Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unlängst berichteten wir über den für die Antragsteller und betroffenen GmbH-Kolleginnen und Kollegen negativen Ausgang gegen des Beschwerdeverfahren in Sachen „Personalratswahlanfechtung beim Studentenwerk Aachen“ durch das OVG-Münster mit dem Az.: 20 A 2155/12.PVL, wie Ihr es (komplette Berichterstattung) durch den Klick auf den nachstehenden Link noch einmal auf- und in das Gedächtnis zurückrufen könnt: http://ak-gewerkschafter.com/?s=anfechtung+personalratswahlen+ovg ! Die Gewerkschaft Ver.di hat es zwischenzeitlich abgelehnt, hier Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen. Die Begründung dafür erschien dem Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis und den seinerzeitigen Antragstellern (Kollegen Pittel und Wagemann) höchst fragwürdig, so dass der Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) auf seiner öffentlichen Sitzung vom 08. April 2014 das nachstehende Schreiben an die Bundesverwaltung der Gewerkschaft Ver.di bei keiner Neinstimme und keiner Enthaltung einstimmig beschlossen hat. Dieses Schreiben ist heute postalisch aufgegeben worden. Auf Wunsch des gesamten AK heben wir es zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis AC
c/o Manni Engelhardt, Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen
www.ak-gewerkschafter.de / manni@manfredengelhardt.de
An den Kollegen Christian Götz
-Ver.di-Bundesverwaltung-
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 B e r l i n
Rechtsschutznummer RMS 149 – 14 / Verfahren beim OVG-NRW in Sachen „Personalratswahlanfechtungs-Verfahren beim Studentenwerk Aachen“
Lieber Kollege Götz,
der Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hat per Beschluss vom heutigen Tage seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck gebracht, dass die Gewerkschaft Ver.di gegen die Entscheidung des OVG-NRW mit dem Aktenzeichen: Az.: 20 A 2155/12.PVL nicht in die Nichtzulassungsbeschwerde gegangen ist, obgleich die Sache von bundesweiter Bedeutung gewesen wäre.
In diesem Zusammenhang sei auf die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes mit dem Az.: 22 A 959/10 PV verwiesen, die im eigentlichen Sinne in selbiger Sache präjudiziellen Charakter hat.
Insoweit ist auch Deine Mitteilung an die Ver.di-Mitglieder Norbert Pittel und Christian Wagemann (Mitglieder unseres Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreises) neben der Sache liegend, da diese als Antragsteller beim Verfahren ausscheiden mussten, weil die dritte Antragstellerin, Frau Carl, bei laufendem Verfahren abgesprungen war.
Insoweit hätte Dein Hinweis auf die Inanspruchnahme eines privaten Rechtsanwaltes an beide Kollegen vollkommen deplatziert.
Unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) kritisiert die Angelegenheit der Nichteinlegung der Nichtzulassungsbeschwerde im Interesse aller Kolleginnen und Kollegen in NRW und in ganz Deutschland hiermit ganz massiv.
52078 Aachen, den 08. April 2014
F.d.R (Manfred Engelhardt) und gezeichnet durch alle Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreismitglieder
Persönliche Stellungnahme der Kollegen Norbert Pittel und Christian Wagemann:
Mit Entsetzung und Fassungslosigkeit haben wir das Schreiben des Kollegen Götz zur Kenntnis nehmen müssen. Dass Götz einen Rechtschutz für uns diskutiert, obwohl wir doch aus dem Verfahren längst draußen sind, können wir nur als Verhöhnung empfinden. Dass das Verfahren für bundesweit nicht von Interesse charakterisiert wird, obwohl es in einem anderen Bundesland eine andersartige Entscheidung zu einem gleichartigen Problem gibt und es ganz direkt um die Rechte von prekär Beschäftigten geht, legt leider den Verdacht nahe, dass für die Ver.di selbst das Verfahren und damit auch die Rechte der prekär Beschäftigten nicht von allerhöchster Bedeutung sind. Insgesamt empfinden wir , dass Ver.di uns – viel stärker aber noch die Kolleginnen und Kollegen der GmbH – nicht ernst nimmt, so dass wir nur ausrufen können: „Wer im Stich lässt seines Gleichen, der lässt am Ende sich selbst im Stich! Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, der hat schon verloren!“
gez. Norbert Pittel & gez. Christian Wagemann
Nachrichtlich geht diese Resolution an Kollegen Uwe Meyeringh vom Ver.di-Landesbezirk, Karlstraße 123 – 127, 42010 Düsseldorf