Heute veröffentlichen wir den 36. NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 36. NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9), erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

***************************************************

Thomé-Newsletter 36/2023 vom 12.11.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Infos zum Sozialportal / Fehlerkorrektur / Mitmachprojekt / Banner
————————————————————————————————

In meinem letzten (Sonder)newsletter hatte ich über das neueste Tachelesprojekt des Sozialportal.net, mit dem Tacheles eine bundesweite, trägerübergreifende Beratungssuchmaschine, gestartet hat, informiert.

Das möchte ich heute nochmals aufgreifen.

Das Sozialportal soll Menschen, die Hilfe und Beratung benötigen, ermöglichen die für ihre Problemsituation passende Beratungsstelle, Rechtsanwält*in, Selbsthilfeinitiative oder sonstigen Support zu finden. Damit wollen wir unseren Teil dazu beitragen, Hilfebedürftige bei der Verwirklichung ihrer sozialstaatlichen Rechte zu unterstützen.
Dies ist aber auch ein Mitmachprojekt: Beratungsstellen, Hilfeeinrichtungen, psycho-soziale Zentren, aber auch Anwält*innen sollen sich eintragen und bei bestehenden Einträgen, bitte die Daten auf Aktualität überprüfen.

Infos dazu: https://t1p.de/65tlf

Es hat sich ergeben, dass noch ein paar technische Fehler in der Programmierung. Nicht alles war bisher benutzer*innenfreundlich. So sind einige mit der Eintragungsmaske nicht klargekommen und haben die Eintragung abgebrochen, auch sind Mehrfacheintragung unter einer Mail derzeit nicht möglich. Diese Fehler sind erkannt und werden jetzt mit Nachdruck korrigiert.

Trotz dieser Anfängerfehler bitten wir, tragt euch, eure Beratungsstellen, Hilfeeinrichtungen, psycho-soziale Zentren, eure Kanzleien dort ein, damit das Sozialportal.net schnell wächst und größer wird.

Der direkte Weg zum Sozialportal: Start – Sozialportal.net https://sozialportal.net/

Das Sozialportal kann beworben werden, Banner zum Download auf Webseiten sind hier zu finden: https://t1p.de/qyqda

2. Verfahrensstand, Anhörung und aktueller Gesetzgebungsstand der Kindergrundsicherung
————————————————————

Zusammenführung der bisherigen Leistungen Kindergeld und Kinderzuschlag, Leistungen nach SGB II und SGB XII für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zu einer einzigen Leistung (Kindergrundsicherung).
Eine gute Zusammenfassung im Gesetzgebungsverfahrens, aktuelle Gesetzesentwürfe und Stellungnahmen dazu sind hier zu finden: https://t1p.de/nurh2

Und ein passender Artikel im Tagesspiegel dazu, Kindergrundsicherung im Bundestag: „Wie viele Stellungnahmen brauchen Sie noch?“ Die Ampelkoalition hat die Kindergrundsicherung ins Parlament eingebracht. Die Kritik, vor der Ministerin Lisa Paus steht, ist gewaltig und kommt aus vielen Richtungen. Mehr: https://t1p.de/52gzo

ANZEIGE

Das Frauenhaus Haus Hagar in München sucht eine Frauenhausleitung (in Vollzeit/39 Std. ab sofort oder später)

Haus Hagar bietet Frauen und Kindern, die von häuslicher oder familiärer Gewalt betroffen oder bedroht sind, Schutz, Unterkunft und Beratung.

Ihre Aufgaben: 

  • Leitung eines multiprofessionellen Teams
  • Verantwortung für die Alltagsorganisation im Haus
  • Konzeptionelle Weiterentwicklung des Hauses
  • Vertretung des Hauses intern sowie extern
  • Gremienarbeiten zum Thema häuslicher / familiärer Gewalt
  • Zusammenarbeit mit externen Stellen wie z. B. Jobcenter, Bezirkssozialamt, Polizei, Gericht
  • Psychosoziale Betreuung von Bewohnerinnen
  • Rufbereitschaft im Wechsel mit den Kolleginnen

Nähere Informationen unter https://haus-hagar-muenchen.de/
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an haushagar@guterhirte.de

+++++++++++++++++++++++++++++++++++

Du/Sie möchtest/möchten eine Anzeige im Newsletter schalten?

Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten

+++++++++++++++++++++++++++++++++++

3. GGUA-Einschätzung: Länderchef*innen und Kanzler verabreden verfassungswidrige Änderung des AsylbLG
——————————————————————————–

Die Ministerpräsident*innen der Länder und der Bundeskanzler haben sich in der Nacht auf ein Papier zur Migration geeinigt. Es trägt den originellen und irrsinnig innovativen Titel „Humanität und Ordnung“ – enthält allerdings null Humanität.

So hat das Gremium der Ministerpräsent*innen und des Kanzlers unzuständigkeitshalber mal eben beschlossen, in Teilen die Geschäftsgrundlage der Koalition abzuräumen: „Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wird nicht ausgeweitet“, heißt es lapidar in dem Papier. Wäre interessant, was diejenigen dazu sagen, die den Koalitionsvertrag ausgehandelt haben, in dem steht: „Wir werden die Familienzusammenführung zu subsi­diär Geschützten mit den GFK-Flüchtlingen gleichstellen.“ Es soll geprüft werden, ob Asylverfahren nach Ruanda oder wer weiß wohin ausgelagert werden können, die Länderchef*innen und der Kanzler rufen zu unionsrechtswidrigen Grenzkontrollen und in der Regel ebenso unionsrechtswidrigen Pushbacks an den deutschen Binnengrenzen auf, die Entmündigung und Entwürdigung von Geflüchteten soll durch eine „Bezahlkarte“ (also digitalisierte Sachleistungen) auf die Spitze getrieben werden. Die IT-Dienstleister scharren bereits mit den Hufen, weil sie wissen, dass sie sich eine goldene Nase verdienen werden.

Überhaupt sind Leistungskürzungen, die gesetzlich normierte Unterschreitung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das Mittel der Wahl. Die Analogleistungen des AsylbLG (also das halbwegs normale Sozialhilfeniveau) sollen künftig nicht mehr nach 18, sondern erst nach 36 Monaten erbracht werden. Und hier haben die MPs und der Kanzler etwas vereinbart, das recht sicher verfassungswidrig sein dürfte.

Weitere Einschätzung der GGUA dazu: https://t1p.de/ae3vj

4. Flüchtlingsrat Niedersachsen: MPK: Wettlauf der Schäbigkeiten – Flüchtlingsrat  kritisiert die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz scharf
————————————————————————————

Die deutsche Politik hat ihre im Jahr 2015 ausgerufene „Willkommenskultur“ endgültig beerdigt. In der Hoffnung, der rechtsextremen AfD Wählerstimmen abzujagen, überbieten auch die demokratischen Parteien einander in einem sich täglich weiter aufschaukelnden Wettbewerb der Abschreckung. Es scheint, als würden diejenigen gewinnen, die Geflüchtete am weitestgehenden entrechten und ihnen die größten Schäbigkeiten zumuten wollen. Dieser Paradigmenwechsel schlägt sich auch in der verwendeten Sprache nieder, wenn in den Debatten durchgängig nur noch von „irregulärer Migration“ die Rede ist. Flüchtlinge sind keine „irregulären Migrant:innen“: Sie nehmen ein verfassungsrechtlich verbrieftes Recht in Anspruch, das im Rahmen regulärer Asylverfahren geprüft wird. Wer gegen Geflüchtete hetzt und den Eindruck erweckt, ihre Vertreibung und Vergrämung sei oberste Staatsräson, legt eine Lunte an ein Pulverfass.

https://t1p.de/l1cob

5. Wenn Leistungsträger auf das falsche Konto zahlen …..
——————————————————————————

Im vorliegenden Fall wurde die Rente vom Rentenversicherungsträger auf das falsche Konto gezahlt und dieser forderte den Rentenbeziehenden auf, sich selbst um die Rückzahlung zu kümmern.

Im sozialgerichtlichen Eilverfahren gab die DRV ein Anerkenntnis ab, in dem sie sich verpflichtete, die Rente für den Monat August unabhängig von einer Rückforderung des Rentenbetrages vom früheren Betreuer unverzüglich an den Rentner auszuzahlen. Denn durch die Überweisung auf ein anderes als das vom Gläubiger – hier dem Rentner –  angegebene Konto tritt keine Erfüllungswirkung ein (BGHZ 98, 24, 30). Die DRV musste die Rente deswegen erneut auszahlen und vom vorherigen Betreuer Herausgabe der August-Rente wegen ungerechtfertigter Bereicherung verlangen.  

(SG Kiel, Aktenzeichen S 7 R 2/23 ER – Anerkenntnis der DRV)

In Bezug auf das SGB II, das SG Koblenz vom 08.04.2016 – S 1 R 291/16 ER, weitere Infos: https://t1p.de/ti7fv

6. Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen überhöhter Belastungsgrenze für Zuzahlungen zu Krankenkassenleistungen – Ver­si­cherte im Pfle­ge­heim zahlen nur redu­zierten Eige­n­an­teil
———————————————————-

Das BVerfG hat mit Beschluss vom 22. September 2023 – 1 BvR 422/23 einer Verfassungsbeschwerde zur Höhe vom GKV Zuzahlungen von HeimbewohnrerInnen mit einen monatlichen Taschengeld von 143,92 Euro.- Mehr dazu: https://t1p.de/a6f9d

7. Neue Weisung der BA zu § 26 SGB II / zu Kranken- und Pflegeversicherung von Bürgergeld-Bezieher*innen
———————————————–

Die Fachlichen Weisungen zur Kranken- und Pflegeversicherung für Bezieher von Bürgergeld wurden aktualisiert. Die einzelnen Änderungen sind in der Weisung 202311001 benannt. Die geänderten Fachlichen Weisungen zu § 26 SGB II und zur Kranken- und Pflegeversicherung von Leistungsbeziehern sind veröffentlicht. Die Weisung ist unter § 26 SGB II hier zu finden: https://t1p.de/buca

+++++++++++++++++++++++++++++++++++

Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-36-2023-vom-12-11-2023.html !

+++++++++++++++++++++++++++++++++++

Share
Dieser Beitrag wurde unter Hartz IV / Bürgergeld?, Sozialpolitik veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert