Kollege Wolfgang Erbe informiert: Die frühere SPD-Vorsitzende Andrea Ypsilanti hat ihren Parteiaustritt erklärt – jetzt müssen sich Gewerkschafter*Innen und Sozialdemokrat*Innen entscheiden – für Krieg und Kapital oder doch lieber für die Arbeiter*Innenklasse und internationale Solidarität?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Mitglied Wolfgang Erbe (http://ak-gewerkschafter.com/?s=wolfgang+erbe) hat einen Beitrag verfasst, der sich mit der Austrittserklärung der früheren SPD-Vorsitzenden Andrea Ypsilanti

(Foto aus https://www.facebook.com/a.ypsilanti/)

aus der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands beschäftigt. Wir haben seinen Beitrag in der Gänze nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Kollege Wolfgang Erbe informiert:

Die frühere SPD-Vorsitzende Andrea Ypsilanti hat ihren Parteiaustritt erklärt – jetzt müssen sich Gewerkschafter*Innen und Sozialdemokrat*Innen entscheiden – für Krieg und Kapital oder doch lieber für die Arbeiter*Innenklasse und internationale Solidarität?
 
 
 
Liebe Andrea,
 
seit die SPD imperialistische Kriege mit nationalem Epos – wie den 1. Weltkrieg – unterstützt und Rosa Luxemburg
 
 
und Karl Liebknecht
 
 

den Henkern zum Fraß vorgeworfen hat, ist die SPD eine Partei des Kapitals, der Ausbeutung der Arbeiter*Innen und des imperialistischen Krieges gewesen. Die SPD der Bluthund und Genossen, »Meinetwegen. Einer muß der Bluthund werden. Ich scheue die Verantwortung nicht.« So sprach am 6. Januar 1919 Gustav Noske, der sozialdemokratische Volksbeauftragte für Heer und Marine, und er ließ sich von der SPD-Reichsregierung – in falschem Deutsch und mit fürchterlichen Folgen -»weitgehendste Vollmachten zum Zweck der Wiederherstellung geordneter Verhältnisse in Berlin übertragen«.

»Wozu muß einer der Bluthund sein?« So hieß die Konferenz, die von der Bürgerinitiative für Sozialismus zusammen mit der Friedrich-Ebert-Stiftung und der Volkshochschule am Wochenende zum 50. Todestag Gustav Noskes stattfand in Hannover, wo er begraben liegt. Gustav Noske wollte Deutschland 1919 vor der »bolschewistischen Gefahr« schützen, doch die hat es damals, so der Freiburger Militärhistoriker Wolfram Wette, als »machtpolitisch ernstzunehmender Faktor« in Deutschland nicht gegeben – darin sei sich die moderne Revolutionsforschung einig. Nach einer friedlich verlaufenen Großdemonstration, zu der USPD und Kommunisten gegen die SPD-Regierung aufgerufen hatten, besetzte eine kleine radikale Minderheit die »Vorwärts«-Druckerei. Es wäre – so Wette – eigentlich eine polizeiliche Aufgabe gewesen, die Druckerei zu räumen. Noske aber setzte die kaiserliche Soldateska ein. Das Ergebnis der so einsetzenden Kämpfe: über 3000 Tote – einen ähnlichen Blutzoll hatte es bei inneren Konflikten seit dem Dreißigjährigen Krieg nicht mehr gegeben. Noske tat, was Wilhelm II. den Sozialdemokraten immer angedroht, aber nie getan hatte, er ließ schießen. Trotzdem sei es nicht sinnvoll, betonte Wette, die Kritik auf Noske zu konzentrieren, die Mitverantwortung trugen fast alle sozialdemokratischen Führer, insbesondere Ebert und Scheidemann.

Noske hatte angeordnet: »Jede Person, die mit Waffen in der Hand gegen Regierungstruppen kämpfend angetroffen wird, ist sofort zu erschießen.« Das war, so der Soziologe Klaus Gietinger, auch ein Befehl zur Gefangenentötung. …

 
 

»Retter Deutschlands??? oder Handlanger Hitlers und der Faschisten?«, »Arbeiterverräter« und »Bluthund« Noske trug zur Spaltung der deutschen Arbeiterbewegung bei, die bis zum Ende der Republik unüberbrückbar blieb und Hitler die Machtergreifung erleichterte.

Von Anfang an hintertrieb der Sozialdemokrat den Aufbau republikanischer Volkswehren. Statt dessen ging er auf enge Tuchfühlung mit den Generalen der alten Armee, bis die, im März 1920, gegen die Reichsregierung putschten – und es ihm heimzahlten.

 
 
Als Arbeiterpartei gestartet, als Monopolpartei gelandet
 
 
Die proletarische Revolution und der Renegat Kautsky (SPD)
Lenin, „Die proletarische Revolution und der Renegat Kautsky“ (Kann es Gleichheit zwischen dem Ausgebeuteten und dem Ausbeuter geben?), Werke, Bd. 28, Seite 94 – 103
 
 
 
 
Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs zerbrach Kautskys gesamtes System. Die SPD ignorierte ihre feierlichen internationalistischen und Antikriegsversprechen und unterstützte die Kriegsanstrengungen des Kaisers. Wie Kautsky im Rückblick sagte: „Es ist verblüffend, dass keinem von uns Anwesenden in den Sinn gekommen war zu fragen: Was tun, wenn Krieg ausbricht? Welche Haltung sollten die sozialistischen Parteien in diesem Krieg einnehmen?“ [9] Kautsky konnte der SPD keinen revolutionären Weg im blutigen Mahlstrom bieten. Stattdessen bot er „linke“ Rationalisierungen für die kriegsfreundlichen Positionen der SPD an, die dazu führten, dass die Partei sich öffentlich gegen Streiks von Kriegsgegner*innen stellte und sich sogar an der Festnahme der revolutionären Gewerkschaftsführer*innen, die die Streiks organisierten, beteiligte. So war Kautsky zu dieser kritischen Stunde politisch machtlos. Internationalist*innen wie Karl Liebknecht oder Rosa Luxemburg riefen dagegen zu revolutionärem Handeln gegen den Krieg auf.
 
(Foto zeigt Eduard Bernstein und Karl Kautsky, 1910)
 
 
Wolfgang Erbe
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Herr Werner Schell hat uns seinen XI. NEWSLETTER des Jahres 2023 überstellt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns der XI. NEWSLETTER 2023 des Herrn Werner Schell (http://ak-gewerkschafter.com/?s=werner+schell) erreicht.

(Das Eigenfoto des Werner Schell zeigt selbigen in Aktion.)

Wir haben diesen NEWSLETTER nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „GESUNDHEITSPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/gesundheitspolitik/) archiviert.

Dem Herrn Schell sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Herr Werner Schell informiert:

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung

für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland

Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss

E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

12.06.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich mache hiermit wieder auf einige Texte im Forum von Pro Pflege … aufmerksam (Auswahl):

  • Jubiläum der Alzheimer-Gesellschaft Rhein-Kreis Neuss – 30 Jahre Hilfe für Menschen mit Demenz und pflegende Angehörige. Die Feier zum 30jährigen fand am 06.06.2023 im Neusser Sparkassen-Forum statt. Ich habe als Vertreter von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk und Runder Tisch Demenz Neuss an der Festveranstaltung teilgenommen „alte Kontakte“ aufleben lassen und auch ein wenig Spaß gehabt! – Wir unterstützen die vielfältigen Aktivitäten der Alzheimer-Gesellschaft Rhein-Kreis Neuss und wünschen weiterhin viel Erfolg! … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?p=9025#p9025

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  • Mit jeder Stunde, Minute, Sekunde und in jedem Moment altern wir. Es betrifft jeden. Täglich. Ein Leben lang. Es ist unsere Zukunft. Ein gesunder Lebensstil kann aber den Altersprozess verzögern! – Wir können Krankheiten mit einem gesunden Lebensstil verhindern bzw. weit hinauszögern. Mit geeigneten Präventionsmaßnahmen (= gesunde Ernährung, ausreichend Bewegung, guter Schlaf, Stressvermeidung, Geistige Tätigkeiten gestalten, soziale Kontakte pflegen, Risikofaktoren wie Rauchen, übermaßíger Alkoholkonsum, hoher Blutdruck, Übergewicht vermeiden …) können wir die Telomere, die sich altersbedingt ständig verkürzen, wieder ein wenig verlängern, so dass der Zelltod deutlich hinausgezögert wird und viele Lebensjahre, meist bei gesunder Gesundheit, hinzu gewonnen werden können. – Dazu informieren u.a. über 50 Beiträge unter folgender Interesse >  https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=59 – Allerdings ist der Tod nicht vermeidbar. „Das Leben ist lebensgefährlich. Wer lebt, stirbt“ (Stanislaw Jerzy Loc). – Bei etwa 120 Jahren ist die bislang bekannte äußerste Grenze erreicht.  Darum müssen wir alle sterben … > https://www.facebook.com/watch/?ref=search&v=703680840126804&external_log_id=3ef0989d-76c0-4dbc-a29f-f4e477618d23&q=quarks

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  • Pfarrfest St. Cornelius – 11.06.2023 – mit zahlreichen Besucherinnen und Besuchern. Ich war mit dabei und habe zahlreiche gute Gespräche führen können; auch über die älter werdende Gesellschaft und pflegerische Hilfeerfordernisse. Dabei konnte auch auf die Tagespflegeeinrichtungen im PSH mit einigen freien Plätzen aufmerksam gemacht werden. … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=2&t=764&p=9085#p9085

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  • Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG) vorgelegt (> https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=4&t=765 ). – Es sollen aufgrund dieser Initiative wieder mehr junge Menschen für den Pflegeberuf begeistert werden. Sie brauchen nicht nur gute Arbeits- sondern auch gute Ausbildungsbedingungen. Die hochschulische Pflegeausbildung spielt eine wichtige Rolle für die Weiterentwicklung und Aufwertung der Pflegeberufe. Studierende sollten aber auch den finanziellen Freiraum haben, um sich ganz auf das Studium konzentrieren zu können und nicht noch nebenbei arbeiten zu müssen. Daher sollen die Studierenden in der Pflege für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung erhalten. Es wird im Übrigen angenommen, dass an der Hochschule ausgebildetes Pflegefachpersonal die Qualität in der Pflege stärkt. – Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. begrüßt die Initiative. Doch über das Pflegestudium hinaus sei es entscheidend, den Fachkräften eine Perspektive zu bieten, in dem die weitere Spezialisierung gefördert wird … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=4&t=765&p=8982#p8982

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  • Bessere Pflege-Rahmenbedingungen habe ich seit Jahrzehnten eingefordert und insoweit auch in zahlreiche Medienpräsentationen Stellung nehmen können. Da ich mehrfach Gast bei den Veranstaltungen von Prof. Dr. Großkopf war (u.a. Jura-Haelth.Congress Köln, 2012), habe ich dort in einem Interview Klartext gesprochen und ausgeführt, wie sich der Pflegenotstand darstellt und was zu tun ist, auch in den Kommunen. > https://www.youtube.com/watch?v=XYqs_-kZtgELeider hat sich seit der damaligen Sicht, trotz zahlreiche Statements gegenüber den zuständigen Ministerien und dem Bundestag nichts zum Besseren entwickelt, im Gegenteil. Auch in Kommunen bewegt sich zur Hilfe und Unterstützung der ambulant Pflegenden wenig. Alles nur Notstand oder schon Katastrophe? …. Weitere Filmbeiträge (Interviews, Pflegetreffs) informieren … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=63 Es ist alles gesagt!!!

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  • Der Bürger- und Schützenverein Neuss-Erfttal e.V. lädt zum Schützenfest in der Zeit vom 16.06.2023, beginnend mit dem traditionellen Böllerschießen, bis zum 19.06.2023 ein. In dieser Zeit ist die Kirmes und das Festzelt auf dem Festplatz aufgebaut! – Der Bürger- und Schützenverein Neuss-Erfttal e.V. feiert Jubiläum! 50 Jahre Erfttaler Schützenfest! … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=2&t=769

„Alter schützt vor Liebe nicht,

aber Liebe vor dem Altern.“

Coco Chanel

>>>  Zu den vorstehenden Hinweisen können Texte im Forum aufgerufen werden.

Bitte jeweilige Fundstelle kopieren und in den InternetBrowser übertragen.

