Und wieder gibt es Kuriositäten zum LSG-NRW zu vermelden!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hatten wir Euch ja umfassend über den Vorgang „Katharina Weitmann ./. StädteRegion Aachen“ informiert, wie Ihr es durch das Anklicken der nachstehenden Links noch einmal aufrufen könnt:

http://ak-gewerkschafter.com/?s=etschenberg

http://ak-gewerkschafter.com/category/lsg-essen/

Zuletzt hatten wir am 09. Juni 2015 einen Beitrag in der Sache veröffentlicht, dem das Anschreiben an den Vorsitzenden des 20. Senats beim Landessozialgericht NRW (LSG-NRW) auf Reisekostenübernahme zu entnehmen war. Diesen Artikel könnt Ihr durch den Kli8ck auf den nachstehenden Link noch einmal auf- und in Erinnerung rufen:

http://ak-gewerkschafter.com/2015/06/09/der-vorsitzende-des-20-senats-beim-lsg-nrw-dr-weissling-schregel-wurde-erneut-angeschrieben/ !

Zu diesem Schreiben wurde uns jetzt eine Antwort zuteil, die wir vollumfänglich zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme nachstehend auf unsere Homepage posten:

„Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen –Geschäftsstelle – Postfach 102443 45024 Essen 16.06.2015

Herrn Manfred Engelhardt, Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen

L 20 SO 467/13: Manfred Engelhardt u.a. ./. StädteRegion Aachen Amt für soziale Angelegenheiten

Sehr geehrter Herr Engelhardt,

in der o.g. Streitsache kann ihrem Antrag vom 09.06.2015 auf Kostenerstattung für Ihre Teilnahme am Termin am 18.05.2015 nicht entsprochen werden.

Eine Kostenerstattung findet nur statt, wenn ein Beteiligter zum Termin geladen ist, deren persönliches Erscheinen richterlich angeordnet wurde. Das ist bei Ihnen nicht der Fall gewesen.

Mit freundlichen Grüßen

Auf Anordnung

R…..

Regierungsbeschäftigter“

Das ist kaum zu glauben, aber wahr! Aus diesem Grunde wurde diesem Schreiben die nachstehende Antwort erteilt, die in den kommenden Tagen auch dem Landesjustizminister NRW, Kutschaty, mit einem Kommentar versehen zugestellt werden wird.

„Manfred Engelhardt, Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen, den 22.06.2015

An das

Landessozialgericht NRW

-Geschäftsstelle-

Zweigertstraße 54

45130 Essen

RUBRUM

URSPRÜNGLICH: Katharina Weitmann ./. StädteRegion Aachen

DURCH DEN 20. SENAT GEÄNDERT AUF:

L 20 SO 467/13: Manfred Engelhardt u.a. ./. StädteRegion Aachen Amt für soziale Angelegenheiten

Antwortschreiben des Landessozialgerichts NRW vom 16.06.2015 (Eingang hier am 20.06.2015)

Die Mitteilung über die Ablehnung der Reisekostenerstattung ist dem Unterzeichner vollkommen unverständlich.

Der Vorsitzende des 20. Senats, Dr. Weißling-Schregel, hatte in seiner Terminmitteilung vom 09.04.2015 u.a. folgendes explizite fixiert:

„Auch im Falle Ihres Ausbleibens kann Beweis erhoben, verhandelt und entschieden werden; die Entscheidung kann auch nach Lage der Akten ergehen.“

In diesem Satz ist zweifelsohne die implizite Aufforderung zum persönlichen Erscheinen herauszulesen.

Durch das persönliche Erscheinen des Unterzeichners kam es ja dann auch in der Tat zur Änderung des Rubrums und einer insgesamt aus Sicht der beim Termin zur mündlichen Verhandlung erschienen Öffentlichkeit vollkommen kuriosen Rechtsprechung, die sowohl durch die Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen als auch auf die Homepage des Gewerkschafter/Innen-.Arbeitskreises ( http://ak-gewerkschafter.com ) gepostet werden wird.

Der Landesjustizminister wird über die Sache informiert werden. Ohne Einforderung einer Stellungnahme wird dieser sowohl den gesamten Vorgang als auch das zu erwarten stehende Urteil, wenn es denn endlich schriftlich abgesetzt dem Unterzeichner vorliegt, mit einem entsprechenden Kommentar versehen, rein zur Kenntnisnahme überstellt bekommen.

(Manfred Engelhardt)

Anlage: 1 Exemplar dieses Schreibens für den Vorsitzenden des 20. Senats.“

In den kommenden Tagen werden wir auch das Schreiben an den Justizminister von NRW auf unsere Homepage posten.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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