Klaus-Friedel Klär kritisiert in die „CAUSA OHLEN“ hinein! Er versichert, dass er die Sache noch weiter und breiter bekannt machen wird!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Kollege Klaus-Friedel Klär (http://ak-gewerkschafter.com/?s=klaus+friedel+kl%C3%A4r), hat wieder einen Beitrag in die „CAUSA OHLEN“ (http://ak-gewerkschafter.com/catewgory/causa-ohlen/) hinein verfasst.

Kollege Klär nimmt konkret zum Artikel „Berufungs-Urteil des Landgerichtes Aachen in Form des Freispruchs I. Klasse ist eingetroffen. Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt! Franz-Josef Ohlen wird in der Urteilsbegründung objektiv belichtet!“ (http://ak-gewerkschafter.com/2015/04/18/urteil/) Stellung.

Seine Stellungnahme haben wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme direkt auf unsere Homepage und zur weiteren und lückenlosen Dokumentation in die „CAUSA OHLEN“ gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Klaus-Friedel Klär meint:

„Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen des Gewerkschafterkreises in Aachen,

eigentlich könnte man das Berufungsurteil, das Kollege Engelhardt vor dem Landgericht erstritten hat, auch nach der Einlegung der Revision durch die Staatsanwaltschaft als bestes Argument gegen deren Vorgehen so stehen lassen. Dieser Freispruch erster Klasse und die darin befindliche Urteilsbegründung sagt nämlich im Prinzip alles Wichtige und argumentativ Schlagkräftige gegen jeglichen Revisionsversuch aus.

Dabei will ich es aber nicht belassen. Wie einige Kollegen es vor mir getan haben, so möchte auch ich mich in die Reihe der Kritiker zu dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft einreihen.

Meine Kritik gebe ich hier in Form von Fragen ab.

Erste Frage: Muss es nicht blanker Hohn, blanker Frust oder gar Hass sein, wenn gegen ein objektiv gefälltes und absolut rechtsmittelsicheres Urteil Revision eingelegt wird?

Zweite Frage (Ich wiederhole meine Frage aus meinem kritischen Beitrag vom 28. Januar 2015!): Welchen ´Narren´ haben diese Juristen an dem Ohlen wohl ´gefressen´?

Dritte Frage: Welcher Mensch mit ´gesundem Menschenverstand´ kann hier der Staatsanwaltschaft folgen?

Letztendlich kann ich mich hier auch nur dem Kollegen Vossen anschließen, der in seinem kritischen Beitrag vom 22.04.2015 darauf hingewiesen hat, dass die Kosten ja bei Abweisung des Revisionsantrages wieder der Steuerzahler zu tragen hat.

Eines kann und will ich jedoch versichern, dass meine Kollegen und ich den Fall Ohlen weit bekannt gemacht haben und ihn erst recht nach Abweisung des Revisionsantrages weiter bekannt machen werden. Jeder wird dann wissen, wo man bei der Staatsanwaltschaft in Aachen dran ist.

Es wäre sicherlich nicht verkehrt, wenn wir den Fall auf den Mai-Kundgebungen 2015 auch per Flugblatt bekanntmachen würden.

In Solidarität Klaus-Friedel Klär“

http://ak-gewerkschafter.com/wp-content/gallery/20150319-justizzentrum/IMG_6125.JPG

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