Alle Newsletter sind unter folgenden Adressen nachlesbar:

2021 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=64

2022 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=318  <

2023 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=611 <

Mit freundlichen Grüßen

Werner Schell

https://www.facebook.com/werner.schell.7  

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Heute veröffentlichen wir den 19. ordentlichen NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 19. ordentliche NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 19/2023 vom 11.06.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Amadeu Antonio Stiftung zur Zustimmung der Bundesregierung zu der GEAS Reform / Menschenrechte verschwinden und die Bundesregierung feiert dies als »historischen Erfolg«
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Die Bundesregierung hat im Europarat der GEAS-Reform zugestimmt, es wäre die schärfste Asylrechtsreform seit Jahrzehnten. Das Asylrecht wird faktisch abgeschafft; die Festungeuropa und das Leid an den Außengrenzen zementiert und legalisiert.
Flüchtende aus vermeintlich „sicheren“ Herkunftsländern sollen in haftähnlichen Lagern interniert und gegebenenfalls zurückgeschickt werden. Das gilt auch für Familien mit Kindern. Die Anzahl der sicheren Herkunftsländer soll ebenfalls steigen.

Die EU verhöhnt die Unantastbarkeit des Asylrechts und die Bundesregierung macht mit. Auch wenn im Koalitionsvertrag steht, „wir wollen das Leid an den Außengrenzen beenden“, wird jetzt die Internierung von Asylsuchenden ausgeweitet & auch Fluchtwege werden noch unsicherer.
Selbst die rote Linie der Bundesregierung, bezüglich der Behandlung von Familien, fällt in sich zusammen wie ein Kartenhaus. Zynisch und verheerend, dass dieser Kompromiss nun auch noch als „historischer Erfolg“ gefeiert wird.

Auf dem gesamten Kontinent triumphieren rechte Parteien und sehen sich gestärkt. Die Stimmung in vielen Ländern Europas kippt schon lange nach rechts. Wie gefährlich das sein kann, zeigte schon die deutsche Asylreform Anfang der 1990er.

Vor 30 Jahren wurde das deutsche Asylrecht schon einmal fundamental verschärft, nur drei Tage später verbrannten in Solingen fünf Menschen in ihrem Zuhause.
Der Bundespräsident sagte erst vor zwei Wochen in seiner Rede zu 30 Jahre Solingen, dass er „nicht dazu schweigen kann, in welchem Klima diese Anschläge gediehen sind.“

Rechtsextremismus gedeiht, wenn Hass auf Flüchtende salonfähig wird, wenn Abschottung salonfähig wird. Die EU-Asylrechtsreform legitimiert die unbegründete Angst vieler Menschen vor Geflüchteten. Das Signal, das von der skandalösen Reform ausgeht, ist brandgefährlich.

Auch heute, 30 Jahre nach Solingen, müssen sich die politisch Verantwortlichen im Klaren sein: Solche Entscheidungen stärken Rassismus und rechte Gewalt.
Wo Abschottung und Abwehr zum politischen Programm werden, fühlen sich Rassist*innen zur Selbstjustiz ermächtigt. Sie fühlen das Recht auf ihrer Seite. Hat Deutschland nichts aus dieser Geschichte gelernt?

Quelle: https://t1p.de/9ipyz

Dazu eine hervorragende rechtliche Einordnung der EU-Asylreform von Maximilian Pichl in Verfassungsblog: „Europas Werk und Deutschlands Beitrag – Wie der EU-Asylkompromiss das Recht auf Asyl aushöhlen könnte“ ist hier zu lesen: https://t1p.de/v49bq

Sowie eine klare Stellungnahme von PROASYL: Ausverkauf der Menschenrechte: Deutschland stimmt für Aushebelung des Flüchtlingsschutzes: https://t1p.de/u7oe4

Kommentar: Diese Entscheidung ist für Deutschland, Europa und die Demokratie ein dunkler Tag. Grundrechte sind und haben unteilbar zu sein. Mit der Entscheidung der Bundesregierung wurden sie teilbar gemacht. Das Asylrecht muss verteidigt werden! Ein klares NEIN zur faktischen Abschaffung des Rechts auf Asyl in der EU!

Die europäische Asylpolitik muss neu ausgerichtet werden. Menschenrechte der Schutzsuchenden müssen dabei im Mittelpunkt stehen & nicht rechte Träume von einer totalen Abschottung der Festung Europa. Um es mal mit ein paar Worten zu sagen.

Auf die Straße!

2. SG Karlsruhe: Meldet verfassungsrechtliche Bedenkung bei Versagungs- bzw. Entziehungsbescheiden von mehr als 30 % des Regelatzes an
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Das SG Karlsruhe hat mit Urteil vom 09.05.2023 – S 12 AS 2046/22 entschieden, dass bei einer Versagungs- bzw. Entziehungsentscheidung von mehr als 30 % des maßgeblichen Regelbedarfs die Behörde in ihren Ermessenserwägungen erkennen lassen muss, anlässlich welcher atypischen Fallgestaltung sowie zwecks welcher außerordentlicher Ziele eine so weitreichende Unterdeckung des Existenzminimums im konkreten Einzelfall geeignet, erforderlich und angemessen sein soll, um die bislang unterbliebene Mitwirkung zu veranlassen und wesentlich zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalt beizutragen.
Ansonsten hält das Gericht mit Verweis auf das Urteil des BVerfG zu den Sanktionen komplette Versagungs- und Entziehungsbescheide nach § 66 SGB I für rechtswidrig.

Download: https://t1p.de/o91ic

Kommentar: Dieses Urteil ist von erheblicher Bedeutung für die Beratungspraxis, da bundesweit die Jobcenter sehr gerne 100 %- ige Versagungs- bzw. Entziehungsbescheide nach § 66 SGB I erlassen, wenn Leistungsberechtigte nicht mitwirken oder ihnen die Nichtmitwirkung vorgeworfen wird. Diese 100 % – igen Versagungs- bzw. Entziehungsbescheide sind das neue Sanktionsrecht und hier hat endlich das erste Sozialgericht deutlich gemacht, dass das so nicht laufen darf. Damit ist endlich die Debatte über die Zulässigkeit von 100 % – Leistungsentziehungen eröffnet.  

BVerfG, Urteil vom 05.11.2019 – 1 BvL 7/16) für die verfassungskonforme Ermessensbetätigung bei grundsicherungsrechtlichen Entziehungen und Versagungen

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3. Leitfaden Kundenreaktionsmanagement der BA
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Dann möchte ich auf den aktuellen, aus dem Jahr 2023 stammenden Leitfaden Kundenreaktionsmanagement der BA hinweisen, Der ist leider nicht vollständig, stellt aber in den wichtigsten Teilen die Arbeitsweise des Kundenreaktionsmanagement da.

Diesen gibt es hier zum Download: https://t1p.de/tomgx

4. Keine Gebühren für Krankmeldungen bei Arbeitsamt und Jobcentern
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Auf eine Schriftliche Frage zu Kosten von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als Papierfassung fürs SGB II und SGB III hat sich die Bundesregierung geäußert: AUBs müssen kostenlos für SGB II/SGB III – Leistungsbeziehende ausgestellt werden.

Die Antwort auf die Schriftliche Frage findet sich hier: BT-Drucksache 20/7090, Frage 86, S. 61f, Download: https://dserver.bundestag.de/btd/20/070/2007090.pdf

Auswertung der Anfrage von Jessica Tatti/DIE LINKE zu AUB und Jobcentern und Arbeitsagenturen: https://t1p.de/2svkh

5. „Recht für Alle!? Solidarische Rechtskämpfe in Krisenzeiten“ / Recht für alle!? – RAV Kongress 16. & 17. Juni 2023 in Leipzig ————————————————————–

Ob Du für eine Nichtregierungsorganisation arbeitest, Rechtsanwält*in oder Aktivist*in bist oder noch in der juristischen Ausbildung steckst – wir laden alle interessierten Personen herzlich ein, mit uns gemeinsam zwei Tage lang zu diskutieren, sich fortzubilden, zu vernetzen und auch zu feiern.

Beginnen wollen wir am Freitagabend mit einer Auftaktveranstaltung, auf der wir uns – auch anhand der Geschichte des RAV – mit der (Fort)Entwicklung emanzipatorischer Rechtskämpfe beschäftigen.

Ende der 70er Jahre, als der RAV gegründet wurde, ging es in erster Linie um juristische Abwehrkämpfe gegen staatliche Zumutungen und Sanktionen, um den Kampf für eine freie Advokatur und gegen die Einschränkung individueller Freiheitsrechte.

Der Kongress „Recht für alle!?“ findet am 16. & 17. Juni 2023 in Leipzig statt. Alle weiteren Infos hier: https://t1p.de/wrbpr

6. PM des Bündnisses Sozialticket NRW zum Sozialticket in NRW: NRW: Für Herbst geplantes „Sozialticket“ 14 % teurer als Jobtickets
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Das Bündnis Sozialticket NRW kritisiert, dass die NRW Landesregierung das „Sozialticket“ für SozialleistungsbezieherInnen in NRW zu einem teureren Preis als das Jobticket anbieten will. Das „Sozialticket“ soll 39 € kosten, das „Jobticket“ 34,30 €. Aus der PM:

Mobilität ist ein menschliches Grundbedürfnis, und der Zugang zu bezahlbarer Mobilität verbessert die Lebenssituation und soziale Teilhabe armer Menschen in erheblichem Maße. Das ist allgemein anerkannt. Besuch von Stadtteiltreffs, ehrenamtliche Betätigung, Treffen mit FreundInnen und Verwandten, Besuch von Naherholungsgebieten, Termine bei Behörden und Gesundheitseinrichtungen, Zuverdienst und Arbeitsaufnahme, Nutzung von Bildungsangeboten, Betreuung von Pflegebedürftigen – das alles setzt Mobilität voraus.

Dafür muss auch der Preis stimmen. Denn Reichweite ist nicht alles. Für Menschen mit wenig Geld darf das Monatsticket u.E. nicht mehr als 29 Euro kosten. Besser noch weniger.“
weitere Details hier: https://t1p.de/afhqk

7. Menschenrechtsinstitut sieht Voraussetzungen für AfD-Verbot erfüllt
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Das Deut­sche In­sti­tut für Men­schen­rech­te (DIMR) sieht die Vor­aus­set­zun­gen für ein Ver­bot der AfD als er­füllt an. In einer ak­tu­el­len Ana­ly­se des In­sti­tuts heißt es, die Par­tei gehe „zur Durch­set­zung ihrer ras­sis­ti­schen und rechts­ex­tre­men Ziele“ aktiv und plan­voll vor. Ins­ge­samt be­mü­he sich die Par­tei darum, die in Art. 1 GG ver­an­ker­ten Ga­ran­ti­en zu be­sei­ti­gen. Die AfD habe »Rassistische und rechtsextreme Ziele« und die anderen Parteien sollen sich von ihr abgrenzen.
Aus der Analyse: die Partei gehe »zur Durchsetzung ihrer rassistischen und rechtsextremen Ziele« aktiv und planvoll vor. Beispielsweise arbeite die AfD daran, »die Grenzen des Sagbaren und damit den Diskurs so zu verschieben, dass eine Gewöhnung an ihre rassistischen national-völkischen Positionen – auch im öffentlichen und politischen Raum – erfolgt«. Damit seien die Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt.
Die Analyse des DIMR zum Download: https://t1p.de/914xv

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-19-2023-vom-11-06-2023.html !

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Veröffentlicht unter Hartz IV / Bürgergeld?, Sozialpolitik | Schreib einen Kommentar

Die Tarifrunde 2023 im Handel ist, wie es die Gewerkschaft Ver.di mitteilt, in die konkrete Verhandlungsrunde gegangen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie die Gewerkschaft Ver.di (http://ak-gewerkschafter.com/category/ver-di/) jetzt auf ihrer Homepage veröffentlicht hat, ist die Tarifrunde 2023 im Handel (http://ak-gewerkschafter.com/?s=handel), die bereits im April 2023 eröffnet wurde (http://ak-gewerkschafter.com/die-gewerkschaft-ver-di-teilt-heute-25-04-23-mit-der-handel-verhandelt-die-tarifrunde-ist-eroeffnet/), konkret angelaufen!

Als Gewerkschafter/innen-Arbeitskreis (AK) Haben wir Euch die Mitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Tarifrunde 2023: Der Handel verhandelt

Wir stecken mitten in der nächsten großen Tarifrunde. Die Tarifverhandlungen für die rund 5 Millionen Beschäftigten im Handel werden regional geführt. Je nach Region verhandeln wir deshalb an verschiedenen Terminen. Klar ist: Die Beschäftigten haben mehr verdient als Applaus und einen feuchten Händedruck, denn #Ohneunskeingeschäft

Hamburg
 

INHALT

  • Einzel- und Versandhandel
  • Groß- und Außenhandel
  • Aktuelle Verhandlungen nach Bundesländern

ver.di-Mitglieder im Handel wollen an den steigenden Gewinnen der Händler beteiligt werden – sie fordern nun ihren Anteil und einen Inflationsausgleich.

Der Einzel- und Versandhandel ist zunächst mit einer Forderung von 2,50 Euro mehr Stundenlohn eingestiegen. Im Groß- und Außenhandel fordert ver.di 13 Prozent mehr Lohn, mindestens aber 400 Euro im Monat. Ziel der Tarifrunde ist es, mit einer deutlichen Einkommenssteigerung einen Beitrag zur Bekämpfung von drohender Armut und Altersarmut im Handel zu leisten, vor allem von Frauenaltersarmut – der Anteil von Frauen im Einzelhandel liegt bei etwa 66 Prozent. Kaum eine Branche ist so von prekärer Beschäftigung geprägt: Die weite Verbreitung von (unfreiwilliger) Teilzeitarbeit oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen führt dazu, dass bei vielen Beschäftigten das Einkommen nicht zum Leben reicht.

Der weit überwiegende Teil der im Einzelhandel beschäftigten Menschen ist in den beiden unteren Entgeltgruppen eingruppiert, das bedeutet, je nach Region, ein Stundenlohn von zwischen 12 und 17,44 Euro brutto. Im Außenhandel sind etwa 76 Prozent in den Gehaltsgruppen 2 und 3 eingruppiert – sie verdienen somit brutto etwa 2.200 Euro. Damit sind sie in besonderem Maße von der hohen Inflation betroffen und brauchen dringend Entlastungen. 

„Alles wird teurer, wir auch“ – erste Streiks im Handel

 

Existenzsicherung für Beschäftigte im Einzel- und Versandhandel

Unsere Kolleg*innen im Einzelhandel haben Corona-bedingt schwere Einschnitte erlitten – insbesondere der stationäre Einzelhandel wie der Textileinzelhandel. Gerade in diesen unsicheren Zeiten müssen wesentliche Schutzregelungen und Existenzsicherung für die fast drei Millionen Menschen im Einzel- und Versandhandel in Deutschland gewährleistet bleiben. Die regionalen Tarifkommissionen haben deshalb Forderungen aufgestellt, die auf deutliche Einkommensverbesserungen zielen. 

Gefordert werden je nach Region unter anderem Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,50 Euro in der Stunde, eine Erhöhung der Azubivergütung um 250,- Euro sowie allgemeinverbindliche Tarifverträge mit einer Laufzeit von 12 Monaten.

Was bedeutet die Allgemeinverbindlichkeitserklärung?

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung sorgt dafür, dass Tarifverträge für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer der gesamten Branche gelten. Jeder und jede kann sich auf diesen Tarifvertrag berufen, und zwar auch dann, wenn er oder sie nicht ver.di-Mitglied ist. Wird beispielsweise ein Tarifvertrag, der für den Handel gilt, für allgemeinverbindlich erklärt, müssen auch alle Arbeitgeber in der Branche, die nicht Mitglieder der tarifschließenden Parteien sind, die Regelungen des Tarifvertrags befolgen, z. B. Vergütung, Arbeitszeiten oder Urlaubsansprüche.

Entgelterhöhungen für Beschäftigte im Groß- und Außenhandel

Der Groß- und Außenhandel in Deutschland besteht aus rund 138.000 Unternehmen mit etwa 1,9 Millionen Beschäftigten und 1,35 Billionen Euro Jahresumsatz in 2020. Eine mächtige Branche und auch eine, die sich stark verändert. Elektronische Systeme rücken an die Stelle von Beschäftigten, ganze Fuhrparks werden an Speditionen verschoben, große Unternehmen werden durch Fusionen noch größer. Das alles wirkt sich auf die Arbeit aus: Stellen fallen weg, Arbeitgeber verlangen mehr Flexibilität, der Druck auf die Löhne steigt.

Aufgrund der hohen Preissteigerungen in den letzten Jahren erleben die Beschäftigten sowohl im Einzel- als auch im Groß- und Außenhandel einschneidende Reallohnverluste. Deswegen sind Entgelterhöhungen dringend notwendig, um die enorm gestiegenen Kosten für Lebensmittel, Strom, Gas und Benzin bezahlen zu können. Die Beschäftigten haben eine hohe Erwartungshaltung, weil der Lohn nicht mehr reicht und die Belastungsgrenze erreicht ist. Eine kräftige Entgelterhöhung muss her und die Beschäftigten sind bereit, dafür zu kämpfen. Ihre Forderungen lauten:

  • 13 Prozent Lohn- und Gehaltserhöhung, mindestens 400 Euro je Monat
  • 250 Euro mehr für Auszubildende
  • Laufzeit soll 12 Monate
  • Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge

Die Kolleg*innen haben in einer vorangegangenen Beschäftigtenbefragung von dramatischen und existenzbedrohenden Situationen in ihrem Leben berichtet. Für viele von ihnen ist am „Geldende“ noch reichlich Monat übrig.

In Bochum haben zuletzt 1.800 Beschäftigte des Großhandels für die Forderungen gestreikt

 

Aktuelle Verhandlungen nach Bundesländern


  • Baden-WürttembergAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Baden-Württemberg

    Einzelhandel

    ver.di fordert in Baden-Württemberg für die Beschäftigten im Einzelhandel 15 Prozent mehr Geld bei einer Laufzeit von 12 Monaten. In der ersten Verhandlungsrunde am 13. April boten die Arbeitgeber für eine Laufzeit von 24 Monaten Tariferhöhungen von 5 Prozent, auch für Azubis, darüber hinaus eine Einmalzahlung (Inflationsausgleichsprämie) von 1.000 €, die in zwei Beträgen (750 € und 250 €) ausgezahlt werden soll. Für Azubis sollen insgesamt 350 € gezahlt werden. Aus ver.di-Sicht reicht das Angebot bei weitem nicht, um für die Beschäftigten überhaupt einen Inflationsausgleich zu erreichen. ver.di hat zu ersten Warnstreiks aufgerufen.

    In der zweiten Verhandlungsrunde am 17. Mai haben die Arbeitgeber ein verbessertes Angebot vorgelegt: Bei einer Laufzeit von 24 Monaten (1.4.2023 bis 31.03.2025) soll eine Erhöhung der Entgelte in drei Schritten erfolgen: 3 Prozent ab Zeitpunkt des Tarifabschlusses, Entgelte pro Stunde unter 13 Euro werden auf 13 Euro angehoben, 2 Prozent ab 1.4.2024, weitere 2,5 Prozent ab 1.1.2025. Die Azubivergütungen werden entsprechend erhöht. Zudem ist eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro vorgesehen, die in zwei Teilen ausgezahkt werden soll: 750 Euro zum nächstmöglichen Zeitpunkt, 250 Euro im zweiten Jahr (anteilige Auszahlung an Teilzeitbeschäftigte; Azubis sollen 250 Euro und 100 Euro erhalten). Eine Notfallklausel mit Abweichungsmöglichkeiten für Unternehmen in besonderer wirtschaftlicher Situation wird gefordert.

    Die ver.di-Verhandlungskommission hat das Angebot einstimmig abgelehnt, zum einen wegen der langen Laufzeit und zum anderen wegen der viel zu niedrigen angebotenen tabellen-wirksamen Lohnerhöhungen. Die 3.Tarifverhandlung ist für den 23. Juni verabredet.

    Groß- und Außenhandel

    Im Groß- und Außenhandel fordert ver.di eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, eine Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende um 175 Euro, die neu abzuschließenden Tarifverträge sollen für eine Laufzeit von 12 Monaten vereinbart und für sie gemeinsam die Allgemeinverbindlichkeit beantragt werden. In der ersten Tarifverhandlung am 4. Mai wiesen die Arbeitgeber die Forderung von 13 Prozent mehr Geld als „nicht leistbar und nicht nachvollziehbar“ zurück, legten jedoch ein erstes Angebot vor. Sie bieten (für eine Laufzeit von 2 Jahren) an:
    – Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.400 Euro, zahlbar in zwei Beträgen: 800 Euro nach Abschluss des Tarifvertrages und 600 Euro zum 1. Mai 2024; für Azubis soll es jeweils die Hälfte geben, Teilzeitbeschäftigte erhalten anteilige Beträge. Bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämien wollen sie anrechnen.
    – Die Entgelte, einschließlich der Ausbildungsvergütungen, sollen erst ab dem kommenden Jahr in zwei Stufen erhöht werden: 3,8 Prozent zum 1. Januar und weitere 2,4 Prozent zum 1. Oktober 2024.
    Die ver.di-Verhandlungskommission hat das Angebot als völlig unzureichend und viel zu niedrig abgelehnt. Auch in der 2. Verhandlungsrunde am 24. Mai waren die Arbeitgeber nicht bereit, ihr Angebot zu verbessern. Daraufhin kündigte ver.di zeitnahe Warnstreiks an – damit die Arbeitgeber in der 3. Verhandlungsrunde am 19. Juni ein verhandlungsfähiges Angebot vorlegen.

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  • BayernAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Bayern

    Einzelhandel

    In Bayern fordert ver.di für die Beschäftigten im Einzelhandel eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,50 € in der Stunde, der Ausbildungsvergütungen um 250 € im Monat und in den unteren Beschäftigtengruppen auf ein rentenfestes Mindesteinkommen von 13,50 € in der Stunde, alles bei einer Laufzeit des Tarifvertrages von 12 Monaten. Die erste Verhandlungsrunde am 8. Mai verlief ergebnislos ohne Angebot der Arbeitgeber. Weiterverhandelt wird nun am 13. Juni.

    Groß- und Außenhandel

    Im Groß- und Außenhandel fordert ver.di in Bayern eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, die Auszubildendenvergütungen sollen um 250 Euro steigen, die Laufzeit der Tarifverträge soll 12 Monate betragen. Die erste Verhandlungsrunde am 24. April blieb ergebnislos. Auch in der zweiten Verhandlungsrunde am 23. Mai lag kein verhandlungsfähiges Angebot der Arbeitgeberseite vor, weiterverhandelt wird nun am 16. Juni 2023.

    Im genossenschaftlichen Großhandel haben die Arbeitgeber am 11. Mai ein Angebot vorgelegt: Demanch sollen die Entgelte und Ausbildungsvergütungen ab November 2023 um 3,8 Prozent steigen, ab September 2024 um weitere 2,4 Prozent. Eine erste Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 800 Euro (Azubis 50%, Teilzeitbeschäftigte anteilig) soll es ab dem Abschlussmonat in 2023 geben, eine weitere in Höhe von 600 Euro im Jahr 2024 (Zeitpunkt ist offen). Auch in der zweiten Verhandlungsrunde am 30. Mai lag kein anderes Angebot der Arbeitgeberseite vor, weiterverhandelt wird dort am 10. Juli 2023.

    Mit einer wirtschaftlichen Leistung von mehr als 130 Milliarden Euro jährlich ist der bayerische Großhandel, gemessen am Umsatz, die deutlich größte Branche in Bayern. Ohne den täglichen Einsatz der rund 260.000 Beschäftigten sind diese Zahlen nicht zu erzielen. Wichtige Teilbranchen des bayerischen Groß- und Außenhandels sind der Pharma- und Nahrungsmittelgroßhandel. Die Versorgung mit Medikamenten für die rund 3.000 Apotheken in Bayern übernehmen die Beschäftigten des pharmazeutischen Großhandels. Der Pharmagroßhandel hält über 100.000 verschiedene Arzneimittel vor. Dadurch, dass die Beschäftigten täglich in mehreren Schichten arbeiten und ein hohes Maß an Flexibilität einbringen, wird die Just-in-time Beschaffung der Apotheken und somit die schnelle Versorgung der Patienten und Kunden erst gewährleitet.

    Von hoher Bedeutung für die Beschäftigten sind attraktive Entgelte, die ausreichen um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Die bisherige Zurückhaltung in der diesjährigen Tarifrunde zu Erhöhungen der Entgelte wirkt nicht nur auf die Beschäftigten negativ, sondern auch für den Großhandel als potentieller Arbeitgeber.

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  • BerlinAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Berlin

    Groß- und Außenhandel

    Im Groß- und Außenhandel fordert ver.di in Berlin eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, mindestens aber 400 Euro, überproportionale Auszubildendenvergütungen und eine Laufzeit der Tarifverträge von 12 Monaten. In der ersten Verhandlungsrunde am 11. Mai 2023 haben die Arbeitgeber folgendes Angebot vorgelegt: Laufzeit: 24 Monate, 4 Prozent Lohnsteigerung ab Dezember 2023, weitere 2,1 Prozent ab Dezember 2024; 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2023 bei Abschluss im Folgemonat (Auszubildende 50%; Teilzeit-Beschäftigte anteilig) und 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2024 (Zeitpunkt offen). Bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämien können verrechnet werden. Weiterverhandelt wird am 15. Juni.

    Ende Mai kam es erneut zum Warnstreik in vier Pharma-Unternehmen. Der pharmazeutische Großhandel hat seinen Umsatz 2022 um 5,3 Prozent steigern können. Die Beschäftigten will er aber trotz der hohen derzeitigen Inflation mit vier Prozent abspeisen. 

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  • BrandenburgAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Brandenburg

    Groß- und Außenhandel

    Im Groß- und Außenhandel fordert ver.di in Brandenburg eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, mindestens aber 400 Euro, überproportionale Auszubildendenvergütungen und eine Laufzeit der Tarifverträge von 12 Monaten. In der ersten Verhandlungsrunde am 11. Mai 2023 haben die Arbeitgeber folgendes Angebot vorgelegt: Laufzeit: 24 Monate, 4 Prozent Lohnsteigerung ab Dezember 2023, weitere 2,1 Prozent ab Dezember 2024; 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2023 bei Abschluss im Folgemonat (Auszubildende 50%; Teilzeit-Beschäftigte anteilig) und 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2024 (Zeitpunkt offen). Bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämien können verrechnet werden. Weiterverhandelt wird am 15. Juni.

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  • HamburgAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Hamburg

    Einzelhandel

    Die ver.di-Tarifkommission des Einzel-, Buch- und Versandhandels hat am 21. März 2023 folgende Forderungen beschlossen: 2,50 EUR pro Stunde mehr Gehalt und Lohn, 250 EUR mehr Ausbildungsvergütung pro Monat, Mindesteinkommen: 13,50 EUR pro Stunde, die gemeinsame Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) der Tarifverträge im Einzelhandel und eine Laufzeit der Tarifverträge vonl 12 Monaten. Die erste Verhandlungsrunde am 4. Mai verlief ergebnislos ohne Angebot der Arbeitgeber. Auch die zweite Verhandlungsrunde am 22. Mai endete ohne Ergebnis. Die Arbeitgeber hatten eine Lohn- und Gehaltssteigerung von 3 Prozent in diesem Jahr, 2 Prozent ab Mai 2024 sowie weitere 2,5 Prozent ab Februar 2025 angeboten sowie eine Inflationsausgleichsprämie von 750 Euro in diesem und 250 Euro im kommenden Jahr. Aus ver.di-Sicht reicht das Angebot für die 90.000 Beschäftigten im Hamburger Versand- und Einzelhandel vorn und hinten nicht und. „Schon im vergangenen Jahr mussten die Kolleginnen und Kollegen einen kräftigen Reallohnverlust hinnehmen“, sagt Heike Lattekamp, Verhandlungsführerin und stellvertretende ver.di-Vorsitzende in Hamburg. „Nun sollen sie für dieses Jahr mit mageren 3 Prozent abgespeist werden“. Allein die Inflationsrate liegt aktuell bei etwa 7 Prozent. „Wer nicht fair sein will, muss fühlen“, so Lattekamp. Nach ersten Warnstreiks sind weitere geplant, am 22. Juni wird weiterverhandelt.

    Groß- und Außenhandel

    Die ver.di-Tarifkommission für den Groß- und Außenhandel in Hamburg hat auf ihrer Sitzung am 23. März folgende Forderungen beschlossen: 13 Prozent mehr Lohn und Gehalt – mindestens 400 EUR – ab dem 1. Mai, 250 EUR mehr Ausbildungsvergütung pro Monat, die gemeinsame Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) für die Tarifverträge im Groß- und Außenhandel sowie eine Laufzeit von 12 Monaten. In der ersten Verhandlungsrunde am 10. Mai 2023 haben die Arbeitgeber folgendes Angebot vorgelegt: Laufzeit: 24 Monate, 4 Prozent Lohnsteigerung ab Dezember 2023, weitere 2,1 Prozent ab Dezember 2024; 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2023 bei Abschluss im Folgemonat (Auszubildende 50%; Teilzeit-Beschäftigte anteilig) und 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2024 (Zeitpunkt offen). Bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämien können verrechnet werden. Weiterverhandelt wurde am 2. Juni.

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  • HessenAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Hessen

    Einzelhandel

    Für die etwa 235.000 Beschäftigten im hessischen Einzelhandel fordert ver.di eine Erhöhung der Gehälter und Löhne um 2,50 Euro je Stunde und eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 250 Euro je Ausbildungsjahr. Mit einem Angebot von 5 Prozent mehr Lohn und zusätzlichen Einmalzahlungen von 1.000 Euro sind die Arbeitgeber am 24. April in die Tarifverhandlungen gestartet. „Mit drei Prozent fürs erste und zwei Prozent für ein zweites Jahr wäre nicht einmal die aktuelle und zu erwartende Inflationsrate auch nur größtenteils ausgeglichen. Wer verantwortlich handeln will, muss wesentlich dazu beitragen, dass die Beschäftigten ihre prekäre Situation deutlich verbessern können“, sagte ver.di-Verhandlungsführer Marcel Schäuble nach der Verhandlung.

    In der zweiten Verhandlungsrunde am 24. Mai verbesserten die Arbeitgeber ihr Angebot minimal. In einer ersten Stufe sollen die Löhne und Gehälter um 3 Prozent steigen, auf die dann zwei weitere von 2 und 2,5 Prozent folgen sollen. Sie argumentieren, dass ver.di selbst bestimmen könne, wann die erste Lohnerhöhung gezahle werden, indem sie sie an das Datum des Tarifvertrags knüpfen. Dabei sprechen die Arbeitgeber von einer „Sprinterklausel“. ver.di-Verhandlungsführer Marcel Schäuble hält dem entgegen „Ausdauer ist besser und wichtiger als Sprint.“ Ein schneller Tarifabschluss im Eiltempo unter den angebotenen Bedingungen sei kein besserer, sondern ein noch zu schlechter. Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 14. Juni angesetzt.

    Groß- und Außenhandel

    Im Groß- und Außenhandel fordert ver.di in Hessen eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, mindestens aber 400 Euro. Die Auszubildendenvergütungen sollen um 250 Euro steigen, die Laufzeit der Tarifverträge soll 12 Monate betragen. In der ersten Verhandlungsrunde am 16. Mai 2023 haben die Arbeitgeber folgendes Angebot vorgelegt: Laufzeit: 24 Monate, 4 Prozent Lohnsteigerung ab Dezember 2023, weitere 2,1 Prozent ab Dezember 2024; 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2023 bei Abschluss im Folgemonat (Auszubildende 50%; Teilzeit-Beschäftigte anteilig) und 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2024 (Zeitpunkt offen). Bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämien können verrechnet werden. Weiterverhandelt wird am 19. Juni.

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  • Mecklenburg-VorpommernAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Mecklenburg-Vorpommern

    Einzelhandel

    Die ver.di-Tarifkommission für die Beschäftigten des Einzel- und Versandhandels in Mecklenburg-Vorpommern fordert eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,50 € in der Stunde, eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 250 € im Monat, eine Erhöhung der unteren Beschäftigtengruppen und Löhne auf 13,50 € in der Stunde, die Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit sowie eine Laufzeit des Tarifvertrages von 12 Monaten. Weiter verhandelt wurde am 17. Mai ohne Ergebnis.

    Groß- und Außenhandel

    Die ver.di-Tarifkommission für den Groß- und Außenhandel in Mecklenburg-Vorpommern fordert eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, mindestens 400 Euro, eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 250 € im Monat, die Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit und eine Laufzeit des Tarifvertrages von 12 Monaten. Die Tarifrunde im Handel im Norden hat am 4. Mai 2023 in Bad Segeberg mit gemeinsamen Verhandlungen im Groß- und Außenhandel für Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein begonnen. Das vorgelegte erste Angebot der Arbeitgeber wurde von den Tarifkommissionen abgelehnt. Entsprechend des Angebots würden die tabellenwirksamen Löhne und Gehälter im ganzen Jahr 2023 um gerade einmal ca. 90 Euro steigen. Das reicht bei weitem nicht aus. Weiterverhandelt wird am 15. Juni 2023.

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  • Niedersachsen-BremenAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in NIedersachsen und Bremen

    Einzelhandel

    Die erste Verhandlungsrunde für die Beschäftigten im Einzelhandel in Niedersachsen und Bremen ist am 3. Mai ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Aus Sicht der Gewerkschaft ver.di legten die Arbeitgeber in den Gesprächen ein Angebot vor, das einer Reallohnsenkung für die Betroffenen gleichkommen würde. Das Angebot sieht eine Erhöhung der Entgelte um lediglich 3 Prozent zum Abschlussmonat, eine weitere Erhöhung um zwei Prozent zum 1. Mai 2024, sowie eine anrechenbare Inflationsausgleichprämie von insgesamt 1.000 Euro verteilt auf zwei Jahre vor. Zu den ver.di-Forderungen nach einer gemeinsamen Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge (AVE) verweigerten sie die Verhandlungen. Weiterverhandelt wird am 6. Juni.

    ver.di fordert 2,50 Euro mehr Gehalt und Lohn pro Stunde, mindestens ein rentenfestes Entgelt von 13,50 Euro pro Stunde.. Die Ausbildungsvergütungen sollen um 250 Euro angehoben werden, die Laufzeit des Tarifvertrages soll 12 Monate betragen. Insgesamt sind rund 330.000 Beschäftigte in Niedersachsen und rund 28.000 Beschäftigte in Bremen von der Tarifrunde betroffen.

    Groß- und Außenhandel

    Im Groß- und Außenhandel fordert ver.di eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, mindestens 400 Euro, die Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 250 Euro, die Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge sowie eine Laufzeit der Tarifverträge von 12 Monaten. In der ersten Verhandlungsrunde am 8. Mai 2023 haben die Arbeitgeber folgendes Angebot vorgelegt: Laufzeit: 24 Monate, 4 Prozent Lohnsteigerung ab Dezember 2023, weitere 2,1 Prozent ab Dezember 2024; 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2023 bei Abschluss im Folgemonat (Auszubildende 50%; Teilzeit-Beschäftigte anteilig) und 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2024 (Zeitpunkt offen). Bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämien können verrechnet werden. Weiterverhandelt wird am 7. Juni.

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  • Nordrhein-WestfalenAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in NRW

    Einzelhandel

    In NRW fordert ver.di ver.di 2,50 Euro mehr Gehalt und Lohn pro Stunde. Die Ausbildungsvergütungen sollen um 250 Euro angehoben werden. Die Laufzeit des Tarifvertrages soll 12 Monate betragen. Der Handelsverband NRW hat in der ersten Verhandlungsrunde am 24. April wie die Arbeitgeber in Baden-Württemberg und Hessen eine Erhöhung der Gehälter der rund 714.000 Beschäftigten in zwei Schritten um 5 Prozent sowie steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen von insgesamt 1.000 Euro über eine Gesamtlaufzeit von 24 Monaten angeboten. ver.di-Verhandlungsführerin Silke Zimmer sagte, „die angebotene Erhöhung würde nicht einmal annähernd die aktuelle Inflation von 6,9 Prozent (März) ausgleichen“ und die vorgeschlagene Inflationsausgleichprämie sei ein „schlechter Scherz“: „Diese Prämie ist eine Einmalzahlung, die weder dazu beiträgt, dass die Entgelte mit den Preisen mithalten, noch sich positiv auf die spätere Rente der Beschäftigten auswirkt.“ ver.di hat die Beschäftigten verschiedener Unternehmen zum Streik aufgerufen.

