Heute veröffentlichen wir den 11. NEWSLETTER 2024 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 11. NEWSLETTER 2024 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9), erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé-Newsletter 11/12024 vom 06.04.2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Ampel hat sich auf Bezahlkarten für Geflüchtete geeinigt
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Prof. Dr. Daniel Thym, von der Universität Konstanz wurde von der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag beauftragt, ein „rechtswissenschaftliches Fachgutachten“ zu folgender Fragen zu erstellen „Welche Spielräume gibt es, Asylbewerberleistungen einzuschränken, Sachleistungen über § 3 AsylbLG hinaus einzuführen und/oder sonstige Leistungen unter Einschluss von Bürgergeld für Ausländer mit Fluchthintergrund abzusenken oder zu beschränken? Das Gutachten soll insbesondere zu Völker-, Europa- und Verfassungsrecht Stellung nehmen.“
In diesem Gutachten vom 5.9.2023 schlägt Prof. Thym explizit auch die Einführung von „Bezahlkarten“ vor und stellt klar, dass diese eine Modifikation des Geldleistungsprinzips seien (4.2 Thym Gutachten).

Eine Vielzahl der jetzt beschlossenen und von der Union geforderten gesetzlichen Änderungen im Umgang mit Geflüchteten gehen auf das Thymische Gutachten zurück.

Die Ampel-Fraktionen haben sich nach wochenlangen Diskussionen auf eine gemeinsame Gesetzesgrundlage zur Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber geeinigt.
Eine kurze Zusammenfassung auf Lto: https://t1p.de/etbok und bei der Tagesschau: https://t1p.de/ffsne

Kommentar: mit der Einführung der Bezahlkarte hat die Ampel wieder mal dem Druck der reaktionären Kräfte nachgegeben. Sie beteiligt sich daran, das Leben der Geflüchteten aus migrationspolitischen Erwägungen einzuschränken und zu diskriminieren.

Wer sich die Webseiten möglicher Anbieter genau anschaut: https://paycenter.de/bezahlkarte/ oder https://givve.com/de/oeffentlicher-sektor/bezahlkarte-fuer-leistungsempfaenger wird erkennen, dass die Bezahlkarte ein einziges Diskriminierungsinstrument ist und es mit dieser es vielfältige Möglichkeiten gibt, die allgemeine Handlungsfreiheit von Geflüchteten einzuschränken.
So Beschränkung der Benutzung von Bezahlkarten auf Postleitzahlgebiete, auf einzelne Händler/Dienstleistungen (z. B. Lidl, ÖPNV) oder auch Ausschluss einzelner Branchen.
Menschenrecht und -würde wird trotz aller Schönrederei damit mit Füßen getreten.

Es besteht die erhebliche Gefahr, dass Bezahlkarten nicht nur bei Geflüchteten eingeführt werden, sondern später, bei allgemeiner Akzeptanz, auch für SGB II/SGB XII-Leistungen beziehende Menschen. Daher sollte die Herangehensweise sein: wehret den Anfängen!

Der Flüchtlingsrat NRW hat eine Liste der Kommunen, die sich gegen die Bezahlkarte positionieren und Argumentationshilfen veröffentlicht, darauf möchte ich hinweisen: https://t1p.de/xkktq

2. Zu den angeblich zu hohen Regelleistungen
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Das Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen hat mal die Entwicklung von Regelbedarfen, Löhnen und Preisen von 2005 bis 2024 nebeneinander gelegt.
„Der vermeintlich „massive“ Anstieg der Regelbedarfe ist aber nicht mehr und nicht weniger als eine Anpassung an die krisenbedingt gestiegenen Ausgaben des täglichen Bedarfs. Bedenkt man die deutlich höheren Anstiege bei wirklich existenziellen Ausgaben wie Nahrung und Strom bleibt der Anstieg des Regelbedarfs weiterhin dahinter zurück“.
Hier nachzulesen: https://t1p.de/9y5nd

Aus dieser Untersuchung wird noch mal deutlich, dass CDU/CSU, FDP, AfD und BSW mit falschen Zahlen arbeiten, und der angeblich massive“ Anstieg der Regelleistungen, gar nicht massiv ist, sondern es sich vielmehr um Fake News und Klassenkampf gegen Arme handelt, um ihre eigene Agenda umzusetzen.

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Am 19./20.4.24 findet die 7. Konferenz des bundesweiten Netzwerk Mieten & Wohnen „Bestandsentwicklung jetzt – für ein Umdenken in der Wohnraumversorgung“ in Hamburg statt.

Diesjährige Schwerpunkte, die wir soz. Bewegungen, Rechtsberatung, Mieter:inneninitiativen, Wissenschaft, Gewerkschaften und Sozialverbänden diskutieren, sind: Umgehung der Mieter:innenschutzvorschriften, Junge Menschen und Wohnungsarmut sowie Klimaschutz und Wohnen.

WEITERE INFORMATIONEN finden Sie auf unserer Webseite.

