Heute veröffentlichen wir den 33. ordentlichen NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 33. ordentliche NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 33/2023 vom 24.10.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

da ich gesundheitlich etwas angeschlagen bin, kommt heute ein diensttäglicher und etwas kürzerer Newsletter zu folgenden Themen:

1. LSG Niedersachsen-Bremen: Jobcenter muss bei marktengem Wohnraum auch Unterkunftskosten oberhalb der MOG zahlen
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 Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass das Jobcenter bei besonders schwer verfügbaren, behindertengerechten Wohnungen auch Kosten oberhalb der Angemessenheitsgrenze übernehmen muss.

Zugrunde lag das Eilverfahren einer alleinstehenden Frau (geb. 1976) aus Bremen. Sie hat fünf Kinder im Alter von 9 bis 22 Jahren. Der älteste Sohn ist schwerbehindert und auf einen Rollstuhl angewiesen. Bisher lebt die Familie in einer 83 m³ großen Vier-Zimmer-Wohnung im 1. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses. Um die Wohnung zu verlassen, muss der Sohn durch das Treppenhaus getragen werden.

Nach langer Suche fand die Familie schließlich eine barrierefreie Wohnung in passender Größe. Die Zentrale Fachstelle Wohnen befürwortete die Anmietung. Das Jobcenter Bremen lehnte eine Zusicherung der Mietübernahme jedoch ab, da die Miete auch nach einem Preisnachlass (1.425,60 €) immer noch über der Angemessenheitsgrenze (1.353,00 €) lag. Außerdem verwies es darauf, dass die Mutter in der Vergangenheit eine andere geeignete Wohnung abgelehnt habe.

Das LSG hat das Jobcenter zur Erteilung der Zusicherung verpflichte, so das LSG Niedersachsen-Bremen – 13.10.2023 – L 13 AS 185/23 B ER, Download: https://t1p.de/6fet3

2. SOZIALRECHT-JUSTAMENT Oktober 2023 zur  »temporären Bedarfsgemeinschaften« im SGB II
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Der Kollege Bernd Eckardt behandelt im aktuellen SOZIALRECHT-JUSTAMENT die temporären Bedarfsgemeinschaften« im SGB II in denen Kinder getrenntlebender Eltern oftmals leben. Strittig war, ob der Hauptbedarfsgemeinschaft ein pauschalierter Mehrbedarf für Bedarfsteile des Regelbedarfs zusteht, die nicht dadurch entfallen, dass sich das Kind tageweise beim umgangsberechtigten Elternteil aufhält (z.B. Bekleidung, Kosten für Möbel). Mehr Infos: https://t1p.de/aa4s8

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3. Aus der parlamentarisches zu Existenzsicherung der Linken
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Anhörung im Bundestag: VdK und Paritäter unterstützen Forderungen der LINKEn, Einkommen und Vermögen im SGB XII besser zu schützen und einen Mehrbedarf für alte und kranke Menschen einzuführen.

Menschen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden gegenüber denen im Bürgergeld benachteiligt – und das, obwohl bei ihnen klar ist, dass sie keine Chancen mehr haben, sich durch Erwerbsarbeit aus dem Leistungsbezug herauszuarbeiten. Zudem berücksichtigen die Regelsätze keine altersbedingten Mehrbedarfe, z.B. im Bereich Gesundheit und Mobilität. Diese Benachteiligung soll der vorliegende Antrag beenden
weitere Infos auf der Webseite der Linkspartei: https://t1p.de/1lym1

Aus dem Newsletter der Linkspartei zur parlamentarisches zu Existenzsicherung, wer daran Interesse hat in den Verteiler aufgenommen zu werden, bitte per Email an ulrike.mueller@linksfraktion.de.

4. Zur Wohnkostenlücke 2022
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Die Linke hat endlich ihre schon überfällige Anfrage zur Wohnkostenlücke im Jahr 2022 gestellt. Aus der Webseite der Linken dazu:
In der Grundsicherung werden Miete und Heizkosten grundsätzlich nur übernommen, wenn sie vor Ort als angemessen gelten. Die lokalen Richtwerte sind oft extrem niedrig, teilweise sogar rechtswidrig. Viele Menschen erhalten deshalb nicht ihre volle Miete („Wohnkostenlücke“). Sie zahlen dann aus dem Regelsatz drauf und sparen z.B. am Essen. Wir fragen fürs Jahr 2022 ab, wie viele Menschen betroffen waren, wie sich die Wohngeld-Plus-Reform ausgewirkt haben und was die Bundesregierung plant
Die Anfrage gibt es hier: https://t1p.de/y3szx

An der Antwort wird deutlich, wie hoch die Wohnkostenlücke, in jedem Ort, in jedem Bundesland und bundesweit ist. Es ist zu erwarten, das sie trotz „Angemessenheitsfiktion“ nach § 67 Abs. 3 SGB II noch gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist.  Eine nähere Einschätzung, wenn die Antwort vorliegt.

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-33-2023-vom-24-10-2023.html !

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