EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG DES OHLEN IM NEUEN ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der CAUSA OHLEN geht es jetzt Schlag auf Schlag weiter; denn Ohlen hat, und das darf mit Fug und Recht behauptet werden, eine falsche EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG abgegeben.

Ohlen hat in seiner Eidesstattlichen Versicherung vom 30.04.2012 folgende Falschaussage getätigt:

„Es ist richtig, daß Herr Engelhardt im Internet meine Verurteilung und die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung preisgibt und zwar in einer doch recht reißerischen Art und Weise ohne daß hierzu eine besondere Not besteht. Durch das Verhalten der Gegenseite habe ich bereits schon 2 Geschäftskunden verloren und Herr Engelhardt versucht sogar noch in Gästebüchern bei Karnevalsvereinen mich zu diffamieren.

Aachen, den 30.04.2012

Unterschrift

Ohlen Franz Josef“ (Mit den vorhandenen Rechtschreibefehlern aus der Eidesstattlichen buchstabengetreu widergegeben.)

Diese Aussage des Ohlen ist nachweisbar falsch; denn zu keiner Zeit ist von mir irgendein Eintrag in irgendein Gästebuch irgendeines Karnevalsvereins erfolgt! Als strenger Nichtkarnevalist habe ich noch nie einen Karnevalsverein aufgesucht. Hier fabuliert Ohlen wieder einmal, um sich einen juristischen Vorteil mit Lügen zu verschaffen. Aus diesem Grunde wird diesseitig erwägt, eine einstweilige Verfügung gegen Ohlen zu erwirken und eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen der erneuten Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung des Ohlen zu erstatten!

Diesseitig werden weder Kosten noch Mühen gescheut, die Wahrheit über Ohlen
aufrecht zu erhalten.

Für den AK

Manni Engelhardt -Koordinator-

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Eine Antwort zu EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG DES OHLEN IM NEUEN ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG

  1. Johnb375 sagt:

    Great article post.Really thank you! Fantastic. fkcddeckgbgb

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