Lieferverträge mit Russland abgeschlossen würden. Besorgnis lösten auch die Ankündigungen aus den Niederlanden aus, Atomkraftwerke wieder in Betrieb zu nehmen.

Kontakte:

Für Ahaus: Hartmut Liebermann, Tel.0163-6008383Für Jülich: Marita Boslar, Tel. 0176-52270865

Für Gronau: Udo Buchholz, Tel. 02562-23125

Weitere Informationen:

https://www.bi-ahaus.de, https://www.westcastor.org, https://www.atomfreies-dle.de, https://bbu-online.de

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