Heute veröffentlichen wir den 18. ordentlichen NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 18. ordentliche NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 18/2023 vom 04.06.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Kindergrundsicherung: Breites Bündnis kritisiert Untätigkeit von Bundesarbeitsminister Heil im Kampf gegen Kinderarmut
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Angesichts des Stillstands bei der Ausarbeitung einer armutsfesten Kindergrundsicherung fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Sozial-, Wohlfahrts-, Verbraucher- und Kinderschutzverbänden sowie Jugendorganisationen und Gewerkschaften Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Neudefinition des Existenzminimums für Kinder anzugehen und so den Weg freizumachen für eine Kindergrundsicherung, die vor Armut schützt.
Mehr dazu: https://t1p.de/msw24

2. Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangs-Verordnung wird verlängert
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Nun sind aus der Ukraine geflüchtete ukrainische Staatsangehörige und Ausländer, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, bei einer Einreise bis zum 4. März 2024 ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet für 90 Tage vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Die UkraineAufenthÜV tritt dann entsprechend am 2. Juni 2024 außer Kraft.

Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangs-Verordnung wird noch einmal verlängert, siehe Drucksache 152/23. Der Bundesrat hat am 12.5.2023 zugestimmt. Link Bundesratszustimmung: https://t1p.de/sizj0

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NomosProzessHandbuch – Prozesse in Sozialsachen, 3. Auflage 2023

Unterstützt Praktiker:innen beim sicheren, vorausschauenden Umgang mit dem Verfahrensrecht für den erfolgreichen Sozialrechtsprozess.

Vorteile der Neuauflage auf einen Blick:

Strategisches Know-How und Praxiswissen für das gesamte sozialrechtliche Verfahren – detaillierte Erläuterung der rechtlichen Mittel und Handlungsmöglichkeiten für alle Phasen des Mandats. Ist in allen Bereichen des Sozialrechts auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung (Beispiel:  Bürgergeldreform), berücksichtigt neueste Entwicklungen, etwa die Änderungen des SGB IX und SGB XIV.

Das ProzessHandbuch erscheint ca. im September 2023.

Alle aktuellen Handbücher, Kommentare und Einführungen zum „neuen Bürgergeld“ sowie die Textsammlung „Existenzsicherung“ finden Sie hier: zum Nomos-Shop.

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3. Bernd Eckardt: sozialrecht justament von Mai 2023 / Schwerpunkt: Die Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug

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Die soziale Sicherung der Krankenkassen ist begrenzt. Das Krankengeld endet nach 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren wegen der gleichen Erkrankung oder Erkrankungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang miteinander stehen. In Zeiten der Entgeltfortzahlung, der Leistungsfortzahlung (beim Arbeitslosengeld) und des Übergangsgeldes (bei medizinischer Rehabilitation) ruht das Krankengeld1. Die Zeiten werden aber bei der maximalen Bezugszeit von Krankengeld angerechnet. Seit vielen Jahren wird in diesem Zusammenhang kritisiert, dass nach den gesetzlichen Regelungen die Leistungsfortzahlung von Arbeitslosengeld im Krankheitsfall gleichzeitig die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes und des Krankengeldes mindert.
Download: https://t1p.de/23y3g

4. Das liebe Jobcenter Wuppertal – fehlende Transparenz und Informationen der Öffentlichkeit
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Tacheles hatte das Jobcenter Wuppertal verschiedentlich, zuletzt in seinem letzten „Wuppertal Newsletter“ vom 8. Mai auf die fehlende Transparenz hingewiesen, angeprangert, siehe hier: https://t1p.de/x2bjg.
Inhaltlich ging es darum, dass durch das Bürgergeldgesetz das SGB II in wesentlichen Teilen geändert wurde, das Jobcenter Wuppertal aber noch teilweise sehr alte und nicht an die seit Jan. 2023 geltenden Gesetzesänderungen angepasste Weisungen veröffentlicht hat.

Kurz nach der öffentlichen Kritik, hat das Jobcenter Unmengen an Weisungen und Informationen auf seiner Webseite veröffentlicht, siehe hier: https://t1p.de/ijzo6.
Nur nicht die, die die aktuelle Rechtslage betreffen. Die wesentlichen Änderungen rund um das Bürgergeld wurden immer noch nicht veröffentlicht, es stehen also nach wie vor veraltete Informationen im Netz.

So fehlen beispielsweise die aktuellen Weisungen zu den Unterkunftskosten und Karenzzeiten nach § 22 SGB II, zum Vermögen und den Karenzzeiten nach § 12 SGB II oder auch zur entfallenen Pflicht, Altersrente mit Abschlägen oder Wohngeld beantragen zu müssen (§ 12a, § 85 SGB II), ebenso fehlen die Weisungen zum deutlich modifizierten Sanktionsrecht (§ 31, 32 SGB II).

Mit der vom Jobcenter Wuppertal auf seiner Webseite proklamierten Aussage: „Durch Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsgrundlagen unseres Handelns schaffen wir Vertrauen bei Kunden*innen, Kooperationspartner*innen, Unternehmen sowie der Öffentlichkeit“ […] Gegenseitige Wertschätzung, Offenheit in Kommunikation und im Umgang miteinander sind die Basis für Zufriedenheit und Identifikation mit der Jobcenter Wuppertal AöR“ . .. https://t1p.de/g12k4 
hat das nicht im Entferntesten etwas zu tun.

