Stephan Nuding vom U.A.C. teilt zum Thema „CONTERGANGESCHÄDIGTE“ mit:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen ( U.A.C.) hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) wieder eine Pressemitteilung zukommen lassen, die sich mit der Behandlung der jährlich der Conterganstiftung zur Verfügung stehenden Summe in Höhe von 30 Millionen Euro für die Conterganopfer auseinandersetzt.

Diese Pressemitteilung halten wir für so wichtig, dass wir sie in ihrer Gänze zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme sowohl direkt auf die Homepage als auch in die Kategorie „GRÜNENTHAL“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/grunenthal/) gepostet haben.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

PRESSEMITTEILUNG VOM 7.12.2014
An:
Die deutschen und internationalen Medien.
Alle Verteiler des U.A.C.
(Weiterversand und Abdruck ausdrücklich
erbeten und erwünscht).

„Keine Medikamente für Contergangeschädigte“

Scharfe Kritik übt der Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen (U.A.C.), eine der Interessenvertretungen deutscher Contergangeschädigter, an der Bewilligungspraxis der Conterganstiftung für behinderte Menschen (Köln) bezüglich der Bewilligungspraxis für „Spezifischen Bedarfe“, die im Rahmen des 3. Änderungsgesetzes zum Conterganstiftungsgesetz im vergangenen Jahr geschaffen wurde, um der individuellen, conterganschadenbedingten, gesundheitlichen Situation der Betroffenen gerecht zu werden.
Zur Bewältigung dieser Aufgabe stehen der Conterganstiftung jährlich 30 Millionen Euro zur Verfügung.
Eine beträchtliche Summe die, käme sie denn zur Auszahlung, das Leben der Conterganopfer in vielen Lebensbereichen erheblich verbessern würde.
Leider sieht die Realität aber ganz anders aus.
„Infolge einer restriktiven, für uns als Geschädigte, unverständliche Bewilligungspraxis, wurden im Jahr 2013 nicht einmal 5% und in diesem Jahr maximal 15% der Gelder für „Spezifische Bedarfe“ ausgezahlt, welche der Bundeshausalt für uns zur Verfügung gestellt hat. Anstatt, dass diese finanziellen Mittel großzügig, unbürokratisch und schnell zur Verfügung gestellt werden, hat es den Anschein, dass man bemüht ist, möglichst viele Anträge ablehnend zu bescheiden. Nach meinen Informationen hat dies bereits dazu geführt, dass Betroffene erst gar keine Anträge mehr stellen. Diese Situation ist für uns nur noch grotesk und unerträglich“, sagt Stephan Nuding (Sprecher des U.A.C.).

Insbesondere, dass beispielsweise Arzneien oder schädigungsbedingt dringend notwendige, spezielle, Einrichtungsgegenstände, aber auch Dinge des täglichen Bedarfes, nicht in die Positivliste der „spezifischen Bedarfe“ aufgenommen wurden, verbittert den U.A.C..
Moniert wird auch, dass notwendige Umbauten des häuslichen Umfeldes und von Kraftfahrzeugen – mit wenigen Ausnahmen – nicht unter die „Spezifischen Bedarfe“ fallen.
„Nach Jahrzehnten der totalen Unterversorgung, hatten wir die Hoffnung, dass durch das Änderungsgesetz von 2013 auch ein Umdenken im Stiftungsrat und -vorstand der Conterganstiftung, aber auch in der zuständigen Abteilung des Bundesfamilienministeriums, Einzug hält. Es hat den Anschein, dass wir uns getäuscht haben.“ Heißt es von Mitstreitern des U.A.C..
„Am kommenden Dienstag (9.12.2014) findet in Hamburg die nächste, öffentliche Stiftungsratssitzung der Conterganstiftung statt.
Wir fordern und erwarten, dass auf dieser Veranstaltung beschlossen wird, dass der Leistungskatalog für „Spezifische Bedarfe“ großzügigst erweitert wird.
Ferner fordern wir, dass die nicht verwendeten Gelder der Jahre 2013 und 2014, wie auch die entsprechenden Finanzmittel für die kommenden Jahre, als jährliche Sonderzahlungen an die Contergangeschädigten überwiesen werden. Die Verantwortlichen wissen, dass bei uns nach wie vor erhebliche, zusätzliche, finanzielle Mittel
notwendig sind, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Inklusion und Autonomie zu gewährleisten. Das Geld ist da. Also warum wird es nicht an uns ausgezahlt?“, so Nuding.

Kontakt:
Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen (U.A.C.)
c./o. Stephan Nuding (Sprecher)
Im Aehlemaar 1c
51467 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202/1882677
Mobil: 0160/6018601

Share
Dieser Beitrag wurde unter Deutschland, Grünenthal veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert