Kollege Wofgang Erbe erklärt sich solidarisch mit Rechtsanwältin Beate Bahner und informiert über staatlichen Vertragsbruch u. a. m.!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hatten wir Beitrag vom 11.04.2020 über die heutige Mahnwache mit Rechtsanwältin Beate Bahner hier in Aachen berichtet. Durch den Klick auf den nachstehenden Link könnt Ihr diesen Beitrag aufrufen.
 
 
Jetzt  unterstellt die Staatsmacht ihr, dass sie zum Widerstand gegen CORONA-MASSNAHMEN aufgerufen habe. Dies hat den Kollegen Wolfgang Erbe (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=wolfgang+erbe) dazu veranlasst, eine SOLIDARITÄTSERKLÄRUNG für sie abzugeben, der wir uns vorbehaltlos als AK anschließen.
 
Wir haben die Mitteiluing des Kollegen Erbe zu diesem und andere wichtige Informationen zum Anlass genommen, diese auf unserer Homepage nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme zu veröffentlichen.
 
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
 

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Kollege Wofgang Erbe erklärt sich solidarisch mit Rechtsanwältin Beate Bahner und informiert:

 

S.O.S. staatlicher Verfassungsbruch – State crime – breach of constitution in Germany – Berufsverbot für Beate Bahner, Rechtsanwältin

Sehr geehrte Frau Bahner, liebe Mitstreiter*Innen,
 
Frohe Ostern! – Peace and antifascist resistance!
 
Liebe Frau Bahner, sie müssen Rechtsanwältin bleiben!
 
Wenn der Staat jetzt, wo wir aus gegebenen Anlaß, den Opfern des Faschismus und Krieg gedenken, gegen die Botschaft der MÜTTER und Väter des Grundgesetzes,
 
„Nie wieder Faschismus! – Nie wieder Kieg!“
 
mobilisieren, dann gilt für uns alle –  Trotz Alledem!
 
Bleiben Sie tapfer, kein Schritt zur Seite, kein Schritt zurück – wir kämpfen mit Ihnen – Schulter an Schulter – Hand in Hand!
 
Wir alle
 
Mit solidarischen Grüßen
 
Wolfgang Erbe
 
S.O.S. staatlicher Verfassungsbruch – Berufsverbot für Beate Bahner, Rechtsanwältin + DHL plant Kurzarbeit – Verdi findet’s „inakzeptabel“ + Jetzt auch Corona-Alarm auf Frankreichs Flugzeugträger
 
UPDATE 3: S.O.S. staatlicher Verfassungsbruch – Berufsverbot für Beate Bahner, Rechtsanwältin +  DHL plant Kurzarbeit – Verdi findet’s „inakzeptabel“ + Jetzt auch Corona-Alarm auf Frankreichs Flugzeugträger + Gottesdienste und Ausflüge unter freiem Himmel erlaubt – dann müßen auch Demos und die Ostermärsche und die 1. Mai Demonstation – bundesweit erlaubt werden!
 
worin festgestellt werden soll, dass  „die Corona-Verordnungen aller Bundesländer dazu geeignet sind, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die frei-heitlich-demokratische Grundordnung nach Art. 20 GG zu gefährden.“
Dazu folgende Pressemeldungen:
 
 
 
S.O.S. staatlicher Verfassungsbruch – Berufsverbot für Beate Bahner, Rechtsanwältin

Sehr gerne habe ich Sie über 25 Jahre als Anwältin begleitet und mich für Ihr gutes Recht eingesetzt. 

Mit der Entscheidung des BVerfG vom Karfreitag, 10. April 2020 habe ich meine Anwaltszulassung zurückgegeben. 

Es ist mir leider nicht gelungen, den Rechtsstaat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland, insbesondere unsere verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und die unverbrüchlichen Menschenrechte vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen  Etablierung der menschenverachtensten Tyrannei zu retten, die die Welt jemals gesehen hat. 
Damit ist heute unser Rechtsstaat gestorben, den wir noch letztes Jahr mit dem 70-jährigen Bestehen unseres Grundgesetzes so stolz gefeiert haben.. 
Unser Rechtsstaat lag schon seit zwei Wochen sterbend auf der Intensivstation und konnte von mir leider nicht wiederbeatmet werden. Es fehlten 83 Millionen Beatmungsgeräte. 
In dieser Diktatur kann auch ich leider nichts mehr für Sie tun.

Ich war sehr gerne für Sie da und bedanke mich ganz herzlich bei allen Menschen, die mich in der Woche vom Freitag, 3. April 2020 bis Karfreitag, 10. April 2020 unterstützt und begleitet haben.
Ihre Beate Bahner, Rechtsanwältin

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag 
von Beate Bahner ab, Karfreitag, 10. April 2020, 17.30 Uhr
Beate Bahner gibt hiermit ihre Anwaltszulassung zurück

Zur Entscheidung hier klicken

Offener Brief an Juli Zeh, Karfreitag, 10. April 2020, 15 Uhr
           Zum Brief hier klicken

Polizeiliches Ermittlungsverfahren gegen Beate Bahner wegen öffentlicher Aufforderung zu einer Straftat nach § 111 StGB wegen Einladung zur Demonstration „Coronoia“ am Ostersamstag, 15 Uhr, 
9. April 2020
           Hier klicken

 
Herrrrrrrrrrraus zum 1. Mai
 
Heraus zum Roten 1. Mai! - Onlinezeitung AmericanRebel
(Bild wurde vom AK-Koordinator eingeschoben!)
 
Gericht in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt Open-Air-Gottesdienste
09.04.2020
epd

Greifswald (epd). Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (OVG) sind Gottesdienste unter freiem Himmel auch während der Corona-Krise im Prinzip erlaubt. Notwendig sei allerdings eine Genehmigung, die von der Versammlungsbehörde und der zuständigen Gesundheitsbehörde gemeinsam erteilt werden müsse, teilte das OVG am späten Mittwochabend in Greifswald mit. Das OVG hatte in einem Eilverfahren über mehrere Vorschriften der SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung der Landesregierung entschieden (Az. 2 KM 236/20 OVG).

Grundsätzlich gelte das von der Landesregierung erlassene Verbot von Gottesdienstfeiern in Kirchen, Moscheen, Synagogen, Kapellen und anderen Orten, erklärte das OVG. Das Grundrecht auf freie Religionsausübung werde durch dieses Verbot angesichts der aktuellen Situation nicht unverhältnismäßig eingeschränkt. Die Ausnahmebestimmung für Veranstaltungen unter freiem Himmel gelte im Übrigen für alle Glaubensgemeinschaften. Das Gericht hatte die evangelische Nordkirche zum Verfahren beigeladen.

 

Mecklenburg-Vorpommern: Doch keine Reiseverbote für Einheimische

In Mecklenburg-Vorpommern hat ein Gericht die strikten Auflagen zu den Oster-Tagen im Vorfeld gekippt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald kassierte am Donnerstag nach Informationen von NDR 1 Radio MV im Eilverfahren die Regeln. Damit gibt es zu Ostern für Einheimische keine Reiseverbote. Die Landesregierung wollte den Bürgern untersagen, auf die Ostsee-Inseln, an die Küste oder in die Region Mecklenburgische Seenplatte zu reisen.

 
 
 
 
 
 
 
03.04.2020
 
Tarifticker

Bundesverband der Sicherheitswirtschaft ruft zum Tarifbruch auf

 
03.04.2020
 
Tarifticker

BAHN-BKK: Tarifverhandlungen unterbrochen

Arbeitgeber und EVG waren auf einem guten Weg für einen erfolgreichen Tarifabschluss für die Beschäftigten der Bahn-BKK. Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Arbeitgeber jedoch alle bereits diskutierten Angebote zurückgezogen und argumentiert, im Jahr 2020 keine Entgelterhöhungen anbieten zu können. Das ist für die EVG nicht akzeptabel. Die Verhandlungen wurden daher unterbrochen.

Zur Meldung der EVG

https://www.dgb.de/themen/++co++ab23052c-758a-11ea-a61d-52540088cada

Liebe Kolleginnen und Kollegen, werthe Mitstreiter*innen!

Bitte verbreitet diese erfreuliche Mitteilung in düsteren Zeiten:

Lieferando: Umkämpfte Betriebsratswahl knapp gewonnen

Gewerkschaftsnahe Liste siegt in Köln. Folgen weitere Betriebsratswahlen im Bundesgebiet?

  • Massives Union Busting der Geschäftsleitung mit Kliemt.
  • Polizei entfernt City-Coordinator wegen Behinderung der Betriebsratswahl.
  • Lieferando gibt Fahrern keine Hand-Desinfektion. Betriebsrat mixt in Eigenregie Aprikosen-Gel nach WHO-Rezept.

Mitten in der Corona-Pandemie fand in Köln am Montag, 5. April 2020 von 11.00 – 17.30 Uhr eine Betriebsratswahl beim Essenskurierdienst Lieferando statt. Der ehemalige Foodora-GBR-Vorsitzen.

Der ehemalige Foodora-GBR-Vorsitzende Sami Y. und seine Mitstreiter*innen konnten die Wahl knapp gewinnen. Die Aktion gegen Arbeitsunrecht gratuliert! Der Erfolg ist um so höher zu bewerten, als die NGG-nahen Betriebsratskandidat*innen unter extrem erschwerten Bedingungen kämpfen mussten.

Mehr lesen: https://arbeitsunrecht.de/lieferando-umkaempfte-betriebsratswahl-knapp-gewonnen/

Wolfgang Erbe

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