Heute veröffentlichen wir den 26. ordentlichen NEWSLETTER 2022 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 26. ordentliche NEWSLETTER  des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 26/2022 vom 10.07.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,  sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Verbraucherschutzministerin Lemke für ein Moratorium zu Strom- und Gassperren – eine gute Initiative, aber es sind noch weitere Schritte nötig!
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Verbraucherschutzministerin Frau Lemke startet die Initiative für ein Moratorium zur Aussetzung von Strom- und Gassperren bei Zuspitzung der Energiekrise. Damit greift Lemke eine Initiative der Konferenz der Verbraucherschutzminister auf. Besonders da wir uns laut Habeck „auf das Schlimmste einstellen“ müssen, angesichts der Energiekrise. Weitere Infos dazu: https://t1p.de/fh0iv

Bewertung: Diese Initiative ist richtig, denn die einkommensschwachen Haushalte werden die gestiegenen Energiekosten nicht stemmen können. Hier sind jetzt Änderungen notwendig.

Dazu möchte ich auch nochmals auf die im letzten Jahr aufgestellte Forderung von Tacheles zurückkommen, die wir an die damals neue Bundesregierung formuliert haben:

  • Angemessenheitsgrenzen für Heizung anhand des Verbrauchs, statt nach Kosten bemessen
  • Herausnahme der Bedarfe für Haushaltsenergie aus dem Regelbedarf und Berücksichtigung als Kosten der Unterkunft
  • Berücksichtigung von Heizungs- und Stromkosten beim Wohngeld
  • Förderung von Energieeffizienz
  • Energiesperren stoppen    

Dieser Katalog ist hier zu finden: https://t1p.de/bz7t

Zudem hatte Tacheles im April 2022 in einem offenen Brief an Herrn Heil konkrete Vorschläge zur Umsetzung gegeben, wie aktuell mit Erwerbslosen, RentnerInnen,  Niedriglöhnern, Auszubildenden, bis hin zu Geflüchteten konkret mit der drohenden Energiearmut umgegangen werden kann, diese Infos gibt es hier: https://t1p.de/zxvc2

Diese Punkte müssten umgesetzt werden, damit es zur konkreten Abfederung für minderbemittelte Haushalte kommt!

2. SG Detmold zur Verjährung von Darlehensforderungen nach drei Jahren nach § 195 BGB
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Das SG Detmold hat mit Gerichtsbescheid vom 15. Juni 2022 – S 35 AS 520/21 entschieden: wenn das Jobcenter bei einer auf Darlehensbasis gewährten Kaution und gleichzeitiger unwiderruflicher Abtretungserklärung die Rückzahlung der Kaution nicht innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis über die Beendigung des Mietverhältnisses vom Vermieter gefordert hat, dass dann der Anspruch des Jobcenters auf Rückerstattung gegen den Leistungsberechtigten entsprechend der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren (§§ 195 BGB) verjährt ist. Mehr dazu mit Gerichtsbescheid: https://t1p.de/9bby8

Dies dürfte die erste bekannte Entscheidung zur Verjährung von Darlehensforderungen außerhalb der 30 Jahre Regel sein.

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Seminarraum Loher Bahnhof Wuppertal 

Der Seminarraum kann für Veranstaltungen, Tagungen, Treffen und Seminare gemietet werden (nicht für private Feiern/Partys).

Wer in NRW Tagungen, Veranstaltungen und Treffen plant (Wuppertal liegt genau in der Mitte) ist hier richtig.

Der große Raum ist mit einer Abluftanlage versehen, das ist in Coronazeiten ziemlich wichtig.

Im großen Raum können bis zu 22 Personen an Tischen sitzen, im kleinen Raum bis zu 14 Personen. Ansonsten richtet sich die Anzahl der Teilnehmenden nach den jeweils gültigen Corona-Schutzbestimmungen.

Vorteil der Räume: ruhige Atmosphäre, tolles Ambiente, gut gelegen, mit Abluftanlage (Großer Raum), viele Parkplätze, rollstuhlgeeignet. Getränkecateringservice, wenn gewünscht. 

Hier geht es zum Belegungskalender: https://www.seminarraum-loherbahnhof.de

Weitere Infos und Bilder sind hier zu finden: https://www.seminarraum-loherbahnhof.de

Du/Sie möchtest/möchten eine Anzeige im Newsletter schalten?

Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten

3. Lindner plant drastische Kürzungen für Langzeitarbeitslose im SGB II

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Finanzminister Lindner plant offenbar die Ausgaben im SGB II drastisch zu kürzen. Diese Kürzungen sollen vor allem dem sozialen Arbeitsmarkt drohen. Dazu ein umfassender Artikel im Spiegel: https://t1p.de/1i4ru

Im Kern wird es um die Reduktion der Beschäftigungsverhältnisse nach § 16e und § 16i SGB II gehen. Grade diese sind für die Integration von Langzeitarbeitslosen durchaus hilfreich, da hier Beschäftigungsverhältnisse von bis zu 5 Jahren (nach § 16i SGB II) gefördert werden.
Anstatt diese Maßnahmen zu kürzen, sollten die ein oder anderen Instrumente zur Erreichung von Integrationsquoten gestrichen werden. Viele solcher Maßnahmen erfolgen zum Selbstzweck wie Erfüllung Integrationsquoten einzelner Jobcenter und zur Finanzierung von sinnlosen Beschäftigungsmaßnahmen. Da könnte, sollte und müsste der Rotstift angesetzt werden.

