Solidarität mit Kolegen Wolfgang Huste / Weg mit der juristischen Repression im Ahrtal nach erfolgreichen Antifa Demo gegen AB-Mittelrhein!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unlängst berichteten wir über die antifaschistischen Widerstände des Aktionsbündnisses Mittelrhein (Bad Neuenahr) wie Ihr Euch durch einen Klick auf den nachstehenden Link in Erinnerung rufen könnt: http://ak-gewerkschafter.com/2012/02/13/demonstration-gegen-das-neonazistische-aktionsburo-mittelrhein-in-bad-neuenahr/

Nunmehr hat der Antifa-Aktivist Kollege Wolfgang Huste aus Bad Neuenahr-Ahrweiler einen Strafbefehl erhalten, der mit seinen Antifaschistischen Aktivitäten in Zusammenhang zu bringen ist. Wir lassen Wolfgang Huste nachstehend komplett zu Wort kommen, in dem wir dessen Ausführungen zur Sache unzensiert und komplett auf unsere Homepage gepostet haben.

Ein für die Begriffe des Unterzeichners wieder einmal ein Indiz dafür, dass unsere deutsche Justitia auf dem „Rechten Auge“ blind ist, und auf der „Linken Auge“ immer wieder ihr Augentüchlein hoch hebt.

Wir rufen zur uneingeschränkten Solidarität mit Kollegen Wolfgang Huste auf. Sehr gerne haben wir dessen Mittreilung vollinhaltlich auf unsere AK-Homepage gepostet!

SOLIDARITÄT MIT KOLLEGEN WOLFGANG HUSTE IST DAS GEBOT DER STUNDE!!!

Für den AK Manni Engelhardt -Kootdinator-

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Betreff: Ich erhielt heute Strafbefehl wegen meines antifaschistischen Engagements
Von: whuste
Datum: Mi, 4.04.2012, 21:04
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Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, liebe Genossinnen und Genossen, liebe Antifaschistinnen und Antifaschisten,

ich bitte um eure Solidarität in folgender Sache: Ich erhielt heute (04.April 2012) vom Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler einen Strafbefehl. Folgendes wird mir zur Last gelegt:

Aktenzeichen 2090 JS 53373/11.a Cs

Strafverfahren wegen Störung von Versammlungen und Aufzügen.

Was wird mir vorgeworfen? Hier der Original-Text des Gerichts:

„Strafbefehl:

Ihnen wird nach dem von der Staatsanwaltschaft ermittelten Sachverhalt zu Last gelegt, in der Zeit vom 25.08.2011 bis 31.08.2011 in Bad Neuenahr-Ahrweiler vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat (öffentliche Aufforderung zu einer groben Störung einer nicht verbotenen Versammlung) Hilfe geleistet zu haben. In dem obengenannten Tatzeitraum hatten Sie auf Ihrer Homepage einen Link zu dem Netzwerk „Alerta“ gesetzt. In diesem Netzwerk war im Hinblick auf die genehmigte Demonstration von Angehörigen der rechten Szene am 03.09.2011 in Dortmund folgendes ausgeführt :

Der Antikriegstag gehört uns! DortmunderInnen wollen Naziaufmarsch blockieren!“

Nun folgt der Text. Den habe ich zu eurer allgemeinen Kenntnisnahme in Form eines Links zugefügt. Siehe hier:

http://wolfgang-huste-ahrweiler.de/2011/08/25/der-antikriegstag-gehort-uns-dortmunderinnen-wollen-naziaufmarsch-blockieren/

Wie ihr seht, habe ich nicht aufgeführt, woher ich den Text habe (aus dem Internet, genauer: von Facebook. Dort wurde der Text von Tausenden ebenfalls unterschrieben). Es ist offensichtlich, dass der Staatsschutz, beziehungsweise der Inlandsgeheimdienst, mich einschüchtern möchte, da ich sehr engagiert in diversen Internet-Foren, aber auch in der „realen“ Welt täglich Öffentlichkeit schaffe, um undemokratische und damit auch fachistische Tendenzen in unserer Gesellschaft publik zu machen.

