Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hat uns wieder eine höchstinteressante und wichtige Pressemitteilung des Herrn Werner Schell (http://ak-gewerkschafter.com/?s=werner+schell), dem Vorstand des PRO PFLEGESELBSTHILFENETZWERKS erreicht. Es geht darin um das Thema: „Gesetzesinitiativen: Palliativversorgung und Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe!“.
Werner Schell hat die Mitglieder des Deutschen Bundestages zu diesem Thema mit einem offenen Brief kontaktiert, den wir für sehr wichtig und richtig erachten.
Nachstehend haben wie diesen Brief des Werner Schell nebst dessen Kurzhinweis darauf, dass er für weitere Informationen zum Thema zur Verfügung steht, zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorie „GESUNDHEITSPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/gesundheitspolitik/) gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
Werner Schell schreibt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
die soeben an die MdB übermittelte Zuschrift (unten angefügt) übersende ich
Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Eine Berücksichtigung bei Ihrer Berichterstattung würde ich begrüßen. Für
weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss
Tel.: 02131 / 150779 – E-Mail:
ProPflege@wernerschell.de
Internet:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
03.11.2015
An die
Mitglieder des Deutschen Bundestages
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den nächsten Tagen stehen Beschlussfassungen zu einigen
Gesetzesinitiativen an. Dazu wird in Kürze zur Entscheidungsfindung
mitgeteilt:
Hospiz- und Palliativgesetz:
Es wird sehr begrüßt, dass hinsichtlich der Palliativversorgung und
Hospizarbeit deutliche Verbesserungen vorgesehen sind. Allerdings erscheint
es dringend geboten, die Erhöhung der Finanzierung von Hospizeinrichtungen
nicht nur von 90% auf 95% vorzusehen. Es muss per Gesetz eine
100%-Finanzierung vorgegeben werden. Es gibt zwar von einigen Verbänden
Äußerungen dergestalt, dass eine 95%-Finanzierung ausreiche. Dabei wird aber
unterstellt, dass der Rest zur Hospizarbeit unproblematisch durch Spenden
eingeworben werden kann. Dies ist auch bei einigen Anbietern gut möglich.
Aber die Mehrzahl der Hospize kann damit nicht zurechtkommen, weil es die
benötigten Spenden nicht gibt. Vor allem wird damit verhindert, dass in der
„Fläche“ ein weiterer Ausbau der Hospizversorgung stattfinden kann.
Im Übrigen muss im Gesetzestext deutlicher ausgeführt werden, dass die
Stationären Pflegeeinrichtungen für die Palliativversorgung mehr
Fachpersonal einfordern können und müssen. Die jetzt vorgesehenen Regelungen
sind insoweit unzureichend und geben den Einrichtungen keine verlässliche
Planungsgrundlage. – Das Sterben in den Pflegeeinrichtungen wird vielfach
als Sterben zweiter Klasse beschrieben. Wie man das auch immer nennen mag:
Verbesserungen sind dringlich. Der vorliegende Gesetzentwurf muss insoweit
nachgebessert werden.
Regelung der Sterbehilfe:
Ich habe in den zurückliegenden Jahren zum Thema Bücher und Beiträge in
Fachzeitschriften verfasst. Dabei habe ich bis vor einigen Jahren immer
wieder deutlich gemacht, dass allein auf eine gute Sterbebegleitung gesetzt
werden muss, Assistenz bei einer Selbsttötung müsse ausgeschlossen werden.
Diese Auffassung vertrete ich nach vielfältigen Erfahrungen bei Menschen im
Sterbeprozess so nicht mehr und neige dazu, die vorliegenden Vorschlägen von
Hintze & Lauterbach für sinnvoll zu erachten. Dr. Borasio u.a. hat in
ähnlicher Weise im Rahmen einer Buchveröffentlichung votiert.
Leider ist es so, dass trotz Verbesserungen in der Palliativmedizin nicht
alle Leidenszustände so minimiert werden können, dass die Sterbenden dies
für angemessen und ausreichend erachten. Wenn dann durch eine näher
geregelte ärztliche Hilfe durch Verordnung geeigneter Medikamente geholfen
werden kann, wäre das ein vertretbares Angebot. Die bloße Möglichkeit, dass
ärztliche Hilfe in Betracht kommen kann, wird sicherlich mit dazu beitragen,
den letzten Schritt in Richtung Selbsttötung nicht zu gehen. Korrekt und
hilfreich ist natürlich, geschäfts- bzw. erwerbsmäßige Sterbehilfe durch
Vereine etc. zu verbieten. Unstreitig ist, dass Tötung auf Verlangen
weiterhin strafbar bleiben muss.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell – Diplom-Verwaltungswirt – Oberamtsrat a.D. –
Buchautor/Journalist – Dozent für Pflegerecht
Mitglied im Verband der Medizin- und Wissenschaftsjournalisten e. V.- http://www.medizinjournalisten.de/
http://www.wernerschell.de – Pflegerecht und
Gesundheitswesen – Infos auch unter:
https://www.facebook.com/werner.schell.7„