Heute veröffentlichen wir den 33. ordentlichen NEWSLETTER 2022 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 33. ordentliche NEWSLETTER  des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 33/2022 vom 28.08.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,  sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Der Pari schlägt Alarm: Bei der Regelbedarfsanpassung 2023 droht erneut reale Kürzung des Existenzminimums
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Die anstehende Regelsatzanpassung zum 1.1.2023 droht ein weiteres Mal zu einer faktischen Kürzung der Leistungen bei Hartz IV und anderen existenzsichernden Leistungen zu werden. Die Paritätische Forschungsstelle hat ermittelt, wie die Regelbedarfe ausfallen, wenn sich die Festlegung der Regelbedarfe 2023 ausschließlich an der aktuell gültigen Anpassungsformel orientiert. Auf der Grundlage mittlerweile vorliegender Daten wird dabei eine Anpassung der Regelbedarfe um 4,6 Prozent ermittelt. Die Preise steigen aber weiter.  Die Inflation betrug im Juli 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat bereits 7,5 Prozent. Die Menschen werden immer ärmer.

Detaillierte Infos vom Pari dazu: https://t1p.de/sz1db

Weitere Infos dazu vom Büro Jessica Tatti, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE: https://t1p.de/s2hhm

2. Ukrainegeflüchtete: Wichtige Hinweise für die Beratungspraxis – Handlungsbedarf vor dem 31. August!
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Die bislang nur bis zum 31. August 2022 gültige „Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung“ soll bis zum 30. November verlängert werden. Sie ermöglicht, dass aus der Ukraine Geflüchtete ohne Visum rechtmäßig nach Deutschland einreisen und sich ohne Aufenthaltstitel rechtmäßig aufhalten können. Die am 1. September in Kraft tretende Verlängerung der Verordnung enthält aber eine gravierende Verschärfung: der rechtmäßige Aufenthalt gilt dann nur noch für 90 Tage ab dem Tag der Einreise, in dieser Zeit muss ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt werden, damit sich der erlaubte Aufenthalt verlängert (§ 81 Abs. 3 S. 1 AufenthG).

Für die Praxis ergibt sich daraus erhöhter Beratungs- bzw. sofortiger Handlungsbedarf:

Wer bis zum 31. August bereits länger als 90 Tage in Deutschland ist, muss bis spätestens 31.08.2022 noch einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen – ggf. schriftlich. Ansonsten wird die Person ausreisepflichtig.

Wenn zum Inkrafttreten der geänderten Verordnung am 01.09. noch keine 90 Tage vergangen sind, so muss vor dem Ablaufen der 90 Tage ein entsprechender Antrag gestellt werden

Wer ab dem 01.09.22 einreist, muss ebenfalls binnen 90 Tagen einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen.

Weitere Infos hier: https://t1p.de/c7v3b

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3. Neue Arbeitshilfe: Sicher ist sicher. Das Daueraufenthaltsrecht für Unionsbürger*innen und ihre Familienangehörigen – neue Arbeitshilfe für die Beratungspraxis
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Bei der neu veröffentlichten Publikation, geschrieben von Claudius Voigt (GGUA Münster), handelt es sich und eine weitere Arbeitshilfe für die Beratung von Unionsbürger*innen und ihren Familienangehörigen. Nach der Veröffentlichung der bereits 4. Auflage der umfassenden Handreichung „Ausgeschlossen oder privilegiert? Zur aufenthalts- und sozialrechtlichen Situation von Unionsbürger*innen“ wurde nun in der vorliegenden Broschüre der Schwerpunkt auf das Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU gelegt. Dabei handelt es sich um einen sehr guten und sicheren Status, der nur noch in seltenen Ausnahmefällen verloren gehen kann. Mit einem einmal erworbenen Daueraufenthaltsrecht ist nicht nur ein sicherer Aufenthalt verbunden, der auch dann bestehen bleibt, wenn die früheren Voraussetzungen entfallen sollten – es besteht damit auch ein unbedingter Anspruch auf Sozialleistungen oder Kindergeld. Daher hat das Thema eine hohe Relevanz bei der Beratung von Unionsbürger*innen, die bereits länger in Deutschland leben.
Download: https://t1p.de/6ah6o

4. Neue Weisung der BA zu § 11 SGB II
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Die BA hat eine neue Weisung zu § 11 SGB IUI erlassen, dabei geht es um die Einkommensanrechnung. Einen Überblick über die Änderungen gibt es hier: https://t1p.de/ld5go

Die Weisung ist unter § 11 SGB II hier zu finden: https://t1p.de/buca

5. Hohe Gas- und Heizkostennachforderungen
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Das BMAS bestätigt eine Presseanfrage, wonach hohe Gas- und Betriebskostennachforderungen im Monat der Fälligkeit einen SGB II-/SGB XII – Leistungsanspruch auslösen können.
Siehe Info in BuzzFeed https://t1p.de/kql27 

