Die MLPD informiert über die gerichtliche Bestätigung des Verbots der Durchführung einer Kundgebung der MLPD!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) eine weitere Pressemitteilung der MLPD (http://ak-gewerkschafter.com/?s=mlpd) erreicht.

Darin geht die Partei auf  die gerichtliche Bestätigung des Verbots der Durchführung einer Kundgebung der MLPD ein. Wir haben diese Mitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Die MLPD informiert:

Gerichtsurteil von allgemeiner Bedeutung

In zwei Instanzen – vor dem Verwaltungsgericht Hannover und dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg – wurde mit Beschlüssen vom 19. und 20.8.2021 das Verbot der Durchführung einer Kundgebung der MLPD am 20.8. vor der Gießerei bei VW Nutzfahrzeuge Hannover durch die Polizeidirektion bestätigt.

Unter anderem mit der Begründung, dass „das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gegenüber dem Eigentumsrecht der Beigeladenen (VW) zurückzustehen“ habe.

Damit dehnt das Gericht den reaktionären Paragrafen 74 des Betriebsverfassungsgesetzes zum Verbot von parteipolitischer Betätigung über das unmittelbare Betriebsgelände hinaus aus. Dies geschehe zum Schutz von „Eigentum und Vermögen“ als ein „zentrales Rechtsgut“, was „unmittelbar gefährdet“ sei. Es ist zum einen an den Haaren herbeigezogen, dass durch eine Kundgebung vor dem Tor das „Eigentum und Vermögen“ von VW und seiner Aktionäre „unmittelbar“ bedroht sei. Es heißt aber auch, dass der Schutz des Privateigentums an Produktionsmitteln und damit der Schutz von VW über den demokratischen Grundrechten stehe, wie die Meinungsfreiheit. Und VW will Ruhe in der Belegschaft, immerhin will VW Nutzfahrzeuge 5000 von 14000 Arbeitsplätzen vernichten.

Für eine Wahlkundgebung vor Tor 3 am 16. September wurde der Internationalistischen Liste/MLPD lediglich ein kleiner Raum auf dem Gehweg gegenüber genehmigt. Der Verkehrsraum vor Tor 3 befindet sich zwar im Privatbesitz, ist aber ohne Beschränkung öffentlich zugänglich. Bisher ist das Verteilen von Info-Material auf öffentlichen Straßen jederzeit ohne Genehmigung erlaubt!

Völlig neu war die undemokratische Auflage zum Verbot zum Verteilen von Info-Material außerhalb des für die Kundgebung erlaubten kleinen Raumes! Ein Eilantrag der MLPD zur Aufhebung der weitgehenden Behinderungen des Verteilens von Info-Material wurde vom Verwaltungsgericht Hannover abgelehnt. Mit diesem Urteil wird VW vom Gericht ein Freibrief erteilt, jederzeit das Verteilen von Flug- blättern am Werkstor zu verbieten. Das betrifft nicht nur die MLPD, sondern jede Gewerkschaft oder Initiative, deren Öffentlichkeitsarbeit an Fabriktoren – diesem Gerichtsurteil zu Folge – eingeschränkt werden kann.

Der Kampf zur Verteidigung und Erweiterung demokratischer Rechte und Freiheiten erhält immer größeres Gewicht! Dazu gehört auch der Kampf zur Rücknahme dieser Urteile.

MLPD  Member of ICOR

Zentralkomitee, Schmalhorststraße 1c, 45899 Gelsenkirchen

TELEFON +49(0)209 95194-0 TELEFAX +49(0)209 9519460 E-MAIL info@mlpd.de WEB www.mlpd.de

Pressesprecher Peter Weispfenning

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