Heute veröffentlichen wir den 41. NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 41. NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9), erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé-Newsletter 41/2023 vom 10.12.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,  sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Dringender Appell: Sozialverbände und ver.di warnen vor Sozialkürzungen: „Für ein menschenwürdiges Existenzminimum – gegen Kürzungen beim Bürgergeld!“

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Wer die Erhöhung mit Verweis auf das Lohnabstandsgebot kritisiert, spielt Geringverdienende gegen Transfer-Berechtigte aus. Das spaltet unsere Gesellschaft. Die Gegner der Bürgergeld-Erhöhung wollen damit den Lohndruck auf untere Einkommensgruppen verschärfen und den Niedriglohnsektor zementieren. Sie verbreiten zudem Fake-News, denn wer arbeitet, bekommt hierzulande immer mehr Geld als Bürgergeld-Empfänger*innen.

Die Behauptung, dass viele lieber Bürgergeld beziehen als zu arbeiten, ist purer Populismus und stigmatisiert Bürgergeld-Bezieher*innen. Wahr ist: Von den über 5,5 Millionen Menschen, die Bürgergeld erhalten, stehen knapp 4 Millionen dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung: wegen ihres Alters (unter 15 Jahren), ihrer Gesundheit, der Pflege von Angehörigen oder weil sie bereits in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind. Fast 800.000 Menschen verdienen außerdem so wenig, dass sie ergänzend Bürgergeld benötigen, um ihr Existenzminimum halbwegs zu sichern. Wer wirklich „Anreize für Arbeit“ verbessern möchte, der muss die Tarifbindung stärken und den Mindestlohn deutlich anheben.

In diesen kritischen Zeiten der Verunsicherung und Polarisierung braucht es einen starken und verlässlichen Sozialstaat, der Lebensrisiken angemessen absichert und Menschen dabei unterstützt, auf eigenen Beinen zu stehen, und sie nicht abwertet. Dazu gehören ein höherer Regelsatz, die Stärkung der sozialen Sicherung und mehr Zukunftsinvestitionen in Arbeit, Umwelt und Bildung.

So Auszüge aus der Erklärung, die hier nachzulesen ist: https://t1p.de/e5nwz

Kurze Bemerkung dazu: Die FDP blockiert in der Ampel jedwede höhere Besteuerung, genauso wie höhere Verschuldung, stattdessen fordert die FDP massive Sozialkürzungen. Nicht nur die Kindergrundsicherung soll nicht kommen, sondern auch das Bürgerfeld und damit auch die Sozialhilfe sollen gekürzt werden. Bürgergeld und Sozialhilfe sind laut Bundesverfassungsgericht unverfügbare, also nicht kürzbare Leistungen. Mit der Forderung nach Kürzung fordert die FDP Verfassungsbruch. Durch die völlig verbohrte Klientel-Politik der FDP wird jede dringend notwendige Investition in die Infrastruktur, Bildung, Umweltschutz, Integration Geflüchteter und somit in das Fortbestehen einer demokratischen Gesellschaft blockiert.

Alleine die Forderung nach Kürzung der existenzsichernden SGB II/SGB XII – Leistungen und damit auch der Asyl-Leistungen würde eine Kürzung der Mindestsicherungsleistungen für fast 7 Mio. Menschen bedeuten.

Hier ist es von Nöten den Verantwortlichen klare Grenzen aufzuzeigen und klarzumachen: Wer Sozialkürzungen fordert – erntet Protest! Umverteilen und Reichensteuer – keine Sozialkürzungen! Mit diesen Forderungen sollte die FDP und die CDU/CSU zukünftig bei ihren öffentlichen Auftritten konfrontiert werden. Dazu möchte ich aufrufen.

2. ExpertInnen fordern Neunivellierung der Grundsicherungssysteme und zu den geforderten Sozialkürzungen
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a. Zwei Studien vom Ifo-Institutes aus München und des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) kommen zu dem Ergebnis, dass die Existenzsicherungssysteme neu nivelliert werden müssen, das beginnt bei gleicher Einkommensanrechnung im SGB II / WoGG und KiZ und geht bis zu deutlicher Erhöhung der Erwerbstätigenfreibetrage.

Infos dazu im Handelsblatt: https://t1p.de/9mj90

b. Das DIW vertritt die Position, dass die Haushaltskrise schnellstmöglich beendet und ein Bundeshaushalt 2024 verabschiedet werden muss, denn „Sonst eskaliert die Lage und könnte die deutsche Wirtschaft erneut in die Rezession treiben“ und „Das größte Problem heute, politisch wie wirtschaftlich, sind nicht Kürzungen von Ausgaben oder Subventionen, sondern ein so massiver Vertrauensverlust in die Handlungsfähigkeit der Politik, dass Unternehmen ihre Investitionen absagen oder ins Ausland verlagern“. Mittelfristig gebe es viele Einsparmöglichkeiten, primär bei Subventionen für fossile Energieträger von knapp 60 Milliarden Euro im Jahr, wie beispielsweise dem Privileg bei Diesel und Flugbenzin. „Zudem sollten auch Steuerprivilegien bei Erbschaften, Immobilien und der Mehrwertsteuer abgebaut werden.“
(alle Zitate aus NTV). Nachzulesen: https://t1p.de/awksd

c. In einem Beitrag in LTO stellt Prof. Dr. Kingreen klar, dass die Höhe des Bürgergeldes nicht beliebig ist und dass diejenigen Vorschläge, Haushaltsprobleme bei den Ärmsten abzuladen zwar Konjunktur haben, aber das Gesetz und die Rechtsprechung des BVerfG verkennen und es für Kürzungen des Bürgergeldes so gut wie keinen verfassungsrechtlicher Spielraum gibt. Prof. Dr. Kingreen stellt aber auch klar, dass mit einer völligen Selbstverständlichkeit wohlhabende Eltern Kindergeld erhalten bzw. von den verteilungspolitisch fragwürdigen Kinderfreibeträgen profitieren. Er merkt außerdem an, dass aber ein Aufschrei durchs Land geht, wenn die Einkommensgrenzen von 300.000 Euro für den Bezug des steuerfinanzierten Elterngelds allmählich abgesenkt werden sollen.
Zusammenfassend spricht er von der Selbstverständlichkeit und einem Klima der „Wohlstandsubventionierung“ und dass dies die Möglichkeit nimmt notwendige Zukunftsinvestitionen vorzunehmen.
Hier nachzulesen: https://t1p.de/zvjc6

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Handkommentar – Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

Verständlich, praxisnah, aktuell. Erscheint am 14.12.2023
Behandelt alle praxisrelevanten Fragen rund um den Abschluss und die Durchführung von Verträgen, die für die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen geschlossen werden.

Setzt Schwerpunkte u.a. auf den Anwendungsbereich des WBVG, Abschluss und Kündigung des Heimvertrages, Geschäftsunfähigkeit der Verbraucher:innen/Genehmigung durch Bevollmächtigten/ Betreuer:in, Regelungsverhältnis zum SGB XI, XII und zu bestehenden Landesheimgesetzen. Liefert Best-Practice-Beispiele für den Alltag und berücksichtigt durchgängig die aktuelle Rechtsprechung.

Den Kommentar sowie weitere aktuelle Werke zum Sozialrecht finden Sie hier: zum Nomos-Shop.

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3. Debatte um Bürgergeld: Paritätischer legt aktuelle Berechnungen für armutsfesten Regelsatz vor
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Aktuelle Forderungen nach einer Kürzung beim sogenannten Bürgergeld kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband scharf. Die geplante Erhöhung der Grundsicherungsleistungen zum 1.1.2024 auf 563 Euro sei völlig gerechtfertigt und dürfe nicht ausgesetzt werden, mahnt der Verband. Nach aktuellen Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste der Regelsatz tatsächlich sogar deutlich stärker auf mindestens 813 Euro für alleinstehende Erwachsene angehoben werden, um nicht nur die Inflation auszugleichen, sondern wirksam vor Armut zu schützen.
Mehr Infos und die Expertise: https://t1p.de/zctf5

4. Die Linke: Wohnkostenlücke / Sanktionsmoratorium / Sozialer Arbeitsmarkt / Bündnis Sahra Wagenknecht zu Bürgergeld
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Ich verlinke auf den derweil letzten Newsletter „Parlamentarisches zu Existenzsicherung – Dezember 2023″ von der Linkspartei. Ulrike Müller will diesen für die Linke als parlamentarische Gruppe fortführen. Das kann im Detail im NL nachgelesen werden.
Darin werden thematisiert: die Wohnkostenlücke bei den KdU und auch dass diese enorme regionale Unterschiede beinhaltet, so waren in Vorpommern-Rügen nur 1,7 Prozent der Bedarfsgemeinschaften betroffen, in Rothenburg (Wümme) aber mit 54,5 Prozent mehr als die Hälfte. Dann eine kleine Anfrage zu Sanktionen und Erkenntnissen aus dem Sanktionsmoratorium, zum weiteren Abbau des Sozialen Arbeitsmarkts, zum institutionelles Misstrauen bei Datenabgleichen der Jobcentern und zur Existenzsicherung mit den Bündnis Sahra Wagenknecht, Diskriminierungsschutz ausweiten, Schuldnerberatung: Linksfraktion fordert Recht darauf und verschiedenen weiteren Forderungen der Linksfraktion in ihrer letzten Woche im Parlament.
Hinter dem Newsletter hängen dann noch Auswertungen der Anfrage.
Ich möchte Ulrike Müller an der Stelle herzlich für ihre Infos danken und hoffe, dass Die Linke, nach dem Austritt von Wagenknecht und ihren Anhänger*innen als Partei wieder wählbar wird. Eine starke Linke ist in diesen finsteren Zeit so notwendig wie nie.

Hier geht es zum Newsletter zur Parlamentarisches zu Existenzsicherung – Dezember 2023 und Anhängen: https://t1p.de/g5wip

5. Positionspapier Diakonie Hamburg Zugangsbarrieren in der öffentlichen Verwaltung erschienen
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Das Diakonischen Werks Hamburg hat eine Auswertung und Schlussfolgerungen zur Erreichbarkeit und Zugänglichkeit öffentlicher Dienststellen erstellt. Gegenstand des Positionspapiers sind die Ergebnisse einer Befragung zur Gewährung von existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG und der Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, die in 2023 bei unterschiedlichen sozialen Beratungsstellen durchgeführt wurden.

Die Auswertung macht deutlich, dass es bei den hier relevanten Dienststellen (Jobcentern, Fachämter Grundsicherung und Soziales, Amt für Migration Asylbewerberangelegenheiten, Hamburg Service vor Ort Ausländerangelegenheiten)  erhebliche Zugangsbarrieren gibt, die sich für Hamburger:innen in prekären Lebenslagen nicht selten existenziell bedrohlich auswirken.

Mit dem Papier soll nicht nur auf Probleme hingewiesen, sondern zugleich auch Handlungsvorschläge gemacht werden. Erarbeitet werden Vorschläge zu den Themen Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, Erreichbarkeit, Bearbeitungszeiten, Umgang mit Unterlagen, Drucken – Kopieren – Scannen, Erläuterung von Bescheiden und Bekanntmachung bestehender sozialer Rechtsansprüche und Angeboten.

Das Positionspapier ist hier abrufbar: https://t1p.de/ah01m

Kurze Bemerkung dazu: Danke für die hervorragende Arbeit. Jetzt geht es darum die Beseitigung der Missstände einzufordern, denn § 17 Abs. 1 SGB I ist da absolut eindeutig: die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass … ihre Verwaltungs- und Dienstgebäude frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren sind und jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält“. Das wird eingefordert, das ist die Konkretisierung des Sozialstaatsgebots und über § 37 S. 2 SGB I auch nicht verfügbar, weder über Gesetz, noch Verwaltungsanweisung.

6. Sozialrecht-Justament 11/2023 zur Kindergrundsicherung
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Der Kollege Bernd Eckardt stellt in seinem aktuellen SJ verschiedenste Facetten der geplanten Kindergrundsicherung dar. Auch wenn sich noch einiges ändern wird und die Einführung der Kindergrundsicherung überhaupt nicht klar ist, lohnt es sich trotzdem mit den vielen Facetten der Kindergrundsicherung schon während des Ge-setzgebungsverfahrens zu befassen. Die Kindergrundsicherung ist das gravierendste sozialpolitische Reformvorhaben der Ampelkoalition. Es stellt auch die existenzsichernde Sozialberatung und viele soziale Dienste vor neuen Herausforderungen. In folgender Darstellung werden verschiedene Facetten der geplanten Kindergrundsicherung in unsystematischer Form dargestellt.
Hier nachzulesen: https://t1p.de/pzym1

7. Positive Initiative des Land NRW: Rückausnahme des SGB II – Leistungsausschlusses für Menschen in stationärer Drogenentwöhnungstherapie, bei Zurückstellung der Strafvollstreckung
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Das Land NRW startet die Initiative, das Menschen in stationärer Drogenentwöhnungstherapie, bei Zurückstellung der Strafvollstreckung nicht mehr aus dem SGB II ausgeschlossen sind, entsprechend BSG – Urteil vom 5.8.2021 – B 4 AS 58/20 R, sondern das geregelt wird, dass diese dann ins SGB II kommen können. Dies bedeutet ein Absehen vom Vollzug der Strafe eigener Art, erfordert aber die Kostenzusage des zuständigen Trägers und Übernahme der für die therapeutische Maßnahme anfallenden Kosten. Früher wurden verurteilten erwerbsfähigen Personen hierfür Leistungen nach dem SGB II gewährt, um ihren Lebensunterhalt, aber auch die Begleichung von Therapienebenkosten während der Therapiemaßnahme zu sichern, wie das Land NRW das zutreffend begründet. Unter Top 24 ist die Gesetzesänderungsinitiative zu finden: https://t1p.de/vaphn

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-41-2023-vom-10-12-2023.html !

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