Heute veröffentlichen wir den 14. ordentlichen NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 14. ordentliche NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 14/2023 vom 30.04.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Aktionskongress #ArmutAbschaffen am 4. und 5. Mai 2023
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Armut? Abschaffen! Wie schon 2021 veranstaltet der Paritätische Gesamtverband erneut einen digitalen Aktionskongress gegen Armut. Dieser findet am Donnerstag, 4. Mai 2023 von 14:00 Uhr bis ca. 18:30 Uhr und am Freitag, 5. Mai 2023 von 10:00 bis ca. 16:00 Uhr. Worum geht es? Gemeinsam lernen, vernetzen und handeln, um armutspolitischen Forderungen mehr Gehör in der Öffentlichkeit und Politik zu verschaffen und den Druck für Veränderung erhöhen. Mit dabei sind spannende Impulsgeber*innen wie #IchBinArmutsbetroffen-Initiatorin Anni W. und Alisha Mendgen vom Redaktionsnetzwerk Deutschland. Mehr Infos: https://t1p.de/h9ykk

2. Rechtsfehler bei der Anrechnung von Einkünften aus Jugendfreiwilligendienst oder Bundesfreiwilligendienst zum 1.7.2023 korrigiert
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Kurz nach der Einführung zum Bürgergeld habe ich auf verschiedene Rechtsfehler im Bürgergeldgesetz aufmerksam gemacht und die Politik zur Nachbesserung aufgefordert (Thomé NL 04/2023: https://t1p.de/fcp8v), diese Fehler wurden alle abgearbeitet.
Als Letztes wurde jetzt das Gesetz zu Einkünften von über 25-Jährigen mit Einkünften aus Jugendfreiwilligendienst oder Bundesfreiwilligendienst geändert, deren Einkünfte nunmehr ab Juli 2023 bis 250 EUR monatlich anrechnungsfrei sind. Zu finden in der Drs. 20/6442, Art. 3, Nr. 1 a), Seite 7, Download: https://t1p.de/7e43q

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Der einzige Bürgergeld-Print-Kommentar bietet Praktiker:innen Orientierung und überzeugende Lösungen auch für bislang ungeklärte Rechtsprobleme.

Vorteile auf einen Blick: 

Kommentierung sämtlicher Vorschriften der Bürgergeld-V in vorgegebener Reihenfolge und im Zusammenhang, durchgehende Berücksichtigung fachlicher Weisungen durch BA, praxisgerechter Schwerpunkt: Berechnung des Hilfebedarfs von Selbständigen, integrierte große Anzahl von Einzelfällen, Prüfungsschemata und Praxishinweisen, abgestimmt auf die Bürgergeld-Reform.

Alle aktuellen Kommentare und Einführungen zum „neuen Bürgergeld“ sowie die Textsammlung „Existenzsicherung“ finden Sie hier: zum Nomos-Shop

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3. Notwendige Nachbesserungen im Sozialrecht
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Weil ja ab und zu auf meine und unsere Vorschläge gehört wird, will ich nochmals dringend auf notwendige Nachbesserungen hinweisen:

a. Einführung einer Nachwirkungsregelungen eines Antrages auf Heizungskosten im SGB XII
Diese drei monatige Nachwirkungsregelung gibt es im SGB II unter § 37 Abs. 2 S. 3 SGB II, diese Regelung gibt es aber nicht im SGB XII. Für eine derartige Ungleichbehandlung gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, daher ist eine solche Regelung auch im SGB XII einzuführen.

b. Verlängerung der Regelung in beiden Gesetzen auf Anträge die auch im Jahr 2024 gestellt werden, dementsprechend Streichung des Satzes 4 in § 37 Abs. 2 SGB II. Grade zum Jahresende 2023 werden die Heizkostenabrechnungen der Vermieter kommen, durch die Begrenzung der Antragstellung im Jahr 2023 werden dann eine Reihe Menschen leer ausgehen. Auch im Jahr 2024 werden Menschen mit horrenden Energieabrechnungen konfrontiert werden, daher sollte die Regelung in beiden Rechtsgebieten verlängert werden.

c. Kurzantrag für Energiekosten
Für die dahingehende Antragstellung sollte es in beiden Rechtsgebieten einen Kurzantrag geben.

d. Rausnahme der Stromkosten aus der Regelleistung und Warmwasser
Die Haushaltsenergiekosten müssen dringend aus den SGB II/SGB XII Regelleistungen rausgenommen werden. Sie sind und sollten den Unterkunftskosten zugeordnet werden. Insbesondere bei den Haushalten mit Haushaltsenergie produziertem Warmwasser muss eine Regelung gefunden werden, die Mehrbedarfe für dezentrales Warmwasser sollten entsprechend an die Verbrauchswerte des Bundesamtes für Statistik angepasst werden und nicht von Fantasiewerten wie in § 21 Abs. 7 SGB II/ § 30 Abs. 7 SGB XII.

4. Notwendige Änderungen beim 49€-Ticket
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Die Regelungen des 49€-Ticket sind zu restriktiv und schließen eine Reihe von Menschen aus. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

Wer das Ticket kaufen will, muss einen Internetzugang haben und mit der Technologie vertraut sein.

Wer ein Abonnement für das Online-Ticket abschließen will, benötigt ein Bankkonto. Dieses haben insbesondere wohnungslose/obdachlose Menschen häufig nicht.

Bei negativem Schufa Eintrag können auch Menschen mit Konto von der Möglichkeit, ein Abonnement abzuschließen ausgeschlossen werden.

Da das Ticket personengebunden sein soll, muss die/der Nutzer:in ein Ausweisdokument mit sich tragen. Gerade wohnungslose/obdachlose Menschen haben oft kein Ausweisdokument oder tragen dieses zumindest nicht immer bei sich.

Hier müssen kurzfristig Nachbesserungen durchgeführt werden, so dass auch Menschen ohne digitalen Zugang und ohne Konto nicht vom 49€-Ticket ausgeschlossen werden.
Auch der VDK kritisiert den fehlenden Zugang für ältere und arme Menschen zu  49€-Ticket (https://t1p.de/9w2hi) genau so die Verbraucherzentrale kritisiert diese Praxis: https://t1p.de/7uims

Zudem ist der Preis für das Ticket für arme Menschen zu hoch, hier muss es einen Sozialrabatt geben, Über die Höhe kann man sich streiten, aber keinesfalls mehr als 29 EUR im Monat.

5. Neues Sozialrecht Justament: zur Anrechnung von Einkommen im SGB II § SGB XII
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Der Kollege Bernd Eckardt bearbeitet in seinem neuen SJ die Änderungen der Anrechnung von Einkommen aufgrund des »Bürgergeld-Gesetzes« ab 1. Juli 2023 im SGB II (Übersicht zu den Änderungen im SGB XII).
Die Infos gibt es hier: https://t1p.de/ij6i4

6. Arbeitshilfe: Mobilität für Drittstaatsangehörige in Europa: Die „kleine Freizügigkeit“ mit § 38a AufenthG

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Die Mobilität von Drittstaatsangehörigen innerhalb der EU spielt in der Beratungspraxis der MBE eine zunehmend wichtige Rolle, denn nicht nur Unionsbürger*innen nutzen ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU. Auch Angehörige von Drittstaaten, die in einem anderen EU-Staat leben, verlagern ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland.
Mehr: https://t1p.de/fw9zl

7. Energiekosten Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger
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In den meisten Bundesländern gibt es jetzt die Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger, diese sollen die Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten.
Einen ganz guten Überblick gibt es hier: https://t1p.de/kftfe

Wer die Begriffe: „Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger“ in eine Suchmaschine eingibt, bekommt eine guten Überblick über die Hilfen in den jeweiligen Bundesländern.

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-14-2023-vom-30-04-2023.html !

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