Heute veröffentlichen wir den 12. ordentlichen NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 12. ordentliche NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

***************************************************

Thomé Newsletter 12/2023 vom 02.04.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Jubiläum: 30 Jahre Asylbewerberleistungsgesetz
———————————————————————

Ein trauriges Jubiläum und kein Grund zum Feiern – aber ein Grund für Aktionstage!

Am 26. Mai 1993 wurde das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit der Änderung des Grundgesetzes Artikel 16 „Politisch Verfolgte genießen Asyl“ im Bundestag beschlossen. Die unantastbare Würde des Menschen wurde antastbar. Seitdem gibt es zwei Menschenwürden in diesem Land.

Es reicht! Wir fordern die ersatzlose Streichung des ausgrenzenden AsylbLG!

Aufruf zur Kampagne 2023 und bundesweite Aktionswoche vom 20. – 26. Mai 2023 – 30 Jahre Protest gegen das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Die Bundesregierung plant, das AsylbLG grundlegend zu reformieren – auch deshalb braucht es gerade jetzt spürbaren zivilgesellschaftlichen Druck, damit sich die Regierungsvertreter:innen nicht auf eine vermeintliche gesellschaftliche Mehrheit berufen können, denen weniger Menschenverachtung im AsylbLG nicht vermittelbar sei…

Der Aufruf, dezidierte Infos: https://t1p.de/96urf

2. Bündnis Aufrecht bestehen: Bundesweite Aktionswoche vom 25. April bis zum 5. Mai 2023
—————————————————–

Das Bündnis Aufrecht bestehen fordert zu einer bundesweiten Aktionswoche auf. Es reicht nicht zum Leben…

Während Bundeskanzler Olaf Scholz „Zuversicht“ zu verkünden versucht, müssen Millionen Menschen in Deutschland – Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen, Rentner*innen, schlecht bezahlte Beschäftigte – mit einer ihre Existenz bedrohenden Lage klarkommen. Viele wissen nicht mehr, wie sie angesichts immer stärker steigender Preise über den Monat kommen sollen. Während einerseits die Preise für Nahrungsmittel seit Ende 2021 um weit über 20 Prozent gestiegen sind, sind die Kosten für Strom, Gas und Heizung durch die Decke gegangen.

Es bleibt dabei, wir fordern:

– Anhebung des Mindestlohnes auf 15 Euro

– eine solidarische Mindestrente, die wirklich zum Leben reicht

– Anhebung des Regelsatzes auf mindestens 725 Euro und Übernahme der Stromkosten in voller Höhe

– Abschaffung der Sanktionen

– einen niedrigschwelligen Zugang zu Sozialleistungen und wohlwollendes und rechtskonformes Handeln der Behörden

– eine Kindergrundsicherung, die Kinder und Jugendliche aus der Armut holt und eine aktive Teilhabe ermöglicht

Wir brauchen eine Daseinsvorsorge insbesondere in den Bereichen soziale Infrastruktur, Gesundheit, Bildung, Wohnen, Mobilität, Energieversorgung usw. statt eine weitere Privatisierung und Profitmaximierung

Der Aufruf und weitere Infos: https://t1p.de/lz5hw

ANZEIGE

Arbeitslosenprojekt TuWas: Leitfaden zum Bürgergeld

Der Rechtsratgeber zum SGB II1.216 S., 17. Aufl., Stand März 2023
35 € (+ Porto)

Die 17. Auflage bringt den Leitfaden (vormals »Leitfaden zum Arbeitslosengeld II«) auf den Stand des »Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)« vom 16. Dezember 2022.

Entsprechend den beiden Stufen des Inkrafttretens des Bürgergeld-Gesetzes werden die von Januar bis Juni 2023 geltende Rechtslage, die Übergänge vom Alg II zum Bürgergeld in dieser ersten Stufe sowie die ab Juli 2023 geltende Rechtslage einschließlich der Fragen und Probleme beim Übergang auf die zweite Stufe des Inkrafttretens behandelt.

»… jede*r im SGB-II Tätige muss die aktuelle Auflage in greifbarer Nähe stehen haben: Es handelt sich um DEN Rechtsratgeber im SGB II – das Beste zur Bearbeitung von Fragen aus dem SGB II.« (Sozialrecht aktuell, 1/2023)

Fachhochschulverlag

www.fhverlag.de

+++++++++++++++++++++++++++++++++++

Du/Sie möchtest/möchten eine Anzeige im Newsletter schalten?

Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten

+++++++++++++++++++++++++++++++++++

3. Frauenhauskoordinierung: Neues Portal für die Arbeit mit Kindern bei häuslicher Gewalt
———————————————

Kinder sind regelmäßig sowohl Zeug*innen als auch (Mit-)Betroffene häuslicher Gewalt. Mit dem Portal www.sicher-aufwachsen.org bietet Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) eine neue interdisziplinäre Plattform, die pädagogische Fachkräfte unterschiedlichster Felder bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kontext von Partnerschaftsgewalt unterstützt.

Mit dem Fachkräfteportal www.sicher-aufwachsen.org stellt FHK dafür ab sofort kostenfrei eine umfassende Sammlung fachübergreifender und praxisnaher Arbeitsmaterialien sowie innovativer BestPractice-Ansätze zur Verfügung. Über 250 Materialien von Expert*innen unterschiedlichster Fachbereiche ermöglichen einen niedrigschwelligen Einstieg in die spezialisierte Unterstützung und Versorgung von Kindern nach Gewalterfahrungen, darunter die eigens für die Seite produzierte Video-Reihe „Fachpersonen erzählen“, Arbeitsblätter zum Fallmanagement oder ein Wörterbuch zu Gewaltschutz in Leichter Sprache.

Die Website www.sicher-aufwachsen.org entstand im Rahmen des FHK-Projekts „Zuhause auf Zeit – Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche“. Die Entwicklung wurde im Rahmen des Bundesinnovationsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ durch das BMFSFJ gefördert.

4. BA veröffentlicht Weisung zu Minderung und Verlängerung der Anspruchsdauer nach § 148 SGB III
————————————————-

Die ab 01.07.2023 geltenden Fachlichen Weisungen zu § 148 SGB III wurden veröffentlicht. Thematisiert wird u.a. die längere Anspruchsdauer, die nach einer Weiterbildung erhalten bleibt.

In der Weisung geht es um:
• entfällt die Minderung für Sperrzeiten bei Abbruch eines Integrationskurses oder einer berufsbezogenen Deutschsprachförderung, wenn das Ereignis, das die Sperrzeit begründet, bei Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld länger als ein Jahr zurückliegt

wird die Minderung der Anspruchsdauer nach § 148 Abs. 1 Nr. 7 auf 3 Monate (bisher 1 Monat) begrenzt und

wird die Anspruchsdauer einmalig für den Anspruch auf Arbeitslosengeld auf drei Monate verlängert, wenn die oder der Arbeitslose wegen einer beruflichen Weiterbildung für eine Dauer von mindestens sechs Monaten gefördert worden ist und die Restdauer des Anspruchs weniger als drei Monate beträgt.

Die Weis7ung gibt es hier: https://t1p.de/xptq2

Die ab 01.07.2023 geltenden Fachlichen Weisungen zu § 148 SGB III wurden veröffentlicht. Thematisiert wird u.a. die längere Anspruchsdauer, die nach einer Weiterbildung erhalten bleibt.

5. Ersatzfreiheitsstrafen: Änderung bei der Umrechnung der Geldstrafe in Ersatzfreiheitsstrafe geplant
—————————————-

Der Umrechnungsmaßstab von Geldstrafe in Ersatzfreiheitstrafe in § 43 StGB wird so geändert, dass statt einem zukünftig zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen. Dadurch halbiert sich die Anzahl der Tage der an die Stelle der Geldstrafe tretenden Ersatzfreiheitsstrafe, was es der verurteilten Person zudem erleichtern kann, deren Vollstreckung ganz zu vermeiden. Zusätzlich sollen vollstreckungsrechtliche Ergänzungen dazu beitragen, dass die verurteilte Person stärker bei der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe unterstützt wird. Diese und weitere Änderungen im Sanktionsrecht sieht ein aktuell im Bundestag beratener Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.

Pressemitteilung des Bundestages vom 13.03.2023 (hib 180/2023): https://t1p.de/9n7ho

Anmerkung dazu: Grundsätzlich ein richtiger Weg. Es sollten zusätzlich die Strafen armutsbedingter Kriminalität, wie Ladendiebstahl und Schwarzfahren modifiziert werden, Tagessätze für Geldstrafen für GrundsicherungsempfängerInnen auf 5 EUR pro Tag festgesetzt und die Möglichkeit Buß- und Ordnungsgelder in gemeinnützige Arbeit umzuwandeln geschaffen werden.

6. SCHUFA löscht Restschuldbefreiung ab sofort nach sechs Monaten
———————————————————————————————-

Nachdem sich der BGH und EUGH mit der Dauer der Speicherung von Daten für Restschuldbefreiung befasst und der Generalanwalt des EuGH am 16. März 2023 für eine verkürzte Speicherung der Restschuldbefreiung ausgesprochen hat, kündigte die SCHUFA nun an, die Daten über eine Restschuldbefreiung ab sofort nach sechs Monaten zu löschen. Geht doch, aber meistens immer nur auf Druck der Gerichte.
Mehr Infos: https://t1p.de/rv1wt

+++++++++++++++++++++++++++++++++++

Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-12-2023-vom-02-04-2023.html !

+++++++++++++++++++++++++++++++++++

Share
Dieser Beitrag wurde unter Hartz IV / Bürgergeld?, Sozialpolitik veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert