Dirk Altpeter macht aus seinem politischen Herzen keine Mördergrube! Er schreibt einen offenen Brief an den Ltd. Oberstaatsanwalt in Aachen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Mitglied Dirk Altpeter (http://ak-gewerkschafter.com/?s=dirk+altpeter) macht aus seinem politischen Herzen keine Mördergrube.

Er hat sich in einem offenen Brief an den Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Aachen mit Namen Hammerschlag einige Dinge von der „Seele“ geschrieben, die nicht nur ihn bewegen.

Nachstehend haben wir seine Zeilen zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme in ungekürzter Form auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Dir Altpeter schreibt:

„Offener Brief an den leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft. Aachen

Sehr geehrter Herr Hammerschlag,

wie Sie sich sicherlich noch erinnern können, erhielt ich im November 2014 durch das AG Düren einen sogenannten ‚Freispruch erster Klasse‘.

Der Kernpunkt dieser, an den Haaren herbeigezogenen Anklageschrift war, dass einer Ihrer Staatsanwälte trotz erwiesener Falschbehauptungen eine Ihnen wohlbekannte ‚schillernde Persönlichkeit‘ als willkommene ‚Statistin‘ benutzte und in seiner Anklageschrift die absurde Behauptung aufstellte, ich hätte erhebliche Einkünfte durch eine Firma im Ausland. Diese lächerliche, wie bereits vor der Verhandlung widerlegte Behauptung wurde noch durch eine weitere Falschbehauptung dieser ‚schillernden Dame‘ gestützt, die da in die Welt hineinfabulierte, ich hätte angeblich seit 2004 nicht mehr mit ihr zusammengelebt.

Hätte der ermittelnde Staatsanwalt und insbesondere der mit diesem Fall beauftragte Polizeibeamte  einmal in meiner ehemaligen direkten Nachbarschaft in meinem damaligen Wohnort nachgefragt oder die ihm zahlreich bekannten Zeugen nach Dienstvorschrift befragt, so hätte sich Ihre Truppe diese ´Blamage‘ in Form einer Gerichtsverhandlung, welche im November 2014 vor dem AG Düren stattfand, ersparen können. Ebenso müsste der deutsche Steuerzahler jetzt nicht diesen ‚Unfug‘ von seinen hart verdienten Brötchen bezahlen, weil Ihre Truppe absolut unfähig ist, seriös und nach Vorschrift zu ermitteln!

Wie Ihnen ebenso bestens bekannt ist, hatte ich aufgrund dieser abenteuerlichen Anklageschrift gegen den bearbeitenden Staatsanwalt und den damals ermittelnden Polizeibeamten Strafanzeige und Strafantrag bei Ihrer Behörde wegen Verfolgung Unschuldiger, Amtsmissbrauch sowie Gründung einer kriminellen Vereinigung gestellt.

Diese Strafanzeige versuchte Ihre Behörde am 28.07.2015 wieder einmal nach der gewohnten Manier scheinheilig einzustellen, worauf ich eine sofortige Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft in Köln sandte, die bis heute schwebend ist, weil diese Beschwerde absurderweise von der Generalstaatsanwaltschaft Köln an Sie persönlich zwecks Entscheidung zur Wiederaufnahme zurückverwiesen wurde.

Da ich davon ausgehe, dass Sie auch weiterhin Ihre schützende Hand über Ihre untergebenen Mitarbeiter halten werden, spekuliere ich einmal, dass im Anschluss diese für Sie recht unangenehme Beschwerde wieder einmal beim Justizministerium NRW als weitere Folgesache ihren Weg finden wird.

Genauso ist es für Ihre Behörde bezeichnend, dass erst jetzt, nach über 10 Monaten des ´Aussitzens´ (?), Ihre ‚fleißige Truppe‘ es für nötig befand, die erste von insgesamt 16 Zeugen durch die Polizei als Zeugen vernehmen zu lassen.

Dem Grunde nach wird diese vorgeladene Zeugin Ihnen ein weiteres Mal die Sachverhalte bestätigen, welche Ihnen bereits seit über vier Jahren bestens bekannt sind und welche von Ihren werten Kollegen mit voller Absicht – bis heute zu – unterdrückt werden. Vermutlich geschieht dies, um sich diese ‚schillernde Dame‘ weiterhin als angebliche Belastungszeugin für andere gegen mich warmzuhalten. So können dann an den Haaren herbeigezogene Ermittlungsverfahren geführt werden, die allesamt in das Leere zielen.

