Heute veröffentlichen wir den 17. ordentlichen NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 17. ordentliche NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 17/2023 vom 28.05.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Positioniert euch gegen 30 Jahre Entrechtung von Geflüchteten!
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Am 26. Mai 1993 verabschiedete der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der CDU/CSU, FDP und SPD eine Änderung in Artikel 16 des Grundgesetzes (heute Art. 16a). Die Aushöhlung des Grundrechts auf Asyl wurde über den sog. „Asylkompromiss“, den die vorgenannten Parteien auf Kosten Schutz suchender Menschen gefunden haben, beschlossen. Teil dieses „Asylkompromisses“ war auch die Einführung eines Sondersozialgesetzes, das Asylbewerberleistungsgesetz, das die Leistungen für Geflüchtete seitdem enorm beschneidet, so weit, dass das Existenzminimum regelmäßig unterschritten wurde und wird – wie mittlerweile das Bundesverfassungsgericht und mehrere Sozialgerichte festgestellt haben.

Die unantastbare Würde des Menschen wurde damit antastbar.
Ein paar Tage später, am 29. Mai 1993 – vor 30 Jahren – erfolgte der verheerende Brandanschlag in Solingen mit 5 Toten. 

Das AsylbLG gehört abgeschafft, alle Leistungsberechtigten sollten in das SGB II überführt werden. Aber anstatt dieser Gleichstellung durchzuführen, wird die Situation für Geflüchtete immer unerträglicher, das gesamte EU-Asylrecht immer mehr verschärft. Aktuell auch wieder durch geplante Änderungen im Migrations- und Asylrecht europa- und auch bundesweit. Deswegen haben mehr als 50 namhafte NGOs die Bundesregierung eindringlich dazu aufgefordert, keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes einzugehen. Aus dem Aufruf:

Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes

Europaweit arbeiten politische und gesellschaftliche Strömungen auf die weitgehende Abschaffung des Flüchtlingsschutzes hin. Sie stellen die Allgemeingültigkeit von Menschenrechten, rechtsstaatlichen Grundsätzen und europäischen Werten infrage. Gleichzeitig beobachten wir einen massiven Anstieg und die billigende Inkaufnahme von gewaltsamen und menschenunwürdigen Handlungen gegenüber Schutzsuchenden, insbesondere an den Außengrenzen der Europäischen Union. Verstöße gegen geltendes Recht werden teils gar nicht mehr oder nur unzureichend verfolgt.

Der vollständige Aufruf: https://t1p.de/itp93

Eine gute Zusammenfassung, dessen, was die Bundesregierung plant, gibt es von Maximilian Pichl bei Medico: Entrechtung an der Grenze:  Wie die geplante Vereinheitlichung des europäischen Asylrechts den individuellen Anspruch auf Schutz vor Verfolgung aushöhlt. Download: https://t1p.de/zuixz

Dazu auch ein offener Brief von über 700 Rechtsanwält*innen und Jurist*innen: Das Recht auf Schutz darf nicht abgeschafft werden

Dem rechten Diskurs mit einer Politik der Menschenrechte entgegentreten
zum Download: https://t1p.de/e92rd

Dazu auch die GGUA: https://t1p.de/gog0r

Geplant ist die Allgemeingültigkeit von Menschenrechten, rechtsstaatlichen Grundsätzen und europäischen Werten infrage zu stellen und das geht nicht, hier muss gehandelt werden. Hier muss Position bezogen werden! Dazu möchte ich alle Lesende und demokratisch gesinnten Organisationen auffordern!

2. Referentenentwurf des BMI zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes
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Das BMI hat zum Wochenende einen Referent*innenentwurf zu den geplanten Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz vorgelegt.
Darin sind einige längst überfällige Verbesserungen bei der Einbürgerung vorgesehen, die auch schon durch die Medien gegangen sind – vor allem die regelmäßige Verkürzung der Voraufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre und die Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit. Daneben sind aber zum Teil auch erhebliche Verschärfungen enthalten – z. B. zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit von Kindern.

Besonders drastische Auswirkungen wird die geplante Verschärfung bei der Pflicht zur Lebensunterhaltssicherung gegenüber der jetzigen Rechtslage entfalten. Auch
Menschen mit unverschuldetem Leistungsbezug, also Menschen mit Behinderung,

Rentner*innen, Alleinerziehende, Kranke, prekär Arbeitende, pflegende Angehörige usw., sollen keinen Anspruch mehr auf Einbürgerung haben.

Anschreiben an die Verbände: https://t1p.de/eucpi
Referentenentwurf: https://t1p.de/w0sf4

GGUA im Kurzformat zum Referentenentwurf: Bundesregierung will keinen Anspruch mehr auf Einbürgerung für Menschen mit Behinderung,

Rentner*innen, Alleinerziehende, Kranke, prekär Schuftende, pflegende Angehörige usw., Stellungnahme vom 22.5.2023: https://t1p.de/5hh4w

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3. Kinderarmut in Deutschland auf Rekordhoch
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Wir leben in einem der reichsten Länder der Welt, haben gleichzeitig ein Rekordhoch von Kinderarmut mit 21,3 Prozent. Grade diese Horrorzahl bringt die Spaltung der Gesellschaft wie in einem Brennglas auf den Punkt.

Aus dem Bericht des Paritätischen: „Die vorläufigen Daten deuten darauf hin, dass einige pandemiebedingte Verwerfungen u.a. durch eine Erhöhung des Mindestlohns ausgeglichen werden konnten. Gleichzeitig hat sich aber für eine große Mehrheit Armutsbetroffener die Lage durch die Inflation weiter verschärft“, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Zwar handelt es sich nur um Zwischenergebnisse, die mit großer Vorsicht zu betrachten sind. Der sich abzeichnende Anstieg der Kinderarmut aber sollte alle politisch Verantwortlichen alarmieren. SPD und FDP müssen endlich den Weg frei machen für eine armutsfeste Kindergrundsicherung, die den Namen wirklich verdient“, fordert Schneider.“

Der Bericht des Pari: https://t1p.de/diuf5

4. Inflationsrate im April 2023 voraussichtlich +7,2 % – notwendige Folgen
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Das Bundesamt für Statistik meldet für April 2023 eine Inflationsrate von +7,2 %. Die Kosten für Nahrung sind gleichzeitig um +17,2 % gestiegen, die für Energie um +21,1 %. Für arme Menschen sind das Horrorzahlen, weil das Ende des Geldes im Monat noch schneller erreicht ist. (https://t1p.de/r1k3q).
All das sind die logischen Folgen der Unterfinanzierung.

Die Existenz von Millionen SGB II/SGB XII/AsylbLG-beziehenden Menschen ist nicht mehr in ausreichendem Maße gedeckt. Daher müssen jetzt weitere und dauerhafte Änderungen her.

Zu den notwendigen Maßnahmen:

  • Die erste und wichtigste ist eine Regelleistungserhöhung. Ein „Solidarzuschlag“ von monatlich mind. 100 EUR pro leistungsbeziehende Person.
  • Der Strom muss aus den Regelleistungen raus genommen und den Unterkunftskosten zugeschlagen werden. Überbrückend bis dahin: alle Mehrkosten, die oberhalb des Betrages sind, der im Regelsatz für Strom vorgesehen ist, sollten als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II/Abweichender Bedarf nach § 27a Abs. 4 SGB XII übernommen werden (https://t1p.de/sox28)
  • Aufrechnungsmoratorium: für die nächsten zwei Jahre sollte jede Aufrechnung von behördlichen Ansprüchen aus dem laufenden Leistungsbezug gestoppt werden
  • Wohnkostenlückenmoratorium: alle laufenden Kürzungen von Wohnkosten sollten für die Dauer von zwei Jahren gestoppt werden.
  • Einführung eines zusätzlichen Anspruchs für Elektrogroßgeräte und einer Modifikation des Anspruchs für einmalige Bedarfe in § 21 Abs. 6 SGB II/§ 30 Abs. 10 SGB XII.

Das wären konkrete Maßnahmen, die jetzt und sofort getan werden müssen, um die Lebenssituation von Millionen armer Menschen zu verbessern.

5. Neue Weisung der BA zu § 16k SGB II – Ganzheitliche Betreuung
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Die BA hat nun ihre erste Weisung zur der am 1.7.2023 wirksamen Ganzheitlichen Betreuung nach § 16k rausgegeben.
Diese gibt es hier: https://t1p.de/buca

6. Bundesverfassungsgericht zum Schutz vor Wohnungsräumung zur Erhaltung von Leben und Gesundheit
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Das BVerfG hat in einer lesenswerten Entscheidung vom 23. März 2023, 2 BvR 1507/22 Grundzüge dargelegt, wie Gerichte bei Vollstreckungsschutzanträgen bei anstehenden Räumungen vorzugehen haben.
Umfangreich auf der Seite der LAG Schuldnerberatung in HH: https://t1p.de/tibw0

7. KdU – Richtlinien bitte auf Aktualität prüfen      ——————————————-

Wie wahrscheinlich bekannt ist, veröffentliche ich regelmäßig die mir bekannten bundesweiten KdU Richtlinien, diese gibt es hier: https://t1p.de/ixqj

Diese KdU Werte sind für viele Betroffene und auch BeraterInnen von enormer Wichtigkeit und die Datenbank zu pflegen ist richtig viel Arbeit. Dabei könnte ich sehr gut Hilfe gebrauchen. Also Freiwillige vor. Wer Richtlinien bzw. MOG-Werte hat, kann die auch über den anonymen Upload oder mit normaler Mail schicken.

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-17-2023-vom-28-05-2023.html  !

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