Wir haben den NEWSLETTER Nummer 06/2022 des Kollegen Harald Thomé für Euch bei uns online gestellt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den NEWSLETTER Nummer 06/2022 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)

                     

                 (Foto: Regine Blazevic)                            

erhalten und für Euch auf unserer Homepage nachstehend online gestellt sowie in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Diesen NEWSLETTER Nummer 06/2022 könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auch direkt auf der Homepage von

online lesen.

> https://www.harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-06-2022-vom-13-02-2022.html !

Dem Harald sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement im sozialpolitischen Sektor und wünschen ihm für das Jahr 2022 wieder das ALLERBESTE!!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 06/2022 vom 13.02.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,  sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. KdU in tatsächlicher Höhe / Typische rechtswidrige Verwaltungspraxis,
bzw. wie Jobcenter die Folgen der Energiekriese noch gegen Leistungsberechtigte auslegen

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Ich möchte auf einen Fall in einem Jobcenter hinweisen, in dem nach Aussagen der Hinweisgebenden eine Vielzahl vergleichbarer Fälle vorliegen.
Der Fall ist ganz einfach: die Leistungsberechtigte hatte dem Jobcenter im Dez. 2021 die Betriebskostenabrechnung (BK), die ihr Vermieter kurz vor Jahresende zugesandt hatte, weitergereicht. Das Jobcenter lehnte die Übernahme mit der Begründung der Unangemessenheit ab.
Diese Ablehnung ist rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit ergibt sich zunächst aus § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II/§ 35 Abs. 1 S. 1 SGB XII, nach dem Unterkunftskosten, wozu auch die Nachforderung von BK Abrechnungen gehören, in tatsächlicher Höhe zu übernehmen sind. Von der Übernahme wäre das JC nur befreit, wenn es zuvor ein wirksam gewordenes Kostensenkungsverfahren im Sinne von § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II/§ 35 Abs. 2 SGB XII eingeleitet hat. Dies war ausweislich des Bescheides im vorliegenden Fall nicht der Fall.
Die Nichtübernahme der Betriebskostenabrechnung ist aber auch aufgrund der sog. „Angemessenheitsfiktion“ nach § 67 Abs. 3 S. 1 SGB II/§141 Abs. 3 SGBB XII rechtswidrig, denn nach dieser gelten alle Unterkunftskosten in unbegrenzter Höhe als angemessen, insofern sie in Bewilligungszeiträumen, die ab März 2020 bis, derzeit, März 2022 (§ 67 Abs. 1 SGB II/§ 141 Abs. 1 SGB XII) begonnen haben. Diese Regelung soll durch Verordnung auf Dezember 2022 verlängert werden, das Gesetzgebungsverfahren hierfür läuft noch ( https://t1p.de/zomb ).
Die Angemessenheitsfiktion soll nach Gesetzeszweck dafür Sorge tragen, dass sich SGB II – Leistungsbeziehende in der Zeit der Pandemie „nicht auch noch um ihren Wohnraum sorgen müssen“ (vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs 19/18107, S 25). Genau das Gegenteil wird mit dieser Verwaltungspraxis geschaffen. 
Dieser Versagungsbescheid der Betriebskostenabrechnung ist aus diesen zwei Gründen rechtswidrig.

In der Beratungspraxis bedeutet das, dass die Betroffenen und deren Berater*innen gegen eine solche Ablehnung in das Widerspruchs-/Überprüfungsverfahren gehen sollten und vielleicht auch die jeweiligen Landesarbeitsministerien als zuständige Fachaufsichtsbehörden für Unterkunftskosten mit einer Fachaufsichtsbeschwerde über diese  Vorgänge informieren sollten und um dringende Intervention bitten.

Ich habe in den Fall auch die Paragraphen des SGB XII reingenommen, weil diese Rechtslage exakt auch für das SGB XII gilt und damit auch den sog. analogberechtigten AsylbLG – Leistungsberechtigten.
Rechtswidriger Versagungsbescheid: https://t1p.de/v3cvn

Bewertung: Es ist schon ein ziemlicher Hammer, dass die Verwaltung in einer Zeit, in der die Energie- und Lebenshaltungskosten explodieren und dringendst die Regelleistungen angehoben werden müssen, hier solche Anträge auf Übernahme der Betriebskostennachzahlungen verweigern. Und dies trotz eindeutiger Rechtslage.

2. Überblick zum Heizkostenzuschuss
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In dem Artikel werden die wichtigsten Basics zum geplanten Heizkostenzuschuss dargestellt.   Diese gibt es hier: https://t1p.de/z19l

Die Verbraucherzentrale kritisiert deutlich die Höhe: Statt 135 Euro für Alleinlebende und 175 Euro für Zwei-Personen-Haushalte sollten durchschnittlich mindestens 500 Euro pro Haushalt gezahlt werden. Diese Forderung wird nun auch von einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) unterstützt.
Hier zur PN und Infos der Vzbv: https://t1p.de/z2xo

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Seminarraum Loher Bahnhof Wuppertal 

Der Seminar- und Veranstaltungsraum kann für Veranstaltungen, Tagungen, Treffen und Seminare gemietet werden (nicht für private Feiern/Partys).

Wer in NRW Tagungen, Veranstaltungen und Treffen plant (Wuppertal liegt genau in der Mitte) ist hier richtig. 

Der große Raum ist mit einer Abluftanlage versehen, das ist in Coronazeiten ziemlich wichtig. Für 10 € zusätzlich kann ein mobiler Raumluftfilter hinzugebucht werden. Mit dem zu 99 % Viren und Aerosole rausgefiltert werden.

Im großen Raum können bis zu 22 Personen an Tischen sitzen, im kleinen Raum bis zu 14 Personen. Ansonsten richtet sich die Anzahl der Teilnehmenden nach den jeweils gültigen Corona-Schutzbestimmungen.

Vorteil der Räume: ruhige Atmosphäre, tolles Ambiente, gut gelegen, mit Abluftanlage (Großer Raum), viele Parkplätze, rollstuhlgeeignet. Hauseigener Cateringservice (in Corona-Zeiten leider nur Getränke möglich), wenn gewünscht.

Der kleine Raum kann auch für externes Homeoffice oder Onlineveranstaltungen gemietet werden.

Hier geht es zum Belegungskalender: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de/belegungskalender.html

Weitere Infos und Bilder sind hier zu finden: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de

3. Neue Weisung der BA zu § 34 SGB II / Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten
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Die BA hat eine neue Weisung zu § 34 SGB II herausgegeben, dabei geht es um Ersatzansprüche wegen sozialwidrigem Verhalten. Zum Teil beinhaltet die Weisung einige Verschärfungen.
Die Weisung gibt es hier: https://t1p.de/buca Dann unter § 34 SGB II.

In dem Zusammenhang verweise ich auf das Sozialrecht Justamente von Dez. 2021, dort insb. Seite 15 + 16 und auf ein spannendes Urteil des SG Berlin zur Begrenzung des Kostenersatzes, Download hier: https://t1p.de/hcct

4. Schulden von Minderjährigen bei der Bundesagentur für Arbeit / Minderjährigenhaftungsbeschränkung
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„Im April 2021 hatte die Bundesagentur für Arbeit bekannt gegeben, dass rund 570.000 Minderjährige Schulden bei der BA in einer Gesamthöhe von 192,1 Mio. Euro haben. Diese Forderungen haben die Minderjährigen meist nicht verursacht – dennoch haften sie, wenn sie als Teil der Bedarfsgemeinschaft anteilig zu viel ALG II bekommen haben, z.B. weil die Eltern mehr verdient haben als im vorläufigen Bescheid berechnet wurde. Diese Schulden sind für die Kinder eine schwere Hypothek auf dem Weg ins Erwachsenendasein. Chancengleichheit sieht anders aus.“

Allgemeine Infos hier: https://t1p.de/4fmxn

Weitere Infos und Musterbrief zur Minderjährigenhaftungsbeschränkung hier: https://t1p.de/abm35

5. KOS: „Orientierungshilfen für Ältere zwischen Krankengeld, Arbeitslosengeld, Hartz IV und Rente“
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Aus der Broschüre: „Die Arbeitsbelastung hat in den letzten Jahren in vielen Branchen weiter zugenommen. Gleichzeitig haben die Rentenreformen der letzten Jahrzehnte die Altersgrenze für den regulären Renteneintritt nach hinten verschoben. Längst nicht alle Beschäftigten erreichen das gesetzliche Renteneintrittsalter. Viele Menschen mit gesundheitlichen Problemen gehen früher in Rente und bezahlen das mit lebenslangen Rentenabschlägen. Die KOS hat vor diesem Hintergrund eine digitale Broschüre mit Orientierungshilfen „zwischen Krankengeld, Arbeitslosengeld, Hartz IV und Rente“ verfasst. Die Broschüre zeigt die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten auf, die Personen haben, die mit gesundheitlichen Problemen kämpfen und für die sich die Frage stellt, wie es z. B. nach längerer Erkrankung weitergehen kann.“

Hier geht es zur Broschüre: https://t1p.de/k6e6v

6. MIDEM Policy Paper zur Gesundheitsversorgung Asylsuchender in den Bundesländern                                                                  ———————————————

Kai Weber (Flüchtlingsrat Niedersachsen) weist auf eine sehr informative Studievon Katja Lindner, TU Dresden, zur Umsetzung des AsylbLG in den einzelnen Bundesländern hin. Die Studie verdeutlicht und kritisiert die sehr unterschiedlichen Leistungsstandards in den Bundesländern und vermittelt einen Überblick über die Formen der Leistungsgewährung und der Erstattungsleistungen an die Kommunen. Empfohlen wird eine bundesweite Vereinheitlichung der strukturellen Rahmenbedingungen der medizinischen Versorgung Asylsuchender durch den Bund (nicht jedoch der Versorgungspraxen auf Ebene der Bundesländer und Kommunen). In der Zusammenfassung wird empfohlen:
– eine einheitliche Erstattung von Gesundheitsausgaben für Asylsuchende an Kommunen in Höhe von idealerweise 100%, wie dies in einigen Bundesländern bereits üblich ist,
– eine Erhöhung der finanziellen Beteiligung des Bundes in Bezug auf die Kosten der medizinischen Versorgung Asylsuchender,
– eine bundesweite Einführung elektronischer Gesundheitskarten für Asylsuchende mit einem einheitlichen Leistungsumfang.

Mehr dazu hier: https://t1p.de/9caje

7. Eintrag in den Thomé Newsletter
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Wer sich selber oder KollegInnen oder Kollegen in den Newsletter eintragen will kann das, ganz einfach hier selber machen: https://harald-thome.de/newsletter.html

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Im Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen:  Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Ihre Suche nach einer Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job …..

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von rd. 60.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten, Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen.

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zzgl. Umsatzsteuer.

Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet. Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden.

Kontakt: info@harald-thome.de

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an.

–  09./10. Mai 2022     als Online-Seminar
–  30./31. Mai 2022     als Online-Seminar
–  14./15. Juni 2022    als Online-Seminar
– 21./22. Juli 2022    als Online-Seminar
–  08./09. Aug. 2022   als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq 

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Weitere Infos aus diesem NEWSLETTER inklusive Impresseum könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen.

> https://www.harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-06-2022-vom-13-02-2022.html !

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