4. Pflegereport 2022: Arme Menschen und Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden durchschnittlich 10 Jahre früher pflegebedürftig
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Der aktuell vorgelegte Pflegereport legt eine dramatische Situation offen: Arme Menschen und Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden durchschnittlich 10 Jahre früher pflegebedürftig
Aus dem aktuellen Pflegereport 2022:

„… aufgrund schwerer Arbeitsbedingungen zehn Jahre jünger pflegebedürftig …“,

und die „schwerere Arbeits- und Lebensbedingungen, niedrigere Einkommen, weniger Gesundheitsvorsorge, höhere Altersarmut, schlechter ausgestattete Wohnungen und nicht zuletzt Diskriminierungserfahrungen“.
Infos und Pflegereport: https://t1p.de/y2jil
und eine Bewertung vom MIGazin: https://t1p.de/9vs5s

5. Steuerentlastungsgesetz 2022: was ist beinhaltet?
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Im Rahmen des Steuerentlastungsgesetz 2022 hat der Gesetzgeber verschiedene  Entlastungen für Steuerzahlende verabschiedet. Das betrifft insbesondere folgende Punkte: Erhöhung Grundfreibetrag, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und die Fernpendlerpauschale bei der Einkommensteuer für Arbeitnehmerinnen werden rückwirkend zum 1. Januar 2022 angehoben. Hierdurch ergeben sich Änderungen bei der Berechnung von Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, Übergangsgeld, Gründungszuschuss und Kraftfahrzeughilfe für Zeiträume ab Januar 2022.
Dann ist im Steuerentlastungsgesetz 2022 die einmalige steuerpflichtige Energiepreispauschale für aktiv tätige Erwerbspersonen vor … weitere Details in einer Weisung der BA: https://t1p.de/3ht36

6. Ergänzung zur Vorankündigung: Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z / Neuauflage für das 1. Halbjahr 2023 geplant
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Der Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z setzt seit Jahrzehnten Standards in der Sozialberatung. Er ist das Ratgeberwerk zum SGB II und SGB XII in einem Band. In ihn fließt unter der Herausgeberschaft von Harald Thomé die langjährige Beratungs- und Schulungspraxis der Autor:innen ein. Beziehende von Sozialleistungen erkennen ihre Rechte auf einen Blick, Sozialberater:innen, Mitarbeiter:innen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Anwält:innen erhalten fachliche Unterstützung für die Durchsetzung der Ansprüche der Ratsuchenden.

Die 32. Auflage des Leitfadens 2023/2024 entsteht parallel zur geplanten großen Reform der Hartz- IV-Gesetze („Bürgergeld“) und bezieht diese selbstverständlich mit ein. Neue Stichworte kommen hinzu, andere werden redaktionell angepasst. Der Leitfaden wird unter Mitarbeit des gesamten, bewährten Autor:innenenteams erstmals im NOMOS-Verlag veröffentlicht. Abhängig von den Rechtsänderungen ist die Neuauflage für das 1. Halbjahr 2023 geplant und kann bereits jetzt vorbestellt werden.

Ca. 800 Seiten, ca. 23 Euro, ET reformabhängig 1. HJ 2023

Vorbestellungen über den NOMOS-Shop

Der Vorteil: Sie brauchen sich danach um nichts mehr kümmern. Sobald das Werk erschienen ist, wird es Ihnen portofrei und mit vierzehntägigem Rückgaberecht zugeschickt. Vorbestellungen: https://t1p.de/vn9cl

Durch einen technischen Fehler am VorbestellerInnen eine negative Bestellbestätigung erhalten, das bittet der Verlag zu entschuldigen. Es kann jetzt schon der neue Leitfaden abonniert werden.

Hinweis: allen bisherigen Abonnementen und Abonnementinnen müssen sich Aufgrund des Verlagwechsels neu ins Aboverzeichnis eintragen.

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Hier könnte Ihre Anzeige stehen …

Im Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen:  Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Ihre Suche nach einer Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job …..

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von rd. 60.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten, Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen.

Preise:

  • Kleine Anzeige bis    500 Zeichen – 150 € 
  • Große Anzeige bis 1.000 Zeichen – 300 €

zzgl. Umsatzsteuer.

Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet. Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden.

Kontakt: info@thome-sozialrecht.de

7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an.
Jetzt wichtig für die Menschen, die die Ukraine Geflüchteten supporten.

– 26./27. Sept. 2022  als Online-Seminar (noch 1 Platz frei)
–  17./18. Okt. 2022     als Online-Seminar
–  07./08. Nov. 2022     als Online-Seminar
–  05./06. Dez. 2022     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

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Anmerkung des AK:

Weitere Informationen aus diesem NEWSLETTER inklusive Impressum könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und auf der Homepage von

lesen.

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-26-2021-vom-10-07-2022.html !

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