Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir eine ganz aktuelle Forderung des Herrn Werner Schell (http://ak-gewerkschafter.com/?s=werner+schell) erhalten.
(Das Eigenfoto des Werner Schell zeigt selbigen in Aktion.)
Wir haben dessen Forderung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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Herr Werner Schell aktuell:
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk Unabhängige und gemeinnützige Initiative Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss Tel.: 02131 / 150779 E-Mail: ProPflege@wernerschell.de |
28.12.2021
Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage treffen!
Mit Beschluss vom 28.12.2021 hat das BVerfG entschieden, dass der Gesetzgeber Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verletzt hat, weil er es unterlassen hat, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehenden intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt wird. … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=5&t=312
Werner Schell
Mitglied im Verband der Medizin- und Wissenschaftsjournalisten e. V.– https://www.vmwj.de
https://www.wernerschell.de – Pflegerecht und Gesundheitswesen
Infos auch bei https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner