Heute veröffentlichen wir den 15. ordentlichen NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 15. ordentliche NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 15/2023 vom 14.05.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Tacheles-Stellungnahme zum SGB XII- und SGB XIV-Anpassungsgesetz
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Die Regierung hat ein Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze als Referentenentwurf vorgelegt. Der Verein Tacheles wurde im Rahmen der sog. Verbändeanhörung gebeten, dazu eine Stellungnahme abzugeben.

Die Stellungnahme von Tacheles umfasst drei Punkte:

  1. Teil: Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren
  2. Teil: Notwendige Änderungen im SGB XII zur Anpassung an das SGB II
  3. Teil: Sonstige notwendige Änderungen, damit ein menschenwürdiges Leben mit Mindestsicherungsleistungen in Zeiten der Inflation möglich bleibt.Insbesondere ging es uns dabei um die systematische Diskriminierung der SGB XII-Leistungsbeziehende gegenüber den Leistungsberechtigten nach dem SGB II aufzuzeigen und eine Anpassung zu fordern. Diese Benachteiligung stellt eine unzulässige Diskriminierung aufgrund von Alter, Krankheit oder Aufenthaltsstatus dar. Diese Benachteiligung und Diskriminierung muss unverzüglich beendet werden! Gleichzeitig haben wir auf die verschärfte Diskriminierung im dritten Grundsicherungssystem für Geflüchtete hingewiesen und klargestellt, dass diese ebenfalls unbedingt beendet werden muss. Alle drei Systeme sind in ein einheitliches Mindestsicherungssystem umzuwandeln.

    Hier geht es zum Gesetzesentwurf und der 23-seitigen Stellungnahme von Tacheles: https://t1p.de/v3ivy

2. Deutsche Altersarmut und Armutsgefährdung im europäischen Vergleich
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Bundestagsmeldung: Mit 28,1 Prozent ist die Armutsrisikoquote bei den über 65-Jährigen in Deutschland im Jahr 2021 höher als die des EU-Durchschnitts gewesen. Diese belief sich schätzungsweise auf 27,4 Prozent. Das antwortet die Bundesregierung (20/6386) auf eine Kleine Anfrage zum Thema Altersarmut.

In Deutschland zeigen sich laut Antwort mit Blick auf die Staatsangehörigkeit große Unterschiede beim Armutsrisiko. Insgesamt sei die Quote bei ausländischen Staatsangehörigen höher. Seit 2019 sei sie von 16,2 Prozent auf 27,6 Prozent (2021) gestiegen. Bei Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit hingegen ist sie nach Angaben der Bundesregierung leicht gesunken – von 15,4 Prozent (2019) auf 14,2 Prozent (2021).

Um die Zahl der von Altersarmut Betroffenen zu senken, würden ältere Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten könnten, durch die Grundsicherung geschützt. Zuallererst gehe es allerdings darum, Altersarmut durch präventive Maßnahmen zu verhindern. Hierbei nennt die Bundesregierung beispielsweise die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde ab Oktober 2022 oder die geplante Pflicht zur Altersvorsorge für neue Selbstständige.

Da die Grundsicherung immer noch diskriminierend ist, muss sie geändert werden, so Tacheles in einer aktuellen Stellungnahme im SGB XII- und SGB XIV-Anpassungsgesetz (siehe 1. Punkt).

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3. Zum Flüchtlingsgipfel: Bundesregierung geht auf Seehofer-Kurs
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Beim Flüchtlingsgipfel der Ministerpräsident*innen mit Bundeskanzler Scholz am 10. Mai ging es ursprünglich um die Kostenverteilung bei der Unterbringung. Doch die Politiker*innen gingen weit darüber hinaus, einigten sich auf umfassende Rechtsverschärfungen: Ein menschenrechtlicher Dammbruch, der den Koalitionsvertrag der Regierung konterkariert. Das Ganze gipfelt in darin, dass Jens Spahn noch die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention infrage stellt.

Eine erste Analyse von PRO ASYL: https://t1p.de/c7b2k, von der GGUA: https://t1p.de/bpz8o und des NDS-Flüchtlingsrates: https://t1p.de/6kl3e, sowie
eine Bewertung in ND: https://t1p.de/b3ad4

Der RAV hat am klarsten dazu Position bezogen:

Wir lehnen die de facto Abschaffung des Asylrechts durch die Ampel ab.

Mit den Beschlussvorschlägen zum Europäischen Asylrecht aus dem Bundeskanzleramt bricht die Ampelkoalition mit dem bisherigen Konsens der Politik in Deutschland nach 1945.
Die Lehre aus dem Faschismus war die Genfer Flüchtlingskonvention und Art. 16a Grundgesetz.

Nun ist die einzige Antwort der Ampel:
– Abschottung nach Außen,
– Ausweitung der Repression in Hinblick auf Ankerzentren und
– Abschiebehaft im Inneren.

Es geht hier nicht um Ideologie, sondern um unsere Unmenschlichkeit, die sich zeigt im Umgang mit Schutzsuchenden.
Es geht hier darum, dass wir das Recht beliebig relativieren, je nachdem, wer es in Anspruch nimmt.

Dieses Unrecht greift die Grundlagen unserer Gesellschaft an. Kein Kompromiss kann dies rechtfertigen. Es ist Zeit, andere Wege zu gehen, statt immer wieder gescheiterte Abschottungsstrategien zu verfolgen.

Erklärung des RAV: https://t1p.de/lv42b

Der ND Kommentar bringt es auf den Punkt: „Als diese Regelung, der sogenannte Asylkompromiss, vor knapp 30 Jahren beschlossen wurde, protestierten immerhin noch Hunderttausende. Heute ist es dagegen beängstigend ruhig, keine großen Demos, keine Besetzung von Parteizentralen. Gerade mal Pro Asyl stellt eine Standard-Mail an die Parteivorstände der Ampel-Koalition zur Verfügung, um diese aufzufordern, sich für »Menschenrechte und Flüchtlingsschutz in Europa« einzusetzen. Gewaltsame Proteste gibt es stattdessen gegen geplante Unterkünfte für Geflüchtete.

Insgesamt werden mit den Ergebnissen dieses Flüchtlingsgipfels das Recht auf Asyl in Deutschland und auf EU-Ebene weiter ausgehöhlt. Das daran die linkeste Regierung, die Deutschland seit Jahren hatte beteiligt ist, ist fatal. Das dies geschehen kann, stellt eine deutliche Diskursverschiebung nach rechts dar und es ist zu erwarten, dass es im Fahrwasser dieser Politik jetzt vermehrt zu rechten Mobilisierungen gegen Geflüchtete und Grundrechte kommen wird. Eine neue Welle von Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte hat schon begonnen ….
Hier muss dringend eine klare Position für das Recht auf Asyl abgegeben werden.

4. Italien: Die neofaschistische Regierung geht gegen Erwerbslose vor: Italien schafft Bürgereinkommen ab, führt Zwangsarbeit ein und schleift Arbeitsrechte
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Das Bürgereinkommen schützt seit vier Jahren viele Erwerbslose in Italien vor Armut. Ab dem 1. Januar 2024 soll das Bürgereinkommen durch einen eingeschränkteren, sogenannten Inklusionsscheck ersetzt werden. Während das 2019 eingeführte Bürgereinkommen von durchschnittlich 550 Euro pro Monat allen Menschen mit geringem Einkommen zugutekam, wird der Inklusionsscheck nur Haushalten mit Menschen mit Behinderungen, Minderjährigen und über 60-Jährigen vorbehalten sein. Der „Eingliederungsscheck“ wird auf 500 Euro pro Monat begrenzt sein (630 Euro für Haushalte mit einem über 67-Jährigen oder schwer behinderten Mitglied) zuzüglich 280 Euro für Haushalte, die kein Wohneigentum besitzen. Die Leistung ist auf 18 Monate befristet.
Umfassend im NTV: https://t1p.de/ys4pg und Labournet Germany: https://t1p.de/krnrx

Die AfD hat auch Sozialkürzungen angekündigt, wenn sie an die Macht bzw. in die Regierung kommt, daher sollten alleine deswegen Erwerbslose und arme Menschen keinesfalls diese Partei wählen.

