Streik im Luftverkehr: Landesarbeitsgericht verbietet den VC-Streik und setzt dem System damit eine „blitzverbeulte Krone“ auf!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir lückenlos über die lfd. Tarifauseinandersetzung zwischen der Gewerkschaft Vereinigung Cockpit e. V. (VC) und der LUFTHANSA berichtet, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen könnt:

http://ak-gewerkschafter.com/?s=streik+im+luftverkehr !

Am gestrigen Tage berichteten wir über das erstinstanzliche Obsiegen der VC beim Arbeitsgericht in Sachen einstweiliger Verfügungsantrag der LUFTHANSA gegen den lfd. Streik im Luftverkehr. Den Artikel könnt Ihr durch den Klick auf den hier stehenden Link noch einmal aufrufen:

http://ak-gewerkschafter.com/2015/09/09/kurz-praegnant-und-direkt-cockpit-e-v-obsiegt-im-einstweiligen-verfuegungsverfahren-gegen-die-lufthansa/ !

Wir würden allerdings nicht in einer „Bananenrepublik Deutschland“ (http://ak-gewerkschafter.com/?s=bananenrepublik+deutschland) leben, wenn ein „Juristisches Tollhaus“ nicht mehr existieren würde!

Wer glaubt denn wirklich noch an einen Rechtsstaat? Es muss ja eigentlich für Rechtsstaat-Gläubige, die am System hängen, wie Absalom

http://s3.amazonaws.com/rapgenius/1362048235_absalom-by-the-neck1.jpg

(Bild aus: http://genius.com/1542898/Poetry-genius-editors-the-people-and-places-of-the-bible/Absalom-also-known-as-abishalom)

mit seinen Haaren seinerzeit an der Eiche hängen blieb (http://www.josiablog.de/2015/01/absalom-durch-selbstverliebtheit-den-untergang/) unfassbar wirken, wie die Justiz ja Sachen auf den Kopf stellen kann.

Am gestrigen Tage hob das Landesarbeitsgericht Hessen mit Sitz in Frankfurt die Entscheidung der ersten Instanz auf und folgte dem Antrag der LUFTHANSA.

Für uns, die wir dem soziökonomischen System des Kapitalismus kritisch und ablehnend gegenüberstehen, ist diese Entscheidung nicht verwunderlich, haben wir doch mittlerweile ein Stadium in der Rechtsprechung erreicht, dass sukzessive die Grundrechte auszuhöhlen scheint.

So ist die Entscheidung unter dem Vorsitz des Richters Dr. Michael Horcher auch für die VC nicht nachvollziehbar. Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf die Online-Stellungnahme der VC zum Thema auf deren Homepage:

http://www.vcockpit.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/news/streik-am-heutigen-mittwoch-abgesagt.html !

Zur Vervollständigung haben wir Euch nachstehend einen Link mit gepostet, der Euch nach dem Anklicken direkt auf die Pressemitteilung des Hessischen Landesarbeitsgerichts Nummer 08/2015 über diese systemimmanente Entscheidung führt:

https://lag-frankfurt-justiz.hessen.de/irj/LAG_Hessen_Internet?rid=HMdJ_15/LAG_Hessen_Internet/sub/cdf/cdf50e4a-a021-bf41-79cd-aa2b417c0cf4,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm !

Das Landearbeitsgericht Hessen setzt dem „Juristischen Tollhaus“ (http://ak-gewerkschafter.com/?s=juristisches+tollhaus) noch eine „blitzverbeulte Krone“ auf.

Sobald uns das schriftlich abgesetzte Urteil zugänglich ist, werden wir es Punkt für Punkt auseinandernehmen. Da brauchen wir keine „Winkel-Advokaten“ dafür; wollen wir wetten?

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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Eine Antwort zu Streik im Luftverkehr: Landesarbeitsgericht verbietet den VC-Streik und setzt dem System damit eine „blitzverbeulte Krone“ auf!

  1. Pingback: Am 17.09.2015 werden die Gespräche zwischen LUFTHANSA und VC fortgesetzt! Es darf keinen 2. „KNIEFALL“ geben! | Arbeitskreis Gewerkschafter/innen Aachen

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