Heute veröffentlichen wir den 16. ordentlichen NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 16. ordentliche NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 16/2023 vom 21.05.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Neue BA Weisungen und Arbeitshilfen
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a. Die BA hat neue Weisungen herausgegeben:

Die Fachlichen Weisungen zu § 37, § 40/41a und § 41a SGB II. Diese gibt es hier zu finden: https://t1p.de/8uqrh

Dann gibt es eine neue Weisung zum Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III, diese gibt es hier: nhttps://t1p.de/ix2it

b. Neue Arbeitshilfen:
Hier gibt es eine Aktualisierung des Handbuch Interner Dienstbetrieb, zu Übersetzungsdiensten und Kommunikationshilfen aus 1/2023

Hier sind die zentralen Regelungen zur Übernahme von Dolmetsch- und Übersetzungskosten nach der Vo 883 und dem § 19 SGB X bei Beantragung und Erhalt von Sozialleistungen zu entnehmen. Das ist Pflichtlektüre der Migrationsberatung!
Download hier:
https://t1p.de/t96ev

Praxishandbuch der BA: Der Rechtsschutz im SGB II: Praxishandbuch für das Verfahren nach dem SGG, 7. Aufl. von 6/2022
Ein Muss für alle, die tiefer ins Verwaltungsverfahren einsteigen wollen!
Download hier: https://t1p.de/xt5vs

c. Aufruf an Behördenmitarbeitende
Gerne bin ich an der Übersendung aktueller Dienst- und Verwaltungsanweisungen zum SGB II und allgemeinen Existenzsicherung interessiert. Bitte gebt wichtige Weisungen weiter. Dafür gibt es ein anonymes Uploadverfahren, der Link dazu hier: https://t1p.de/buca

2. Appell von über 50 Organisationen an die Bundesregierung: Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes bei der europäischen Asylrechtsreform!
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Ein Bündnis von mehr als 50 Organisationen fordert die Bundesregierung zur Abkehr von ihren Plänen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems auf. Mit Blick auf das Treffen der EU-Innenminister:innen am 8. Juni 2023 appelliert das Bündnis an Innenministerin Nancy Faeser (SPD), ihrer humanitären Verantwortung gerecht zu werden und ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst zu nehmen. Es darf keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes geben.
Mehr dazu: https://t1p.de/bt2hs

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3. Der Paritätische fordert die vollständige und zeitnahe Umsetzung der Istanbul-Konvention für alle von häuslicher und/oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Menschen, insbesondere Frauen und Kinder
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Nach jahrzehntelanger politischer Diskussion ohne Ergebnis und anhaltend erschreckenden Zahlen von Gewalt betroffenen Menschen braucht es jetzt eine bundeseinheitliche bedarfsgerechte und einzelfallunabhängige Finanzierung des Gewaltschutzsystems in Form eines Bundesgesetzes, verbunden mit einem Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei geschlechtsbezogener und/oder häuslicher Gewalt. Frauenhausplätze, Beratungsstellen und Kriseneinrichtungen für alle von häuslicher und/oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Menschen müssen ausgebaut sowie kostendeckend und kontinuierlich finanziert werden.

Das Koalitionsversprechen der Schaffung einer bundesgesetzlichen Grundlage zur finanziellen Absicherung und zum Ausbau des Gewaltschutzsystems ist einzulösen.

https://t1p.de/4sl8j

Anmerkung dazu: Es gibt eine Reihe von Menschen in Gewaltschutzeinrichtungen, die aufgrund SGB II/SGB XII – Leistungsausschlüssen, die z.B. für UnionsbürgerInnen, DrittstattlerInnen oder Auszubildende gelten, aus den primären Existenzsicherungssystemen ausgeschlossen sind. Für diese müssen die Kosten der Schutzeinrichtungen über den § 67 ff SGB XII übernommen werden. Auch darf es nicht sein, dass Menschen, die in Schutzeinrichtungen müssen, sich aufgrund von Doppelmieten u.ä. verschulden müssen. Diese Kosten sind im Rahmen von § 67 SGB XII zu übernehmen und dann in einem Kostersatzanspruchsverfahren gegen die Verursacher und Täter behördlicherseits geltend zu machen. Auch in diesem Bereich muss dringend nachgebessert werden!

