Heute veröffentlichen wir den 21. ordentlichen NEWSLETTER 2022 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 21. ordentliche NEWSLETTER  des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 21/2022 vom 29.05.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,  sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Arbeitsminister Heil zur Umsetzung des „Bürgergeld“ und Erhöhung der  Regelleistungen in SGB II/SGB XII und AsylbLG um rd. 10 %
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Arbeitsminister Heil kündigt zum Jahreswechsel Änderungen bei den Regelleistungen an:
„Mein Vorschlag ist, dass wir etwa bei Familienhaushalten die unteren 30 statt der unteren 20 Prozent der Einkommen als Grundlage nehmen. Damit können wir erreichen, dass die Regelsätze im Bürgergeld pro Person und Monat in etwa um 40 bis 50 Euro höher sein werden als in der Grundsicherung. Das entspricht einer Steigerung von etwa 10 Prozent.“
Weiter: „Zum 1. Januar wollen wir außerdem das neue Bürgergeld einführen, mit dem wir das Hartz-IV-System überwinden und dem Sozialstaat ein neues Gesicht geben“.
Das Interview gibt es hier: https://t1p.de/idh2f

Bemerkung: Was Hubertus Heil in Bezug auf die Regelleistungen ankündigt, ist nichts anderes als die Umsetzung der sowieso fälligen Regelleistungserhöhungen durch die explodierenden Preise und die Inflationsrate. Das jetzt als „Überwindung des Hartz-IV-Systems“ zu bezeichnen, ist zynisch. Es ist vielmehr die Zementierung von dauerhafter Armut unterhalb des Existenzminimums. Es bedarf einer sofortigen monatlichen Erhöhung von 100 EUR und einer dauerhaften von rd. 200 EUR mehr.

Auch bedarf es einer sofortigen Aussetzung jeder Kürzung in den Unterkunfts- und Heizkosten und Aufrechnung jeglicher Forderungen von Darlehn, Erstattungs- und Ersatzansprüchen (Kürzungsmoratorium“, siehe Thomé NL 19/2021, Nr. 2: https://t1p.de/f6ur9).

Daher kann man dazu sagen: das Bürgergeld bleibt Hartz IV, solange die Regelleistungen nicht bedarfsdeckend sind und die Sanktionen abgeschafft werden!

2. Ukrainegeflüchtete / Weisung der BA
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Die BA hat am 23. Mai 2022 eine ausführliche Weisung zum Rechtskreiswechsel vom AsylbLG ins SGB II für Menschen mit (beantragtem) vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG veröffentlicht. Die BA-Weisung Bearbeitung von Fällen mit Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG oder entsprechender Fiktionsbescheinigung“ gibt es hier: https://t1p.de/8pzco

Claudius Voigt von der GGUA hat die Inhalte der Weisung seziert und übersichtsartig dargestellt, das Papier von Claudius gibt es hier: https://t1p.de/rdx58

Dazu auch einige kritische Anmerkungen von RA Volker Gerloff auf Twitter: https://t1p.de/s9gxl

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Seminarraum Loher Bahnhof Wuppertal 

Der Seminarraum kann für Veranstaltungen, Tagungen, Treffen und Seminare gemietet werden (nicht für private Feiern/Partys).

Wer in NRW Tagungen, Veranstaltungen und Treffen plant (Wuppertal liegt genau in der Mitte) ist hier richtig. 

Der große Raum ist mit einer Abluftanlage versehen, das ist in Coronazeiten ziemlich wichtig.

Im großen Raum können bis zu 22 Personen an Tischen sitzen, im kleinen Raum bis zu 14 Personen. Ansonsten richtet sich die Anzahl der Teilnehmenden nach den jeweils gültigen Corona-Schutzbestimmungen. 

Vorteil der Räume: ruhige Atmosphäre, tolles Ambiente, gut gelegen, mit Abluftanlage (Großer Raum), viele Parkplätze, rollstuhlgeeignet. Getränkecateringservice, wenn gewünscht.

Hier geht es zum Belegungskalender: https://www.seminarraum-loherbahnhof.de/belegungskalender.html

Weitere Infos und Bilder sind hier zu finden: https://www.seminarraum-loherbahnhof.de

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Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten

3. Ausführliche Darstellung der Gesetzesänderungen zum Rechtskreiswechsel Ukraine zum 1. Juni

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Am 1. Juni 2022 treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft, die die Ansprüche auf unterschiedliche Sozialleistungen für Geflüchtete mit vorübergehendem Schutz neu regeln. Das betrifft das SGB II, SGB XII, AsylbLG, SGB IX, SGB V, BAföG, Familienleistungen im BKGG, EStG, BEEG, UhVorschG und das AufenthG.

Claudius Voigt hat dazu eine Zusammenstellung gezaubert, die gibt es hier: https://t1p.de/y3lun

4. Pari:  Wesentliche Änderungen durch das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz für aus der Ukraine Geflüchtete – Wechsel des Sozialleistungsträgers

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Der Pari fast die wesentlichen Änderungen durch das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz für aus der Ukraine Geflüchtete zusammen: https://t1p.de/ltrr2

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Im Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen:  Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Ihre Suche nach einer Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job …..

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von rd. 60.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten, Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen.

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Kontakt: info@thome-sozialrecht.de

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an.
Jetzt wichtig für die Menschen, die die Ukraine Geflüchteten supporten.

–  14./15. Juni 2022    als Online-Seminar
–  19./20. Juli 2022     als Online-Seminar
–  08./09. Aug. 2022    als Online-Seminar
–  26./27. Sept. 2022   als Online-Seminar
–  17./18. Okt. 2022     als Online-Seminar
–  07./08. Nov. 2022     als Online-Seminar
–  05./06. Dez. 2022     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

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Mehr Informationen aus diesem NEWSLETTER inklusive Impressum könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen.

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-21-2022-vom-29-05-2022.html !

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