Liebe Kolleginnen und Kollegen,
soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 37. NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9), erreicht.
(Foto: Regine Blazevic)
Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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Thomé-Newsletter 37/2023 vom 19.11.2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Infos zum Sozialportal / Fehlerkorrektur / Mitmachprojekt / Banner
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Ich möchte an dieser Stelle noch einmal auf das neueste Tacheles-Projekt, das Sozialportal.net, hinweisen. Mit diesem Portal hat Tacheles eine bundesweite, trägerübergreifende Beratungssuchmaschine gestartet.
Das Sozialportal soll Menschen, die Hilfe und Beratung benötigen, ermöglichen die für ihre Problemsituation passende Beratungsstelle, Rechtsanwält*in, Selbsthilfeinitiative oder sonstigen Support zu finden. Damit wollen wir unseren Teil dazu beitragen, Hilfebedürftige bei der Verwirklichung ihrer sozialstaatlichen Rechte zu unterstützen.
Das Sozialportal ist auch ein Mitmachprojekt: das bedeutet, Beratungsstellen, Hilfeeinrichtungen, Psycho-soziale Zentren, aber auch Anwält*innen sollen sich eintragen und bei bestehenden Einträgen, bitte die Daten auf Aktualität überprüfen.
Ich möchte alle Adressatinnen und Adressaten dieses Newsletters auffordern, sich mit ihrer Kanzlei, Organisation oder Beratungsstelle in das Sozialportal einzutragen!!
Infos dazu: https://t1p.de/65tlf
2. Leistungssätze des AsylbLG 2024
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Die Leistungssätze nach dem AsylbLG für 2024 wurden im BGBl. veröffentlicht: https://t1p.de/74yhw
Allerdings hat es die Bundesregierung auch über 1 Jahr nach dem Urteil des BVerfG bislang nicht geschafft, die verfassungswidrige Kürzung (nur Regelbedarfsstufe II für Personen in GU) zurückzunehmen.
Die Entscheidung des BVerfG bezog sich zwar nur auf Leistungen nach § 2 AsylbLG (weil sich die Klage darauf bezog), es wird aber allgemein, u.a. auch vom Hessischen Sozialministerium, die Ansicht vertreten, dass dies auch für die Grundleistungen nach § 3/3a AsylbLG gelte. Daher sollen die Behörden in Hessen auch für Grundleistungsempfänger:innen, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, Regelbedarfsstufe 1 anwenden, auch wenn es im Gesetz noch anders steht: https://t1p.de/1gni1
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Nur wer glaubt, er kenne sich in den Leistungen für Unterkunft und Heizung für Bürgergeldberechtigte aus, braucht diesen 656-seitigen Ratgeber nicht.
Unterkunfts- und Heizkosten nach dem SGB II
Das Handbuch für Bürgergeldberechtigte
Arbeitslosenprojekt TuWas
656 S., 8. Aufl., Stand: September 2023
32 € (+ Porto)
13 Gesetze und Verordnungen im Sozial- und Mietrecht allein seit 2021 haben eine Überarbeitung des Handbuchs nötig gemacht.
Neu sind das Kapitel B zum Karenzschutz (Aussetzung der Angemessenheitsprüfung bis zu einem Jahr) und das Kapitel S zu den Auswirkungen der Energiehilfen 2022/2023 auf die Unterkunfts- und Heizkostenbedarfe.
Die aktuelle Rechtsprechung der Zivil- und Sozialgerichte und des BVerfG zu den komplizierten Fragen rund um das Wohnen und Heizen ist eingearbeitet.
Bereits berücksichtigt ist die Diskussion um den Karenzschutz im laufenden Gesetzgebungsverfahren.