Dazu haben wir nochmal auf der Tacheles Webseite eine aktuelle Veröffentlichung mit Musterrechnung erstellt: https://t1p.de/cljcb, diese ist ergänzend zu https://t1p.de/8huag

Das BMAS und die BA sind aufgefordert, für solche Anträge einen vereinfachtes Antragsformular zu entwickeln, denn es besteht die Rechtspflicht „den  Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach zu gestalten“ (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I) Des Weiteren besteht die Verpflichtung der Leistungsträger „darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält“ (§ 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB I).
Diese Verpflichtungen können nur durch ein vereinfachtes Antragsverfahren umgesetzt werden, also Herr Heil und Frau Nahles, das zu veranlassen, ist Ihr Job als Arbeitsminister und BA-Chefin. 

Hier noch ein Hinweis zur Frage, ob es Sinn macht, die monatlichen Abschläge für Betriebskosten/Heizung hochzusetzen:

Wenn jemand eine eventuelle hohe Nachzahlung sowieso nicht stemmen kann und für den Monat der Fälligkeit der Nachzahlung einen Antrag auf ergänzende Leistungen stellen muss, macht es keinen Sinn, vorher höhere Abschlagszahlungen zu leisten. Denn damit wird der etwaig vom Jobcenter/Sozialamt zu übernehmende Betrag gemindert und es kann passieren, dass gar nichts vom Amt übernommen werden muss. Daher: bitte nicht eine Höhersetzung der Betriebs- oder Heizkosten beantragen, wenn sowieso beabsichtigt ist mit der Nachzahlung zum Jobcenter/Sozialamt zu gehen oder gehen zu müssen.  

6. Interview mit Frank Jäger vom Tacheles zum Bürgergeld
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Dann möchte ich auf Interview mit Frank Jäger verweisen, indem er eine politische Wertung zum Bürgergeld vornimmt, das ist hier zu finden: https://t1p.de/ikdr8

7. Sozialproteste und „heißer Herbst“ und einige Anmerkungen dazu
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Jetzt ist es raus, die Regelleistungen sollen Hungerleistungen werden, noch nicht einmal die Inflationsrate wird damit gedeckt. Diese geht aber durch die Decke. Die Lebenshaltungskosten, die Energie, der Strom sind nicht mehr bezahlbar. Mit der geplanten 4,6 % Steigerung der Regelleistungen sind die Menschen, die SGB XII-, SGB II- oder Asyl-Leistungen beziehen einfach nur abgeschrieben. Es ist ein „Lebenslang“ in Not, Elend und bitterster Armut. Ein Leben in Würde ist bei diesen Hungerregelleistungen nicht mehr möglich oder man kann es auch anders sagen, das ist „Klassenkampf“ von oben.

Entweder wird das weiter akzeptiert oder halt mal nicht mehr.

Es ist Zeit, dass nicht mehr zu akzeptieren, es ist Zeit auf die Straße zu gehen, ein menschenwürdiges Dasein zu fordern. Ein Sofortzuschlag von 100 EUR pro Monat und Kopf im Monat und auf Dauer eine Erhöhung der Regelleistungen auf mind. 600 EUR. Diese Forderungen bestehen seit langem. Besonders der Paritätische erarbeitet diese und begründet sie stetig mit aller Akribie. Jetzt sind aber auch einmal die Betroffenen, die Menschen, die es betrifft gefordert. Das sind fast 7 Millionen Menschen. Verdammt, geht auf die Straße, macht klar, es reicht. UND es ist notwendig eine Umfaierteilung von Oben nach unten zu fordern!

Aber: wenn auf die Straße gegangen wird, dürfen solche Proteste keinesfalls zusammen mit Rechten, Nazis und Antisemit*innen erfolgen. Mit diesen geht man nicht auf die Straße!

Hier muss es eine ganz klare Abgrenzung geben. Es darf mit Rechten und Nazis in keinem Fall ein gemeinsames Handeln geben. Diese verfolgen ihre eigenen Ziele. Eine offene und solidarische Gesellschaft, ist keins davon.

Den Appell, nicht mit Rechten auf die Straße zu gehen, richte ich hier ebenfalls an die Partei DIE LINKE. Wenn diese sich nicht komplett ins politische Abseits katapultieren möchte, darf sie keine Querfront bilden, so wie es Teile der Linken mit Aufrufen zu Montagsdemonstrationen tun. Der Begriff Montagsdemonstrationen ist von den Nazis gekapert worden und da muss es eine 100 % Trennlinie geben: Ohne Ausnahme, kein Schulterschluss mit Nazis!

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Weitere aktuelle Mitteilungen aus diesem NEWSLETTER inklusive Impressum könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link auf der Homepage von

lesen.

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-33-2022-vom-28-08-2022.html !

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