Wir haben den NEWSLETTER Nummer 05/2022 des Kollegen Harald Thomé für Euch bei uns online gestellt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den NEWSLETTER Nummer 05/2022 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)

                                Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

erhalten und für Euch auf unserer Homepage nachstehend online gestellt sowie in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Diesen NEWSLETTER Nummer 05/2022 könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auch direkt auf der Homepage von

online lesen.

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-05-2022-vom-06-02-2022.html !

Dem Harald sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement im sozialpolitischen Sektor und wünschen ihm für das Jahr 2022 wieder das ALLERBESTE!!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 05/2022 vom 06.02.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,  sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Neue Version der Arbeitshilfe „Bekämpfung von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch im spezifischen Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit“
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Die BA hat eine neue Kampfschrift zum Leistungsausschluss von EU-Bürger*innen herausgegeben. Selbstverständlich mit dem Vermerk „nur für den internen Dienstgebrauch“, damit ihre rassistische Hetzschrift nicht nach außen bekannt wird.
Diese ist mit entsprechendem Kommentar und Bewertung auf der Tacheleswebseite veröffentlicht: https://t1p.de/937ay

Bemerkung: für solche Hetzschriften sind Kapazitäten da, aber seit März 2020 gibt es beispielsweise einen neuen § 41a SGB II, zu dem seitdem noch keine Dienstanweisung herausgegeben worden ist. Die Energiepreise gehen durch die Decke, dazu ergehen auch keine Weisungen wie hier ggf. SGB II (und SGB XII) – Leistungsbeziehendende entlastet werden können. Bei der Bekämpfung von EU-Bürger*Innen werden klare Prioritäten gesetzt, wie das Existenzminimum sachgerecht sichergestellt werden kann, scheint hingegen niemanden zu interessieren.

2. Nachruf: Wolfgang Scherer, 09.06.1947 – 16.01.2022
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Wolfgang Scherer ist am 16. Januar 2022 plötzlich und unerwartet verstorben. Mit ihm verlieren wir einen engagierten, umtriebigen, versierten, inspirierenden und dabei empathischen, offenen, humorvollen und liebenswerten Mitstreiter und Freund, der sich sein Leben lang in seiner praktischen, politischen und wissenschaftlichen Arbeit mit großem Elan gegen Armut, Ausgrenzung und soziale Ungerechtigkeit engagiert hat.

Wolfgang hinterlässt eine große Lücke, aber auch bleibende Spuren – politisch wie auch im Herzen seiner Familie, Freund*innen, Wegbegleiter*innen und Mitstreiter*innen.

Auszug aus dem Nachruf, den gesamten Text gibt es auf der Seite von Tacheles: https://t1p.de/69mp

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Geschäftsführung des Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe – BRJ e.V.

Teilzeit, 30 Wochenstunden, zunächst befristet bis 31.12.2023. Eine langfristige Beschäftigung wird angestrebt.

Wir suchen ab sofort eine Leitung für den Verein mit fachlicher, personeller und wirtschaftlicher Verantwortung. Dazu gehören die interne Organisationsentwicklung, die Außenvertretung des Vereins und seine inhaltliche Weiterentwicklung.

Sehen Sie bitte unsere ausführliche Ausschreibung unter: https://www.brj-berlin.de/jobs/

3. Februar Ausgabe vom SOZIALRECHT-JUSTAMENT/ »Kinderwohngeld« für Alleinerziehende
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Thema der Februarausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT ist das »Kinderwohngeld« für Alleinerziehende (Seite 11 bis 22). „Die Thematik wird hier anhand vieler Fallbeispiele und unterschiedlicher Fallkonstellationen dargestellt. Nach wie vor werden die Möglichkeiten des Kinderwohngelds bei der Schließung einer Bedarfslücke aufgrund nicht anerkannter Unterkunftsbedarfe unterschätzt. In dem Aufsatz zeige ich nicht nur die rechtlichen Zusammenhänge auf, sondern auch, wie praktisch mithilfe von zuverlässigen Wohngeldrechnern das Kinderwohngeld genau berechnet werden kann. Zusammen mit der von mir entwickelten Rechenhilfe (SGB II-Kinderzuschlag-Rechenhilfe) kann eine effektive Beratung von Leistungsberechtigten mit Kindern (nicht nur Alleinerziehende) erfolgen.

Das Thema »Kinderwohngeld – Lösung des Problems unangemessener Unterkunftsbedarfe für Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender« bildet den Auftakt einer Reihe von weiteren Aufsätzen, die sich mit der sozialrechtlichen Situation Alleinerziehender in den kommenden Ausgaben beschäftigen werden.“

SJ zum Download: https://t1p.de/qvdj1

4. Kampagne zur Behördentransparenz / Neue Weisungen veröffentlicht
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Tacheles führt eine Kampagne zur Behördentransparenz der lokalen Sozialleistungsträger durch. Im Rahmen dieser Kampagne veröffentlicht Tacheles die bekannten Weisungen der Wuppertaler Sozialleistungsträger.
Aktuell sind die Weisungen relativ vollständig im Bereich Sozialamt, AsylbLG – Leistungen, UVG und Wohngeld, Jeweils weitgehend mit den dazugehörigen ministeriellen Erlassen. Für alle, die tiefer in die jeweiligen Rechtsgebiete einsteigen wollen eine wahre Fundgrube. Hier geht es zu den Weisungen: https://t1p.de/p5iq4

Zum Thema wahre Fundgrube, gibt es beispielsweise einen Leitfaden zur Rückforderung überzahlter Wohngeldleistungen, Stand: 01.2021, zB. hier: https://t1p.de/dzvf

5. EU-Bürger*innen: LSG Schleswig-Holstein, Anspruch auf ALG II trotz Verlustfeststellung
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Ra Helge Hildebrand weist in seinem Blog auf eine relativ aktuellen Beschluss des LSG SH hin, nach dem EU-Bürger*nnen auch dann einen Anspruch auf ALG II gegenüber dem örtlich zuständigen Jobcenter haben können, wenn die Ausländerbehörde den Verlust ihres Aufenthalts- bzw. Freizügigkeitsrechts festgestellt hat. Mehr dazu: https://t1p.de/um1z7

6. Eintrag in den Thomé Newsletter
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Wer sich selber oder KollegInnen oder Kollegen in den Newsletter eintragen will, kann da, ganz einfach hier selber machen: https://t1p.de/1lbi2

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Hier könnte Ihre Anzeige stehen …

Im Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen:  Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Ihre Suche nach einer Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job …..

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von rd. 60.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten, Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen.

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zzgl. Umsatzsteuer.

Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet. Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden.

Kontakt: info@harald-thome.de

7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an.

–  09./10. Mai 2022     als Online-Seminar
–  30./31. Mai 2022     als Online-Seminar
–  14./15. Juni 2022    als Online-Seminar
– 21./22. Juli 2022    als Online-Seminar
–  08./09. Aug. 2022   als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq 

Weitere Infos aus diesem NEWSLETTER und das Impressum könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen:

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-05-2022-vom-06-02-2022.html !

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