Orwell lässt grüßen/Gegen weitere Bestandsdatenauskunft!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Arbeitskreis „Vorratsdatenspeicherung“ (Ortsgruppe Köln/Bonn) hat unseren Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) die nachstehende Einladung zum Mitmachen zukommen lassen, die wir in ihrer Gänze zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und einer eventuell daraus resultierende Teilnahme auf unsere Homepage gepostet haben.

Schließlich geht es hier um unsere aller Bürgerrechte! Die Demo und andere Aktionen für den 14. April 2013 halten wir als AK für mehr als sinnvoll; denn wenn wir hier jetzt nicht alle (da)gegen halten, werden wir nicht nur noch ein Stück weit mehr „gläsern“, sondern auch noch ein Stück weit mehr für blöde und dumm verkauft.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Einladung zum mitmachen – Demo und andere Aktionen für den 14. April – Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Ortsgruppe Köln-Bonn

Liebe Freunde der Bürgerrechte,

Am 21.März verabschiedete der Bundestag das neue Gesetz zur
Bestandsdatenauskunft [1]. Dieses Gesetz erlaubt staatlichen Diensten
und Behörden (Geheimdiensten, Polizei, BKA und Zoll) den
weitreichenden Zugriff auf sogenannte
Telekommunikations-Bestandsdaten. Bestandsdaten in diesem Sinne sind
Name, Anschrift, Geburtsdatum, Rufnummer, aber auch die PIN des
Handys und Passwörter (!) für E-Mail-Accounts oder Dienste wie
Facebook oder Google [2].

Das alte Gesetz war seinerzeit vom Bundesverfassungsgericht als
verfassungswidrig erklärt worden. Wir glauben, dass auch die
Neufassung des Gesetzes deutlich zu weit geht.
Strafverfolgungsbehörden mögen gewisse Daten im Zuge der Aufklärung
einer schwerwiegenden Straftat benötigen; das jetzige Gesetz
ermöglicht allerdings auch den Zugriff auf einige Bestandsdaten im
Rahmen von geringfügigen Ordnungswidrigkeiten! Der Rechtsrahmen ist
eindeutig zu weit gesteckt: Passwörter und PINs dürfen z.B. in weitem
Umfang ohne richterliche Anordnung angefordert werden (in Eilfällen,
bei Geheimdiensten, bei Beschlagnahmen), Internetnutzer dürfen sogar
stets ohne richterliche Prüfung identifiziert werden. Unsere Position
ist: Der Staat darf auf Kommunikationsdaten allenfalls mit
richterlicher Anordnung und zur Aufklärung schwerer Straftaten oder
zur Abwehr von Gefahren für wichtige Rechtsgüter zugreifen [Mehr
Infos: 3].

Bundesweit werden zur Zeit Demos und andere Aktionen für den 14. April
geplant [1]. Ich möchte Euch heute um Eure Unterstützung des
Aktionstages bitten! Ziel der Demos ist es, die parlamentarischen
Akteure dazu zu bewegen, bei der Abstimmung im Bundesrat die
Bestandsdatenauskunft durch Aufschiebung letztendlich zu kippen. Die
alles entscheidende Abstimmung soll in etwa zwei Wochen nach den
bundesweiten Demos stattfindet. Der Gesetzesentwurf ist nicht
verhältnismäßig und bedarf erneuter und weitreichender Verbesserungen!
Dazu möchte ich Euch zu einem kurzfristigen Treffen nächsten Mittwoch,
den 3.April, ab 19 Uhr, in die Räumlichkeiten des Chaos Computer Clubs
einladen (C4, Heliostr.6a, Köln Ehrenfeld), um eine Kölner Beteiligung
an dem bundesweiten Aktionstag zu klären und vorzubereiten.

Gerne könnt ihr mich auch schon vorab per Mail erreichen, um mir eine
(positive) Rückmeldung, Ideen für eine kreative Aktion oder
anderweitige Anmerkungen zu schicken.

Schönen Gruß und zunächst einmal frohe Ostern,

Lara Schartau
Teil des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, Ortsgruppe Köln-Bonn
l.schartau@gmx.de

[1]
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-03/bestandsdaten-breyer-bundestag
[2] http://bda.protestwiki.de/wiki/Hauptseite
[3] http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bestandsdaten-StN

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