Heute veröffentlichen wir den 5. ordentlichen NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 5. ordentliche NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 05/2023 vom 05.02.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,  sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Hinweis auf Textesammlung zu Existenzsicherungsrecht /Änderungen rund um das Bürgergeldgesetz
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Die von Tacheles und mir herausgegebene Textesammlung zum Existenzsicherungsrecht, also Gesetzestexte SGB II/SGB XII (alle Verordnungen, zum Verwaltungsverfahren SGB I/SGB X, die Leistungs- und Eingliederungsrelevanten Teile des SGB III und sonstiger wichtiger umliegender Gesetzestexte wie AsylbLG, WoGG und vieles mehr ist nun erhältlich. Kleines Tachenbuchformat, lesbare Schrift, gutes Papier und eine praktikable Sortierung der Gesetzestexte. Mit Einarbeitungen, wann welche gesetzliche Regelung gültig ist. Rechtsstand: 1.1.2023, 664 Seiten, 15,90 EUR inkl. Versand

Hier der Bestelllink direkt beim Nomos-Verlag, wer möchte: https://t1p.de/cgblj

2. Weisungen zum WoGG
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Auf der Tacheleswebseite haben wir aktuelle Weisungen zum Wohngeld-Plus-Gesetz veröffentlicht. Diese sind hier zu finden:  https://t1p.de/ebb4j

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Die Einführung: Das neue Bürgergeld

Das topaktuelle Handbuch zum neuen Recht, geschrieben von Prof. Dr. Daniel Herbe und Prof. Dr. Ingo Palsherm, erklärt verständlich die komplexen Neuerungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).

Die Autoren arbeiten durch eine synoptische Gegenüberstellung von alter und neuer Rechtslage die neuen Strukturen heraus, erläutern das neue Recht und geben lebensnahe Beispiele für die Anwendung der Neuregelungen und erste Hinweise zur Bearbeitung möglicher Konfliktlagen in der Praxis.

Bestellen Sie gleich das bereits lieferbare Werk.

Alle Informationen unter: nomos-shop.de/soziales

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Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten

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3. Deutsches Institut für Menschenrechte – Zwangsräumungen wegen Miet- und Energieschulden vermeiden
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Das Deutsche Institut für Menschenrechte verlangt mehr Anstrengungen des Staates, um Menschen vor Zwangsräumungen aufgrund von Miet- oder Energieschulden zu schützen. „Die aktuellen Entlastungspakete der Bundesregierung, etwa die Erhöhung und Ausweitung des Wohngelds und die Einführung des Heizkostenzuschusses, sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, sie reichen aber bei Weitem nicht aus“, sagte Claudia Engelmann, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts, anlässlich der 5. Winter-Mahnwache gegen Obdachlosigkeit und Zwangsräumungen, die am 31. Januar 2023 in Berlin stattfindet.

Dazu weitere Informationen auf der Seite des DIMR: https://t1p.de/i6cnk

4. Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
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Der Entwurf eines „Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ enthält eine Reihe Änderungen, einen Überblick über die relevanten Änderungen und den Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren gibt es hier: https://t1p.de/bu0j5
Dazu noch einige Ausführungen zu einem Passus, der für die Schuldnerberatungen noch interessant werden könnte: https://t1p.de/86yn7

5. Zum neuen Sanktionsrecht im Bürgergeldgesetz: Keine Sanktionen in die KdU und Heizung
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Ich möchte nochmal auf einen besonderen Punkt hinweisen: im neuen Sanktionsrecht ist bestimmt, dass Sanktion auch bei wiederholten Pflichtverletzungen auf max. 30 % des maßgebenden Regelsatzes begrenzt sind (§ 31a Abs. 4 SGB II) und sie rechnerisch nie in die Unterkunfts- und Heizkosten zu erfolgen haben (§ 31a Abs. 4 S. 2 SGB II). Diese Regelung wird erst dann verstanden werden können, wenn man sich die Rangfolge der Einkommensanrechnung anschaut. Es ist gesetzlich bestimmt, dass Einkommen zunächst auf die Regel- und Mehrbedarfe anzurechnen ist und erst danach auf den Bedarf für Kosten der Unterkunft und Heizung (§ 19 Abs 3 S 2 SGB II).
Das bedeutet vorliegend, dass eine Reihe von Betroffenen, die aufstocken, nicht oder nur begrenzt sanktionierbar sind. Ich denke, es ist zu erwarten, dass dies vielmals falsch gemacht wird, daher ist in der Beratung darauf zu achten.

6. Deutschlandticket: Paritätischer fordert bundesweites Sozialticket für arme Menschen
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Der Paritätische kritisiert zurecht: „Das 9-Euro-Ticket war ein mobilitätspolitischer Meilenstein. Erstmalig konnten im letzten Sommer ärmere Menschen, die sich reguläre Bahnfahrten nicht leisten können, einfach mal in den Urlaub fahren oder Verwandte besuchen. 52 Millionen verkaufte Tickets sprechen für sich. Das 9-Euro-Ticket war ein großer sozialer Erfolg und dazu noch ökologisch sinnvoll.

Das geplante Deutschlandticket ist kein würdiger Nachfolger. Der Preis von 49 Euro, den die Ampel und die Bundesländer für das Ticket veranschlagen, ist für viele Menschen nicht finanzierbar. Ob man ein günstigeres Ticket bekommt, wenn man Transferleistungen bezieht, hängt leider vom Wohnort und der jeweiligen Landesregierung ab. Das ist unfair. Ein Ticket-Flickenteppich muss vermieden werden. Wir brauchen ein bundesweites Sozialticket, damit sich auch arme Menschen Nah- und Fernverkehr leisten können.“ Nachzulesen hier: https://t1p.de/uri8u

Bemerkung dazu: hier sollte neben dem „Deutschlandticket“ noch ein Sozialticket aufgelegt werden. Sozusagen mit 20 EUR durch Deutschland, das wäre sozial, das wäre ökologisch und würde bei armen Menschen unmittelbar ankommen und für diese Lösungen schaffen.

7. Energiehilfekampagne / Weiterhin: Aufforderung zum Mitmachen
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Vorab die Info: die Homepage wurde auf die Rechtsänderungen zum 1.1.2023, rund um das Bürgergeldgesetz, angepasst. Die bundesweite Aufklärungs- und Unterstützungskampagne für Betroffene hoher Energiekosten www.energie-hilfe.org wurde im Nov. 2022 gestartet. In der Zeit wurden bundesweit fast 140.000 Flugblätter und Tausende von Plakaten verschickt und verteilt. Die letzten 10.000 Flyer und 2.000 Plakate können noch bei uns abgerufen werden.

Zu diesem Thema gibt es auch eine richtig positive und eine negative Meldung: ins Bürgergeldgesetz ist eingeflossen  „wird ein SGB-II-Antrag für einen einzelnen Monat für die Übernahme von Nachzahlung von Heizkosten (nicht Betriebskosten) oder Aufwendungen der „angemessenen“ Beschaffung von Heizmitteln gestellt, wirkt dieser Antrag, wenn er bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt wird, auf den Ersten des Fälligkeitsmonats zurück“. Das gilt nur für Anträge, die ab 2023 gestellt werden (§ 37 Abs. 2 S. 3 SGB II). Hier hat die energie-hilfe-Kampagne konkrete Wirkung gezeigt.

Diese Nachwirkungsregelung gilt aber nicht für das SGB XII. Hier werden die alten, kranken und behinderten Menschen wieder einmal komplett alleingelassen und diskriminiert.

Mitmachen!

Ihr/Sie könnt und sollt bei der Kampagne mitmachen. Bitte werbt in Euren/Ihren Strukturen und Organisationen dafür! Wenn viele darüber informieren, gewinnt sie weitere Tiefe.

Die Kampagne baut darauf auf, dass Infomaterial in Beratungsstellen, Stadtteilzentren, Gewerkschaftsbüros, Jugendzentren, Kindergärten, Kneipen, Kinos, Unis, Stadtbibliotheken ausgelegt und aufgehängt werden soll. Diese Verteilung müsst Ihr/Sie in euren Kommunen, Strukturen oder Einrichtungen organisieren. Diese Materialien versenden wir kostenfrei.

Daher liebe Leute: Material ist genug da, bestellt und verteilt. Hier geht es direkt zur Seite mit den Materialien und zur Bestellung: https://www.energie-hilfe.org/infomaterial.html

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-05-2023-vom-05-02-2023.html !

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