Herr Werner Schell hat uns seinen XVI. NEWSLETTER des Jahres 2023 überstellt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns der XVI. NEWSLETTER 2023 des Herrn Werner Schell (http://ak-gewerkschafter.com/?s=werner+schell) erreicht.

(Das Eigenfoto des Werner Schell zeigt selbigen in Aktion.)

Wir haben diesen NEWSLETTER nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „GESUNDHEITSPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/gesundheitspolitik/) archiviert.

Dem Herrn Schell sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Herr Werner Schell informiert:

 

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Unabhängige und gemeinnützige Initiative

Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss

E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

Internet: https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

09.07.2023

Assistierter Suizid muss in engen Grenzen möglich sein – Suizidprävention und Stärkung der Palliativmedizin / Hospizarbeit sind aber vorrangig wichtig!

Assistierter Suizid muss in engen Grenzen möglich sein.

Der Deutsche Bundestag hat am 06.07.2023 über zwei Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidbeihilfe abgestimmt. Keiner der beiden vorliegenden Gesetzentwürfe hat eine Mehrheit gefunden. Die Bemühungen, zu einer im Sinne der Patientenselbstbestimmung passenden Assistenzregelung zu kommen, dürfen aber nicht aufgegeben werden. Dies auch deshalb nicht, weil das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Februar 2020 eine entsprechende Regelung eingefordert hat. Das BVerfG hat seinerzeit entschieden, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Eine bis dahin geltende strafrechtliche Regelung, die auch die organisierte Suizidassistenz durch Sterbehilfeorganisationen verboten hatte, erklärte das BVerfG für verfassungswidrig.

Seitdem wird im Bundestag über eine mögliche Folgeregelung diskutiert. Im Juni 2023 hatten zunächst die Abgeordnetengruppen um Renate Künast und Katrin Helling-Plahr einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Suizidassistenz sowie einen Entschließungsantrag zur Suizidprävention anstelle von zwei früheren Gesetzentwürfen vorgelegt. Die Abgeordnetengruppe um Lars Castellucci hatte ihren bisherigen Gesetzentwurf zur Suizidassistenz noch einmal überarbeitet. Zwischenzeitlich hatten sich u.a. auch die Bundesärztekammer, das Nationale Suizidpräventionsprogramm, die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde und die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin für eine weitere und tiefergehende Beratung der Gesetzentwürfe ausgesprochen.

Trotz der verfehlten Mehrheitsbeschlüsse für die zwei Gesetzesinitiativen müssen Menschen mit Suizidwünschen ernst genommen und angenommen werden. Daher bleibt die Pflicht des Bundestages bestehen, alsbald eine Regelung zu gestalten, die der Entscheidung des BVerfG und damit den grundgesetzlichen Vorgaben gerecht wird. Die Sterbehilfe darf in Deutschland nicht weiter eine rechtliche Grauzone sein.

Neben den Entwürfen zur Suizidassistenz diskutierte der Bundestag auch über einen fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag zur Suizidprävention, der schließlich eine breite Mehrheit fand. Die genaue Ausgestaltung der Suizidprävention ist allerdings noch offen. Man darf nun erwarten, dass die Bundesregierung die Suizidprävention und Palliativversorgung deutlich besser aufstellt als bisher. Entsprechende Vorschläge liegen offensichtlich bereits vor.

Quelle: https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=3&t=778&p=9414#p9414

Werner Schell – Diplom-Verwaltungswirt – Oberamtsrat a.D. – Buchautor/Journalist – Dozent für Pflegerecht

Mitglied im Verband der Medizin- und Wissenschaftsjournalisten e. V. https://www.vmwj.de
https://www.wernerschell.de – Pflegerecht und Gesundheitswesen

Infos auch bei https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.

ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.

ist Unterstützer von „Bündnis für GUTE PFLEGE„.

ist Unterstützer der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen„.

tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.

unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.

ist Mitgründer und Mitglied bei „Runder Tisch Demenz“ (Neuss).

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