    Die zweite Verhandlungsrunde für die etwa 517.000 sozialversicherungspflichtigen und 197.000 geringfügig Beschäftigten im Einzelhandel NRW am 22. Mai endete ebenso ohne Ergebnis. In der Woche zuvor hatten sich über 5.000 Beschäftigte an Warnstreiks beteiligt. Ein neues Angebot der Arbeitgeber beinhaltete eine Gehaltssteigerung von 7,5 Prozent in drei Stufen. 3 Prozent mehr soll es sofort geben, 2 Prozent ab 1. Mai 2024 und noch einmal 2,5 Prozent zum 1. Februar 2025. Dazu kämen ein tarifliches Basisentgelt von 13 Euro pro Stunde und eine Inflationsausgleichsprämie von 1.000 Euro. Dass das bei weitem für die Beschäftigten nicht ausreicht, machte Silke Zimmer erneut deutlich: „Die massiv gestiegenen Preise haben große Löcher in die Haushaltskassen der Beschäftigten gerissen. Im April stiegen die Preise für Lebensmittel in NRW um 17,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Damit erleben die Verkäuferinnen im Lebensmitteleinzelhandel täglich, wie die Preise der Produkte, die sie über die Kasse ziehen, teurer und damit für sie selbst immer unerschwinglicher werden. Sie fühlen sich mit ihren Sorgen und Nöten nicht ernst genommen. Nur tabellenwirksame Entgelterhöhungen sind nachhaltig und sorgen für gute Einkommen jetzt und in der Rente.“ Die Verhandlungen werden am 12. Juni 2023 fortgesetzt.

    Groß- und Außenhandel

    Im Groß- und Außenhandel fordert ver.di in Nordrhein-Westfalen eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, mindestens aber 400 Euro. Die Auszubildendenvergütungen sollen um 250 Euro steigen, die Laufzeit der Tarifverträge soll 12 Monate betragen. In der ersten Verhandlungsrunde am 26. April 2023 haben die Arbeitgeber folgendes Angebot vorgelegt: Laufzeit: 24 Monate, 4 Prozent Lohnsteigerung ab Dezember 2023, weitere 2,1 Prozent ab Dezember 2024; 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2023 bei Abschluss im Folgemonat (Auszubildende 50%; Teilzeit-Beschäftigte anteilig) und 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2024 (Zeitpunkt offen). Bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämien können verrechnet werden.

    Die zweite Verhandlungsrunde am 25. Mai 2023 bliebe auch ohne Ergebnis. Die Arbeitgeber hatten kein neues Angebot vorgelegt. Am 13. Juni soll weiterverhandelt werden. 

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  • Rheinland-Pfalz Aufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Rheinland-Pfalz

    Einzelhandel

    ver.di Rheinland-Pfalz fordert für die 150.000 Beschäftigten des Einzel- und Versandhandels dort eine Erhöhung aller Entgelte um je 2,50 € je Arbeitsstunde, eine Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 250 € je Ausbildungsjahr. Die Laufzeit der Tarifverträge soll 12 Monate betragen. Die erste Verhandlungsrunde am 3. Mai ging ergebnislos zuende. Weiterverhandelt wurde am 30. Mai ohne Ergebnis.

    Groß- und Außenhandel

    im Groß- und Außenhandel fordert ver.di eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 425 € ab 1.Juni 2023, eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 250 € pro Ausbildungsjahr, eine Laufzeit der Tarofverträge von 12 Monate sowie die gemeinsame Beantragung ihrer Allgemeinverbindlichkeit. Die Verhandlungen haben am 25. Mai 2023 bzw. in der Region Pfalz am 31. Mai 2023 begonnen. Die Arbeitgeber legten folgendes Angebot vor: 4 Prozent Lohnsteigerung ab Dezember 2023, weiter 2 Prozent ab Dezember 2024, eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 700 Euro im Jahr 2023, die evtentuell monatlich ausgezahlt werden soll. Auszubildende sollen ensprechende Erhöhungen bekommen, Teilzeitbeschäftigte anteilig. Bereits gezahlte Ausgleichsprämien sind anrechenbar. Die Laufzeit soll 24 Monate von Mai 23 bis April 25 betragen. Weiterverhandelt wird am 5. Juli 2023, in der Region Pfalz bereits am 26. Juni 2023.

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  • SaarlandAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen im Saarland

    Einzelhandel

    ver.di im Saarland fordert für die Beschäftigten des Einzel- und Versandhandels eine Erhöhung aller Entgelte um je 2,50 € je Arbeitsstunde, eine Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 250 € je Ausbildungsjahr. Die Laufzeit der Tarifverträge soll 12 Monate betragen. Die Verhandlungen haben am 22. Mai begonnen.

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  • SachsenAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Sachsen

    Einzelhandel

    Die Große Tarifkommission von ver.di für den Einzel- und Versandhandel in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordert für die Beschäftigten eine Erhöhung aller Entgelte um je 2,50 € je Arbeitsstunde, eine Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 250 € je Ausbildungsjahr. Die Laufzeit der Tarifverträge soll 12 Monate betragen. Verhandlungsauftakt ist am 1. Juni 2023.

    Groß- und Außenhandel

    Im Groß- und Außenhandel fordert die ver.di-Tarifkommission für Sachsen eine Voraberhöhung der Gehaltsgruppen G I bis III sowie der Lohngruppen 1 bis 5 um einen Sachsenzuschlag in Höhe von 27 Cent je Arbeitsstunden. Anschließend sollen die Löhne und Gehälter von ver.di-Mitgliedern um 13 Prozent erhöht werden. Bei einer Laufzeit von 12 Monaten sollen ver.di-Mitglieder in der Branche 150 Euro zusätzlich für jeden Nullmonat bekommen. Die Verhandlungen haben am 31. Mai 2023 begonnen, Die Arbeitgeber legten folgendes Angebot vor: 4 Prozent mehr Geld ab Dezember 2023, weitere 2,1 Prozent ab Dezember 2024, 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2023 bei Abschluss, zusätzliche 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2024 (Zeitpunkt offen), Laufzeit 24 Monate. Die zweite Verhandlungsrunde ist für den 22. Juni 2023 angesetzt.

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  • Sachsen-AnhaltAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Sachsen-Anhalt

     

    Einzelhandel

    Die Große Tarifkommission von ver.di für den Einzel- und Versandhandel in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordert für die Beschäftigten eine Erhöhung aller Entgelte um je 2,50 € je Arbeitsstunde, eine Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 250 € je Ausbildungsjahr. Die Laufzeit der Tarifverträge soll 12 Monate betragen. Verhandlungsauftakt ist am 1. Juni 2023.

    Groß- und Außenhandel

    In der ersten Verhandlungsrunde am 19. Mai 2023 haben die Arbeitgeber folgendes Angebot vorgelegt: Laufzeit: 24 Monate, 4 Prozent Lohnsteigerung ab Dezember 2023, weitere 2,1 Prozent ab Dezember 2024; 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2023 bei Abschluss im Folgemonat (Auszubildende 50%; Teilzeit-Beschäftigte anteilig) und 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2024 (Zeitpunkt offen). Bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämien können verrechnet werden. Weiterverhandelt wird am 20. Juni.

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  • Schleswig-HolsteinAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Schleswig-Holstein

    Einzelhandel

    ver.di Schleswig-Holstein fordert für die Beschäftigten des Einzel- und Versandhandels eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,50 € in der Stunde, eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 250 € im Monat, eine Erhöhung der unteren Beschäftigtengruppen und Löhne auf 13,50 € in der Stunde, die Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit sowie eine Laufzeit des Tarifvertrages von 12 Monaten. Im schleswig-holsteinischen Einzelhandel sind mehr als 125 000 Menschen beschäftigt. 

    Die Arbeitgeber haben zum Verhandlungsauftakt am 17. Mai Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 3 Prozent in 2023 (ab Abschlussmonat) und 2 Prozent im Mai 2024 sowie weitere 2,5 Prozent im Februar 2025 angeboten. Die Laufzeit des Tarifvertrags soll 24 Monate betragen. Eine Inflationsausgleichsprämie in zwei Schritten soll mit 750 Euro in 2023 und 250 Euro in 2024 an die Beschäftigten in Vollzeit ausgezahlt werden (Teilzeitbeschäftigte entsprechend anteilig). Die Inflationsausgleichsprämie soll zudem mit bereits gezahlten entsprechenden Leistungen verrechnet werden. Für Unternehmen in wirtschaftlicher Notlage soll zudem eine Notfallklausel für Arbeitgeber vereinbart werden. Wie die Kolleginnen und Kollegen im Einzelhandel auf das Angebot der Arbeitgeber reagieren, werden sie bis zum nächsten Verhandlungstermin am 4. Juli zeigen.

    Groß- und Außenhandel

    Die Tarifkommission für den Groß- und Außenhandel in Schleswig-Holstein fordert eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, mindestens 400 Euro, eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 250 € im Monat, die Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit und eine Laufzeit des Tarifvertrages von 12 Monaten. Die Tarifrunde im Handel im Norden hat am 4. Mai 2023 in Bad Segeberg mit gemeinsamen Verhandlungen im Groß- und Außenhandel für Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein begonnen. Das vorgelegte erste Angebot der Arbeitgeber wurde von den Tarifkommissionen abgelehnt. Entsprechend des Angebots würden die tabellenwirksamen Löhne und Gehälter im ganzen Jahr 2023 um gerade einmal ca. 90 Euro steigen. Das reicht bei weitem nicht aus. Weiterverhandelt wird am 15. Juni 2023.

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  • ThüringenAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Thüringen

    Einzelhandel

    Die Große Tarifkommission von ver.di für den Einzel- und Versandhandel in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordert für die Beschäftigten eine Erhöhung aller Entgelte um je 2,50 € je Arbeitsstunde, eine Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 250 € je Ausbildungsjahr. Die Laufzeit der Tarifverträge soll 12 Monate betragen. Verhandlungsauftakt ist am 1. Juni 2023.

    Groß- und Außenhandel und genossenschaftlicher Großhandel

    Für die Beschäftigten im Groß- und Außenhandel in Thüringen fordert ver.di eine Erhöhung der Gehälter und Löhne um 13 Prozent, mindestens aber 400 Euro für Gewerkschaftsmitglieder. Die Azubivergütungen sollen ebenfalls um 13 Prozent steigen. Für jeden Nullmonat sollen Gewerkschaftsmitglieder 150 Euro erhalten. Laufzeit 12 Monate. Die Verhandlungen beginnen am 5. Juni 2023.

    Mehr Infos

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    Durch den Klick auf den nachstehenden Link könnt Ihr den Beitrag direkt auf der Homepage der Gewerkschaft Ver.di lesen.

    > https://www.verdi.de/themen/geld-tarif/++co++416caad6-d9f8-11ed-9920-001a4a16012a !

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Wir werden fortlaufend dazu berichten.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Veröffentlicht unter Tarifpolitik, Ver.di | Schreib einen Kommentar

Kollege Udo Buchholz informiert für den BBU: Statt Tag der Offenen Tür: Uranfabriken stilllegen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) Haben wir eine weitere Pressemitteilung des BBU über dessen Vorstandsmitglied und Pressesprecher Udo Buchholz (http://ak-gewerkschafter.com/?s=udo+buchholz+bbu) erhalten.

Darin fordert die Organisation „Statt Tag der Offenen Tür: Uranfabriken stilllegen!“ Wir haben die komplette Pressemitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und n der Kategorie „ATOMPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/atompolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

 

(Das linke Eigenfoto zeigt Udo Buchholz.)

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Kollege Udo Buchholz informiert:

BBU-Pressemitteilung vom 09.06.2023

Statt Tag der Offenen Tür: Uranfabriken stilllegen!

(Das Foto zeigt die Internationale Fahraddemonstration an der Urananreicherungsanlage in Almelo 15.7.2022.)

(Bonn, Den Haag / Almelo, Gronau, 09.06.2023): Der Urenco-Konzern, an
dem auch die Energieunternehmen RWE und E.ON beteiligt sind,
veranstaltet am Samstag (10. Juni 2023) in seiner niederländischen
Urananreicherungsanlage in Almelo einen Tag der Offenen Tür. Der
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) bekräftigt aus diesem
Anlass seine Forderung nach der sofortigen Stilllegung der Uranfabrik in
Almelo sowie auch der Schwesteranlage in Gronau (NRW). Zudem fordert der
Verband die unverzügliche Stilllegung der Urenco-Anlagen in
Großbritannien und in den USA. Zudem lehnt der BBU den Weiterbetrieb des
Atomkraftwerks Borssele (NL) sowie die Planung zum Bau neuer
Atomkraftwerke in den Niederanden generell ab.

Der BBU erinnert an einen Unfall bei einer Tochterfirma der Urenco in
Almelo, bei dem vor zehn Jahren zwei Mitarbeiter tödlich verunglückt
sind. BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz kritisiert: „Eine Atomfabrik
ist kein Ort für einen vergnüglichen Tag der Offenen Tür. In
Urananreicherungsanlagen und anderen Betrieben der Atomindustrie können
sich jederzeit Unfälle ereignen und es ist völlig ungeklärt, wo der
Uranmüll sicher und dauerhaft gelagert werden kann, der in
Urananreicherungsanlagen in großen Mengen anfällt.“

Weitere Gefahren im Zusammenhang mit Urananreicherungsanlagen: Sie sind
mit dem gefährlichen Transport von Uranhexafluorid verbunden und nach
Umbauarbeiten kann in ihnen Uran für den Einsatz in Atomwaffen
vorbereitet werden.

Schon seit vielen Jahren sind die Urananreicherungsanlagen in Almelo
und Gronau immer wieder das Ziel von grenzüberschreitenden
Protestaktionen. So führte zum Beispiel im Sommer 2022 eine
Fahrraddemonstration von Gronau nach Almelo und am 21. April 2023 fanden
zeitgleich Protestmahnwachen an den Urenco-Anlagen in Almelo und Gronau
statt.

Schon jetzt weist der BBU darauf hin, dass am 1. Juli in der
niederländischen Provinz Zeeland eine Fahrrad-Demonstration gegen den
Bau neuer Atomkraftwerke in den Niederlanden stattfinden wird.

Weitere Informationen:

https://wisenederland.nl/fietstocht-in-borsele-geen-nieuwe-kerncentrales

https://www.wn.de/muensterland/kreis-borken/gronau/zwei-tote-bei-kernkraft-zulieferer-in-almelo-1996769

https://www.laka.org

https://www.enschedevoorvrede.nl

https://www.bbu-online.de

Engagement unterstützen

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter
http://www.bbu-online.de und telefonisch unter 0228-214032. Die
Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72
Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

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Die MLPD protestiert dagegen, dass türkische Antifaschisten und Revolutionäre wieder in deutsche Gefängnisse sollen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hat uns eine weitere Pressemitteilung der MLPD (http://ak-gewerkschafter.com/?s=mlpd) erreicht.

Diese beinhaltet die Zurückweisung der Revision im „Münchner Kommunistenprozess“ durch den

(Foto aus https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Home/home_node.html)

Bundesgerichtshof!

Wir haben die komplette Pressemitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Die MLPD informiert:

Aktuelle Information

für Presse und Öffentlichkeit – 6. Juni 2023

BGH weist Revision im „Münchner Kommunistenprozess“ zurück

Die MLPD protestiert dagegen, dass türkische Antifaschisten und Revolutionäre wieder in deutsche Gefängnisse sollen

Unlängst gratulierten bürgerliche Politiker von Grünen, SPD, CDU/CSU, FDP bis zur AfD dem faschistischen Präsident der Türkei, Erdogan, zur manipulierten Wiederwahl oder vergossen darüber Krokodilstränen. Dabei macht die deutsche Justiz für ihn die Drecksarbeit in der Unterdrückung von Kämpfern gegen die faschistische Diktatur in der Türkei.

Gestern wurde den Verteidigern im „Münchner Kommunistenprozess“ gegen die TKP/ML der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zugestellt, mit dem die Revision gegen langjährige Haftstrafen für Kommunisten und Freiheitskämpfer aus der Türkei zurückgewiesen wurde (AZ: 3 StR 68/22).

Das Oberlandesgericht München hatte 2020 zehn türkische Revolutionäre zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten und sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Keinem der Angeklagten wurden Gewalttaten oder Straftaten in Deutschland vorgeworfen.

Dazu Peter Weispfenning, Pressesprecher der MLPD:

Die MLPD protestiert dagegen, dass unter anderem Müslüm Elma jetzt noch ein Jahr und drei Monate wieder in Haft gehen soll, Erhan Aktürk ein Jahr und Deniz Pektas ein Jahr und acht Monate. Wir verwahren uns dagegen, dass mit der Ablehnung der Revision durch den BGH die kommunistische Weltanschauung kriminalisiert wird. So wird den Verurteilten allen Ernstes rechtlich vorgeworfen, dass sie für eine ‚kommunistisch geformte Gesellschaft‘ eintreten. Nur eingefleischte Antikommunisten können es für verwerflich halten, für eine klassenlose Gesellschaft, ohne Ausbeutung und Unterdrückung von Mensch und Natur einzutreten!“

Er fragt kritisch: „Soll damit eine weitergehende allgemeine Kriminalisierung des wissenschaftlichen Sozialismus und des Marxismus-Leninismus in Deutschland vorbereitet werden? Das treibt den Antikommunismus zum Exzess und kann von keinem Kommunisten, aber auch keinem Demokraten oder kritischem Menschen akzeptiert werden.“

Peter Weispfenning: „Es ist wichtig, dass die Wachsamkeit der demokratischen Öffentlichkeit und die Kritik an staatlichen Repressionen, verschärfter Rechtsentwicklung der Regierung und der Faschisierung des Staatsapparats in Deutschland verstärkt wird.

Gerade heute, wo die Existenz der Menschheit durch die globale Umweltkatastrophe und einen drohenden atomaren dritten Weltkrieg bedroht wird, muss es eine breite öffentliche Diskussion über gesellschaftliche Alternativen zum krisenhaften kapitalistischen Gesellschaftssystem geben. In diesem Sinne beginnt die MLPD gerade eine Kampagne für den echten, den wissenschaftlichen Sozialismus und gegen die Zerrbilder des Antikommunismus.“

Gerne stellen wir kompetente Gesprächspartner zur Verfügung, wir können auch Kontakt zu Anwälten der Verurteilten herstellen.

MLPD  Member of ICOR Zentralkomitee

Impressum: https://www.mlpd.de/impressum

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Herr Werner Schell hat uns seinen X. NEWSLETTER des Jahres 2023 überstellt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns der X. NEWSLETTER 2023 des Herrn Werner Schell (http://ak-gewerkschafter.com/?s=werner+schell) erreicht.

(Das Eigenfoto des Werner Schell zeigt selbigen in Aktion.)

Wir haben diesen NEWSLETTER nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „GESUNDHEITSPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/gesundheitspolitik/) archiviert.

Dem Herrn Schell sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Herr Werner Schell informiert:

Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung

für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland

Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss

E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

05.06.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich mache hiermit wieder auf einige Texte im Forum von Pro Pflege … aufmerksam (Auswahl):

  • Am 6. Juni dieses Jahres feiert die Alzheimer Gesellschaft Rhein-Kreis Neuss ihr 30 jähriges Bestehen – 30 Jahre Hilfe für Menschen mit Demenz und pflegende Angehörige!Zum Auftakt der Jubiläumsfeierlichkeiten startet in der Sparkassenfiliale Neuss, Oberstraße, eine digitale Ausstellung zum Thema „Demenz neu sehen-prämierte Bilder des DESIDERIA Care Preis“. Die Ausstellung wird am Montag, 5.6.2023,11.00 Uhr, eröffnet. Die preisgekrönten Fotos und Texte zeigen, dass Demenz auch ein freundliches und liebevolles Gesicht hat, dass ein Leben mit Demenz Lebensqualität haben und bereichernd sein kann. Die Ausstellung läuft vom 5. – 9.6.2023 zu den Öffnungszeiten in den Räumen der Sparkasse Neuss an der Oberstraße 110-124  … Weitere Infos > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=2&t=763

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  • Eine große Mehrheit der Bevölkerung sieht die künftige Situation der Pflegebedürftigen in Deutschland pessimistisch. Zugleich gaben 59 Prozent der Bundesbürger, die zurzeit keinen Angehörigen pflegen, an, sie könnten sich dies grundsätzlich vorstellen. … Das sind einige der Ergebnisse einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des RND … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=5&t=51&p=8935#p8935

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  • Präventive Hausbesuche gestalten, und zwar schnellstmöglich! – Wenn es um eine Verbesserung der Pflegesituation im Rhein-Kreis Neuss gehen sollte, sind m.E. zunächst die Einrichtungen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, gefordert. Sie müssen sich bei einer geringen Anzahl möglicher BewerberInnen um gute Arbeitsbedingungen bemühen, z.B. familiengerecht Arbeitszeiten. – Entscheidende Verbesserungen können m.E. nur auf Bundes- und Länderebene gestaltet werden. Insoweit gibt es ja schon einige Initiativen. Dabei sollte sich der Rhein-Kreis Neus beteiligen bzw. ggf. Einfluss nehmen. Der Pflegenotstand kann nur durch bundes- bzw. landeseinheitliche Maßnahmen aufgelöst bzw. minimiert werden. Bei all dem auch bedacht werden, die professionelle Pflege durch gute häusliche Pflegestrukturen ergänzt werden müssen. Es ist bei der bekannten Mangellage zwingend erforderlich, die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen so lange wie möglich zu unterstützen. Insoweit können die präventiven Hausbesuche eine Rolle spielen. Insoweit sind kreisweite Aktivitäten mit zur Unterstützung und Hilfe bei der häuslichen Pflege dringlich! Diskussionsrunden mit viel Palaver halte ich für überflüssig; sie binden im Zweifel unnötig Personal und lösen vermeidbaren Aufwand aus. Es sollte im Übrigen geprüft werden, ob und ggf. inwieweit die Pflegekassen stärker in die Gestaltung von Versorgungsstrukturen einzubinden sind (siehe u.a. § 8 SGB XI). – Quelle: > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=5&t=754&p=8995#p8995 / > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?p=3079#p3079

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  • Am Welttag des Buches – 23. April – erinnerte ich mich gerne an meine über 20 Buchveröffentlichungen zum Pflege- und Patientenrecht, besonders an mein Lehrbuch zur Staatsbürger- und Gesetzeskunde, das über 4 Jahrzehnte für Generationen von Pflegekräften als „Der Schell“ ein zuverlässige Begleiter in der Ausbildung (und auch danach) war. … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=4&t=714

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  • Kommt die rechtsstaatliche Ordnung mehr und mehr unter die Räder? – Die sog. „politischen Ränder – rechts und links“ erstarken infolge zahlreicher Fehlentscheidungen der regierenden Parteien. Aktuell sorgt die „Heizungsdebatte“ (u.a. in einem Ministerium mit „Familienstrukturen“) für erheblichen Verdruss. Zu meinen, dies sei allein der Grund für die zu beklagenden „Randerscheinungen“ ist aber eher ein Irrtum. Tatsächlich ist eine deutliche Mehrheit der deutschen Bevölkerung u.a. mit der illegalen Zuwanderung, an deren Stopp anscheinend nur wenig Interesse besteht, nicht mehr einverstanden. Die Probleme in den Kommunen sind mittlerweile so, dass selbst die Kommunalpolitiker vor Ort „laut werden“ und entscheidende Korrekturen fordern. Nur noch jeder Fünfte ist laut Umfrage mit der Arbeit der Regierung zufrieden (so die Rheinische Post in ihrem Newsletter vom 04.06.2023). – Dass aktuell der Kanzler im Zusammenhang mit einer Demo von Linksradikalen laut wurde, kann als bescheidene Reaktion auf die zu verklagenden Fehlentwicklungen verstanden werden. — Störer beschimpfen Scholz als „Kriegstreiber“ – der brüllt zurück. Bundeskanzler Olaf Scholz musste sich beim Europafest der SPD lautstark gegen Störer zur Wehr setzen und die Hilfe für die Ukraine verteidigen. … > https://www.youtube.com/watch?v=gRt3OxssOfg

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Es gibt nur einen Weg, um Kritik zu vermeiden:

Nichts tun, nichts sagen, nichts sein.

(Aristoteles)

 

>>>  Zu den vorstehenden Hinweisen können Texte im Forum aufgerufen werden.

Bitte jeweilige Fundstelle kopieren und in den InternetBrowser übertragen!

