Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den NEWSLETTER Nummer 04/2022 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)
erhalten und für Euch auf unserer Homepage nachstehend online gestellt sowie in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.
Diesen NEWSLETTER Nummer 04/2022 könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auch direkt auf der Homepage von
online lesen.
> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-04-2022-vom-30-01-2022.html !
Dem Harald sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement im sozialpolitischen Sektor und wünschen ihm für das Jahr 2022 wieder das ALLERBESTE!!
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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Thomé Newsletter 04/2022 vom 31.01.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Zur Höhe der Regelleistungen und dem Beschluss des SG Oldenburg
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Das Sozialgericht Oldenburg hat am 17.01.2022 (Aktenzeichen S 43 AS 1/22 ER) entschieden, dass trotz der stark gestiegenen Inflation in der 2. Jahreshälfte des Jahres 2021 die Regelsätze nach dem SGB II (Hartz IV) weiterhin als verfassungsgemäß angesehen werden können. Nach den Ausführungen des Gerichtes seien die Regelsätze nach dem SGB II auch zum 01.01.2022 unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß angepasst worden.
PM und Beschluss des SG OL: https://t1p.de/yzilk
Stefan Sell zur Problematik: https://t1p.de/s68v
Kommentierung: Die Entscheidung des SG OL ist ein reines Durchwinken der bestehenden Rechtslage. Ansonsten hätten sich laut Ansicht des Gerichts im Wesentlichen die höheren Energiekosten preissteigernd ausgewirkt und sonstige „konkrete Bedarfsunterdeckungen“ hätten die Antragsteller nicht hinreichend dargelegt.
Damit hat das SG OL aber auch aufgezeigt, wie es gehen kann: man errechne die Differenz zwischen den Energiekosten im RS (36,43 € für eine Alleinstehende Person) und den tatsächlichen Kosten, d.h. den Stromkosten des letzten oder diesen Jahres. Diese Kosten können dann als laufender, unabweisbarer Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II geltend gemacht werden.
2. Neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit: Wenn 2G-Zugangsregelungen gelten, entfallen bestimmte Sanktionen
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Die BA hat eine neue Weisung herausgegeben und in dieser klargestellt, dass Meldeaufforderungen von Jobcentern, die aufgrund der lokal kritischen Situation der Corona-Pandemie befristet 2G-Zugangsregelungen erlassen, im Kontext mit einer 2G-Regel grundsätzlich ohne Rechtsfolgenbelehrung zu erlassen sind. Ebenso stellt die BA klar, dass bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen die infektionsschutzrechtlichen Regelungen der jeweiligen Länder gelten und Minderungen aufgrund des Nicht-Antritts oder Abbruchs einer Eingliederungsmaßnahme im Kontext 2G ebenfalls nicht zulässig sind (FH 67, S. 35 ff). Link zur neuen Weisung zu § 67 vom 26.01.2022: https://t1p.de/yll8d
Ergänzend dazu: Keine Sanktionierung bei telefonischen Meldeterminen
Im Zuge der pandemiebedingten Praxis erfolgt die Aufforderung der Jobcenter, Meldetermine nun auch telefonisch durchzuführen. Eine Meldeaufforderung zu einem Telefontermin ist nicht sanktionsfähig, da § 309 Abs. 1 Satz 1 SGB III als Pflicht vorschreibt „zu erscheinen“. Eine Nichterfüllung eines Telefontermins ist kein Erscheinen und deshalb auch nicht sanktionsfähig. So auch die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken: https://t1p.de/yuync
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3. Ich frage nur mal so: Wo ist denn das von der Ampel-Koalition großmundig angekündigte Sanktionsmoratorium abgeblieben?
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Letztes Jahr hatten die Koalitionäre ein einjähriges Sanktionsmoratorium angekündigt. Ich erinnere nochmals:
Veröffentlichung im Tagesspiegel vom 24.11.2021: Keine Sanktionen bis Ende 2022 – Abschied von Hartz IV – jetzt kommt das Bürgergeld
(https://t1p.de/sz4kd), Stellungnahme von Sven Lehmann (Grüne): https://t1p.de/wc3x
Sven Lehmann schreibt: „Bis zur gesetzlichen Neuregelung keine Sanktionen. Bis Ende 2022 wollen wir die Mitwirkungspflichten der Bürgergeldbeziehenden neu regeln. Bis dahin gilt ein Sanktionsmoratorium: Es werden keine Sanktionen unter das Existenzminimum mehr verhängt“ [….] „Kosten der Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich von Sanktionen ausgenommen und Unter-25-Jährige nicht mehr verschärft sanktioniert“ (Das neue Bürgergeld, Sven Lehmann MdB, 24.11.2021).
Ich hatte zu dem Sanktionsmoratorium grundlegende Zweifel angemeldet (Thomé NL 44/2021: https://t1p.de/mvz3) und die Vermutung geäußert, dass hier die bereits vom BVerfG auf 30 % begrenzten Sanktionen jetzt als Sanktionsmoratorium verkauft werden sollten.
Auf jeden Fall ist hier eine Klarstellung durch die Ampel gefragt. Soll es jetzt das Sanktionsmoratorium geben oder nicht. Und wenn ja, wann wird das Gesetz dahingehend geändert? Oder war das nur eine PR – Unwahrheit um die Zustimmung zum Koalitionsvertrag zu erhalten?
Meine Position zum angeblichen Sanktionsmoratorium habe ich hier dargelegt: https://t1p.de/mvz3
4. März: Fachtag Existenzminimum richtig ermitteln
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Die Regierungskoalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag eine Neuermittlung des Existenzminimums in Aussicht gestellt. Zwar wird dieses Vorhaben explizit nur im Kontext der Kindergrundsicherung erwähnt, die Diskussion einer neuen Systematik an dieser Stelle wird aber auch Rückwirkungen auf die Regelsatzermittlung haben.
Hierzu führt die Diakonie Deutschland am Fr., 18. März von 10 bis 16:00 Uhr einen Online-Fachtag durch. „Wir wollen dort die Ansatzpunkte für einen Neustart bei der Ermittlung des Existenzminimums fachlich diskutieren und laden dazu herzlich ein. Der Fachtag wird als Zoom-Konferenz organisiert. Zu den verschiedenen Themenblöcken sind Diskussionszeiten mit den Teilnehmenden vorgesehen.
Sie erwarten Beiträge von:
Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik, Diakonie Deutschland
Irene Becker, Verteilungsforscherin, Gutachterin zur Ermittlung des Regelsatzes
Dr. Martin Werding, Lehrstuhl für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen, Ruhr-Universität Bochum
Dr. Anne Lenze, Recht der sozialen Sicherung, Fachbereich Soziale Arbeit, Hochschule Darmstadt
Andreas Aust, paritätische Forschungsstelle
Peter Bartelheimer, Soziologisches Forschungsinstitut Göttingen (SOFI) e.V. der Georg-August-Universität Göttingen
Jens Schubert, AG Beteiligung von Menschen mit Armutserfahrung
Vertreter:innen des Bündnis Kindergrundsicherung
Fachpolitiker:innen der Bundestagsfraktion von SPD, Grünen, FDP, Union und Linken
Bitte melden Sie sich unter dem folgenden Link an: https://eveeno.com/263555047
Nach der Anmeldung erhalten Sie zeitnah den Ablaufplan und die Zoom-Einwahldaten.“
5. Bleiberechtsregelungen: Empfehlungen zur Umsetzung der Vorhaben im Koalitionsvertrag
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Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht z.T. weitreichende Veränderungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete sowie Ausweitungen der Möglichkeiten für Geduldete, ein Bleiberecht zu erhalten, vor. Eine bundesweite Arbeitsgruppe von Mitarbeiter:innen aus mehreren Organisationen (auch der GGUA), die tiefgehende Erfahrungen in der Beratung und Unterstützung von Geflüchteten auf dem Arbeitsmarkt und zur Erlangung eines Bleiberechts haben, haben eine Stellungnahme erarbeitet,
in der sie konkrete Empfehlungen zur Ausgestaltung und Umsetzung der im Koalitionsvertrag formulierten Vorhaben darlegen. Hier nun die Stellungnahme: https://t1p.de/dyjsa
6. Eintrag in den Thomé Newsletter
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Wer sich selber oder KollegInnen oder Kollegen in den Newsletter eintragen will kann da, ganz einfach hier selber machen: https://t1p.de/1lbi2
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Im Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen: Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Ihre Suche nach einer Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job …..
Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von rd. 60.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten, Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen.
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Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet. Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden.
Kontakt: info@harald-thome.de
7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an.
– 04./05. April 2022 als Online-Seminar
– 09./10. Mai 2022 als Online-Seminar
– 30./31. Mai 2022 als Online-Seminar
– 14./15. Juni 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq