Wo soll bei der Studentenwerksgesetzesnovelle von NRW noch ein Problem sein?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Ausgabe der Zeitung „SUPER SONNTAG“ vom 02. Februar 2014 war unter anderem der Artikel „Studentenwerke verlangen offenen Dialog“ zu entnehmen. Diesen Artikel posten wir nachstehend in seiner Gänze auf unsere Homepage und versehen ihn danach mit entsprechendem Kommentar.

„Studentenwerke verlangen offenen Dialog

Aachen. Mit massiver Kritik reagieren die Studentenwerke NRW auf die vom Land geplanten Änderungen des Studentenwerksgesetzes, die im Rahmen des Referentenentwurfs zum ´Hochschulzukunftsgesetz´ vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung vorgelegt wurden.

Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft der zwölf Studentenwerke geht der Entwurf spürbar in das Recht auf Selbstbestimmung ein. In gemeinsamen Stellungnahmen sprechen sich sowohl die Geschäftsführer der Studentenwerke als auch ein Großteil der Verwaltungsräte gegen den vorgelegten Referentenentwurf aus und fordern die Diskussion über die künftige Ausrichtung der Studentenwerke. Auch Dirk Reitz, Geschäftsführer des Studentenwerks Aachen, sieht in dem Entwurf einen klaren Rückschritt. ´Der Gesetzesentwurf untergräbt eindeutig die positive Entwicklung der Studentenwerke der letzten Jahre. Die Landesregierung behält sich Eingriffs- und Kontrollrechte vor, mit denen sie nicht nur Misstrauen in unsere Arbeit für die Studierenden ausspricht, sondern auch unsere wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit stark einschränkt. Die Zuschüsse des Landes sind von einst 25 Prozent auf gerade mal zwölf Prozent gesunken. Dass man vor diesem Hintergrund in unsere wirtschaftliche und finanzielle Autonomie eingreifen möchte, ist mehr als paradox. Es kann nicht das Ziel sein, dass erfolgreiches unternehmerisches Handeln durch unnötige Bürokratie ausgebremst wird. Wir fordern hier ganz klar, den offenen Dialog mit uns zu führen.´ “

Kommentar des Manni Engelhardt –Ehrenmitglied der ARGE der Studentenwerkspersonalräte NRW- zum vorstehenden Artikel:

Die Arbeitsgemeinschaft der Studentenwerke von NRW, in der sich die Geschäftsführer der 12 Studentenwerke zusammengefunden haben, beklagt den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Novellierung des Studentenwerksgesetzes von NRW. In diesem Zusammenhang sei noch einmal vorab auf die bis dato in ihrer Gänze erschienen Berichterstattungen über die Studentenwerke im Generellen und im Speziellen zu dem Studentenwerk Aachen auf unserer Homepage verwiesen, die durch das Anklicken der nachstehenden Links aufgerufen werden können: http://ak-gewerkschafter.com/?s=studentenwerke und http://ak-gewerkschafter.com/?s=studentenwerk%2Baachen ! Hier kann der unvoreingenommenste Leser feststellen, zu welchen Schwierigkeiten es in der Vergangenheit bei den Studentenwerken gekommen ist. Etliche Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer haben die „Kommandobrücken“ mehr oder weniger unfreiwillig bei diversen Studentenwerke (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-niebur/) geräumt bzw. räumen müssen. Das war nicht nur in Dortmund oder Paderborn der Fall. Uns liegen als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) auch noch diesbezüglich bis dato unveröffentlichte Fälle vor.

Einer der „Jucke-Punkte“ im Gesetzesentwurf, an den sich die Geschäftsführer reiben, ist der, dass bei Ausgründungen bzw. Gründungen von GmbH ´s es künftig einer Genehmigung des Ministeriums bedarf. Dies bedeutet, dass das Ministerium jederzeit Akteneinsicht nehmen kann und nehmen möchte, damit Vorgänge exakt überprüft werden können. Es gab nämlich in der jüngeren Vergangenheit immer wieder Probleme, die dringend einer stringenteren Fachaufsicht bedurft hätten. Dies ist die Feststellung der Gewerkschaft Ver.di und einiger Personalräte gewesen und kann durch den Klick auf den nachstehenden Link aufgeblättert und nachgelesen werden: http://ak-gewerkschafter.com/?s=studentenwerksgesetz+nrw ! Es spricht vom Prinzip her nichts gegen einen Gründung einer GmbH, solange diese sich nicht im Kerngeschäft der Studentenwerke breit machen soll. Dann muss allerdings das Gehalt der in diesen GmbH´ s tätigen Menschen auch seine Frau oder seinen Mann ernähren könne. Der Versuch, hier mit Minilöhnen zu operieren, wäre strafbar. Es dürfte doch keine Schwierigkeiten oder gar „Hemmschuhe“ bereiten, dem Ministerium ausgereifte Konzepte vorzulegen, die dann auch allseitig auf Tragfähigkeit geprüft und anschließend freigegeben werden. Es gibt hier in keiner Weise etwas zu beanstanden, wenn ein Ministerium seine Aufsichtspflicht wieder gewissenhaft nachkommen möchte. Dann sind allerdings, und das muss offen gesagt werden, Hotelneubauten auf der grünen Wiese ausgeschlossen; denn mit diesen Projekten sind bereits einige Studentenwerke auf Grund gegangen.

Diese Gesetzesreform ist kein Rückschritt sondern ein Fortschritt. Eine nach dem Gesetzesentwurf bei den Studentenwerken einzuführende Vertreterversammlung, die neben dem Verwaltungsrat freiwillig eingerichtet werden kann, verspricht einen demokratischeren Prozess bei Entscheidungsfindungen.

Die Echauffierung der Arbeitsgemeinschaft der Studentenwerke gegen diese Gesetzesnovelle zeigt jedoch deutlich auf, dass die meisten Geschäftsführer seit langer Zeit in dem Glauben gelebt haben, kein Teil des öffentlichen Dienstes des Landes NRW mehr zu sein. Mit der Novellierung des Gesetzes holt die Landesregierung von NRW die Studentenwerke wieder auf den Boden der Tatsachen zurück. Und das bezeichne ich als gut so. Bildung, Forschung, Wissenschaft und die soziale Komponente auf dem Campus müssen in öffentlicher Hand bleiben, um die Chancen für die Studierenden in etwa gleich zu halten. Im übrigen hat due Politik im Landtag zur offenen Anhörung und somit zum Dialog geladen. Wo soll denn da noch ein Problem sein?

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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