Alle Newsletter sind unter folgenden Adressen nachlesbar

2021 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=64

2022 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=318  <

2023 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=611 <

Mit freundlichen Grüßen

Werner Schell

https://www.facebook.com/werner.schell.7  

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Heute veröffentlichen wir den 18. ordentlichen NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 18. ordentliche NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 18/2023 vom 04.06.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Kindergrundsicherung: Breites Bündnis kritisiert Untätigkeit von Bundesarbeitsminister Heil im Kampf gegen Kinderarmut
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Angesichts des Stillstands bei der Ausarbeitung einer armutsfesten Kindergrundsicherung fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Sozial-, Wohlfahrts-, Verbraucher- und Kinderschutzverbänden sowie Jugendorganisationen und Gewerkschaften Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Neudefinition des Existenzminimums für Kinder anzugehen und so den Weg freizumachen für eine Kindergrundsicherung, die vor Armut schützt.
Mehr dazu: https://t1p.de/msw24

2. Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangs-Verordnung wird verlängert
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Nun sind aus der Ukraine geflüchtete ukrainische Staatsangehörige und Ausländer, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, bei einer Einreise bis zum 4. März 2024 ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet für 90 Tage vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Die UkraineAufenthÜV tritt dann entsprechend am 2. Juni 2024 außer Kraft.

Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangs-Verordnung wird noch einmal verlängert, siehe Drucksache 152/23. Der Bundesrat hat am 12.5.2023 zugestimmt. Link Bundesratszustimmung: https://t1p.de/sizj0

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NomosProzessHandbuch – Prozesse in Sozialsachen, 3. Auflage 2023

Unterstützt Praktiker:innen beim sicheren, vorausschauenden Umgang mit dem Verfahrensrecht für den erfolgreichen Sozialrechtsprozess.

Vorteile der Neuauflage auf einen Blick:

Strategisches Know-How und Praxiswissen für das gesamte sozialrechtliche Verfahren – detaillierte Erläuterung der rechtlichen Mittel und Handlungsmöglichkeiten für alle Phasen des Mandats. Ist in allen Bereichen des Sozialrechts auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung (Beispiel:  Bürgergeldreform), berücksichtigt neueste Entwicklungen, etwa die Änderungen des SGB IX und SGB XIV.

Das ProzessHandbuch erscheint ca. im September 2023.

Alle aktuellen Handbücher, Kommentare und Einführungen zum „neuen Bürgergeld“ sowie die Textsammlung „Existenzsicherung“ finden Sie hier: zum Nomos-Shop.

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3. Bernd Eckardt: sozialrecht justament von Mai 2023 / Schwerpunkt: Die Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug

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Die soziale Sicherung der Krankenkassen ist begrenzt. Das Krankengeld endet nach 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren wegen der gleichen Erkrankung oder Erkrankungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang miteinander stehen. In Zeiten der Entgeltfortzahlung, der Leistungsfortzahlung (beim Arbeitslosengeld) und des Übergangsgeldes (bei medizinischer Rehabilitation) ruht das Krankengeld1. Die Zeiten werden aber bei der maximalen Bezugszeit von Krankengeld angerechnet. Seit vielen Jahren wird in diesem Zusammenhang kritisiert, dass nach den gesetzlichen Regelungen die Leistungsfortzahlung von Arbeitslosengeld im Krankheitsfall gleichzeitig die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes und des Krankengeldes mindert.
Download: https://t1p.de/23y3g

4. Das liebe Jobcenter Wuppertal – fehlende Transparenz und Informationen der Öffentlichkeit
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Tacheles hatte das Jobcenter Wuppertal verschiedentlich, zuletzt in seinem letzten „Wuppertal Newsletter“ vom 8. Mai auf die fehlende Transparenz hingewiesen, angeprangert, siehe hier: https://t1p.de/x2bjg.
Inhaltlich ging es darum, dass durch das Bürgergeldgesetz das SGB II in wesentlichen Teilen geändert wurde, das Jobcenter Wuppertal aber noch teilweise sehr alte und nicht an die seit Jan. 2023 geltenden Gesetzesänderungen angepasste Weisungen veröffentlicht hat.

Kurz nach der öffentlichen Kritik, hat das Jobcenter Unmengen an Weisungen und Informationen auf seiner Webseite veröffentlicht, siehe hier: https://t1p.de/ijzo6.
Nur nicht die, die die aktuelle Rechtslage betreffen. Die wesentlichen Änderungen rund um das Bürgergeld wurden immer noch nicht veröffentlicht, es stehen also nach wie vor veraltete Informationen im Netz.

So fehlen beispielsweise die aktuellen Weisungen zu den Unterkunftskosten und Karenzzeiten nach § 22 SGB II, zum Vermögen und den Karenzzeiten nach § 12 SGB II oder auch zur entfallenen Pflicht, Altersrente mit Abschlägen oder Wohngeld beantragen zu müssen (§ 12a, § 85 SGB II), ebenso fehlen die Weisungen zum deutlich modifizierten Sanktionsrecht (§ 31, 32 SGB II).

Mit der vom Jobcenter Wuppertal auf seiner Webseite proklamierten Aussage: „Durch Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsgrundlagen unseres Handelns schaffen wir Vertrauen bei Kunden*innen, Kooperationspartner*innen, Unternehmen sowie der Öffentlichkeit“ […] Gegenseitige Wertschätzung, Offenheit in Kommunikation und im Umgang miteinander sind die Basis für Zufriedenheit und Identifikation mit der Jobcenter Wuppertal AöR“ . .. https://t1p.de/g12k4 
hat das nicht im Entferntesten etwas zu tun.

Tacheles erwartet, dass das Jobcenter Wuppertal jetzt endlich diese Falschinformation beendet und unverzüglich die richtigen und gültigen Weisungen veröffentlicht. Unverzüglich heißt alsbald!

5. Das eigentlich formlose Verwaltungsverfahren und die Probleme einzelner Jobcenter, sich an das Gesetz zu halten
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Auf der Tacheleswebseite hatte ich im Dezember das Vorgehen des Jobcenter Hagen thematisiert, welches angekündigt hatte, ab 01.10.2022 keine Kommunikation per Mail durchzuführen und dass per Mail eingegangene Nachrichten „nicht mehr bearbeitet werden“ würden. Stattdessen solle die Kommunikation ausschließlich über die Plattform „Jobcenter digital“ stattfinden. Den Vorgang gibt es hier nachzulesen: https://t1p.de/z7mx2

Wie mir aus verschiedenen Ecken zugetragen wurde, wird diese Verwaltungspraxis vom Jobcenter Hagen fortgesetzt. Auch sollen andere Jobcenter vergleichbar arbeiten.

Nach meiner Position ist das Verwaltungsverfahren nach § 9 SGB X an keine Formen gebunden, soweit nicht ein Gesetz abweichendes vorschreibt. Auch sind die Leistungsträger verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass alle Berechtigten die ihnen zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhalten, der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet werden soll und Verwaltungs- und Dienstgebäude frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren sind, so § 17 Abs. 1 SGB I.
Daher dürfte die Hagener Verwaltungspraxis rechtswidrig sein, da es kein Gesetz gibt, welches die Kommunikation per Mail verbietet und § 40 Abs. 1 S. 1 SGB II explizit die Anwendung des SGB X vorsieht.

Im Kern: für viele Menschen ist es existenziell, rechtssicher und formlos mit der Behörde kommunizieren zu können. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die BA, zumindest zunächst das JC Hagen, aber auch andere, hier eine Strategie fährt, die die Anwendung von E-Mails ausschließen soll. Das muss sich ändern! Es passt auch überhaupt nicht zu der von Arbeitsminister Heil angekündigten bürgerfreundlichen Verwaltung.
Hier wird die Verwaltung aufgefordert, diese Vorgehensweise unverzüglich zu beenden und die Politik, hier ein kritisches Auge auf das Problem zu haben!

6. PRO ASYL fordert Schutz von in der Türkei politisch Verfolgten und ein Ende des Flüchtlingsdeals mit der Erdoğan-Regierung
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Am 28. Mai 2023 wurde Recep Tayyip Erdoğan erneut zum Präsidenten der Türkei gewählt. In den zurückliegenden 20 Jahren wurde unter seiner Führung die Türkei zu einem autokratisch geführten Staat umgebaut. Nach dem gescheiterten Putsch-Versuch 2016 wurde insbesondere das Justizsystem weitgehend gleichgeschaltet, viele Richter*innen wurden entlassen oder inhaftiert. Die staatliche Verfolgung richtet sich gegen die kurdische Freiheitsbewegung, weitere ethnische Minderheiten, LGBTIQ, unabhängige Journalist*innen oder auch die politische Opposition.
Mehr dazu: https://t1p.de/rx62f

7. Lehren aus der Geschichte ziehen und Handeln
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Die politische Entwicklung in den letzten Wochen ist erschreckend. Konservative Politiker*innen verschieben den Diskurs massiv nach rechts. Durch die beispielslose Hetze gegen die kritische Polizeihochschul-Dozentin Bahar Aslan, die Kriminalisierung der „letzten Generation“ als kriminelle Vereinigung, der Umgang der sächsischen Polizei mit Grundrechten, die Hetze bezüglich „Woke“ und „Gendergaga“, die Forderung von Mauern um Europa, das Infragestellen von Menschen- und Grundrechten sowie der Genfer Flüchtlingskonvention, damit soll der gesellschaftliche Diskurs immer weiter nach rechts verschoben werden.  Es ist zu befürchten, dass alle Schranken zum rechten Rand fallen und damit schwarz/blaue Koalitionen vorbereitet werden. Jede öffentliche Position Merz ist so zu deuten.   

Solche rechten Kampagnen sind Brandstiftungen, gefährden die Demokratie und bereiten den Aufstieg von faschistischer Parteien vor.
Es ist wichtiger denn je, sich so weit wie nur möglich, gegen diese Entwicklungen zu stellen, die Grund- und Menschenrechte und auch die Demokratie zu verteidigen!

Wir alle sind dafür verantwortlich, dass die blau/braune Brut sich nicht weiter ausbreitet!
Wir sind in der Verantwortung, dass der Schwur von Buchenwald in Erfüllung geht: https://dasjahr1945.de/der-schwur-von-buchenwald/

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-18-2023-vom-04-06-2023.html  !

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Jetzt hat auch die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ihre Tarifforderung zur Tarifrunde 2023 an die DEUTSCHE BAHN AG erhoben!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer – GDL – (http://ak-gewerkschafter.com/category/tarifpolitik/gdl/) jetzt auch ihre Tarifforderung 2023 bei laufender Tarifrunde zwischen der DEUTSCHEN BAHN und der EVG (http://ak-gewerkschafter.com/?s=evg) aufgestellt und erhoben hat.

„Fünf für Fünf“ – Kernforderungen und eine „bahnbrechende“ Idee der GDL für den Eisenbahnmarkt

Tarifforderungen der GDL für die Tarifrunde 2023 und Gründung Fair Train e.G.

06. Juni 2023

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat am 5. Juni 2023 in Berlin im Beisein von rund 650 Mitgliedern, die aus dem gesamten Bundesgebiet angereist sind, ihre Forderungen für alle Eisenbahnerinnen und Eisenbahner in Deutschland bekanntgegeben. Die GDL hat fünf zentrale Forderungen für die Tarifrunde 2023 aufgestellt, die für fünf Beschäftigtengruppen umgesetzt werden sollen. Das sind Arbeitnehmer beim Netzbetrieb, der Netzinstandhaltung, der Fahrzeuginstandhaltung, des Zugpersonals sowie Auszubildende.

Die zentralen Forderungen lauten:

1.  555 Euro allgemeine Entgelterhöhung sowie eine entsprechend deutliche Entgelterhöhung für Azubis und Erhöhung der Zulagen für Schichtarbeit (zum Beispiel der Nachtarbeitszulage) um 25 Prozent.

2.  Absenkung der Arbeitszeit von 38 auf 35 Stunden pro Woche für Schichtarbeiter ohne anteilige Lohnabsenkung.

3.  Zusätzlich: steuerfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro, unabhängig ob Teilzeit- oder Vollzeitarbeitnehmer.

4.  Fünf Prozent Arbeitgeberanteil für die betriebliche Altersvorsorge.

5.  Einführung der Fünf-Schichten-Woche für Arbeitnehmer im Schichtdienst.

Die Laufzeit soll maximal zwölf Monate betragen.

Die angereisten GDL-Mitglieder nahmen die Forderungen mit langanhaltendem Applaus zur Kenntnis.

