NETZPOLITIK.ORG teilt mit: Der Inlandsgeheimdienst überprüft zivilgesellschaftliche Projekte im Auftrag von sechs Bundesministerien!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) sind wird durch einen Online-Beitrag von NETZPOLITIK.ORG darauf aufmerksam gemacht worden, dass sechs Bundesminister zivilgesellschaftliche Projekte von Geheimdiensten überprüfen lässt.

Das ist aus unserer Sicht ungeheuerlich!

Nähern wir uns hier in der „BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) ein GUTES STÜCK WEIT einem ÜBERWACHUNGSSTAAT DER I. ORDNUNG?

Wir haben den Beitrag nachstehend im wesentlichen eil abgedruckt. Ein Online-Link führt Euch nach dem Anklicken auf den kompletten Beitrag, den Ihr auf der Homepage von NETZPOLITIK.ORG in seiner Gänze lesen könnt.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

Bildergebnis für fotos vom logo von netzpolitik.org

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Sechs Bundesministerien lassen Zivilgesellschaft von Geheimdienst überprüfen

Der Inlandsgeheimdienst überprüft zivilgesellschaftliche Projekte im Auftrag von sechs Bundesministerien. Wie viele Organisationen davon betroffen waren und sind, will die Bundesregierung nicht preisgeben. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage hervor, die wir veröffentlichen.

keine Ergänzungen

Die Zivilgesellschaft wird durchleuchtet CC-BY 2.0 Anna

Wer für zivilgesellschaftliches Engagement staatliche Förderung erhalten will, muss befürchten, vom Geheimdienst durchleuchtet zu werden. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der grünen Bundestagsfraktion hervor, die wir veröffentlichen.

Danach hat in den vergangenen Jahren nicht nur das Familienministerium Demokratieprojekte durch den Inlandsgeheimdienst überprüfen lassen. Auch das Innenministerium, das Arbeitsministerium, das Bildungsministerium, das Entwicklungsministerium und das Auswärtige Amt nutzten das sogenannte Haber-Verfahren, nach dem Bundesbehörden zivilgesellschaftliche Projekte vor einer möglichen Förderung dem Geheimdienst vorlegen.

Die grüne Bundestagsabgeordnete Monika Lazar nennt die Überprüfungen der Projekte „äußerst besorgniserregend“. Sie kritisiert die Informationspolitik der Bundesregierung: „Antragstellende Projektträger wissen regelmäßig nichts von dieser möglichen Überprüfung, sodass hier unerkannte Grundrechtseingriffe in unbestimmter Zahl zu befürchten sind.“

Keine klare rechtliche Grundlage für Überprüfungen

Vor einem Jahr war bereits bekanntgeworden, dass das SPD-geführte Familienministerium seit 2015 mindestens 51 Demokratieprojekte vom sogenannten Bundesamt für Verfassungsschutz überprüfen ließ, das damals von Hans-Georg Maaßen geführt wurde. Ein juristisches Gutachten des Bundesverbands für mobile Beratung kam zu dem Schluss, dass die Überprüfungen verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen und unverhältnismäßig seien. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf das Ressortprinzip, nach dem jedes Bundesministerium in eigener Verantwortung geleitet wird.Wie viele zivilgesellschaftliche Organisationen von allen Bundesministerien seit Einrichtung des Haber-Verfahrens 2004 überprüft wurden, will die Bundesregierung nicht preisgeben. Offenbar gibt es weder eine Dokumentation der Überprüfungen noch eine datenschutzrechtliche Richtlinie für die Ressorts. Das Familienministerium wehrt sich derzeit vor Gericht gegen eine Klage von FragDenStaat, um die Namen von durchleuchteten Organisation weiter geheimhalten zu können. 

Den kompletten Beitrag könnt Ihr in der Gänze durch den Klick auf den nachstehenden Link online auf der Homepage von NETZPOLITIK.ORG lesen.

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