Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt kritische Mitarbeiter der Jobcenter

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Verein „KÖLNER ERWERBSLOSE IN AKTION“ (KEAs e.V.) hat die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EUGH) ebenfalls sehr positiv aufgenommen. Die diesbezügliche Mitteilung, die unser AK ausdrücklich begrüßt, haben wir mit nachstehendem Link auf unsere Webseite zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung gepostet.

http://www.die-keas.org/node/465

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Share
Dieser Beitrag wurde unter Urteile veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert