Liebe Stonerinnen und Stoner, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitstreiter/Innen gegen das GRÜN/ROTE-NRW-Totalrauchverbot,
am gestrigen Tage hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass das Rauchen von E-Zigaretten nicht dem Nichtraucherschutzgesetz von NRW unterfällt. Dies stellten die Richter per Urteil mit dem Aktenzeichen 7 K 4612/13 so fest. Gegen diese Entscheidung ist das Mittel der Berufung zum Oberverwaltungsgericht NRW ob der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung zugelassen. Das ist aus Sicht unserer „Initiative gegen das totale Rauchverbot in NRW“ (http://www.stones-club-aachen.de/category/rauchverbot/), die Mitglied im „Komitee zur Wahrung der Bürgerrechte“(http://www.komitee-bürgerrechte.de) ist, ein erster Schritt der Justiz in die richtige Richtung, sofern das OVG-NRW die Entscheidung nicht wieder kassiert. Wir werden über den weiteren Fortgang der Angelegenheit zur gegebenen Zeit berichten. Nachstehender Link, der Euch nach dem Anklicken auf die entsprechende Online-Mitteilung der Pressestelle des Verwaltungsgerichtes Köln führt, haben wir selbstverständlich hier mit gepostet.
Manni Engelhardt –Sprecher der Initiative-
http://www.vg-koeln.nrw.de/presse/pressemitteilungen/05_140225/index.php