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3. Paritätischer Armutsbericht vorgelegt: 16,8 Prozent der Menschen in Deutschland – oder 14,2 Millionen Menschen – müssen für das Jahr 2022 als einkommensarm bezeichnet werden
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Die Armut in Deutschland verharrt auf hohem Niveau, so das Ergebnis des neuen Paritätischen Armutsberichts: 16,8 Prozent der Bevölkerung leben nach den jüngsten Zahlen in Armut, wobei sich im Vergleich der Bundesländer große regionale Unterschiede zeigen. Fast zwei Drittel der erwachsenen Armen gehen entweder einer Arbeit nach oder sind in Rente oder Pension, ein Fünftel der Armen sind Kinder. Der Paritätische sieht wesentliche armutspolitische Stellschrauben daher insbesondere in besseren Erwerbseinkommen, besseren Alterseinkünften und einer Reform des Kinderlastenausgleichs.

Nähere Details und der Bericht hier: https://t1p.de/403gt

4. BSGzum SGB-II-Anspruch nach fünfjährigem gewöhnlichem Aufenthalt bei EU-Bürger*innen                                                                          ——————————————–

Claudis Voigt kommentiert das Urteil des BSG vom 20.09.2023, dessen Urteilsbegründung nun vorliegt. Das BSG hat entschieden, dass der Anspruch auf Leistungen nach SGB II (und SGB XII) wegen eines „verfestigten Aufenthalts“ nach fünf Jahren nicht von einer durchgehenden Wohnsitzanmeldung abhängig ist. Vielmehr reicht eine erstmalige Wohnsitzanmeldung, die die Fünf-Jahres-Frist auslöst.
Hier die Ausführungen von Claudius: https://t1p.de/4ye5w

Diese Entscheidung ist für eine Vielzahl unter prekären Bedingungen in D lebende EU-Bürger*innen von erheblicher Bedeutung.

5. Sozialrecht Justament 3/2024 zum Kostensenkungsverfahren
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Derzeit werden in erheblichen Umfang Kostensenkungsaufforderungen an SGB II/SGB XII – Beziehende verschickt. Grund dafür ist das Auslaufen der Karenzregelungen, die es seit März 2020 aufgrund der COVID 19-Pandemie und seit 2023 aufgrund der Einführung des »Bürgergeld-Gesetzes« gab. Die Ausgestaltung des »Kostensenkungsverfahrens« ist im SGB II kaum geregelt. Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen den Charakter des Kostensenkungsverfahrens, seine Mindeststandards und die Möglichkeiten der gerichtlichen Kontrolle geklärt. Wichtig für Betroffene ist es zu wissen, welche einzelfallbezogenen Gründe höhere Kosten zu angemessenen Kosten machen. Die Darlegungs- und Nachweispflicht liegt dabei bei den Leistungsberechtigten. Beratungsstellen können hier unterstützen.
Hier geht es zum SJ 03/2024: https://t1p.de/77248

6. Weisung der BA zu neuen Sanktionsregeln herausgegeben
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Seit dem 28.3.2024 ist das verschärfte Sanktionsrecht wirksam, zeitgleich hat die BA dazu eine neue Weisung zu § 31, 31a, 31b SGB II zur neuen Rechtslage herausgegeben.
Diese ist hier, entsprechend unter § 31, 31a, 31b SGB II zu finden: https://t1p.de/u2qt8

7. Ortspaten für das Sozialportal gesucht / stärke die örtliche Beratungsstruktur !
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Die bundesweit nutzbare Suchmaschine für alle sozialen Träger, Selbsthilfegruppen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen – Eine für Alles! – Hier werden alle wichtigen Informationen und Adressen zusammengeführt, die für die Sozialberatung und angegliederte Themen wichtig sind. 

Tacheles sucht Ortspaten, die die örtliche Beratungsstruktur in das Sozialportal eintragen. Ein spannender Job für Menschen die sich engagieren wollen. Sei Teil des Projekts und vervollständige mit uns die Datenbank. 

Hast du Interesse ein*e Ortspate/-in für Beratungsstellen oder (Selbsthilfe-) Initiativen für das Sozialportal zu werden? Melde dich gerne bei M.Meyer@tacheles-sozialhilfe.org

Als Ortspate/-in kannst du dich einfach anmelden um mit uns das Sozialportal zu erweitern. Auf https://sozialportal.net findest du oben rechts am Bildrand den Button ‚Anmelden‘. Klicke anschließend bei ‚Neu Anmelden/ Registrieren‘ auf ‚Beratungsstelle/ (Selbsthilfe-) Initiative‘. Gib hier, statt des Namens der Beratungsstelle deinen Namen und den Ort an, für welchen du unser*e Pate/-in werden möchtest. Folge ansonsten den Anweisungen im Portal und bestätige am Schluss deine E-Mail-Adresse.

Wenn du dich nun einloggst, kannst du neue Profile für diverse kostenlose Beratungsstellen und (Selbsthilfe-) Initiativen erstellen und verwalten. Wenn diese sich bei uns melden, da sie ihr Profil selbst verwalten möchten, können wir das angelegte Profil einfach übertragen.

Solltest du irgendwelche Fragen dazu haben, melde dich auch bei der oben angegebenen E-Mail-Adresse.

Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Suchmaschine für sozialrechtliche Stellen, ebenso wie Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-11-2024-vom-06-04-2024.html !

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Eine Antwort zu Heute veröffentlichen wir den 11. NEWSLETTER 2024 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

  1. Klaus-Friedel Klär sagt:

    Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
    hier könnt Ihr mehr über die sgenannte „Bezahlkarte“ lesen.
    > https://www.ndr.de/nachrichten/info/Bezahlkarten-fuer-Gefluechtete-Was-sollen-sie-bringen,bezahlkarte100.html
    Klaus-Friedel Klär

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