Neues zum LPVG

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

der Kollege Peter Neubauer hat mit nachstehender Info darüber informiert, dass das neue LPVG/NW voraussichtlich schon nächste Woche im Gesetzesblatt des Landes NRW erscheinen wird. Ferner hat er die ersten substantiierten Unterlagen über neue Möglichkeit für Personalräte, nämlich die Gründung von sogenannten Wirtschaftsausschüssen zusammengetragen, die wir nebst seines Kommentares zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme ebenfalls auf unsere Homepage gepostet haben. (Bestellformular)

Wir hoffen sehr, hier mit zu einer informativen Berichterstattung beitragen zu können, die für die Personalrats-Praxis äußerst wichtig sein kann und sein wird.

Ich wünsche Euch viel Spaß beim Lesen und verbleibe für den AK mit kollegialen Grüßen

Manni Engelhardt –Koordinator-

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das neue LPVG NW wird voraussichtlich in der nächsten Woche im Gesetzesblatt des Landes NRW erscheinen und damit rechtskräftig.
Völlig neu und ein Novum im Personalvertretungsrecht ist die Gründung von Wirtschaftsausschüssen. Die Gesetzesformulierung des neuen § 65 a LPVG orientiert sich dabei in weiten Bereichen, wie z.B. der Größe und Zusammensetzung, an den entsprechenden Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG §§ 106 ff.). Da es wohl in absehbarer Zeit keine Kommentierung zu diesem speziellen Punkt geben wird, können hierzu die von uns entwickelten Leitfäden zum BetrVG erste wichtige Informationen liefern.
Die Broschüre „Leitfaden für den Wirtschaftsausschuss“ enthält u.a. Kapitel zu den Themen:
– Errichtung des Wirtschaftsausschusses
– Arbeitsweise des WA
– Aufgaben und Rechte des WA
– Strategische Unternehmensplanung und die Sicherung von Arbeitsplätzen
– Operative Unternehmensplanung und Früherkennung von Risiken u.a. mit Grundlagen der Bilanzierung- und Bewertungsmethoden
– Personalplanung
– Betriebswirtschaftliche Handlungsmöglichkeiten bei geplanten Betriebsänderungen
– Kennziffernkataloge und Informationssysteme
usw.
Für die Hochschulen, Studentenwerke und die landeseigenen Betriebe, wie dem LS-NRW oder dem LANUV, kommen damit völlig neue Instrumente der Mitbestimmung hinzu, die wir strategisch sinnvoll einsetzen sollten.
Bitte meldet mir euren Bedarf an Broschüren. Ich werde dann eine entsprechende Bestellung vornehmen. Sie kostet uns übrigens 2,50 Euro pro Exemplar.
Bei der FK Landesstraßenbauverwaltung erhalten alle ordentlichen Mitglieder eine Ausgabe. Mehrbestellungen dann bitte über die zuständigen Bezirke! Aus diesem Grund habe ich auch den Bestellschein mit beigefügt….

Mit freundlichen Grüßen
Peter Neubauer
Gewerkschaftssekretär
ver.di Bezirk Bochum-Herne
Fachbereiche 5 und 6
Universitätsstr. 76
44789 Bochum
Tel.: +49 (0)234 96408-94
Fax: +49 (0)234 96408-44
PC-Fax: +49 (0)1805 837343 23753 (Festnetzpreis 14 ct/min, Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
E-Mail: peter.neubauer@verdi.de
Internet: http://nrw5.verdi.de
Internet: http://nrw6.verdi.de

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