Durch Ihre weisungsgebundenen Kollegen wird nämlich die erdrückende Tatsache explizit totgeschwiegen, dass ich von Januar 2002 bis 10.08.2011 gemeinsam mit dieser ‚verlogenen Dame‘ zusammengelebt habe und dass die von Ihnen mit dieser Angelegenheit beauftragten Mitarbeiter von dieser ‚dreisten Schwindlerin‘ regelrecht hinters Licht geführt wurden, welches Sie natürlich sehr ungern zugeben wollen!

Aber damit noch lange nicht genug:

Ebenso die an den Haaren herbeigezogene Anklageschrift und der daraus folglich zu Recht resultierende ‚Freispruch erster Klasse‘ für unseren AK – Koordinator Manfred Engelhard zeigt sehr deutlich, dass bei Ihrer Truppe Kräfte am Werk sind, die weder koordiniert noch rechtskonform ablaufen.

Auch hierzu bediente sich Ihre so rechtorientierte Truppe eines stadtbekannten wegen Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt rechtskräftig verurteilten Unterschlagers, der, wie Ihnen ebenso bestens bekannt ist, nicht etwa irgendwo in Aachen falsch parkte, sondern in dreister Art und Weise den seinerzeitig kompletten Kassenbestand des Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) unterschlagen hat!

Ich frage Sie ganz bewusst, sehr geehrter Herr Hammerschlag, bedient sich die Staatsanwaltschaft Aachen bewusst solcher verurteilter Straftäter, um unbequemen Bürgern oder besser ausgedrückt, für das System lästigen Gewerkschaftsmitgliedern etwas anzudichten?

Diese Frage wird bewusst gestellt!

Genauso die lächerlichen Hausdurchsuchungen, welche Sie mit Hilfe eines Aachener Richters rechtswidrig anordneten und worüber jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden muss, erinnert an die finstere „Spiegel-Affäre“ von 1962!

Diese „Spiegel-Affäre“ gehört zu den großen Skandalen Nachkriegsdeutschlands. Erstmals nach 1945 wurde ein Verlag aus politischen Gründen durchsucht, mit dem Ziel, Journalisten mundtot zu machen.‎

Wie Ihnen sicherlich auch noch in Erinnerung ist, kam es in vielen Orten in Deutschland deshalb zu Demonstrationen für die Pressefreiheit. Am 14. Dezember 1962 musste Bundeskanzler Konrad Adenauer schließlich die Regierung umbilden – ohne Franz-Josef Strauß. Adenauer selbst kündigte seinen Rücktritt für den Herbst 1963 an.

Diese „Spiegel-Affäre“ von 1962 hat gezeigt, dass eine solche

‚Justiz-Kumpanei‘ nicht oft ohne Folgen bleibt, sehr geehrter Herr Hammerschlag.

Darüber hinaus habe ich sehr interessiert den spektakulären Bericht:

„Sexting beschäftigt Staatsanwaltschaft“ vom 19.08.2015 in der Aachener Zeitung, zu welchem Sie offensichtlich ein Strafrechts-Experte auf dem Gebiet des sogenannten „Sextings“ zu sein scheinen, verfolgt.

Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, dass es korrekter gewesen wäre, wie Herr Engelhardt es in seinem Leserbrief veröffentlichte, wenn Sie bei Ihrer Bilanzierung auch einmal differenziert hätten, wie viele Ermittlungsverfahren zur Einstellung geführt haben. Wie viele Ermittlungsverfahren geführt worden sind, die eigentlich in den Bereich der Ziviljustiz gehört hätten, wie z. B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beleidigungen etc.?

Es würde die Bürgerschaft auch einmal interessieren, wie viele Verfahren durch Freisprüche geendet sind, bei denen die Staatsanwaltschaft Aachen sich sozusagen „blaue Augen“ geholt hat?

Ich frage Sie, sehr geehrter Herr Hammerschlag, weil Sie stellvertretend für Ihre Kolleginnen und Kollegen stehen, wofür hält sich die Staatsanwaltschaft Aachen überhaupt?

Für ´unantastbare Kronen der Schöpfung´ – gottgleich? Wie ist ihr fortwährendes, und an einem Rechtsbruch-Verhalten erinnerndes Gebaren in einem Rechtsstaat möglich? Wie kann es sein, dass seit 11.10.2007 die angeblich geltende ZPO und StPO ersatzlos gestrichen (gelöscht) wurde? Etwa, weil dieser Rechtsstaat BRD längst abgeschafft ist?

Hierzu informieren Sie sich bitte unter:

https://www.youtube.com/watch?v=kfb3oQ_m3CI

Dirk Altpeter“

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