Tacheles erwartet, dass das Jobcenter Wuppertal jetzt endlich diese Falschinformation beendet und unverzüglich die richtigen und gültigen Weisungen veröffentlicht. Unverzüglich heißt alsbald!

5. Das eigentlich formlose Verwaltungsverfahren und die Probleme einzelner Jobcenter, sich an das Gesetz zu halten
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Auf der Tacheleswebseite hatte ich im Dezember das Vorgehen des Jobcenter Hagen thematisiert, welches angekündigt hatte, ab 01.10.2022 keine Kommunikation per Mail durchzuführen und dass per Mail eingegangene Nachrichten „nicht mehr bearbeitet werden“ würden. Stattdessen solle die Kommunikation ausschließlich über die Plattform „Jobcenter digital“ stattfinden. Den Vorgang gibt es hier nachzulesen: https://t1p.de/z7mx2

Wie mir aus verschiedenen Ecken zugetragen wurde, wird diese Verwaltungspraxis vom Jobcenter Hagen fortgesetzt. Auch sollen andere Jobcenter vergleichbar arbeiten.

Nach meiner Position ist das Verwaltungsverfahren nach § 9 SGB X an keine Formen gebunden, soweit nicht ein Gesetz abweichendes vorschreibt. Auch sind die Leistungsträger verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass alle Berechtigten die ihnen zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhalten, der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet werden soll und Verwaltungs- und Dienstgebäude frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren sind, so § 17 Abs. 1 SGB I.
Daher dürfte die Hagener Verwaltungspraxis rechtswidrig sein, da es kein Gesetz gibt, welches die Kommunikation per Mail verbietet und § 40 Abs. 1 S. 1 SGB II explizit die Anwendung des SGB X vorsieht.

Im Kern: für viele Menschen ist es existenziell, rechtssicher und formlos mit der Behörde kommunizieren zu können. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die BA, zumindest zunächst das JC Hagen, aber auch andere, hier eine Strategie fährt, die die Anwendung von E-Mails ausschließen soll. Das muss sich ändern! Es passt auch überhaupt nicht zu der von Arbeitsminister Heil angekündigten bürgerfreundlichen Verwaltung.
Hier wird die Verwaltung aufgefordert, diese Vorgehensweise unverzüglich zu beenden und die Politik, hier ein kritisches Auge auf das Problem zu haben!

6. PRO ASYL fordert Schutz von in der Türkei politisch Verfolgten und ein Ende des Flüchtlingsdeals mit der Erdoğan-Regierung
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Am 28. Mai 2023 wurde Recep Tayyip Erdoğan erneut zum Präsidenten der Türkei gewählt. In den zurückliegenden 20 Jahren wurde unter seiner Führung die Türkei zu einem autokratisch geführten Staat umgebaut. Nach dem gescheiterten Putsch-Versuch 2016 wurde insbesondere das Justizsystem weitgehend gleichgeschaltet, viele Richter*innen wurden entlassen oder inhaftiert. Die staatliche Verfolgung richtet sich gegen die kurdische Freiheitsbewegung, weitere ethnische Minderheiten, LGBTIQ, unabhängige Journalist*innen oder auch die politische Opposition.
Mehr dazu: https://t1p.de/rx62f

7. Lehren aus der Geschichte ziehen und Handeln
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Die politische Entwicklung in den letzten Wochen ist erschreckend. Konservative Politiker*innen verschieben den Diskurs massiv nach rechts. Durch die beispielslose Hetze gegen die kritische Polizeihochschul-Dozentin Bahar Aslan, die Kriminalisierung der „letzten Generation“ als kriminelle Vereinigung, der Umgang der sächsischen Polizei mit Grundrechten, die Hetze bezüglich „Woke“ und „Gendergaga“, die Forderung von Mauern um Europa, das Infragestellen von Menschen- und Grundrechten sowie der Genfer Flüchtlingskonvention, damit soll der gesellschaftliche Diskurs immer weiter nach rechts verschoben werden.  Es ist zu befürchten, dass alle Schranken zum rechten Rand fallen und damit schwarz/blaue Koalitionen vorbereitet werden. Jede öffentliche Position Merz ist so zu deuten.   

Solche rechten Kampagnen sind Brandstiftungen, gefährden die Demokratie und bereiten den Aufstieg von faschistischer Parteien vor.
Es ist wichtiger denn je, sich so weit wie nur möglich, gegen diese Entwicklungen zu stellen, die Grund- und Menschenrechte und auch die Demokratie zu verteidigen!

Wir alle sind dafür verantwortlich, dass die blau/braune Brut sich nicht weiter ausbreitet!
Wir sind in der Verantwortung, dass der Schwur von Buchenwald in Erfüllung geht: https://dasjahr1945.de/der-schwur-von-buchenwald/

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-18-2023-vom-04-06-2023.html  !

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