Der BBU teilt mit: „BBU: Aktualisierter Planfeststellungsantrag zur Errichtung der Deponie Mainz-Laubenheim bringt keine relevanten Änderungen“!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/innen-Arbeitskreis (AK) hat uns über den Kollegen Udo Buchholz, dem Vorstandsmitglied und Pressesprecher des BBU (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bbu+udo+buchholz), hat uns eine weitere Pressemitteilung erreicht.

Darin gibt der BBU aktuelle Informationen zum Planfeststellungsantrag zur Errichtung der Deponie Mainz-Laubenheim!

Wir haben die komplette Mitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „ATOMPOLTIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/atompolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Der BBU informiert:

BBU-Pressemitteilung, 09.09.2019

BBU: Aktualisierter Planfeststellungsantrag zur Errichtung der Deponie
Mainz-Laubenheim bringt keine relevanten Änderungen

(Bonn, Mainz, 09.09.2019) In der Auseinandersetzung um die
Errichtung der Deponie Mainz-Laubenheim hält der Bundesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU) an seiner vor einem Jahr
eingereichten Einwendung fest. Dies hat der Umweltverband der Struktur-
und Genehmigungsdirektion Süd in einer erneuten Kurzeinwendung
fristgerecht mitgeteilt. Der BBU lehnt das Vorhaben der
Entsorgungsbetriebe Mainz weiterhin ab. Daran ändert auch die
redaktionelle Überarbeitung des Planfeststellungsantragsantrags nichts.
Gerade wegen der Vielzahl gefährlicher Abfälle, deren Ablagerung
beantragt wird, sei das Vorhaben nach wie vor abzulehnen, erklärt der
Umweltverband. Zudem sind immer noch etliche Aspekte der
Deponiekonstruktion und des Deponiebetriebs ungeklärt.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Die Antragstellerin hat ihre Chance nicht genutzt. Statt die
abzulagernden Abfallarten grundlegend zu reduzieren und auf gefährliche
Abfälle ausnahmslos zu verzichten, ist der Positivkatalog der
vorgesehenen Abfälle geradezu mit gefährlichen Abfällen, landläufig
Giftmüll genannt, gespickt. Bereits dies steht der Genehmigungsfähigkeit
des Vorhabens entgegen. Zudem ist nicht dargelegt, dass alle
vorgesehenen Abfälle überhaupt im Entsorgungsgebiet anfallen. Diese
Planrechtfertigung wäre aber eine notwendige Voraussetzung für einen
rechtmäßigen Planfeststellungsbeschluss. Für die einzelnen
Abfallschlüssel hätte konkret anhand der Gewinnungsorte,
Produktionsstätten und Verarbeitungsanlagen ermittelt werden müssen, wo
und in welchen Mengen sie anfallen. Ansonsten ist davon auszugehen, dass
der Steinbruch eine Magnetfunktion entwickelt, d.h. weit über das
geplante Entsorgungsgebiet hinaus Abfälle – insbesondere gefährliche
Abfälle – anzieht. Auch die Deponietechnik ist weiterhin so unbestimmt,
dass der Antrag nicht bescheidungsfähig ist.“

Auf deutliche Kritik des BBU stößt weiterhin, dass nur der
bestimmungsgemäße Betrieb der Deponie betrachtet wird. Nicht betrachtet
werden die Folgen der Anlieferung falsch deklarierter Abfälle, von
Bränden, von Starkregen und extremen Stürmen sowie die Maßnahmen, die
zur Begrenzung daraus resultierender Auswirkungen ergriffen werden
sollen. Nicht ersichtlich ist auch, wie Löschwasser einschließlich
seiner Verunreinigungen im Brandfall zurückgehalten werden soll. Auf all
diese Ereignisse muss ein Deponiebetreiber aber vorbereitet sein.
Angesichts der erheblichen Defizite können die vorgelegten Unterlagen
keine Grundlage einer Planfeststellung sein. Der BBU fordert daher
erneut die unverzügliche Rücknahme des Planfeststellungsantrags.

Hintergrundinformationen:

https://bbu-online.de/Einwendungen/Einwendung_BBU_Laubenheim%2031.08.18.pdf

https://www.mainz21.de

Engagement unterstützen

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet
unter http://www.bbu-online.de und telefonisch unter 0228-214032. Die
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Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str.
55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

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