Fachhochschulverlag
www.fhverlag.de/produkt/unterkunfts-und-heizkosten-nach-dem-sgb-ii/
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3. Arbeitshilfe zum Chancen-Aufenthaltsrecht: Das Chancen-Aufenthaltsrecht in der Beratungspraxis – Arbeitshilfe zum Thema Flucht und Migration
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Die Arbeitshilfe soll Berater*innen dabei helfen, ihre Klient*innen sowohl hinsichtlich der Antragstellung wie auch mit Blick auf den Übergang in die Bleiberechtsregelungen zu begleiten. Die Broschüre ist entsprechend bewusst praxisnah gestaltet worden und enthält zahlreiche Tipps und Hinweise für die Beratungspraxis. Sie stellt zunächst ausführlich dar, was hinsichtlich der Erteilungsvoraussetzungen des § 104c AufenthG sowie der Antragstellung zu beachten ist und behandelt anschließend vor allem die Voraussetzungen, Besonderheiten und Schwierigkeiten bei einem Übergang in die Bleiberechtsregelungen der §§ 25a und 25b AufenthG.
Infos und die Arbeitshilfe gibt es hier: https://t1p.de/1ju4b
4. Betriebskosten- und Heizkostenabrechnungen
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Bis zum Jahresende werden bei Mieter*innen die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für das Jahr 2022 eintrudeln. Dabei werden in einer Vielzahl von Fällen Nachzahlungen erfolgen.
Auch Menschen, die sich nicht im SGB II/SGB XII-Leistungsbezug befinden, beispielsweise Menschen, die im Niedriglohnsektor arbeiten oder Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben Anspruch auf anteilige Übernahme der ungedeckten Betriebskosten- und Heizkostenabrechnungen. Voraussetzung ist, dass der Übernahmeantrag im Monat der Fälligkeit der Forderung beim Jobcenter/Sozialamt gestellt wird. Damit werden die Menschen im Monat der Fälligkeit der Forderung für einen Monat anteilig hilfebedürftig im Sinne des SGB II/SGB XII. Hier wäre es extrem hilfreich, dass auf diesen Anspruch durch Aushänge, aber auch medial hingewiesen wird.
Dazu ein alter Artikel aus 2022: https://t1p.de/cljcb (Bei der Berechnung müssten die Daten aktualisiert werden) und auch unter energie-hilfe.org, hier zu finden: https://t1p.de/amrgv
5. Die vielen kleinen Schweinereien … oder wie die rassistische Mobilisierung von AfD und Merz Wirkung zeigen
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Im Rahmen des „Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze“ empfiehlt nun der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Kürzung der Regelleistungen von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften mit Verpflegung, je nach Regelbedarfsstufe zwischen 98 EDUR – 186 EUR. So soll entsprechend § 142 SGB XII (Seite 9) und § 68 SGB II (Seite 11).
Hier in der Sozialausschussstellungnahme vom 8.11.2023 nachzulesen: https://t1p.de/958cr
6. Große Menschenrechtskonferenz am 29./30. Nov.2023 in Berlin/Online
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Gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte und der Evangelischen Akademie zu Berlin veranstaltet das Forum Menschenrechte am 29. und 30. November 2023 eine große Menschenrechtskonferenz in Berlin. Der Paritätische Gesamtverband ist seit 2018 Mitglied im Forum Menschenrechte, in dem sich derzeit über 50 Nichtregierungsorganisationen für einen verbesserten Menschenrechtsschutz im In- und Ausland einsetzen.
Anlass der Konferenz ist der 75. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 2023. Eine Teilnahme an der Konferenz ist online und vor Ort möglich.
Detaillierte Programm sowie die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es hier: https://t1p.de/aq9n1
7. Solidarität ist eine Waffe: Massiver Arbeitskampf gegen Tesla in Schweden
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Weil Tesla sowie Elon Musk weltweit Tarifverträge und Verhandlungen über Arbeitnehmerrechte ablehnt, solidarisieren sich in Schweden immer mehr Gewerkschaften mit dem Streik der Mechaniker in den Werkstätten des Unternehmens Tesla.
Der Streik der verschiedene Gewerke wird dabei schrittweise ausgeweitet. So folgt zum Beispiel auf eine zunächst nur teilweise Blockade der Autos in einigen Häfen nun eine vollständige Blockade in allen Häfen. Außerdem haben weitere Gewerkschaften angekündigt, Tesla in den kommenden Tagen und Wochen ebenfalls zu bestreiken, sofern Tesla einem Tarifvertrag der IF Metall nicht zustimmt.
Infos: https://t1p.de/4qwcc, https://t1p.de/mpzy8 und https://t1p.de/bhqxd