Hubertine Momber

Mein Name ist Hubertine Momber, ich bin Jahrgang 1950.

Am 11. Januar 1965 nahm ich meine Tätigkeit als Maschinenarbeiterin bei dem Maschinenbauunternehmen SCHUMAG AG auf. Da ich aus einer kinderreichen Arbeiterfamilie mit Kriegsversehrten Vater stamme, war es mir nicht möglich, einen Lehrberuf zu ergreifen. Ich musste ab meinem 14. Lebensjahr zum Unterhalt meiner elterlichen Familie beitragen. Mit Unterbrechungen (Kindererziehungszeiten) habe ich bis 2008 bei diesem Unternehmen gearbeitet.

Am 10.10.1969 heiratete ich Peter Ernst Josef Momber (+ 2006), der ebenfalls bei der der Fa. Schumag arbeitete und dort die Gewerkschaftsbeiträge kassierte. Im April 1974 gebar ich meinen einzigen Sohn Dirk Momber, der ebenfalls im Jahr 1990 seine Lehre bei der Fa. Schumag aufnahm und IG-Metall-Mitglied wurde. Ich habe mit meinem Mann unseren Sohn rechtschaffend, sozial und fürsorglich gegenüber seinen Mitmenschen erzogen. Geben ist denn seliger als nehmen! So haben wir an vielen Demonstrationen und Kundgebungen für die Rechte der Arbeiter und sozial Schwachen teilgenommen (z. B. gegen Hartz IV).

Im April 1999 verunglückte mein Sohn schwer bei einem Landwirtschaftlichen Arbeitsunfall. Er zertrümmerte sich zwei Halswirbel und brach sich zwei Brustwirbel. Die Halswirbelsäule wurde in der Neurochirurgie der RWTH-Aachen verplattet. Dabei wählte man anscheinend die Schrauben zu lang. Sie ragen mehrere Millimeter ins Rückenmark.

Mein Sohn erlitt eine spastische Parese des linken Armes und des rechten Beines, dazu stärkste Schmerzen im linken Arm und im Nacken, so wie eine ständige Migräne (4 bis 5 Tage die Woche mit Bettlägerigkeit).

Nachdem er 1 Jahr mit billigen Schmerzmitteln versorgt wurde (Novalgin, Tramadol, Valoron, Diclorvenac, Saroten, Karbamezepin) 18 Tabletten plus Tropfen am Tag, kollabierte seine Leber und seine Nieren spielten nicht mehr mit.

Nach etlichen Aufenthalten auf der Intensiv-Station diagnostizierte man eine akute intermetierende Porphyrie. Eine seltene Stoffwechselkrankheit der Blutbildung, die genetischen  Ursprungs ist, aber durch Medikamente ausgelöst wird. Ihrerseits verursacht diese Krankheit wiederum Neurologische Schäden.

Mein Sohn hat seit seinem Unfall mehr als 40 Mal auf den Intensivstationen der verschiedensten Krankenhäuser und Kliniken gelegen, immer mit den v.g. Diagnosen.

Seit 1999 hängen wir mit den Sozialbehörden des Bundesdeutschen Staates (Berufsgenossenschaft, Deutsche Rentenversicherung, Versorgungsamt und Krankenkasse) vor Gericht.

Ihre Ausreden, vielmehr die Ausreden ihrer Gutachter besagen:

Erkrankung lag schon vor dem Unfall vor!“ (Berufsgenossenschaft);

Nicht unsere Zuständigkeit sondern Sache der BG!“ (Krankenkasse);

Erkrankungen werden insgesamt bestritten!“ (Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, Versorgungsamt);

Erkrankungen sind zurückzuführen auf den  Missbrauch von Substanzen, die aufgrund  Ihrer schnellen Flüchtigkeit im Blut nicht Nachgewiesen werden können!“ (Berufsgenossenschaft);

Die Krönung der Ausreden brachte wohl ein Gutachten des KNAPPSCHAFTSARZTES und Gutachters Dr. Marenberg zu Tage: Dieser unterstellt den behandelnden Ärzten und Professoren bei 40 Krankenhausaufenthalten in allen medizinischen Bereichen Fehldiagnosen, die diese aufgrund „mangelnden Rückgrades“ nicht eingestehen wollen, nicht korrigieren wollen und weiterhin daran festhalten. Mein Sohn würde sich immer wieder auf Intensivstationen legen, um sich weitere und höhere Dosen von Opiaten und Morphinen zu erschleichen. Eine psychische Erkrankung -so Dr. Marenberg weiter, läge nicht vor! Ein Widerspruch ich sich; besonders, da mein Sohn auch häuslich mit Morphium und anderen Psychopharmaka versorgt wird!

Aufgrund dieses Gutachtens hat das Sozialgericht Aachen meinem Sohn des Schwerbehindertenausweis aberkannt.

Das Landessozialgericht in Essen sieht die tatsächlichen Diagnosen, die durch einen Krankenhausbericht des Marienhospital Aachen im März 2011 noch bestätigt wurden, nicht als Beweis und will unsere Berufung durch Beschluss nach § 153 Abs. 4 SGG ohne mündliche Verhandlung als unbegründet zurückweisen.

Ein Gutachten nach § 109 SGG wird der Senat nur in Auftrag geben, wenn wir einen Kostenvorschuss in Höhe von 1. 500, — € entrichten. Mein Sohn erhält eine Rente von lediglich knapp 600, — €. Ich selbst bin durch die häusliche Pflege meines Sohnes innerhalb seiner Krankheitsschübe, die sehr intensiv und schwer sind, zur Frührentnerin geworden (Drei schwere Bandscheibenvorfälle habe ich mir hierdurch eingetragen!).

Daher bitte ich den GEWERKSCHATER/INNEN-AK-AACHEN eine Sammlung für die Begutachtung meines Sohnes in das Leben zu rufen. Der Kampf gegen die soziale Ungerechtigkeit darf nicht aufhören!

Deswegen bin ich Mitglied des AK; denn nur gemeinsam sind wir stark!

Gez. Hubertine Momber

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