Die GDL will mit diesen Forderungen den Problemen im Eisenbahnverkehrsmarkt – wie dem strukturellen Personalmangel, der derzeit geringen Attraktivität der Eisenbahnerberufe sowie dem nachvollziehbaren Wunsch der Arbeitnehmer nach Souveränität bei der Arbeitszeitgestaltung trotz unregelmäßigem Schichtdienst – Rechnung tragen. Dabei spielt auch die galoppierende Inflation, in der wir uns nunmehr seit zwei Jahren befinden, eine gewichtige Rolle.

Schienenverkehr wieder zukunftsfähig machen

GDL-Bundesvorsitzender Claus Weselsky: „Es bedarf schnellstmöglich einer deutlichen Verbesserung der materiellen und immateriellen Arbeits- und Lebensbedingungen der Eisenbahner, vor allem im direkten Bereich und in den unregelmäßigen Schichtsystemen (24/7/365), damit der Schienenverkehr in Deutschland wieder zukunftsfähig wird und die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Eisenbahninfrastrukturunternehmern (EIU) wieder eine ausreichende Anzahl von Fachkräften zur Erbringung der täglichen, geplanten Leistungen gewinnen können.“ Beispielhaft seien hier Informationen aus den EVU genannt, wonach auf 100 offene Lokomotivführer-Stellen im Schnitt lediglich 54 qualifizierte Bewerber kommen. Zudem scheiden rund 50 Prozent der derzeit angestellten Fachkräfte in den folgenden Jahren altersbedingt aus dem Arbeitsleben aus.

Daneben fehlen auch weitere Interessenten im direkten Bereich der Eisenbahnen, beispielsweise bei Zugbegleitern, Bordgastronomen, Werkstattmitarbeitern, Fahrdienstleitern, dem Ausbildungspersonal und in der Netzinfrastruktur. Damit die Verkehrswende nicht nur ein frommer Wunsch und hehres Ziel bleibt, darf die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner in Deutschland nicht nur ein ständig wiederholtes Lippenbekenntnis sein

GDL setzt neue Maßstäbe im Eisenbahnmarkt

Neben der Bekanntgabe der Tarifforderungen ist darüber hinaus eine weitere Meldung für den gesamten Eisenbahnmarkt von Bedeutung:
Mit Gründung der Genossenschaft „Fair Train e. G.“ will die GDL neue Maßstäbe setzen. „Die Eisenbahner nehmen ihr Schicksal in Zukunft schrittweise in die eigenen Hände“, so Weselsky. Man habe sich zu lange anschauen müssen, wie einige Arbeitgeber mit unterschiedlichsten Tricks und Winkelzügen gültige Tarifverträge umschiffen und damit den GDL-Mitgliedern die errungenen Erfolge und Leistungen auf perfide Weise entziehen.

„Wir übernehmen nunmehr die Verantwortung und haben mit der Fair Train e. G. ein Unternehmen gegründet, welches im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung von Lokomotivführern mit fairen Bedingungen aufwartet“, so Weselsky. „Das ist notwendig, weil in Zeiten des Personal- und Fachkräftemangels die Eisenbahnberufe des direkten Bereiches und vor allem im Schicht- und Wechseldienst im harten Wettbewerb um Nachwuchs zwingend attraktiver gemacht werden müssen. Es reicht nicht aus, die Verkehrswende einleiten zu wollen, wenn man für die Berufe mit Schichtarbeit keine besonderen Anreize schafft und sie so wie bisher als das Schmuddelkind im Jobranking verkommen lässt.“

Im Bahnbereich gibt es bekanntermaßen den Marktführer DB AG, wo den eigenen Mitarbeitern tarifliche und soziale Leistungen absichtlich entzogen werden. „Damit muss Schluss sein, sonst werden wir in Deutschland in wenigen Jahren auf neu ausgebauten Strecken Ziegen halten können, weil keiner mehr in den Zügen arbeiten will“, so Weselsky.

Die GDL hat sich deshalb auf den Weg gemacht und nach einer Lösung gesucht. Wir müssen die Dienstleistung „Bahn“ wieder pünktlich, zuverlässig und auch zukunftssicher zur Verfügung stellen. Das DB Management hat allen bewiesen, dass sie es nicht können.

Schlanke Strukturen, Beteiligung am Gewinn

Der Eisenbahnmarkt hat einen riesigen Bedarf an qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ziel der Genossenschaft ist es, fachlich qualifizierte Lokomotivführer zur Verfügung zu stellen und die daraus resultierenden Gewinne den Genossenschaftsmitgliedern selbst zufließen zu lassen, anstatt zuzuschauen, wie sich die Vorstände der DB AG die Taschen füllen.

Hierdurch will die GDL einen Beitrag leisten, tatsächlich mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen und die notwendige Attraktivität der Eisenbahnerberufe zurückgewinnen. Der GDL kann man die hohe Kompetenz in Bezug auf attraktive Arbeitsbedingungen sicherlich nicht absprechen. Allein in den letzten zehn Jahren hat der Angleichungsprozess zu einem deutschlandweit einheitlichen Tarifniveau zwischen den konkurrierenden EVU`s geführt und den Wettbewerb über die Lohnkosten beendet.

Fakt ist: Wir brauchen neue Ideen, wenn wir die Herausforderungen der Zukunft bewältigen wollen. Das Genossenschaftsmodel ist ein seit vielen Jahren bewährtes Instrument, welches sich gerade in der heutigen Zeit als Lösungsansatz anbietet. Arbeitnehmern eine lohnende Beteiligung am Erfolg zuzusichern beziehungsweise diese dem Charakter nach als Unternehmer für sich selbst zu gewinnen, ist das Gebot der Stunde. Die Beteiligung an unternehmerischen Entscheidungen, Beteiligung am Gewinn, schlanke Strukturen im Betrieb – das sind die Treiber unseres Genossenschaftsmodells.

„Als Personaldienstleister im Genossenschaftsmodell werden wir im Eisenbahnmarkt viele EVU`s als unsere Partner finden, Kooperationen schließen und gleichzeitig den Mitarbeitern attraktive Tarifbedingungen garantieren können“, so Weselsky.

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Durch den KLick auf den nachstehenden Link könnt Ihr den Beitrag direkt auf der Homepage der GDL lesen.

> https://www.gdl.de/aktuelles/news/tarifforderungen-der-gdl-fuer-die-tarifrunde-2023-und-gruendung-fair-train-eg/ !

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Das wird mit Sicherheit eine spannende Tarifrunde, über die wir fortlaufend berichten werden.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Und wieder geben wir Euch exakt am heutigen Mittwoch (07.06.2023) unsere AK-TV-TIPPS für die kommende Zeit!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

pünktlich zur Wochenmitte präsentieren wir Euch heute als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) wieder unsere AK-TV-TIPPS  (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=ak-tv-tipps) für die kommenden Tage.

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Am MONTAG, D. 12. Juni  2023, 20.15 Uhr, strahlt der TV-Sender

 das Drama mit dem Titel

„UND DENNOCH LEBEN SIE“

aus.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf die entsprechende Programmvorschau.

> https://www.arte.tv/de/videos/112336-000-A/und-dennoch-leben-sie/ !

Hier eine Kurzbeschreibung der Sendung:

Der Zweite Weltkrieg wütet in Italien, und Cesira fürchtet um ihre geliebte Tochter, die 13-jährige Rosetta. Um den Schrecken des Krieges zu entfliehen, reisen sie in Cesiras Heimatdorf, wo sich der junge Michele in Cesira verliebt … – Mehrfach ausgezeichnetes Melodram (1960) von Vittorio De Sica mit Sophia Loren und Jean-Paul Belmondo.

Während des Zweiten Weltkriegs gilt die ganze Sorge der jungen Cesira, einer verwitweten Lebensmittelhändlerin in Rom, ihrer verängstigten 13-jährigen Tochter Rosetta. Um die seelisch und körperlich zerbrechliche Rosetta zu schützen, beschließt Cesira, vor den Bombenangriffen in ihre kleine Heimatstadt Sant’Eufemia zu fliehen. Schon bald nach ihrer Ankunft stellt Cesira fest, dass sie dem Krieg nicht entkommen kann, und zwar nicht nur wegen der Schwierigkeiten, die sie und die anderen haben, wenn es darum geht, das Nötigste auf den Tisch zu bringen, sondern auch weil das Dorf ebenso Ziel von Angriffen ist. Das mit Nazi-Deutschland verbündete Italien wird von den Alliierten bombardiert, wobei Opfer aus der Zivilbevölkerung in Kauf genommen werden. In dieser Situation tritt Michele auf den Plan, ein Intellektueller und Antifaschist, der sich in Cesira verliebt. Trotz des Altersunterschieds und anderer Differenzen – sie ist fokussiert auf das Überleben, er auf seine politische Mission –, erwidert Cesira in gewissem Maße seine Gefühle; auch weil Rosetta eine Bindung zu ihm aufgebaut hat. Schließlich trifft Cesira einige schicksalhafte Entscheidungen … Das zwischen Neorealismus und Starfilm angesiedelte Melodram von Vittorio De Sica zeigt die emotionalen Auswirkungen von Krieg und Leid, aber auch von Liebe und Glück – mit einer Sophia Loren i

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Am DIENSTAG, D. 15. Juni  2023, 19.30 Uhr, strahlt der TV-Sender

 die Dokumentationreihe (1 bis 5) mit dem Titel

„COUNTDOWN ZUM ZWEITEN WELTKRIEG“

aus.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf die entsprechende Programmvorschau.

> https://www.prisma.de/tv-programm/Countdown-zum-Zweiten-Weltkrieg,44428359 !

Hier eine Kurzbeschreibung der Sendung:

Am 1. Mai 1939 finden in Hamburg, Wien und Berlin Maifeiern statt. Am Brandenburger Tor marschiert eine Abordnung der „Deutschen Arbeitsfront“ auf und wird dort in Farbe gedreht. Auf Gedeih und Verderb sei man aufeinander angewiesen, erklärt Hitler in seiner Rede zum Tag der Arbeit – und erhält dafür frenetischen Beifall. Am 14. Mai besichtigt der Diktator den „Westwall“ an der Grenze zu Frankreich – eine deutliche Demonstration. Am 22. Mai unterzeichnen die Außenminister Italiens und Nazideutschlands ein Militärabkommen, den sogenannten Stahlpakt. Ende Mai intensiviert das Propagandaministerium die Polemik gegen Polen und Großbritannien. Die „Legion Condor“ kehrt aus dem spanischen Bürgerkrieg zurück und wird am 6. Juni mit einer Parade in Berlin geehrt. In Danzig veranstalten die Nazis eine „Gau-Kulturwoche“ und heizen die Stimmung in der Stadt weiter an. Die Kriegsvorbereitungen laufen auf Hochtouren. Sechs Millionen Deutsche sind für den Ernstfall einsatzbereit. Adolf Hitler kehrt aus der Sommerfrische auf dem Obersalzberg nach Berlin zurück und führt in der Reichskanzlei Gespräche mit Militärs und Diplomaten. Schließlich entscheidet der Diktator, dass der Krieg am 1. September beginnen soll. Ein von der SS inszenierter Zwischenfall am Sender Gleiwitz soll einen Vorwand zum Losschlagen liefern. In Danzig ist das Schulschiff „Schleswig-Holstein“ eingetroffen, das mit der Beschießung des polnischen Munitionsdepots auf der Westerplatte das Zeichen zum Angriff geben wird.

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Am FREITAG, D. 16. Juni  2023, 20.15 Uhr, strahlt der TV-Sender

 die Dokumentation mit dem Titel

„ÖL – DAS SCHWARZE GOLD“

aus.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf die entsprechende Programmvorschau.

> https://www.tvmovie.de/tv/alpha-retro-oel-das-schwarze-gold-165433580 !

Hier eine Kurzbeschreibung der Sendung:

Der Beitrag aus der Dokumentarreihe „Kundschafter“ aus dem Jahr 1975 behandelt die Erschließung von Erdölquellen in der Nordsee. Es sind Beobachtungen zum Leben und Arbeiten auf Schwimmkränen, Bohrinseln und ihren Versorgungsschiffen. Der Film thematisiert auch die Zerstörung schottischer Landschaft durch die Projekte und die neue Abhängigkeit von den großen Erdöl-Konzernen. 

(Foto aus https://www.deutschlandfunk.de/schwarzes-gold-fluch-und-segen-des-niedrigen-oelpreises-100.html)

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Wenn bei Euch Interesse an der einen oder anderen Sendung besteht, so bitten wir um Vormerkung, denn wir werden die Sendetermine auf unserer Homepage nicht wiederholen.

 

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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