Dirk Altpeter hat wieder das Wort: „Scheinheiligkeit und grenzenlose Willkür bei der Deutschen Justiz?“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Mitglied Dirk Altpeter (http://ak-gewerkschafter.com/?s=dirk+altpeter) hatte mit Datum vom 20. Juli 2015 einen Artikel unter dem Titel „Lasst uns diesen juristischen Sumpf trocken legen!“ auf unsere Homepage posten lassen, den Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link noch einmal aufrufen könnt: http://ak-gewerkschafter.com/2015/07/20/dirk-altpeter-lasst-uns-diesen-juristischen-sumpf-trocken-legen/ ! Nunmehr hat Kollege Altpeter aufgrund einer Stellungnahme aus dem Justizministerium einen Anschlussartikel unter dem Titel „Scheinheiligkeit und grenzenlose Willkür bei der Deutschen Justiz?“ verfasst, den wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf Wunsch des Kollegen Altpeter gepostet haben.

http://www.flegel-g.de/Bilder/-01.jpg

(Foto von http://www.flegel-g.de/blinde-justitia.html)

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

„Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aus aktuellem Anlass nehme ich Bezug auf meinen Artikel vom 20.Juli 2015 / ´Lasst uns diesen juristischen Sumpf trocken legen´.

Heute erhielt ich durch das „Justizministerium NRW“ folgende fadenscheinige und wohl nicht erstgemeinte Mitteilung:

´Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Unterlagen stelle ich die Unbegründetheit Ihres Aufsichtsbegehrens fest. Mit den oben genannten Bescheiden des Präsidenten des Landgerichts ***** liegt Ihnen zu allen relevanten Sachverhaltsaspekten bereits eine ausführliche Stellungnahme vor. Ihre weitere Dienstaufsichtsbeschwerde vermag die Bescheide nicht zu entkräften.

Da jede Fortsetzung des Schriftwechsels unweigerlich Wiederholungen zur Folge hätte, die ich als nicht nutzbringend ansehe, können Sie auf sachgleiche Eingaben mit einer weiteren Antwort nicht mehr rechnen.´

Dies bedeutet, dass es in der Bundesrepublik Deutschland offensichtlich erlaubt ist, dass ‚Richter‘ die Tatsachen so verdrehen dürfen damit am Ende das gewünschte Ergebnis herauskommt.

Diese nicht rechtskonforme Verfahrensweise erinnert an einen Artikel aus der Süddeutschen Zeitung vom 9.04.2008, worin der ehemalige Richter des Landgerichtes in Fellbach, Herr Richter Frank Fahsel a.D. offen zugab:

´Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen…..In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’.´

Frank Fahsel, Fellbach, in der ´Süddeutschen Zeitung´,  9.4.2008

Da ich mir eine derartige ‚Behördenwillkür‘ nicht weiter gefallen lasse, habe ich heute gegen sämtliche Personen, die an dieser dreisten „Vertuschungsaktion“ beteiligt sind, Strafanzeige und Strafantrag wegen:

Rechtsbeugung § 339 StGB, Bildung einer kriminellen Vereinigung i.S. §129 StGB, Beihilfe zum Prozessbetrug § 263,Verdacht der Korruption i.S. StGB 259, Falsche uneidliche Aussage § 153 sowie Verstoß / Außerkraftsetzen des Grundgesetzes Art.1, Art. 3, Art. 6 bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt.

Wenn diese ignoranten Amtspersonen tatsächlich glauben, ohne massiven Widerstand nach Lust und Laune unsere Gesetze zu demontieren , dann haben sie mit Zitronen gehandelt!

Dirk Altpeter“

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