Wir haben den NEWSLETTER Nummer 03/2022 des Kollegen Harald Thomé für Euch bei uns online gestellt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den NEWSLETTER Nummer 03/2022 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)

                                Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

erhalten und für Euch auf unserer Homepage nachstehend online gestellt sowie in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Diesen NEWSLETTER Nummer 3/2022 könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auch direkt auf der Homepage von

online lesen.

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-03-2021-vom-23-01-2022.html !

Dem Harald sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement im sozialpolitischen Sektor und wünschen ihm für das Jahr 2022 wieder das ALLERBESTE!!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 03/2021 vom 23.01.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,  sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Pari: Hartz IV Regelsatz um mehr als 50 Prozent zu niedrig – ein armutsfester Regelsatz müsste 678 Euro betragen
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Ein armutsfester Regelsatz müsste nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle aktuell 678 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen betragen und damit um mehr als 50 Prozent höher liegen als die derzeit gewährten Leistungen in der Grundsicherung. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert, dass der Regelsatz durch statistische Tricks willkürlich kleingerechnet wurde. Die jüngste Anpassung zum 1.1.2022 um lediglich drei Euro auf aktuell 449 Euro gleiche zudem nicht einmal die Preisentwicklung aus, führe damit sogar zu realen Kaufkraftverlusten und sei im Ergebnis verfassungswidrig. Der Paritätische appelliert an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, für eine bedarfsgerechte Anpassung der Regelsätze zu sorgen. Kurzfristig fordert der Verband eine Soforthilfe für Menschen in der Grundsicherung von monatlich 100 Euro pro Person, um wenigstens die pandemiebedingten Mehrkosten und die Inflation auszugleichen.
So die Pressemitteilung des Pari vom 20. Jan. 2022 und die Kurzexpertise mit konkreten Zahlen

2. Energieschulden: Neue Regelungen zu Stromsperren in Kraft getreten
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Zum 01.12.2021 sind die neuen Schutzvorschriften zur Sperrung von Energielieferungen in der „Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung“ (BGBl. vom 30.11.2021) in Kraft getreten.

Infos im neuen Infodienst Schuldnerberatung

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Der Volksverein Mönchengladbach ermöglicht durch Angebote zu „Bilden – Arbeiten – Begegnen – Beraten“ Langzeitarbeitslosen die Teilhabe in Gesellschaft und Arbeitswelt.

Der Volksverein versteht sich als Anwalt für arbeitslose Frauen und Männer und kämpft mit ihnen für eine gerechtere Gesellschaft sowie gegen Arbeitslosigkeit und Armut.

Gesucht wird ein/e AnleiterIn sowie ein/e SozialarbeiterIn.

Infos: www.volksverein.de

3. Stromsperren im Corona-Jahr 2020                                  —————————————————-

Der Infodienst Schuldnerberatung NRW schreibt zum Monitoring Bericht der Bundesnetzagentur: Im Jahr 2020 wurden laut diesem Bericht insgesamt 230.015 (2019: 289.012) Stromsperrungen gemeldet, was einem Rückgang um rund 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspräche. Die Anzahl der Gassperrungen sei mit rund 22 Prozent noch stärker gesunken (rund 24.000 Sperrungen im Jahr 2020 gegenüber 31.000 in 2019). Diese Zahlen könnten aber aufgrund des „Ausnahmecharakters“ des Pandemiejahrs nicht auf zukünftige Entwicklungen schließen lassen. Es sei davon auszugehen, dass das von April bis Juni 2020 geltende Leistungsverweigerungsrecht einen Anteil an diesem Rückgang gehabt habe. Zudem hätten rund 72 Prozent der befragten Stromlieferanten angegeben, freiwillig auf Sperrungen ihrer Kund*innen verzichtet zu haben.

Aus Nordrhein-Westfalen wurden 75.200 Strom- und 10.184 Gassperren gemeldet.

Weitere Infos: Monitoringbericht 2021 https://t1p.de/j0rr

4. SG Freiburg erkennt Kosten für den Betrieb eines Camping-Gasheizstrahlers eines Obdachlosen in einem Zelt an
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Das SG Freiburg hat einem dauerhaft in einem Zelt lebenden obdachlosen Menschen die Kosten für den Betrieb eines Camping-Gasheizstrahlers als sozialrechtlichen Bedarf im Sinne des § 22 SGB II zuerkannt. Die Entscheidung ist bedeutsam, da bisher Kosten für Zelte und somit deren Heizkosten nicht als Unterkunfts- und Heizkosten Bedarf anerkannt wurden. 
Bericht von Radio Dreyeckland mit veröffentlichtem Beschluss des SG Freiburg

5. Das eBO – Postfach (Elektronisches Bürger- und Organisationen-Postfach) für den elektronischen Rechtsverkehr mit Behörden / Folgen für Rechtsbehelfsbelehrung
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Dann möchte ich auf das neue eBO – Postfach (Elektronisches Bürger- und Organisationen-Postfach) für den elektronischen Rechtsverkehr mit Behörden hinweisen. Diese Möglichkeit des elektronischen Postverkehrs mit Behörden und der Justiz gilt ab 1. Januar 2022.
Erstmal ein paar Grundinfos zum eBO – Konto, dezidierter hier auf egvp.de  https://t1p.de/bb2a und hier als PDF – Dokument. Das ist erstmal als allgemeine Info wichtig.

Für die Beratung ist wichtig, dass in der Rechtsbehelfsbelehrung von Bescheiden der Hinweis enthalten sein muss, dass ein Widerspruch auch per eBO erfolgen kann. Dies gilt aber erst für Bescheide, die ab dem 01.01.2022 erlassen wurden. Ist dieser Hinweis unterblieben, handelt es sich um eine unvollständige Rechtsbehelfsbelehrung, weshalb nach § 66 Abs. 2 SGG die Widerspruchsfrist ein Jahr beträgt. Das wird für die Beratung wichtig, da davon auszugehen ist, dass hier die Behörden einige Zeit brauchen werden, die Rechtsbehelfsbelehrungen anzupassen.

6. Wegfall der Widerspruchsausschüsse im SGB XII in NRW
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Die schwarz/gelbe NRW Landesregierung hat sich wieder einmal eine besondere Schweinerei überlegt: bis zum 31.12.2021 war es im SGB XII erforderlich, vor Erlass von Widerspruchsbescheiden nach § 116 SGB XII sozial erfahrene Personen anzuhören. Das Land NRW hat nun dazu ein Ausführungsgesetz erlassen, nach dem die örtlichen Träger der Sozialhilfe von der Einrichtung und Durchführung der Anhörung sozial erfahrener Personen Abstand nehmen können. Es handelt sich NICHT um einen Bürokratieabbau, sondern um einen Rechteabbau, weil in den ein oder anderen Fällen engagierte sozial erfahrene Personen in den Widerspruchsausschüssen Schweinereien der Sozialbehörden verhindern konnten.

Schreiben des Kreis Mettmann an eine bisherige sozial erfahrene Personen

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Kontakt: info@thome-sozialrecht.de

7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an.

– 04./05. April 2022 als Online-Seminar
–  09./10. Mai 2022     als Online-Seminar
–  30./31. Mai 2022     als Online-Seminar
–  14./15. Juni 2022    als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

8. SGB II – Intensivseminare über 5 Tage in 2022
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt.

Ich biete die nächsten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage am an:

–   16. – 20. Mai 2022       als Präsenzseminar in Wuppertal  
–   22. – 26. Aug. 2022     als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Das Seminar im Mai 2022 ist als Präsenzfortbildung geplant, wenn die Coronalage eine Präsenzveranstaltung nicht zulässt, wird es als Online-Seminar durchgeführt.

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

Weitere Informationen und das Impressem könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link aufrufen:

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-03-2021-vom-23-01-2022.html !

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