 5. WoGG-Weisungen zur Verjährung von Erstattungsansprüchen
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Das Bürgereinkommen schützt seit vier Jahren viele Erwerbslose in Italien vor Armut. Ab dem 1. Januar 2024 soll das Bürgereinkommen durch einen eingeschränkteren, sogenannten Inklusionsscheck ersetzt werden. Während das 2019 eingeführte Bürgereinkommen von durchschnittlich 550 Euro pro Monat allen Menschen mit geringem Einkommen zugutekam, wird der Inklusionsscheck nur Haushalten mit Menschen mit Behinderungen, Minderjährigen und über 60-Jährigen vorbehalten sein. Der „Eingliederungsscheck“ wird auf 500 Euro pro Monat begrenzt sein (630 Euro für Haushalte mit einem über 67-Jährigen oder schwer behinderten Mitglied) zuzüglich 280 Euro für Haushalte, die kein Wohneigentum besitzen. Die Leistung ist auf 18 Monate befristet.
Umfassend im NTV: https://t1p.de/ys4pg und Labournet Germany: https://t1p.de/krnrx

Die AfD hat auch Sozialkürzungen angekündigt, wenn sie an die Macht bzw. in die Regierung kommt, daher sollten alleine deswegen Erwerbslose und arme Menschen keinesfalls diese Partei wählen.

 5. WoGG-Weisungen zur Verjährung von Erstattungsansprüchen
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Das BSG hat mit Urteil vom 4. März 2021 – B 11 AL 5/20 R entschieden, dass Erstattungsansprüche von Sozialbehörden nach vier Jahren verjähren, diese Verjährung wird nur gehemmt, wenn es einen weiteren Feststellungs- oder Durchsetzungsbescheid nach § 52 Absatz 1 Satz 1 SGB X gibt.
Weitere Infos: https://t1p.de/bdx1l
Dazu auch ein FAQ im Bezug auf das SGB II von der BA: https://t1p.de/1hkn
Nun die Dienstanweisung des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum Wohngeldgesetz, in der die Verjährung in Bezug auf das WoGG dargelegt wird: https://t1p.de/awdl9

6. Datenschutzweisung: Kopierverbot von Pässen und Personalausweisen im Rahmen der Identitätsprüfung sowie der Umgang mit Aufenthaltstiteln
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Dann möchte ich auf eine Weisung des JC Bremen hinweisen in der klargestellt wird:  „Grundsätzlich ist es nicht gestattet, Kopien des Personalausweises anzufordern oder anzufertigen“. Diese Weisung baut auf eine Weisung des BMI zur Zulässigkeit der Vervielfältigung von Reisepässen und Personalausweisen auf.
Ich denke, das ist ganz wichtig zu wissen. Wenn es ein solches Kopierverbot gibt, gibt es auch einen Löschanspruch von unzulässig kopierten oder gescannten Unterlagen.
Download: https://t1p.de/t9mkk

7. Neue Weisung der BA zu § 41a SGB II/Vorläufige Leistungsgewährung
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Die BA hat mit Datum vom 3.5.2023 eine neue Weisung zur vorläufigen Leistungsgewährung herausgegeben, siehe Info darüber: https://t1p.de/7howh diese neue Weisung ist aber auf den 01.01.2023 zurückdatiert worden. Warum müssen Außenstehende nicht verstehen.
Die neue Weisung gib es hier: https://t1p.de/8uqrh

Hier wäre es wünschenswert, wenn die BA ihre Weisungen zu den SGB II – Rechtsänderungen zum 1.7.2023 veröffentlichen würde!

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-14-2023-vom-30-04-2023.html !

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