Im Bereich der Personalräte der Studentenwerke aus NRW hat sich gemäß 105 a LPVG/NW eine „Personalrätekonferenz“ gebildet!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach einer Information, die uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) vorliegt, hat sich jüngst die Personalrätekonferenz der Studentenwerke im Lande NRW (http://ak-gewerkschafter.com/?s=studentenwerke+nrw) gemäß § 105 a Landespersonalvertretungsgesetz NRW (http://ak-gewerkschafter.com/category/lpvg/) konstituiert.

In den geschäftsführenden Vorstand wurden gewählt:

Anne Berger vom Studentenwerk Essen/Duisburg als Vorsitzende,

Peter Eberhardt (http://ak-gewerkschafter.com/?s=peter+eberhardt) vom Studentenwerk Dortmund als 1. Stellvertretender Vorsitzender,

Markus Becker vom Studentenwerk Münster als 2. stellvertretender Vorsitzender,

Marion Bauwens vom Studentenwerk Aachen als 3. stellvertretende Vorsitzende.

Die Personalrätekonferenz nach § 105 a LPVG/NW kann die zu legitimierende und weiter anzustrebende Möglichkeit der Bildung von Arbeitsgemeinschaften, die im Betriebsverfassungsgesetz bereits fest verankert ist, nicht obsolet machen:

http://ak-gewerkschafter.com/2010/12/30/notwendigkeit-von-arbeitsgemeinschaften-der-personalrte-im-bundespersonalvertretungsgesetz-und-den-landespersonalvertretungsgesetzen/ !

Dazu wird in Kürze ein entsprechender Aufsatz des Unterzeichners verfasst und auf unsere Homepage gepostet werden.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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