4. BSG: Ausländische Heimbewohner können Passkosten bezahlt bekommen
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In einem Wohnheim untergebrachte psychisch kranke Ausländer*innen können vom Sozialhilfeträger die Kostenerstattung für die Beschaffung eines neuen Passes beanspruchen. Die vom Heimatland erhobenen Gebühren für die Ausstellung eines neuen Passes sind dem „weiteren notwendigen Lebensunterhalt“ zuzuordnen und nicht aus dem Taschengeld, welches die Bewohner*innen als Barbetrag erhalten, zu bezahlen, entschied das BSG (9.12.2022 – B 8 SO 11/20 R). Hier eine Sachverhaltszusammenfassung: https://t1p.de/ntq0r
Wertung bei Wolters Kluver: https://t1p.de/hzkcl
und dies BSG Entscheidung im Volltext: https://t1p.de/mgiaq

5. Änderungen beim Kabelfernsehen: Abschaffung des Nebenkostenprivilegs
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Derweilen zahlen über zwölf Millionen Haushalte in Deutschland für ihren TV-Kabelanschluss in der Nebenkostenabrechnung. Das Nebenkostenprivileg erlaubte es Vermieter*innen, die Kabelgebühren in den Nebenkosten auf alle Mieter*innen, unabhängig ihres Anschlusses, umzulegen. Nach Ende der Übergangsfrist am 30. Juni 2024 ist die Fernsehempfangsart für alle frei wählbar. Auch müssen die Mieter*innen nicht mehr für den Kabelanschluss aufkommen.
Umfangreiche Infos bei der Verbraucherzentrale: https://t1p.de/y37ep

Sozialrechtliche Konsequenz: Wenn die mietvertragliche Pflicht zum Abschluss eines Kabelfernsehvertrages entfällt, sind diese Kosten keine „unausweisliche Wohnnebenkosten“ im Sinne der BSG Rechtsprechung (BSG 19.2.2009 – B 4 AS 48/08 R) und müssen dann auch nicht mehr vom Jobcenter/Sozialamt als Unterkunftskosten übernommen werden. Das wird für einige SGB II/SGB XII – Leistungsbeziehende Änderungen bedeuten.   

6. KdU – Richtlinien bitte auf Aktualität prüfen

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Wie wahrscheinlich bekannt ist, veröffentliche ich regelmäßig die mir bekannten bundesweiten KdU Richtlinien, diese gibt es hier: https://t1p.de/ixqj

Diese KdU Werte sind für viele Betroffene und auch BeraterInnen von enormer Wichtigkeit und die Datenbank zu pflegen ist richtig viel Arbeit. Dabei könnte ich sehr gut Hilfe gebrauchen. Also Freiwillige vor. Wer Richtlinien bzw. MOG-Werte hat, kann die auch über den anonymen Upload oder mit normaler Mail schicken.

7. Studie zu Polizeigewalt veröffentlicht: Gewalt im Amt / Download steht kostenlos zur Verfügung
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Übermäßige polizeiliche Gewaltanwendung und ihre Aufarbeitung

Übermäßige Gewaltanwendungen durch Polizist:innen in Deutschland sind bislang nur in Ansätzen untersucht. Das Buch liefert umfassende wissenschaftliche Befunde zu einschlägigen Situationen und ihrer strafrechtlichen Aufarbeitung. Auf Basis einer Betroffenenbefragung mit über 3.300 Teilnehmenden und über 60 qualitativen Interviews stellen sich die Fälle als komplexe Interaktionsgeschehen dar, bei deren Aufarbeitung eine besondere Definitionsmacht der Polizei sichtbar wird.

Das Buch ist von Laila Abdul-Rahman, Hannah Espin Grau, Luise Klaus, Tobias Singelnstein

Download: https://t1p.de/oa270

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-16-2023-vom-21-05-2023.html !

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