Herr Werner Schell fordert aktuell Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir eine ganz aktuelle Forderung des Herrn Werner Schell (http://ak-gewerkschafter.com/?s=werner+schell) erhalten.

(Das Eigenfoto des Werner Schell zeigt selbigen in Aktion.)

Wir haben dessen Forderung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

*******************************************************

Herr Werner Schell aktuell:

 

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Unabhängige und gemeinnützige Initiative

Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss

Tel.: 02131 / 150779

E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

Internet: https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

28.12.2021

Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage treffen!

Mit Beschluss vom 28.12.2021 hat das BVerfG entschieden, dass der Gesetzgeber Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verletzt hat, weil er es unterlassen hat, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehenden intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt wird. … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=5&t=312

Werner Schell

Mitglied im Verband der Medizin- und Wissenschaftsjournalisten e. V. https://www.vmwj.de
https://www.wernerschell.de – Pflegerecht und Gesundheitswesen

Infos auch bei https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner

Share
Dieser Beitrag wurde unter Gesundheitspolitik veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert