Die MLPD berichtet darüber, dass das Verbot des Gedenkens anlässlich des 75. Todestags von Ernst Thälmann in der Gedenkstätte des ehemaligen KZ Buchenwald rechtswidrig war!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hat uns eine erneute Mitteilung der MLPD (http://ak-gewerkschafter.com/?s=mlpd) erreicht.

In dieser Mitteilung berichtet die Partei darüber, dass das Verbot des Gedenkens anlässlich des 75. Todestags von Ernst Thälmann in der Gedenkstätte des ehemaligen KZ Buchenwald rechtswidrig war.

Dies habe das Verwaltungsgericht Weimar so entschieden.

              

(Foto aus https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgericht_Weimar)

Wir haben die komplette Mitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Die MLPD teilt mit:

Aktuelle Information

für Presse und Öffentlichkeit – 9. August 2022

Verwaltungsgericht Weimar:

Das Verbot des Gedenkens anlässlich des 75. Todestags von Ernst Thälmann in der Gedenkstätte des ehemaligen KZ Buchenwald war rechtswidrig.

Internationalistisches Bündnis und MLPD gewinnen alle drei Prozesse!

Gerade wurden drei aufsehenerregende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Weimar im Entscheidungstenor bekannt (Aktenzeichen: 4 K 1570/19 We, 4 K 1578/19 We, 4 K 1569/19 We). Das Gericht stellte nach drei Jahren endlich fest, dass die Verbote der Gedenkversammlungen des Internationalistischen Bündnisses und der MLPD anlässlich des 75. Jahrestags der Ermordung Ernst Thälmanns auf dem Gelände des ehemaligen KZ Buchenwald rechtswidrig waren. Auf Betreiben der Stiftung Gedenkstätte Buchenwald hatte die Stadt Weimar 2019 eine Gedenkkundgebung am Glockenturm und eine Kranzniederlegung auf dem Vorplatz des früheren Krematoriums verboten. Kleinere Führungen über die Gedenkstätte hatte die Leitung der Stiftung untersagt. Am Tag der geplanten Veranstaltungen ließen die Verantwortlichen vor der Gedenkstätte des KZ Buchenwald schwer bewaffnete Polizeisperren errichten. Öffentlich wurde vor angeblichen Linksextremisten und vermeintlich bevorstehenden gewaltsamen Aktionen gewarnt. Die Verbote wurden in den damaligen Eilverfahren insbesondere vom Verwaltungsgericht Weimar großteils ausdrücklich gutgeheißen. Hätte das Bestand gehabt, so wäre ein Präzedenzfall geschaffen worden, künftig antifaschistische Gedenken von Kommunisten an den Orten der faschistischen Folterknechte und Henker generell zu verbieten und zu kriminalisieren.

Gabi Fechtner, Vorsitzende der MLPD und Mitglied im Bündnisrat des Internationalistischen Bündnis, erklärt dazu: „Diese Urteile sind bedeutende Siege gegen den heutigen bürgerlichen Antifaschismus. Dieser deutet systematisch die antifaschistischen Gedenkstätten antikommunistisch um. So war es 2019 allen Ernstes untersagt worden, dass Kommunisten dem herausragenden Kommunisten und langjährigen Vorsitzenden der revolutionären KPD, Ernst Thälmann, am Ort seiner Ermordung gedenken. Die Leitung der Stiftung untersteht übrigens der Leitung der Thüringer Staatskanzlei unter Benjamin-Immanuel Hoff (Partei DIE LINKE). Es ist bezeichnend, dass Ministerpräsident Bodo Ramelow bis heute über die beschämenden Vorkommnisse in seiner Staatskanzlei den Mantel des Schweigens hüllt. Damit sind diese Urteile auch seine Niederlage.

Das Vorgehen gipfelte in der verleumderischen Argumentation, wer des Kommunisten Thälmanns gedenke, trete die ‚Würde‘ der übrigen Opfer des Hitlerfaschismus mit Füßen. Dabei hatten sich die Häftlinge des KZ Buchenwald unter Führung der Kommunisten gemeinsam selbst befreit, als die US-Truppen herannahten, was Tausenden das Leben rettete.

Eine weitere ‚Begründung‘ war, auf dem Gelände des ehemaligen KZ Buchenwald seien ja später auch faschistische Funktionäre und faschistische Kriegsverbrecher inhaftiert worden, weshalb man nicht an ihre konsequentesten Gegner erinnern dürfe. Das war eine üble Gleichsetzung von Tätern und Opfern. Der bürgerliche Antifaschismus schreckt noch nicht einmal davor zurück, die Bestrafung faschistischer Mörder und Folterknechte mit den faschistischen Gräueltaten an Hunderttausenden fortschrittlichen KZ-Gefangenen auf eine Stufe zu stellen.

Solch antikommunistischen Entgleisungen und Verboten wurde nun nach drei Jahren des Protests endlich ein Riegel vorgeschoben. Wir sehen das als wichtigen Erfolg der Bewegung ‚Gib Antikommunismus keine Chance!‘ und aller ehrlichen Antifaschisten. Dem müssen dringend politische Konsequenzen folgen mit einem Rücktritt der Verantwortlichen des Stiftungsrats und einer öffentlichen Entschuldigung.“

Die Anwälte der Kläger, Rechtsanwalt Roland Meister und Peter Weispfenning, weisen darauf hin, dass die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Kläger zu diesen drei Prozessen vollständig von der Stadt Weimar, die die Bescheide erließ, und der Stiftung Gedenkstätte Buchenwald zu zahlen sind: „Das Gericht hat damit auch Eilentscheidungen von 2019 korrigiert und einige Leitlinien eines antikommunistischen bürgerlichen Antifaschismus sind für rechtswidrig erklärt worden.“

Links:

Dokumentation der Aktivitäten zum 75. Jahrestag der Ermordung Ernst Thälmanns

40 Jahre MLPD: Die MLPD ist Trendsetterin des antifaschistischen Kampfs und des Kampfs um demokratische Rechte

MLPD  > https://www.mlpd.de

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