SEE RED informiert: Prozess gegen Aktivist von „Düsseldorf stellt sich quer“ findet morgen statt! / Bekommen wir „NEUE NOTSTANDSGESETZE?“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben erreicht uns als Gewerkschafter/innen-Arbeitskreis (AK) ein NEWSLETTER von SEE RED (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=see+red).

Darin wird auf den Prozess gegen Johannes, einem Aktivisten von „Düsseldorf stellt sich quer“ hingewiesen, der am Dienstag, den 20. Februar 2018, stattfinden wird. Ferner wird in diesem NEWSLETTER die Frage nach „NEUEN NOTSTANDSGESETZEN“ erhoben.

Wir haben den kompletten NEWSLETTER nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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SEE RED informiert:

Hallo und guten Tag,

dies ist ein Newsletter von see red! [Interventionistische Linke
Düsseldorf].

Am 20.02.2018 um 08:30 Uhr steht Johannes, Aktivist des Bündnisses
„Düsseldorf stellt sich quer“ in Düsseldorf vor Gericht. Er soll im Mai
2017 beim Wahlkampfauftakt der rechtspopulistischen und rassistischen
Partei AfD in Düsseldorf an einer Sitzblockade teilgenommen haben. Weil
er nicht sofort aufgestanden ist, um den Mitgliedern der AfD den Weg
frei zu machen, soll er nun 2.500 Euro zahlen. Der Vorwurf: Widerstand
gegen Vollstreckungsbeamte. Doch auf einem Beweisvideo der Polizei ist
deutlich zu sehen, dass Johannes friedlich am Boden sitzt, zeitweise
sogar liegt und sich von den Beamten wegtragen lässt. Die Protestaktion
fand im Rahmen einer Kundgebung von „Düsseldorf stellt sich quer“ (DSSQ)
statt. Dieses Bündnis gegen Rechts hatte von Anfang an zu Aktionen des
zivilen Ungehorsams wie Sitzblockaden aufgerufen.

Kommt alle zum Prozess am 20.2.2018 um 08:30 Uhr am Düsseldorfer
Amtsgericht in Oberbilk. Wir zeigen unsere Solidarität gegen ihre
Repression! Zivilcourage darf nicht kriminalisiert werden!

Das Strafverfahren steht in einer Reihe von Kriminalisierungsversuchen
gegen DSSQ-AktivistInnen. Ganz offensichtlich sollen die erfolgreichen
Aktionsformen von DSSQ kriminalisiert werden und AktivistInnen, die sich
gegen Rechts stark machen, eingeschüchtert werden. So wurden schon
Torsten Nagel und Mischa Aschmoneit zu insgesamt 8800 Euro verurteilt,
weil sie anlässlich einer Kundgebung und Demonstration der extrem
rechten „Republikaner“ am 19.3.2016 am Oberbilker Markt zu einer
Sitzblockader aufgerufen haben sollen. Der Vorwurf lautete „Störung
einer Versammlung“ und „Landfriedensbruch“. Gegen das Urteil haben die
Beiden Berufung eingelegt. Die Berufungsverhandlung findet am 9.3.2018
um 10:15 Uhr vor dem Landgericht Düsseldorf statt.

Jüngstes Beispiel des polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen
Irrsinns ist der Vorwurf „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“ gegen
Kaspar Michels, Gewerkschafts- und DSSQ-Aktivist. Er hatte angesichts
einer Podiumsveranstaltung zur Landtagswahl im Düsseldorfer Maxhaus, zu
der auch die AfD eingeladen wurde, ein Schild hochgehalten. Für dieses
Schild mit der Aufschrift „Die AfD ist in Düsseldorf nicht willkommen“
soll er nun 1.500 Euro Strafe zahlen.

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Am 20.02.2018 um 08:30 Uhr steht Johannes Dörrenbächer, Aktivist des
Bündnisses „Düsseldorf stellt sich quer“ in Düsseldorf vor Gericht. Er
soll im Mai 2017 beim Wahlkampfauftakt der rechtspopulistischen und
rassistischen Partei AfD in Düsseldorf an einer Sitzblockade
teilgenommen haben. Weil er nicht sofort aufgestanden ist, um den
Mitgliedern der AfD den Weg frei zu machen, soll er nun 2.500 Euro
zahlen. Der Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Doch auf
einem Beweisvideo der Polizei ist deutlich zu sehen, dass Johannes
friedlich am Boden sitzt, zeitweise sogar liegt und sich von den Beamten
wegtragen lässt. Die Protestaktion fand im Rahmen einer Kundgebung von
„Düsseldorf stellt sich quer“ (DSSQ) statt. Dieses Bündnis gegen Rechts
hatte von Anfang an zu Aktionen des zivilen Ungehorsams wie
Sitzblockaden aufgerufen.

Das Strafverfahren steht in einer Reihe von Kriminalisierungsversuchen
gegen DSSQ-AktivistInnen. Ganz offensichtlich sollen die erfolgreichen
Aktionsformen von DSSQ kriminalisiert werden und AktivistInnen, die sich
gegen Rechts stark machen, eingeschüchtert werden. So wurden schon
Torsten Nagel und Mischa Aschmoneit zu insgesamt 8800 Euro verurteilt,
weil sie anlässlich einer Kundgebung und Demonstration der extrem
rechten „Republikaner“ am 19.3.2016 am Oberbilker Markt zu einer
Sitzblockader aufgerufen haben sollen. Der Vorwurf lautete „Störung
einer Versammlung“ und „Landfriedensbruch“. Gegen das Urteil haben die
Beiden Berufung eingelegt. Die Berufungsverhandlung findet am 9.3.2018
um 10:15 Uhr vor dem Landgericht Düsseldorf statt.

Jüngstes Beispiel des polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen
Irrsinns ist der Vorwurf „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“ gegen
Kaspar Michels, Gewerkschafts- und DSSQ-Aktivist. Er hatte angesichts
einer Podiumsveranstaltung zur Landtagswahl im Düsseldorfer Maxhaus, zu
der auch die AfD eingeladen wurde, ein Schild hochgehalten. Für dieses
Schild mit der Aufschrift „Die AfD ist in Düsseldorf nicht willkommen“
soll er nun 1.500 Euro Strafe zahlen.

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Kommen die neuen Notstandsgesetze?
Vortrag und Diskussion mit Thomas Wüppesahl, Vorsitzender der
Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizisten.
Di, 20.2., 18:30 Uhr, zakk, Fichtenstr. 40

Kaum ein Ereignis hat die politische Öffentlichkeit und Medienlandschaft
im vergangenen Jahr so beschäftigt wie der G20-Gipfel in Hamburg.
Bereits im Vorfeld wurden Grundrechte eingeschränkt und im Laufe der
Gipfelwoche polizeilich durchgesetzt. Es kam zu massiver Polizeigewalt
und Auseinandersetzungen, welche die inhaltliche Kritik an der Politik
der führenden Industrienationen über Monate in den Hintergrund rückte.
Auf der Veranstaltung soll diskutiert werden, wie es zu dieser Situation
kommen konnte und welche Rückschlüsse dies für politische Großereignisse
in der Zukunft zulässt.

Neben hunderter Verletzter kam es in der Folgezeit zu tausenden
Ermittlungsverfahren. zahlreiche AktivistInnen wurden inhaftiert. Die
Tatvorwürfe erwiesen sich vielfach als nicht haltbar. Dennoch hatte die
Staatsanwaltschaft versucht, wie im Fall des jungen Aktivisten Fabio,
deren Freilassung zu verhindern. Zweifellos ein Versuch die
Deutungshoheit über die Geschehnisse zu behalten, nachdem eine Vielzahl
kritischer Medienberichte über den eskalativen Polizeieinsatz laut wurden.

In der Folge kam es zu bundesweiten Razzien und Internetfahndung gegen
linke AktivistInnen, darunter zahlreiche ver.di Aktive. Nicht zuletzt
ist die Einrichtung SOKO Schwarzer Blog, mit der öffentlich zur Hetzjagd
aufgerufen wird, eine weitere Verschärfung staatlicher Repression. Mit
Thomas Wüppesahl haben wir sicher einen der schärfsten KritikerInnen des
Hamburger Polizeieinsatzes gewinnen können. Wir hören seine
Einsatzkritik und möchten mit ihm über seine Einschätzungen diskutieren.
War die massive Eskalation vorhersehbar? Welche Absprachen gab es im
Vorfeld des Gipfels? Haben in Hamburg tatsächlich die schwersten
Krawalle seit Jahrzehnten stattgefunden? Ebenso wollen wir mit dem
Referenten über seine Einschätzung für die Zukunft und Strategien für
die linke Protestbewegung diskutieren.

Veranstalter*innen: zakk mit freundlicher Unterstützung der Roten Hilfe e.V.

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Mehr Informationen über uns unter www.anti-kapitalismus.org
und facebook.com/srddorf . Per mail unter seered@riseup.net

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