Weiter im Original-Text der Anklage: „Darüber hinaus hatten Sie diesen Link mit folgender Anmerkung versehen: „Antikommunismus und Antisozialismus hat insbesondere in Deutschland eine sehr lange Tradition – Antifaschismus leider nicht! Arbeiten wir gemeinsam daran, dass es anders und besser wird.“ Sie hatten Kenntnis davon, dass in dem Textbeitrag das Netzwerk „Alerta“ zu einer großen Störung der nicht verbotenen Demonstration am 3.9.2011 aufgerufen wird. Durch die vorgenommene Anmerkung brachten Sie hinreichend zum Ausdruck, dass Sie diese Störungen trotz des Verstoßes gegen geltendes Recht als geeignetes Mittel des Widerstandsleistung ansehen.
Ihnen war auch bekannt und bewusst, dass durch das Einstellen des Textes sowie ihrer Anmerkung auf Ihrer Homepage jedermann hierauf Zugriff nehmen konnte und Sie durch Ihre Anmerkung den Aufruf zu einer Blockade der Demonstration unterstützten.

Tatsächlich kam es bei dem Demonstrationsgeschehen am 3.9.2011 in Dortmund auch auf der in dem Auflagenbescheid festgelegten Aufzugsstrecke zu Sitzblockaden. Vergehen gemäß §§ 111 Abs. 1, 27 StGB, 21 VersammlG.

Sie werden verwarnt. Die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 100,00 EUR, insgesamt also 3.000,00 EUR, bleibt vorbehalten. Sie stehen damit hinsichtlich eienr Verurteilung zu der vorbehaltenen Geldstrafe unter Bewährung. Der beiliegend Beschluss regelt die Bedingung der Bewährung.

Beschluss:

(…) Bewährungzeit wird auf 1 Jahr festgesetzt.

1. Dem Verurteilten wird aufgegeben während der Bewährungszeit jeden Wechsel der Wohnung oder des gewöhnlichen Aufenthalts dem Gericht unter Angabe des Aktenzeichens sofort und unaufgefordert anzuzeigen,

2. Dem Verurteilten wird die Auflage erteilt, einen Geldbetrag in Höhe von 500,00 EUR zugunsten folgender Einrichtung zu zahlen:

3.
Verein Bewährungshilfe
Hoevelestraße 22
56073 Koblenz (…)“

Zeuge ist ein Herr Thomas vom Staatsschutz Koblenz. Der Herr ist mir persönlich bekannt. Er besuchte mich mit seiner jungen Assistentin kurz in meinem Antiquariat, ohne Voranmeldung, und zwar im September 2011. Ich habe da betont, dass ich keinesfalls zu einer kriminellen Aktion aufrufe, dass ich viel mehr das Treiben der Faschisten als kriminell empfinde. Ich legte dem Herrn meine im Jahr 1983 veröffentlichte Staatsexamensarbeit im Fach Sozialwissenschaften an der Universität Bielefeld vor (die hatte ich in meinem Geschäft). Thema meiner Arbeit: „Die Praxis antifaschistischer Jugendbildungsarbeit und ihre zugrundeliegenden Theoriefragmente“. Ich betonte, dass ich mich seit meinem 16. Lebensjahr ganz bewusst in einem antifaschistischen, radikaldemokratischen Sinne engagiere. Aus meiner Sicht ist das eine Bürgerpflicht, eine Selbstverständlichkeit für demokratisch gesinnte Menschen. Und ich legte dar, dass die Totalitarismusdoktrin und die Extremismusformel primär gegen Linke eingesetzt werden, dass ich sie gut begründet ablehne.

Ich zitierte Heinrich Böll: „Wer gegenüber dem Bösen tolerant ist, ist selber böse!“ und Rosa Luxemburg: „Keine Freiheit gegenüber den Feinden der Freiheit!“.

Ich bitte um eure Solidarität! Ich gehe davon aus, dass meine Partei, DIE LINKE, als auch die Rote Hilfe Bonn e.V. mir Rechtsbeistand gewähren. Ich lasse mich nicht einschüchtern, niemals!

Jetzt erst recht: „Nie wieder Faschismus! Weder auf der nationalen, noch auf der regionalen/lokalen Ebene!“.

Wolfgang Huste, Bad Neuenahr-Ahrweiler, 04.04.12

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