Anfrage an die Direktorin des Amtsgerichtes Aachen

Anfrage an die Direktorin des Amtsgerichtes Aachen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute Morgen noch hatten wir Euch in der CAUSA OHLEN (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/) den Ergänzungsschriftsatz in der Sache posten lassen. Gleichzeitig hatten wir im selben Artikel die Vorankündigung der entsprechenden Anfrage an die Amtsgerichts-Direktion, die soeben postalisch auf den Weg gebracht worden ist. Wie versprochen, posten wir hiermit parallel diese Anfrage zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage:

Manfred Engelhardt … Aachen, den 11.05.2012

An die Direktorin des Amtsgerichtes AC

Frau Ursula Verfuß-Eschweiler

-OFFENER BRIEF-

ANFRAGE

Sehr geehrte Frau Verfuß-Eschweiler,

wie, der Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis-Aachen, in der Folge AK genannt, festgestellt hat, wird durch dessen Ex-Mitglied Franz-Josef Ohlen nach diesseitigem Dafürhalten das Amtsgericht Aachen missbraucht.

Ohlen, der nach Mitteilung der Leitenden Oberstaatsanwältin vom 24.04.2012 zu unserer Anfrage zum seinerzeitigen Strafermittlungsverfahren mit dem Az.: 904 Js 34/12, mit 120 Tagessätzen a 10€ im Verfahren 609 Js 1344/11 seit dem 16.03.2012 rechtskräftig verurteilt worden ist, hatte seinerzeit 200,60€ Kassenmittel unseres AK unterschlagen.

Diese Tatsache führte dazu, dass ihm letztendlich die Eidesstattliche Versicherung unter dem Az.: DRII 1743/11 abgenommen wurde und der AK ihn bei der Staatsanwaltschaft in Aachen wegen Unterschlagung angezeigt hatte.

Ohlen versuchte im Dezember 2011 gegen den Unterzeichner dieses Schreibens und gegen das Posting seines frevelhaften Tuns auf der Homepage unseres AK (www.ak-gewerkschafter.de) eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die aber schon mit negativer Entscheidung des Amtsgerichtes unter dem Az.: 102 C 277/11 PKH zu dem gleichzeitig gestellten Prozesskostenhilfe-Antrag abgelehnt worden ist. Unzweideutig hatte die Amtsrichterin Frau Jansen diese Ablehnung wohlbegründet.

Nunmehr hat Ohlen zum gleichen Sachverhalt wieder das Amtsgericht Aachen mit schriftsätzlichem Vorbringen vom 02.05.2012 zu einem Prozesskostenhilfe-Entscheid und zum Erlass einer einstweiligen Verfügung kontaktiert. Dies mag zwar „Glücksritterlich“ erscheinen und zum Schmunzeln Anlass geben, jedoch hat der Amtsrichter Herr Foerst diese Anträge zur Verhandlung angenommen, scheinbar in der Unkenntnis, dass Ohlen mit dem gleichen Begehren noch vor wenigen Monaten beim selben Amtsgericht Aachen gescheitert ist. Dieses erneute Verfahren wird unter dem Aktenzeichen: 117 C 121/12 geführt.

Ohne die Unabhängigkeit der Richter berühren zu wollen, und unabhängig von der richterlichen Entscheidung in der Sache fragen wir hiermit an:

Ist es möglich und gesetzlich zulässig, dass Anträge zu Verfahren, die ein und denselben Sachverhalt betreffen, der schon einmal negativ für den Antragsteller beschieden wurde, beim selben Amtsgericht wieder gestellt werden können, nach dem Motto: „Neues Spiel, neues Glück!“?

Wenn Frage 1. mit Ja beantwortet werden sollte, erübrigen sich weitere Fragen, da dann offensichtlich eine Gesetzeslücke bestünde, die geschlossen werden müsste, um zu einer besseren ökonomischen Effizienz bei der Justiz zu kommen. Dies würde der AK dann zum Anlass nehmen, sich an die erste und zweite Gewalt im Staate zu wenden.

Wenn Frage 1. mit Nein beantwortet werden sollte, dann wäre die hausinterne Kommunikation im Justizzentrum Aachen – sprich Amtsgericht – unbedingt zu verbessern, und das Verfahren unter dem Az.: 117 C 121/12 müsste eine richterliche Einstellung erfahren!

Für die freundliche Beantwortung unseres Schreibens sagen wir Ihnen unseren Dank im Voraus.

Amtsrichter Herr Foerst erhält Durchschrift dieses Schreibens zur gefälligen Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen für den AK

Gez. Manfred Engelhardt

Auf die Antwort dürfen wir gespannt sein; denn aussichtslose „Glücksspielereien“ darf die dritte Gewalt im Staate keinesfalls dulden!

Mit kollegialen Grüßen für den AK

Manni Engelhardt –Koordinator-

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