Neuer Newsletter von Harald Thomé

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Kollege Harald Thome hat uns wieder seine aktuellsten Newsletter zukommen lassen, die wir, wie immer, zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet haben.

Mit großem Entsetzen haben wir den Infopunkt 5. „Gerichtsverfahren gegen Iserlohner Erwerbslosenaktivist“ zur Kenntnis nehmen müssen. Hier wird nach unserer Meinung versucht, einen mutigen Aktivisten, der Vorstandsmitglied des „aufRECHT“ e.V. (Erwerbslosenverein) ist, mit Hilfe der Justiz mundtot zu machen. Speziell diesen Fall werden wir als AK aufmerksam weiterverfolgen. Aber auch alle anderen Informationspunkte sind absolut relevant, informativ und somit mehr als lesenswert.

Wir wünschen Euch diesbezüglich viel Spaß beim Lesen.

Für den AK
Manni Engelhardt -Koordinator-

1. Regelsatzdiskussion in NRW
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Das MAIS NRW setzt sich mit der Frage der Verfassungskonformität der Regelbedarfe im SGB II / SGB XII auseinander und hat Herrn Wahrendorf (LSG NRW Richter aD) beauftragt das Mündergutachten (http://www.boeckler.de/pdf/pm_wsi_2011_09_05.pdf) zu bewerten. Näheres dazu hier: http://www.harald-thome.de/media/files/MinisNRWzuM-nder.pdf

2. Richtigstellung zur Regelsatzmusterklage
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In der Vergangenheit hatte ich die Regelsatz Musterklage fälschlicherweise dem Republikanischen Anwaltsverein zugeschrieben, das war falsch, diese liegt vielmehr in der Autorenschaft der „Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltsverein“, diese ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/ASR_Sonderheft_2011_Musterschriftsatz.pdf und eine vor dem BSG liegende Revisionsbegründung gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/BSG-Revisionsbegr-ndung,-anonym.pdf

3. LEG Wohnungsmarktreport für NRW
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Die LEG hat einen umfangreichen Wohnungsmarktreport zu Wohnkosten in diversen NRW Kommunen herausgegeben. Es ist durchaus vorstellbar, dass das ein oder andere Ergebnis in KdU Verfahren verwendbar ist. Der Wohnungsmarktreport ist hier zu finden: http://www.leg-nrw.de/unternehmen/presse/leg-wohnungsmarktreport-nrw-2011/

4. SG Duisburg: KdU in NRW ist nach dem WNG zu bestimmen
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In einer erneuten Entscheidung hat diesmal das SG Duisburg festgestellt, für die Festsetzung der Angemessenheit sei in NRW das WNG maßstäblich, folglicherweise gelten 50 qm für eine Person als angemessen und nicht 45 qm. Damit stellt sich wiederum ein Gericht gegen den ministerial verordnete Wohnraumabzocke: http://www.harald-thome.de/media/files/MinisterzuWohnGr–eNRW-26.09.2011.pdf . Das Urteil gibt es hier: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/sg_duisburg/j2011/S_5_AS_1866_10urteil20110729.html. Ich möchte an dieser Stelle empfehlen, das alle Betroffenen gegen aktuelle KdU Bescheide, insofern nicht die tatsächlichen KdU oder auch Heizkosten anerkannt wurden oder Umzugskosten, Kaution mit der Begründung zu groß oder zu teuer durch das Amt versagt bekommen haben, Widerspruch einzulegen oder Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X einzulegen, bzw. so zu beraten. Dabei ist darauf zu achten, der Fall liegt beim BSG und das mit Urteilsverkündung beim BSG (irgendwann nächstes Jahr) ein Überprüfungsantrag für die Zeit vor der BSG Entscheidung ausgeschlossen ist (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB II). Daher bitte jetzt aktiv werden und in aktuellen Fällen sofort ins Eilverfahren gehen!!!

5. Gerichtsverfahren gegen Iserlohner Erwerbslosenaktivist
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Der Iserlohner Ulrich Wockelmann, Vorstandsmitglied des Erwerbslosenvereins aufRECHT e.V. ist vom Amtsgericht Iserlohn zu einer Gesamtgeldstrafe von 55 Tagessätzen à 15,00 EUR verurteilt worden. Ihm wurde falsche Verdächtigung in zwei Fällen und üble Nachrede gegenüber Mitarbeitern des Jobcenters Märkischer Kreis durch zwei von ihm gestellte Strafanzeigen vorgeworfen. Der ursprüngliche Strafbefehl forderte noch 100 Tagessätze à 20,00 €, (also auch Vorstrafe) W’s RA Schulte-Bräucker aus Iserlohn hat gegen das Urteil sofort Berufung eingelegt. Entgegen der Ansicht des Amtsgerichts Iserlohn vertreten W. und sein Verteidiger die Auffassung, dass sich der Erwerbslosenaktivist durch seine Anzeigen keinesfalls strafbar gemacht hat. Der sozial engagierte W. wollte in seiner Eigenschaft als Mitglied des Vereins aufRECHT e.V. nur den Hilfesuchenden bei den Problemen mit dem Jobcenter helfen. Das Verfahren wird nun in einer Verhandlung vor dem Landgericht Hagen erneut aufgerollt. Mehr dazu unter: www.aufrechtev.de und www.beispielklagen.de , sowie : http://www.derwesten.de/staedte/iserlohn/untaetigkeit-liegt-ulrich-wockelmann-nicht-id1379146.html
Anmerkung: zu beiden bisherigen Verhandlungstagen sind eine Reihe von Menschen gekommen, das war praktische Solidarität!

6. Deutscher Städtetag zum Bildungs- und Teilhabepaket
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DST vom 09.11.2011 zum BuT mit Viel Statistik und Zahlenmaterial und Protokoll des Runden Tisch zum BuT zu den geplanten Änderungen, das gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/n11-2011-UmsetzungBildungsundTeilhabepaket.pdf

7. Der Castor kommt ab 24.11. – Widerstand ist gefragt
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Voraussichtlich ab dem 24.11.2011 soll der nächste Castor-Transport rollen und hochradioaktiven Atommüll aus der Wiederaufbereitung im französischen La Hague in das wendländische Gorleben transportieren. Der Castor soll wieder mit über 19.000 Polizisten durchgesetzt werden, hier ist breiter und fantasievoller und schotternder Widerstand gefragt. Dazu einige Links: http://www.castor-schottern.net und http://de.indymedia.org/2011/09/317239.shtml

8. Verbotsverfügung des OVG NRW gegen Naziversammlung am 9.11. in Wuppertal
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Die Auseinandersetzungen mit den Nazis werden auch in Wuppertal immer heftiger, so wollten diese am 9. Nov. dem Tag Reichspogromnacht „gegen den Missbrauch des Gedenkens an die Reichspogromnacht durch Angehörige des linken Spektrums protestiert“. Wir hatten eine Demo mit weit mehr als 2.500 Leuten in dem Stadtteil in dem die Nazis dominieren gemacht. Diese Versammlung ist den Nazis mit einer beachtenswerten Verfügung bis hoch zum Bundesverfassungsgericht untersagt worden (BVerfG v. 9.11.2011 – 1 BVR 2765/11). In anderen Städten, so z.B. Essen konnten die Nazis unverboten am 9. Nov. marschieren. Ich erlaube mir daher, den uns vorliegenden OVG Verbotsbestätigungsbeschluss hier zu veröffentlichen, er ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/111108_OVG_Eilbeschwerdebeschluss.pdf gleichzeitig mal auf einen Inforeader zu den Auseinandersetzungen mit den Wuppertaler Nazis im letzten Jahr, diesen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Inforeader-Nazis-10.10.2011—End.pdf hinzuweisen.

9. Seminar: „Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II“ am 5./6. Dez. in München
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Auf diese Fortbildung möchte ich mal explizit hinweisen, da dort noch ein paar Plätze frei sind und ich denke, dass grade in bayrischen Gefilden eine solche Fortbildung extrem notwendig ist.
In dieser Fortbildung werden die vielfältigen leistungsverkürzenden Änderungen durch die Rechtsänderungen in diesem Jahr, die neuen Regeln bei der Darlehensgewährung und die drastische Aufrechnungsmöglichkeit von behördlichen Rückforderungs- und Ersatzansprüchen beackert. Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen. Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

10. Nächste Grundlagenseminare in Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart und Wuppertal ======================================================================
Die ersten SGB II – Grundlagenseminare für 2012. Zum Jahresbeginn wird es am 16./17. Jan. in München, am 23./24. Jan. in Frankfurt, am 25./26./27. Jan. in Hamburg und am 30./31. Jan. in Wuppertal, am 20./21./22. Feb. in Stuttgart und am 27./28./29. Feb. in Berlin geben. Anmeldung und weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

11. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 30. Nov./01.Dez. in Frankfurt und am 05./06. Dez. in Dresden
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Im Nov. /Dez. bietet mein Kollege Frank Jäger seine SGB XII-Fortbildung erstmalig in Frankfurt/Main und Dresden an.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Seminarinhalte vermitteln einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/ Vermögen und dem Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen. Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Sozialberater/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Alle Infos und Anmeldung auf einen Blick unter: http://tinyurl.com/4y9buez

So, das war es mal wieder für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de

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