Diskussionslawine zum LPVG

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unsere Mitteilungen, Ausarbeitungen, Gesetzesentwürfe, Stellungnahmen, Expertisen etc. zur Novelle des LPVG/NW hat eine Diskussionslawine innerhalb und außerhalb der Gewerkschaften losgetreten. So hat sich z. B. die Ver.di-Bezirksleiterin von NRW, Kollegin Gabriele Schmidt,  zu unserer ARGE-Kritik geäussert. Daraus hat sich eine konstruktive Diskussion entwickelt, die wir Euch nachstehend zur Kenntnis bringen. Dies verbinden wir mit der herzlichen Bitte an Euch, auch zu diesem Punkt kritisch (positiv oder negativ) Stellung zu nehmen; denn an Eurer Meinung sind wir sehr interessiert.

Mit kollegialen Grüßen
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Liebe Gabi,

Deine Antwort auf meinen kritischen Beitrag an Kollegen Uwe Meyeringh zur LPVG-Novelle in NRW finde ich nicht zufriedenstellend. Die Forderung nach der Legitimierung im LPVG  zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist mindestens so alt, wie die ARGE/NW jung ist. Sie besteht nachweisbar schon 36 Jahre. Sie wurde schon zu Zeiten erhoben, als ich den ARGE-Vorsitz übernahm und Erwin Krieg noch unser zuständiger Sekretär für die ÖTV-Bezirke NRW I und NRW II war.                Sicherlich erinnerst Du Dich noch an das seinerzeitige Gespräch zwischen der Delegation der Partei DIE LINKE (Wolfgang Zimmermann, Zeynep Dere und Manni Engelhardt) mit Dir und dem Bezirksvorstand im VER.DI-Haus in Düsseldorf, wo ich auf die Forderungen der Legalisierung von Arbeitsgemeinschaften sehr deutlich eingegangen bin. Die ARGE der Studentenwerkspersonalräte hat hier auch beständige Lobby-Arbeit bei der Politik geleistet, und wie mir als deren Ehrenmitglied auch heute bekannt ist, weiter Lobby-Arbeit bei allen Fraktionen im Landtag leistet. Der Klick auf den nachstehenden Link: http://ak-gewerkschafter.com/category/lpvg/ zeigt Dir die Fülle von berechtigten und guten Argumenten auf, die so nicht einfach von der Hand zu weisen sind. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist seinerzeit ausdrücklich in das Betriebsverfassungsgesetz aufgenommen worden, was nicht von ungefähr der Fall war.
Durch das seinerzeitige „Hochschul- und Freiheitsgesetz“, das die vergangene Landesregierung aus NRW (CDU und FDP) noch verabschiedet hatte, ist es auch für die Personalräte im universitären Bereich eine zwingende Notwendigkeit geworden, sich in legitimierten Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen zu können. Von daher ist es aus meiner Sicht zwingend, die Forderung nach der Aufnahme von Arbeitsgemeinschaften in das LPVG/NW, auch, und gerade als Ver.di-Landesbezirk und als DGB gegenüber der Politik aufrecht zu halten. Nachbesserungen diesbezüglicher Natur können in den kommenden Monaten oder Jahren immer noch im derzeitigen Landtag erfolgen.
ZUM ERFOLG GEHÖRT NUN EINMAL EIN LANGER ATEM!
Herzlichst
Dein
Manni Engelhardt
-ARGE-Ehrenmitglied und AK-Koordinator-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              
WG: LPVG | Arbeitskreis Gewerkschafter/innen Aachen

Verteiler:
PR Studentenwerke
Sekr 5/6
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
leider ist es uns im Gesetzgebungsverfahren nicht gelungen, die ARGE der PR der Studentenwerke gesetzlich zu verankern. Die diesbezügliche Kritik des Kollegen Manfred Engelhardt ist Euch bekannt und hierzu gibt es auch eine Antwort der ver.di-Landesbezirksleiterin Gabi Schmidt.
ver.di und DGB hatten die Forderung nach Etablierund der ARGE zwar eingebracht, sie ist aber in den parlamentarischen Beratungen nicht weiter zugespitzt worden. Das ist beauerlich, entspricht aber üblichen Gepflogenheiten, dass Gesetzgebungsverfahren sich auf zentrale Fragen verdichten und andere Fragen irgendwann auch nicht weiter verfolgt werden.
Trotz dieses punktuell unbefriedigenden Ergebnisses bleibt es dabei, dass wir mit dem neuen LPVG/NW wieder über eine gute Arbeitsgrundlage für die Personalräte verfügen und die ARGE in der Mitbestimmungskultur der Studentenwerke  verankert ist und auch ohne ausdrückliche Gesetzesgrundlage weiter arbeiten kann und wird.
Mit kollegialen Grüßen
Uwe Meyeringh

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WG: LPVG | Arbeitskreis Gewerkschafter/innen Aachen
Hallo Uwe,

meinst du nicht auch, dass es nun etwas zu spät für diese Kritik ist?! Was haben die Kolleginnen und Kollegen aus dem FB 5 und von den Studentenwerken denn in den letzten Wochen getan, um die Forderung ins Gesetz zu bekommen?

Gruß Gabi

Gabriele Schmidt
Landesbezirksleiterin

ver.di-Landesbezirk Nordrhein-Westfalen
Karlstraße 123  – 127
40210 Düsseldorf

Tel.: 049(0)211/61824-100
Fax: 049(0)211/61824-461
Mobil: 049(0)170/5626129

gabriele.schmidt@verdi.de
Internet: www.verdi.de

http://gerecht-geht-anders.de/

Von Uwe Meyeringh zuständiger Fachbereichssekretär
Betreff: WG:  LPVG | Arbeitskreis Gewerkschafter/innen Aachen

Guten Morgen Wolfgang,

hier eine Kritik aus den Studentenwerken…

Gruß Uwe

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Von: Manfred Engelhardt [mailto:Manni@ManfredEngelhardt.de]

GEWERKSCHAFTER/INNEN – ARBEITSKREIS – AACHEN INFORMIERT:

c/o Manni Engelhardt, Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie bereits gestern schon zu vernehmen war, hat der Landtag von NRW das neue Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPVG/NW) beschlossen. Hierzu stellen wir fest, dass es zwar einige Verbesserungen gibt, die über den Stand des bis Oktober 2007 gültigen LPVG/NW hinausgehen, die wir jedoch als marginal bezeichnen möchten.

So ist die für uns als AK wichtigste Forderung, nämlich die nach der Legitimation zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften, wie sie im Studentenwerksbereich auf bis dato Gut-Will-Basis existierten und existieren, in dem neuen Gesetz nicht erfüllt worden. Zwar gibt es Verbesserungen bei der Beteiligung der Personalräte in Bezug auf  Privatisierungsmaßnahmen und in Bezug auf Prekäre Arbeitsverhältnisse etc. pp., jedoch vermissen wir z. B. deutlich ein effizientes Antragsrecht der Personalräte, so wie in dem Gesetzesentwurf, den der Unterzeichner seinerzeit maßgeblich für die Partei DIE LINKE-NRW mit erstellt hat, enthalten ist. Wir lassen Euch den nachstehenden Link mit dieser E-Mail zukommen, wo Ihr dann nach einem Klick auf unserer Webseite und mitten im Thema LPVG seid.

http://ak-gewerkschafter.com/category/lpvg/

Nachbesserungen zum Gesetz wird es wohl so schnell nicht geben. Die berechtigten Forderungen, die wir „Praktiker“ aber nach effizienter Mitbestimmung auf „Augenhöhe“ haben, ohne das neue LPVG kleinreden zu wollen, dürfen jetzt erst recht nicht verstummen.  Mitteilung über Eure Standpunkte und Sichtweisen zum neuen LPVG/NW nehmen wir sehr gerne an. Sie werden in jedem Falle (außer beleidigende oder obszöne Inhalte) unzensiert veröffentlicht.

Mit kollegialen Grüßen für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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